sind, so streng ist doch dagegen einer jeden ein- zelnen Gattung ihr besonderer eingeschränkter Aufenthalt auf bestimmten Thieren oder Pflan- zen, und deren einzelnen Theilen angewiesen: so wie auch manche sich sogar nur in einer gewissen Jahrszeit oder Tageszeit am gleichen Orte auf- halten, und nachher Insecten andrer Art Platz machen müssen: so daß kein Thier das andere in den Geschäften stören darf, die ihm zu seiner eignen Erhaltung oder zum Wohl des Ganzen von der Hand des Schöpfers übertragen sind.
§. 131.
Nur wenige Insecten leben in gesellschaft- licher Verbindung, und leisten sich in ihren Geschäften wechselseitige Hülfe. Die allermei- sten gehen einzeln und isolirt ihren Verrichtun- gen nach, und manche, die wie die Spinnen in zahlreicher Gesellschaft jung worden sind, zer- streuen sich bald nachher, und leben einsiedlerisch, so, daß viele außer der Begattungszeit kein an- deres Geschöpf ihrer Art nachher wieder zu sehen kriegen.
§. 132.
Der überaus merkwürdigen Gebäude, Woy- nungen etc. die sich so viele Insecten zu verferti- gen wissen, ist schon oben bey Anlaß der Kunst- triebe (§. 36.) Erwähnung geschehn. Es sind wenige Thiere dieser Classe, die nicht wenigstens
sind, so streng ist doch dagegen einer jeden ein- zelnen Gattung ihr besonderer eingeschränkter Aufenthalt auf bestimmten Thieren oder Pflan- zen, und deren einzelnen Theilen angewiesen: so wie auch manche sich sogar nur in einer gewissen Jahrszeit oder Tageszeit am gleichen Orte auf- halten, und nachher Insecten andrer Art Platz machen müssen: so daß kein Thier das andere in den Geschäften stören darf, die ihm zu seiner eignen Erhaltung oder zum Wohl des Ganzen von der Hand des Schöpfers übertragen sind.
§. 131.
Nur wenige Insecten leben in gesellschaft- licher Verbindung, und leisten sich in ihren Geschäften wechselseitige Hülfe. Die allermei- sten gehen einzeln und isolirt ihren Verrichtun- gen nach, und manche, die wie die Spinnen in zahlreicher Gesellschaft jung worden sind, zer- streuen sich bald nachher, und leben einsiedlerisch, so, daß viele außer der Begattungszeit kein an- deres Geschöpf ihrer Art nachher wieder zu sehen kriegen.
§. 132.
Der überaus merkwürdigen Gebäude, Woy- nungen ꝛc. die sich so viele Insecten zu verferti- gen wissen, ist schon oben bey Anlaß der Kunst- triebe (§. 36.) Erwähnung geschehn. Es sind wenige Thiere dieser Classe, die nicht wenigstens
<TEI><textxml:id="blume_hbnatur_000024"><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0354"xml:id="pb334_0001"n="334"/>
sind, so streng ist doch dagegen einer jeden ein-<lbtype="inWord"/>
zelnen Gattung ihr besonderer eingeschränkter<lb/>
Aufenthalt auf bestimmten Thieren oder Pflan-<lb/>
zen, und deren einzelnen Theilen angewiesen: so<lb/>
wie auch manche sich sogar nur in einer gewissen<lb/>
Jahrszeit oder Tageszeit am gleichen Orte auf-<lb/>
halten, und nachher Insecten andrer Art Platz<lb/>
machen müssen: so daß kein Thier das andere in<lb/>
den Geschäften stören darf, die ihm zu seiner<lb/>
eignen Erhaltung oder zum Wohl des Ganzen<lb/>
von der Hand des Schöpfers übertragen sind.</p></div><divn="2"><headrendition="#c">§. 131.</head><lb/><p>Nur wenige Insecten leben in gesellschaft-<lb/>
licher Verbindung, und leisten sich in ihren<lb/>
Geschäften wechselseitige Hülfe. Die allermei-<lb/>
sten gehen einzeln und isolirt ihren Verrichtun-<lb/>
gen nach, und manche, die wie die Spinnen in<lb/>
zahlreicher Gesellschaft jung worden sind, zer-<lb/>
streuen sich bald nachher, und leben einsiedlerisch,<lb/>
so, daß viele außer der Begattungszeit kein an-<lb/>
deres Geschöpf ihrer Art nachher wieder zu sehen<lb/>
kriegen.</p></div><divn="2"><headrendition="#c">§. 132.</head><lb/><p>Der überaus merkwürdigen Gebäude, Woy-<lb/>
nungen ꝛc. die sich so viele Insecten zu verferti-<lb/>
gen wissen, ist schon oben bey Anlaß der Kunst-<lb/>
triebe (§. 36.) Erwähnung geschehn. Es sind<lb/>
wenige Thiere dieser Classe, die nicht wenigstens<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[334/0354]
sind, so streng ist doch dagegen einer jeden ein-
zelnen Gattung ihr besonderer eingeschränkter
Aufenthalt auf bestimmten Thieren oder Pflan-
zen, und deren einzelnen Theilen angewiesen: so
wie auch manche sich sogar nur in einer gewissen
Jahrszeit oder Tageszeit am gleichen Orte auf-
halten, und nachher Insecten andrer Art Platz
machen müssen: so daß kein Thier das andere in
den Geschäften stören darf, die ihm zu seiner
eignen Erhaltung oder zum Wohl des Ganzen
von der Hand des Schöpfers übertragen sind.
§. 131.
Nur wenige Insecten leben in gesellschaft-
licher Verbindung, und leisten sich in ihren
Geschäften wechselseitige Hülfe. Die allermei-
sten gehen einzeln und isolirt ihren Verrichtun-
gen nach, und manche, die wie die Spinnen in
zahlreicher Gesellschaft jung worden sind, zer-
streuen sich bald nachher, und leben einsiedlerisch,
so, daß viele außer der Begattungszeit kein an-
deres Geschöpf ihrer Art nachher wieder zu sehen
kriegen.
§. 132.
Der überaus merkwürdigen Gebäude, Woy-
nungen ꝛc. die sich so viele Insecten zu verferti-
gen wissen, ist schon oben bey Anlaß der Kunst-
triebe (§. 36.) Erwähnung geschehn. Es sind
wenige Thiere dieser Classe, die nicht wenigstens
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 3. Aufl. Göttingen, 1788, S. 334. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_naturgeschichte_1788/354>, abgerufen am 31.10.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.