Schuh als die Helfte, die reducirte Dicke dieser Mauer darlegen; dahere dann folget, daß, so man die Face eines Bollwerks, die 50. Toisen (oder 25. Ruthen) lang, 6. Toisen (oder 3. Ruthen) hoch, eine Toise (oder eine halbe Ruthe) nach ihrer reducirten Dicke, stark ist, das Mauerwerk 300. cubische Toisen (oder 75. cubische Ruthen) und zwar ohne den Grund, den man nicht, biß man zuvor die Beschaffenheit des Erdreichs untersuchet, deter- miniren kann, eigentlich ausmache Ausser diesem pfleget man auch (Contreforts) oder Pfeiler, welche das Erdreich aufhalten, und verhindern, daß es nicht allzu- sehr auf das Mauerwerk drucke, anzuordnen. Diese Contreforts müssen ihren Grund auf einem harten Boden haben, und in die auf geworfene Erde zum we- nigsten eine Toise (oder eine halbe Ruthe) weit hinein gehen. Man machet solche aussen, das ist an der Seite, wo sie an dem Mauerwerk anstehen, 7. biß 8. Schuh, innen aber, wo sie in den Wall hinein gehen, nur 4. biß 5. Schuh breit, welches eine Quadrattoise nach der Fläche dargiebet, dann, weil 7. Schuhe, (wie gesagt) von aussen her, und 5. Schuh innenwärts 12. Schuh zu- sammen machen, so werden 6. Schuh, als die Helste, vor die reducirte Dicke kommen, so nun die Höhe, da eines in das andere gerechnet wird, 4. Toisen groß supponiret wird, so muß ein jeder solcher Pfeiler in seinem cörperlichen Inn- halt 4. cubische Toisen (oder eine cubische Ruthe) haben, und weil man von dergleichen Stützen nicht weniger denn 10. in einer Weite von 50. Toisen (oder 25, Ruthen) machen darf, so wird sich das Mauerwerk von diesen 10. Con- treforten auf 40. cubische Toisen (oder 10. cubische Ruthen) belaufen, also daß man, so 2. Facen und 2. Flanquen an einem Bollwerk, mit Steinen ver- kleidet werden sollen, ungefehr 1000. cubische Toisen (oder 250. cubische Ru- then) und so eine Courtine, die 80. Toisen (oder 40. Ruthen) lang ist, gleich- falls mit einer Mauer versehen werden solle, ungefehr 600. cubische Toisen (oder 150. cubische Ruthen) vor das Mauerwerk anzugeben vermag. Wo- bey man dann gar leicht einen Ueberschlag machen kann; wie viel Unkosten, so man einen Ort aussen herum mit Mauerwerk umgeben wollte, dazu erfordert werden.
Es ist zu merken, daß es besser ist, den Ueberschlag grösser als geringer zu machen, dann so es erfordert würde, daß man den Grund grösser machen sollte, müste man dieses auf die mehrere Unkosten, die man zuvor nicht wohl hat wissen können, schlagen.
Will man das Zimmerwerk auch nach seiner Maas richtig bestimmen, pfleget man dieses nach denen Schrodten (Solives) zu rechnen.
Ein Schrodt ist ein Stück Holz, so 12. Schuh lang, und 36. Qua- dratzoll auf seiner kleinen Fläche groß ist, das ist, 6. Zoll breit und 6. Zoll hoch ist, welches auf 3. cubische Schuhe, die den 72ten Theil einer cubischen Toisen ausmachen, sich ergiebet.
In dem zur Fortification bestimmten Holzwerke, misset man die Län- gen aller Stücke, die zugerichtet worden, wie sie sind, und dabey das Holz, da man eines in das andere füget.
Schuh als die Helfte, die reducirte Dicke dieſer Mauer darlegen; dahere dann folget, daß, ſo man die Face eines Bollwerks, die 50. Toiſen (oder 25. Ruthen) lang, 6. Toiſen (oder 3. Ruthen) hoch, eine Toiſe (oder eine halbe Ruthe) nach ihrer reducirten Dicke, ſtark iſt, das Mauerwerk 300. cubiſche Toiſen (oder 75. cubiſche Ruthen) und zwar ohne den Grund, den man nicht, biß man zuvor die Beſchaffenheit des Erdreichs unterſuchet, deter- miniren kann, eigentlich ausmache Auſſer dieſem pfleget man auch (Contreforts) oder Pfeiler, welche das Erdreich aufhalten, und verhindern, daß es nicht allzu- ſehr auf das Mauerwerk drucke, anzuordnen. Dieſe Contreforts müſſen ihren Grund auf einem harten Boden haben, und in die auf geworfene Erde zum we- nigſten eine Toiſe (oder eine halbe Ruthe) weit hinein gehen. Man machet ſolche auſſen, das iſt an der Seite, wo ſie an dem Mauerwerk anſtehen, 7. biß 8. Schuh, innen aber, wo ſie in den Wall hinein gehen, nur 4. biß 5. Schuh breit, welches eine Quadrattoiſe nach der Fläche dargiebet, dann, weil 7. Schuhe, (wie geſagt) von auſſen her, und 5. Schuh innenwärts 12. Schuh zu- ſammen machen, ſo werden 6. Schuh, als die Helſte, vor die reducirte Dicke kommen, ſo nun die Höhe, da eines in das andere gerechnet wird, 4. Toiſen groß ſupponiret wird, ſo muß ein jeder ſolcher Pfeiler in ſeinem cörperlichen Inn- halt 4. cubiſche Toiſen (oder eine cubiſche Ruthe) haben, und weil man von dergleichen Stützen nicht weniger denn 10. in einer Weite von 50. Toiſen (oder 25, Ruthen) machen darf, ſo wird ſich das Mauerwerk von dieſen 10. Con- treforten auf 40. cubiſche Toiſen (oder 10. cubiſche Ruthen) belaufen, alſo daß man, ſo 2. Facen und 2. Flanquen an einem Bollwerk, mit Steinen ver- kleidet werden ſollen, ungefehr 1000. cubiſche Toiſen (oder 250. cubiſche Ru- then) und ſo eine Courtine, die 80. Toiſen (oder 40. Ruthen) lang iſt, gleich- falls mit einer Mauer verſehen werden ſolle, ungefehr 600. cubiſche Toiſen (oder 150. cubiſche Ruthen) vor das Mauerwerk anzugeben vermag. Wo- bey man dann gar leicht einen Ueberſchlag machen kann; wie viel Unkoſten, ſo man einen Ort auſſen herum mit Mauerwerk umgeben wollte, dazu erfordert werden.
Es iſt zu merken, daß es beſſer iſt, den Ueberſchlag gröſſer als geringer zu machen, dann ſo es erfordert würde, daß man den Grund gröſſer machen ſollte, müſte man dieſes auf die mehrere Unkoſten, die man zuvor nicht wohl hat wiſſen können, ſchlagen.
Will man das Zimmerwerk auch nach ſeiner Maas richtig beſtimmen, pfleget man dieſes nach denen Schrodten (Solives) zu rechnen.
Ein Schrodt iſt ein Stück Holz, ſo 12. Schuh lang, und 36. Qua- dratzoll auf ſeiner kleinen Fläche groß iſt, das iſt, 6. Zoll breit und 6. Zoll hoch iſt, welches auf 3. cubiſche Schuhe, die den 72ten Theil einer cubiſchen Toiſen ausmachen, ſich ergiebet.
In dem zur Fortification beſtimmten Holzwerke, miſſet man die Län- gen aller Stücke, die zugerichtet worden, wie ſie ſind, und dabey das Holz, da man eines in das andere füget.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0220"n="198"/>
Schuh als die Helfte, die reducirte Dicke dieſer Mauer darlegen; dahere<lb/>
dann folget, daß, ſo man die Face eines Bollwerks, die 50. Toiſen (oder<lb/>
25. Ruthen) lang, 6. Toiſen (oder 3. Ruthen) hoch, eine Toiſe (oder eine<lb/>
halbe Ruthe) nach ihrer reducirten Dicke, ſtark iſt, das Mauerwerk 300.<lb/>
cubiſche Toiſen (oder 75. cubiſche Ruthen) und zwar ohne den Grund, den<lb/>
man nicht, biß man zuvor die Beſchaffenheit des Erdreichs unterſuchet, deter-<lb/>
miniren kann, eigentlich ausmache Auſſer dieſem pfleget man auch (Contreforts)<lb/>
oder Pfeiler, welche das Erdreich aufhalten, und verhindern, daß es nicht allzu-<lb/>ſehr auf das Mauerwerk drucke, anzuordnen. Dieſe Contreforts müſſen ihren<lb/>
Grund auf einem harten Boden haben, und in die auf geworfene Erde zum we-<lb/>
nigſten eine Toiſe (oder eine halbe Ruthe) weit hinein gehen. Man machet<lb/>ſolche auſſen, das iſt an der Seite, wo ſie an dem Mauerwerk anſtehen, 7.<lb/>
biß 8. Schuh, innen aber, wo ſie in den Wall hinein gehen, nur 4. biß 5. Schuh<lb/>
breit, welches eine Quadrattoiſe nach der Fläche dargiebet, dann, weil 7.<lb/>
Schuhe, (wie geſagt) von auſſen her, und 5. Schuh innenwärts 12. Schuh zu-<lb/>ſammen machen, ſo werden 6. Schuh, als die Helſte, vor die reducirte Dicke<lb/>
kommen, ſo nun die Höhe, da eines in das andere gerechnet wird, 4. Toiſen groß<lb/>ſupponiret wird, ſo muß ein jeder ſolcher Pfeiler in ſeinem cörperlichen Inn-<lb/>
halt 4. cubiſche Toiſen (oder eine cubiſche Ruthe) haben, und weil man von<lb/>
dergleichen Stützen nicht weniger denn 10. in einer Weite von 50. Toiſen (oder<lb/>
25, Ruthen) machen darf, ſo wird ſich das Mauerwerk von dieſen 10. Con-<lb/>
treforten auf 40. cubiſche Toiſen (oder 10. cubiſche Ruthen) belaufen, alſo<lb/>
daß man, ſo 2. Facen und 2. Flanquen an einem Bollwerk, mit Steinen ver-<lb/>
kleidet werden ſollen, ungefehr 1000. cubiſche Toiſen (oder 250. cubiſche Ru-<lb/>
then) und ſo eine Courtine, die 80. Toiſen (oder 40. Ruthen) lang iſt, gleich-<lb/>
falls mit einer Mauer verſehen werden ſolle, ungefehr 600. cubiſche Toiſen<lb/>
(oder 150. cubiſche Ruthen) vor das Mauerwerk anzugeben vermag. Wo-<lb/>
bey man dann gar leicht einen Ueberſchlag machen kann; wie viel Unkoſten, ſo<lb/>
man einen Ort auſſen herum mit Mauerwerk umgeben wollte, dazu erfordert<lb/>
werden. </p><p>Es iſt zu merken, daß es beſſer iſt, den Ueberſchlag gröſſer als geringer<lb/>
zu machen, dann ſo es erfordert würde, daß man den Grund gröſſer machen<lb/>ſollte, müſte man dieſes auf die mehrere Unkoſten, die man zuvor nicht wohl<lb/>
hat wiſſen können, ſchlagen. </p><p>Will man das Zimmerwerk auch nach ſeiner Maas richtig beſtimmen,<lb/>
pfleget man dieſes nach denen Schrodten (Solives) zu rechnen. </p><p>Ein Schrodt iſt ein Stück Holz, ſo 12. Schuh lang, und 36. Qua-<lb/>
dratzoll auf ſeiner kleinen Fläche groß iſt, das iſt, 6. Zoll breit und 6. Zoll hoch<lb/>
iſt, welches auf 3. cubiſche Schuhe, die den 72ten Theil einer cubiſchen Toiſen<lb/>
ausmachen, ſich ergiebet. </p><p>In dem zur Fortification beſtimmten Holzwerke, miſſet man die Län-<lb/>
gen aller Stücke, die zugerichtet worden, wie ſie ſind, und dabey das Holz, da<lb/>
man eines in das andere füget. </p></div></div></div></body></text></TEI>
[198/0220]
Schuh als die Helfte, die reducirte Dicke dieſer Mauer darlegen; dahere
dann folget, daß, ſo man die Face eines Bollwerks, die 50. Toiſen (oder
25. Ruthen) lang, 6. Toiſen (oder 3. Ruthen) hoch, eine Toiſe (oder eine
halbe Ruthe) nach ihrer reducirten Dicke, ſtark iſt, das Mauerwerk 300.
cubiſche Toiſen (oder 75. cubiſche Ruthen) und zwar ohne den Grund, den
man nicht, biß man zuvor die Beſchaffenheit des Erdreichs unterſuchet, deter-
miniren kann, eigentlich ausmache Auſſer dieſem pfleget man auch (Contreforts)
oder Pfeiler, welche das Erdreich aufhalten, und verhindern, daß es nicht allzu-
ſehr auf das Mauerwerk drucke, anzuordnen. Dieſe Contreforts müſſen ihren
Grund auf einem harten Boden haben, und in die auf geworfene Erde zum we-
nigſten eine Toiſe (oder eine halbe Ruthe) weit hinein gehen. Man machet
ſolche auſſen, das iſt an der Seite, wo ſie an dem Mauerwerk anſtehen, 7.
biß 8. Schuh, innen aber, wo ſie in den Wall hinein gehen, nur 4. biß 5. Schuh
breit, welches eine Quadrattoiſe nach der Fläche dargiebet, dann, weil 7.
Schuhe, (wie geſagt) von auſſen her, und 5. Schuh innenwärts 12. Schuh zu-
ſammen machen, ſo werden 6. Schuh, als die Helſte, vor die reducirte Dicke
kommen, ſo nun die Höhe, da eines in das andere gerechnet wird, 4. Toiſen groß
ſupponiret wird, ſo muß ein jeder ſolcher Pfeiler in ſeinem cörperlichen Inn-
halt 4. cubiſche Toiſen (oder eine cubiſche Ruthe) haben, und weil man von
dergleichen Stützen nicht weniger denn 10. in einer Weite von 50. Toiſen (oder
25, Ruthen) machen darf, ſo wird ſich das Mauerwerk von dieſen 10. Con-
treforten auf 40. cubiſche Toiſen (oder 10. cubiſche Ruthen) belaufen, alſo
daß man, ſo 2. Facen und 2. Flanquen an einem Bollwerk, mit Steinen ver-
kleidet werden ſollen, ungefehr 1000. cubiſche Toiſen (oder 250. cubiſche Ru-
then) und ſo eine Courtine, die 80. Toiſen (oder 40. Ruthen) lang iſt, gleich-
falls mit einer Mauer verſehen werden ſolle, ungefehr 600. cubiſche Toiſen
(oder 150. cubiſche Ruthen) vor das Mauerwerk anzugeben vermag. Wo-
bey man dann gar leicht einen Ueberſchlag machen kann; wie viel Unkoſten, ſo
man einen Ort auſſen herum mit Mauerwerk umgeben wollte, dazu erfordert
werden.
Es iſt zu merken, daß es beſſer iſt, den Ueberſchlag gröſſer als geringer
zu machen, dann ſo es erfordert würde, daß man den Grund gröſſer machen
ſollte, müſte man dieſes auf die mehrere Unkoſten, die man zuvor nicht wohl
hat wiſſen können, ſchlagen.
Will man das Zimmerwerk auch nach ſeiner Maas richtig beſtimmen,
pfleget man dieſes nach denen Schrodten (Solives) zu rechnen.
Ein Schrodt iſt ein Stück Holz, ſo 12. Schuh lang, und 36. Qua-
dratzoll auf ſeiner kleinen Fläche groß iſt, das iſt, 6. Zoll breit und 6. Zoll hoch
iſt, welches auf 3. cubiſche Schuhe, die den 72ten Theil einer cubiſchen Toiſen
ausmachen, ſich ergiebet.
In dem zur Fortification beſtimmten Holzwerke, miſſet man die Län-
gen aller Stücke, die zugerichtet worden, wie ſie ſind, und dabey das Holz, da
man eines in das andere füget.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
ECHO: Bereitstellung der Texttranskription.
(2013-10-09T11:08:35Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-10-09T11:08:35Z)
ECHO: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-10-09T11:08:35Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Der Zeilenfall wurde beibehalten.
Silbentrennungen über Seitengrenzen und Zeilen hinweg werden beibehalten.
Marginalien werden jeweils am Ende des entsprechenden Absatzes ausgezeichnet.
Bion, Nicolas: Neueröfnete mathematische Werkschule. (Übers. Johann Gabriel Doppelmayr). Bd. 1, 5. Aufl. Nürnberg, 1765, S. 198. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bion_werkschule01_1765/220>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.