Der mit C angedeutete Winkelmesser ist von den andern in diesem un- terschieden, daß er die Oefnung der Winkel ohne Transporteur bemerket.
Fig. C.
Er bestehet aus zwoen Regeln oder Linealen von Kupfer (Messing) die gleich breit und recht parallel sind, in der Länge von ungefehr zween Schuhen, in der Breite von 2. oder 3. Zollen, in der Dicke aber von ei- ner Linie, diese sind mit einem runden Stift zusammen gefüget. Es findet sich auch hiebey überdeme zu Ende einer Regel, ein Zirkel, der in 360. Grad getheilet worden, wie auch ein kleiner Zeiger, der am Stift angenietet ist, welcher, nachdem man das Instrument viel oder wenig öfnet oder zuma- chet, die Grade seiner Oefnung bemerket. Wir wollen hier nicht wieder- holen, wie man den Zirkel theilen soll, indeme wir schon solches zur Ge- nüge erklärt haben, da wir von dem Transporteur gehandelt. Nur so viel ist hier noch zu sagen, daß man allezeit die Grade von der Mitte der Regel, wo der Mittelpunct ist, zu zehlen anfangen müsse.
Man machet auch von dieser Gattung des Winkelmessers einige, bey denen man einen Zirkel auf der untern Regel eintheilet, und die Regel oben her wie den Kopf eines Proportionalzirkels zufeilet, also, daß im Aufthun dieses Instruments die zween Schenkel inwendig die Grade seiner Oefnung bemerken.
Will man einen herauswarts gehenden Winkel mit einem von diesen dreyen Winkelmessern messen, so legt man die innere Seite von diesen zwoen Regeln auf den Linien, welche den Winkel machen, an; verlanget man aber einen einwärtsgehenden Winkel zu messen, so appliciret man die äussere Sei- te eben dieser Regeln, nach der Länge der Linien, welche den besagten Win- kel formiren.
Der mit D bezeichnete Winkelmesser bestehet aus vier Regeln von Kupfer oder Messing, die accurat von gleichen Breiten, und mit vier run- den Stiften mit gedrehten Köpfen, die ein gleichseitiges Parallelogram- mum formiren, zusammen gefüget sind. Zu Ende der einen von besagten Regeln ist ein halber Zirkel, der im Durchmesser 3. biß 4. Zoll hat, und in 180. Grad, wie auch in halbe, so man will, eingetheilet ist, welcher Ursach wegen auch dieser Winkelmesser den andern vorzuziehen ist, der andere Schenkel, welcher über den Halbzirkel gehet, wird biß an die Theilung ver- längert, damit man die Oefnung der Winkel darauf bemerken könne.
Fig. D.
Diese Regeln werden ein biß zween Schuh lang, 8 biß 10. Linien breit, und von einer schicklichen Dicke gemacht. Solche müssen sehr gleich in der Länge durchbohret werden, und zwar diese, wo der Halbzirkel ist, im Punct 2., da sein Mittelpunct ist, im andern Ende aber in dem mit 1. notir- ten Punct. Diejenige, welche gleichsam als eine Regel zum Absehen dienet, muß in denen mit 2. und 3. angedeuteten Puncten, die zwo andere Regeln aber sollen eine jede an ihren Enden in dem mit 4. bemerkten Punct durch- bobret werden.
Der mit C angedeutete Winkelmeſſer iſt von den andern in dieſem un- terſchieden, daß er die Oefnung der Winkel ohne Transporteur bemerket.
Fig. C.
Er beſtehet aus zwoen Regeln oder Linealen von Kupfer (Meſſing) die gleich breit und recht parallel ſind, in der Länge von ungefehr zween Schuhen, in der Breite von 2. oder 3. Zollen, in der Dicke aber von ei- ner Linie, dieſe ſind mit einem runden Stift zuſammen gefüget. Es findet ſich auch hiebey überdeme zu Ende einer Regel, ein Zirkel, der in 360. Grad getheilet worden, wie auch ein kleiner Zeiger, der am Stift angenietet iſt, welcher, nachdem man das Inſtrument viel oder wenig öfnet oder zuma- chet, die Grade ſeiner Oefnung bemerket. Wir wollen hier nicht wieder- holen, wie man den Zirkel theilen ſoll, indeme wir ſchon ſolches zur Ge- nüge erklärt haben, da wir von dem Transporteur gehandelt. Nur ſo viel iſt hier noch zu ſagen, daß man allezeit die Grade von der Mitte der Regel, wo der Mittelpunct iſt, zu zehlen anfangen müſſe.
Man machet auch von dieſer Gattung des Winkelmeſſers einige, bey denen man einen Zirkel auf der untern Regel eintheilet, und die Regel oben her wie den Kopf eines Proportionalzirkels zufeilet, alſo, daß im Aufthun dieſes Inſtruments die zween Schenkel inwendig die Grade ſeiner Oefnung bemerken.
Will man einen herauswarts gehenden Winkel mit einem von dieſen dreyen Winkelmeſſern meſſen, ſo legt man die innere Seite von dieſen zwoen Regeln auf den Linien, welche den Winkel machen, an; verlanget man aber einen einwärtsgehenden Winkel zu meſſen, ſo appliciret man die äuſſere Sei- te eben dieſer Regeln, nach der Länge der Linien, welche den beſagten Win- kel formiren.
Der mit D bezeichnete Winkelmeſſer beſtehet aus vier Regeln von Kupfer oder Meſſing, die accurat von gleichen Breiten, und mit vier run- den Stiften mit gedrehten Köpfen, die ein gleichſeitiges Parallelogram- mum formiren, zuſammen gefüget ſind. Zu Ende der einen von beſagten Regeln iſt ein halber Zirkel, der im Durchmeſſer 3. biß 4. Zoll hat, und in 180. Grad, wie auch in halbe, ſo man will, eingetheilet iſt, welcher Urſach wegen auch dieſer Winkelmeſſer den andern vorzuziehen iſt, der andere Schenkel, welcher über den Halbzirkel gehet, wird biß an die Theilung ver- längert, damit man die Oefnung der Winkel darauf bemerken könne.
Fig. D.
Dieſe Regeln werden ein biß zween Schuh lang, 8 biß 10. Linien breit, und von einer ſchicklichen Dicke gemacht. Solche müſſen ſehr gleich in der Länge durchbohret werden, und zwar dieſe, wo der Halbzirkel iſt, im Punct 2., da ſein Mittelpunct iſt, im andern Ende aber in dem mit 1. notir- ten Punct. Diejenige, welche gleichſam als eine Regel zum Abſehen dienet, muß in denen mit 2. und 3. angedeuteten Puncten, die zwo andere Regeln aber ſollen eine jede an ihren Enden in dem mit 4. bemerkten Punct durch- bobret werden.
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Der mit C angedeutete Winkelmeſſer iſt von den andern in dieſem un-
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Er beſtehet aus zwoen Regeln oder Linealen von Kupfer (Meſſing)
die gleich breit und recht parallel ſind, in der Länge von ungefehr zween
Schuhen, in der Breite von 2. oder 3. Zollen, in der Dicke aber von ei-
ner Linie, dieſe ſind mit einem runden Stift zuſammen gefüget. Es findet
ſich auch hiebey überdeme zu Ende einer Regel, ein Zirkel, der in 360. Grad
getheilet worden, wie auch ein kleiner Zeiger, der am Stift angenietet iſt,
welcher, nachdem man das Inſtrument viel oder wenig öfnet oder zuma-
chet, die Grade ſeiner Oefnung bemerket. Wir wollen hier nicht wieder-
holen, wie man den Zirkel theilen ſoll, indeme wir ſchon ſolches zur Ge-
nüge erklärt haben, da wir von dem Transporteur gehandelt. Nur ſo viel
iſt hier noch zu ſagen, daß man allezeit die Grade von der Mitte der Regel,
wo der Mittelpunct iſt, zu zehlen anfangen müſſe.
Man machet auch von dieſer Gattung des Winkelmeſſers einige,
bey denen man einen Zirkel auf der untern Regel eintheilet, und die Regel
oben her wie den Kopf eines Proportionalzirkels zufeilet, alſo, daß im
Aufthun dieſes Inſtruments die zween Schenkel inwendig die Grade ſeiner
Oefnung bemerken.
Will man einen herauswarts gehenden Winkel mit einem von dieſen
dreyen Winkelmeſſern meſſen, ſo legt man die innere Seite von dieſen zwoen
Regeln auf den Linien, welche den Winkel machen, an; verlanget man aber
einen einwärtsgehenden Winkel zu meſſen, ſo appliciret man die äuſſere Sei-
te eben dieſer Regeln, nach der Länge der Linien, welche den beſagten Win-
kel formiren.
Der mit D bezeichnete Winkelmeſſer beſtehet aus vier Regeln von
Kupfer oder Meſſing, die accurat von gleichen Breiten, und mit vier run-
den Stiften mit gedrehten Köpfen, die ein gleichſeitiges Parallelogram-
mum formiren, zuſammen gefüget ſind. Zu Ende der einen von beſagten
Regeln iſt ein halber Zirkel, der im Durchmeſſer 3. biß 4. Zoll hat, und in
180. Grad, wie auch in halbe, ſo man will, eingetheilet iſt, welcher Urſach
wegen auch dieſer Winkelmeſſer den andern vorzuziehen iſt, der andere
Schenkel, welcher über den Halbzirkel gehet, wird biß an die Theilung ver-
längert, damit man die Oefnung der Winkel darauf bemerken könne.
Dieſe Regeln werden ein biß zween Schuh lang, 8 biß 10. Linien breit,
und von einer ſchicklichen Dicke gemacht. Solche müſſen ſehr gleich in der
Länge durchbohret werden, und zwar dieſe, wo der Halbzirkel iſt, im
Punct 2., da ſein Mittelpunct iſt, im andern Ende aber in dem mit 1. notir-
ten Punct. Diejenige, welche gleichſam als eine Regel zum Abſehen dienet,
muß in denen mit 2. und 3. angedeuteten Puncten, die zwo andere Regeln
aber ſollen eine jede an ihren Enden in dem mit 4. bemerkten Punct durch-
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Bion, Nicolas: Neueröfnete mathematische Werkschule. (Übers. Johann Gabriel Doppelmayr). Bd. 1, 5. Aufl. Nürnberg, 1765, S. 145. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bion_werkschule01_1765/167>, abgerufen am 21.11.2024.
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