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Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der vergleichenden Anatomie. 2. Aufl. Göttingen, 1815.

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Achter Abschnitt.
Von der
Leber, Milz und dem Netze.


§. 121.

Was von diesen dreyen Organen hier
angeführt werden muss, kann füglich
zusammengefasst werden, da sie in
Rücksicht ihrer Functionen in nahen
Bezug untereinander stehen; Milz und
Netz scheinen minder allgemein als die
Leber, und dieser gleichsam untergeord-
net zu seyn: welche letztere hingegen
wohl keiner Classe oder Ordnung des
Thierreichs mangelt, die mit einem Her-
zen und Circulationssystem versehen ist.

A) SÄUGETHIERE.
§. 122.

Die Leber dieser Thiere zeigt ausser
den minder bedeutenden und wohl nicht

Achter Abschnitt.
Von der
Leber, Milz und dem Netze.


§. 121.

Was von diesen dreyen Organen hier
angeführt werden muss, kann füglich
zusammengefasst werden, da sie in
Rücksicht ihrer Functionen in nahen
Bezug untereinander stehen; Milz und
Netz scheinen minder allgemein als die
Leber, und dieser gleichsam untergeord-
net zu seyn: welche letztere hingegen
wohl keiner Classe oder Ordnung des
Thierreichs mangelt, die mit einem Her-
zen und Circulationssystem versehen ist.

A) SÄUGETHIERE.
§. 122.

Die Leber dieser Thiere zeigt ausser
den minder bedeutenden und wohl nicht

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[180/0200] Achter Abschnitt. Von der Leber, Milz und dem Netze. §. 121. Was von diesen dreyen Organen hier angeführt werden muss, kann füglich zusammengefasst werden, da sie in Rücksicht ihrer Functionen in nahen Bezug untereinander stehen; Milz und Netz scheinen minder allgemein als die Leber, und dieser gleichsam untergeord- net zu seyn: welche letztere hingegen wohl keiner Classe oder Ordnung des Thierreichs mangelt, die mit einem Her- zen und Circulationssystem versehen ist. A) SÄUGETHIERE. §. 122. Die Leber dieser Thiere zeigt ausser den minder bedeutenden und wohl nicht

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Zitationshilfe: Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der vergleichenden Anatomie. 2. Aufl. Göttingen, 1815, S. 180. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_anatomie_1815/200>, abgerufen am 25.11.2024.