Blum, Joachim Christian: Spatziergänge. Bd. 1. Berlin, 1774.der und Stände ist es: Lebt für das Vater- Sterbt für das Vaterland! -- Diess der und Stände iſt es: Lebt für das Vater- Sterbt für das Vaterland! — Dieſs <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0241" n="233"/> der und Stände iſt es: Lebt für das Vater-<lb/> land! Lebt für euer Haus, für die Eurigen;<lb/> lebt für die Stadt, die ihr bewohnt; lebt<lb/> für den Boden, der euch nährt, für den<lb/> Staat, der euch ſchützt! Und ſo ihr könnt, ſo<lb/> eure Seele dazu groſs genug, dazu fähig ge-<lb/> nug geboren iſt — Lebt für die Welt! —</p><lb/> <p>Sterbt für das Vaterland! — Dieſs<lb/> Wort ſey nicht dem Krieger allein geſagt!<lb/> Jhr, die ihr dem Staate ſonſt noch auf eine<lb/> nähere Weiſe zu dienen berufen ſeyd, auch<lb/> euch gilt dieſs Wort. Sterbt für das Va-<lb/> terland! Verzehrt euch ſelbſt, verbraucht<lb/> eure Kräfte, euer Vermögen, euer Leben<lb/> zum Dienſte eures Fürſten, zum Wohlſeyn<lb/> eurer Mitbürger! Dieſer Tod möchte vil-<lb/> leicht ein gröſseres Verdienſt ſeyn, als je-<lb/> ner; weil er mit mehrerer Ueberlegung,<lb/> mit gröſserer Sorge, mit anhaltenderen<lb/> Kummer beſchloſsen und ausgehalten wer-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [233/0241]
der und Stände iſt es: Lebt für das Vater-
land! Lebt für euer Haus, für die Eurigen;
lebt für die Stadt, die ihr bewohnt; lebt
für den Boden, der euch nährt, für den
Staat, der euch ſchützt! Und ſo ihr könnt, ſo
eure Seele dazu groſs genug, dazu fähig ge-
nug geboren iſt — Lebt für die Welt! —
Sterbt für das Vaterland! — Dieſs
Wort ſey nicht dem Krieger allein geſagt!
Jhr, die ihr dem Staate ſonſt noch auf eine
nähere Weiſe zu dienen berufen ſeyd, auch
euch gilt dieſs Wort. Sterbt für das Va-
terland! Verzehrt euch ſelbſt, verbraucht
eure Kräfte, euer Vermögen, euer Leben
zum Dienſte eures Fürſten, zum Wohlſeyn
eurer Mitbürger! Dieſer Tod möchte vil-
leicht ein gröſseres Verdienſt ſeyn, als je-
ner; weil er mit mehrerer Ueberlegung,
mit gröſserer Sorge, mit anhaltenderen
Kummer beſchloſsen und ausgehalten wer-
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