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Beseler, Georg: Kommentar über das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten. Leipzig, 1851.

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Einleitung. Erstes Kap. Entstehung des Strafgesetzbuchs.
beiden Justizminister v. Kamptz und Mühler in einem gemeinschaft-
lichen Bericht an den König vor, daß eine besondere Kommission aus
den beiden Justizministern, dem Minister des Innern und mehreren
Mitgliedern des Staatsraths gebildet werde, welche den Entwurf von
1836 zu prüfen und festzustellen habe. Diese Immediat-Kommission
solle die Funktionen des Staatsministeriums, der Staatsraths-Abthei-
lungen und der Fassungs-Kommission in sich vereinigen; dem Staats-
ministerium bleibe es vorbehalten, über einzelne Punkte ausnahmsweise
zu berathen; die Arbeit der Kommission aber sei an das Plenum des
Staatsraths zu bringen, jedoch nur, damit in demselben über allgemeine,
von der Kommission besonders zu bezeichnende Grundsätze verhandelt
werde. f) -- Dieser Vorschlag erhielt unter dem 4. Febr. 1838 die
Genehmigung des Königs, und es wurden zugleich die Mitglieder der
Immediat-Kommission ernannt. g)

Die Kommission begann am 6. März 1838 ihre Berathungen über
den vorgelegten Entwurf und beendete sie am 10. Dec. 1842. Den
Vorsitz führte der Präsident des Staatsraths, Freih. v. Müffling;
Referent war Anfangs der Geh. Ober-Revisionsrath Jähnigen, seit
der 15. Sitzung aber der Landgerichtsrath Bischoff. Die über die
Verhandlungen aufgenommenen Protokolle sind gedruckt unter dem Titel:

Berathungs-Protokolle der zur Revision des Strafrechts ernann-
ten Commission des Staatsraths. Berlin 1839-42. 3 Bände
in 4.

Das gesammte, für die legislative Bearbeitung bestimmte Material ist
hier einer umsichtigen, gründlichen, ins Einzelne genau eingehenden Prü-
fung unterzogen worden. Die von v. Kamptz in dem Entwurf vor-
genommenen Abänderungen, wurden fast durchweg im Sinne einer freie-
ren und gesunderen Jurisprudenz beseitigt; die Leistungen der Kommis-
sion namentlich für die Aufstellung schärferer Begriffsbestimmungen, für
die größere Genauigkeit des Ausdruckes sind jeder Anerkennung werth.

Die Arbeiten der Kommission wurden stückweise, sowie einzelne Ab-
schnitte vollendet waren, in den Staatsrath gebracht, der sich mit

f) Immediat-Bericht der beiden Justizminister vom 7. Nov. 1837 im Aus-
zuge in der Revision des Entwurfs des Strafgesetzbuchs von 1843. Band I. (Ber-
lin, 1845.) Beilage I. S. VIII. u. IX.
g) K.-O. v. 4. Febr. 1838 an den Staatsrath a. a. O. Beil. III. S. XI.
-- Diese Mitglieder waren außer den beiden Justizministern und dem Minister des
Innern und der Polizei der General v. Müffling, der wirkl. Geh. Rath Sethe,
der wirkl. Geh. Ober-Regierungsrath Köhler, der wirkl. Geh. Legationsrath Eich-
horn
, der Geh. Ober-Justizrath Düesberg, der Regierungs-Präsident Graf v. Ar-
nim
. -- Später traten noch hinzu: der Geh. Ober-Finanzrath Eichmann, der
wirkl. Geh. Ober-Justizrath Ruppenthal, der Justizminister v. Savigny, der
Geh. Ober-Finanzrath Bornemann.

Einleitung. Erſtes Kap. Entſtehung des Strafgeſetzbuchs.
beiden Juſtizminiſter v. Kamptz und Mühler in einem gemeinſchaft-
lichen Bericht an den König vor, daß eine beſondere Kommiſſion aus
den beiden Juſtizminiſtern, dem Miniſter des Innern und mehreren
Mitgliedern des Staatsraths gebildet werde, welche den Entwurf von
1836 zu prüfen und feſtzuſtellen habe. Dieſe Immediat-Kommiſſion
ſolle die Funktionen des Staatsminiſteriums, der Staatsraths-Abthei-
lungen und der Faſſungs-Kommiſſion in ſich vereinigen; dem Staats-
miniſterium bleibe es vorbehalten, über einzelne Punkte ausnahmsweiſe
zu berathen; die Arbeit der Kommiſſion aber ſei an das Plenum des
Staatsraths zu bringen, jedoch nur, damit in demſelben über allgemeine,
von der Kommiſſion beſonders zu bezeichnende Grundſätze verhandelt
werde. f) — Dieſer Vorſchlag erhielt unter dem 4. Febr. 1838 die
Genehmigung des Königs, und es wurden zugleich die Mitglieder der
Immediat-Kommiſſion ernannt. g)

Die Kommiſſion begann am 6. März 1838 ihre Berathungen über
den vorgelegten Entwurf und beendete ſie am 10. Dec. 1842. Den
Vorſitz führte der Präſident des Staatsraths, Freih. v. Müffling;
Referent war Anfangs der Geh. Ober-Reviſionsrath Jähnigen, ſeit
der 15. Sitzung aber der Landgerichtsrath Biſchoff. Die über die
Verhandlungen aufgenommenen Protokolle ſind gedruckt unter dem Titel:

Berathungs-Protokolle der zur Reviſion des Strafrechts ernann-
ten Commiſſion des Staatsraths. Berlin 1839-42. 3 Bände
in 4.

Das geſammte, für die legislative Bearbeitung beſtimmte Material iſt
hier einer umſichtigen, gründlichen, ins Einzelne genau eingehenden Prü-
fung unterzogen worden. Die von v. Kamptz in dem Entwurf vor-
genommenen Abänderungen, wurden faſt durchweg im Sinne einer freie-
ren und geſunderen Jurisprudenz beſeitigt; die Leiſtungen der Kommiſ-
ſion namentlich für die Aufſtellung ſchärferer Begriffsbeſtimmungen, für
die größere Genauigkeit des Ausdruckes ſind jeder Anerkennung werth.

Die Arbeiten der Kommiſſion wurden ſtückweiſe, ſowie einzelne Ab-
ſchnitte vollendet waren, in den Staatsrath gebracht, der ſich mit

f) Immediat-Bericht der beiden Juſtizminiſter vom 7. Nov. 1837 im Aus-
zuge in der Reviſion des Entwurfs des Strafgeſetzbuchs von 1843. Band I. (Ber-
lin, 1845.) Beilage I. S. VIII. u. IX.
g) K.-O. v. 4. Febr. 1838 an den Staatsrath a. a. O. Beil. III. S. XI.
— Dieſe Mitglieder waren außer den beiden Juſtizminiſtern und dem Miniſter des
Innern und der Polizei der General v. Müffling, der wirkl. Geh. Rath Sethe,
der wirkl. Geh. Ober-Regierungsrath Köhler, der wirkl. Geh. Legationsrath Eich-
horn
, der Geh. Ober-Juſtizrath Düesberg, der Regierungs-Präſident Graf v. Ar-
nim
. — Später traten noch hinzu: der Geh. Ober-Finanzrath Eichmann, der
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[8/0018] Einleitung. Erſtes Kap. Entſtehung des Strafgeſetzbuchs. beiden Juſtizminiſter v. Kamptz und Mühler in einem gemeinſchaft- lichen Bericht an den König vor, daß eine beſondere Kommiſſion aus den beiden Juſtizminiſtern, dem Miniſter des Innern und mehreren Mitgliedern des Staatsraths gebildet werde, welche den Entwurf von 1836 zu prüfen und feſtzuſtellen habe. Dieſe Immediat-Kommiſſion ſolle die Funktionen des Staatsminiſteriums, der Staatsraths-Abthei- lungen und der Faſſungs-Kommiſſion in ſich vereinigen; dem Staats- miniſterium bleibe es vorbehalten, über einzelne Punkte ausnahmsweiſe zu berathen; die Arbeit der Kommiſſion aber ſei an das Plenum des Staatsraths zu bringen, jedoch nur, damit in demſelben über allgemeine, von der Kommiſſion beſonders zu bezeichnende Grundſätze verhandelt werde. f) — Dieſer Vorſchlag erhielt unter dem 4. Febr. 1838 die Genehmigung des Königs, und es wurden zugleich die Mitglieder der Immediat-Kommiſſion ernannt. g) Die Kommiſſion begann am 6. März 1838 ihre Berathungen über den vorgelegten Entwurf und beendete ſie am 10. Dec. 1842. Den Vorſitz führte der Präſident des Staatsraths, Freih. v. Müffling; Referent war Anfangs der Geh. Ober-Reviſionsrath Jähnigen, ſeit der 15. Sitzung aber der Landgerichtsrath Biſchoff. Die über die Verhandlungen aufgenommenen Protokolle ſind gedruckt unter dem Titel: Berathungs-Protokolle der zur Reviſion des Strafrechts ernann- ten Commiſſion des Staatsraths. Berlin 1839-42. 3 Bände in 4. Das geſammte, für die legislative Bearbeitung beſtimmte Material iſt hier einer umſichtigen, gründlichen, ins Einzelne genau eingehenden Prü- fung unterzogen worden. Die von v. Kamptz in dem Entwurf vor- genommenen Abänderungen, wurden faſt durchweg im Sinne einer freie- ren und geſunderen Jurisprudenz beſeitigt; die Leiſtungen der Kommiſ- ſion namentlich für die Aufſtellung ſchärferer Begriffsbeſtimmungen, für die größere Genauigkeit des Ausdruckes ſind jeder Anerkennung werth. Die Arbeiten der Kommiſſion wurden ſtückweiſe, ſowie einzelne Ab- ſchnitte vollendet waren, in den Staatsrath gebracht, der ſich mit f) Immediat-Bericht der beiden Juſtizminiſter vom 7. Nov. 1837 im Aus- zuge in der Reviſion des Entwurfs des Strafgeſetzbuchs von 1843. Band I. (Ber- lin, 1845.) Beilage I. S. VIII. u. IX. g) K.-O. v. 4. Febr. 1838 an den Staatsrath a. a. O. Beil. III. S. XI. — Dieſe Mitglieder waren außer den beiden Juſtizminiſtern und dem Miniſter des Innern und der Polizei der General v. Müffling, der wirkl. Geh. Rath Sethe, der wirkl. Geh. Ober-Regierungsrath Köhler, der wirkl. Geh. Legationsrath Eich- horn, der Geh. Ober-Juſtizrath Düesberg, der Regierungs-Präſident Graf v. Ar- nim. — Später traten noch hinzu: der Geh. Ober-Finanzrath Eichmann, der wirkl. Geh. Ober-Juſtizrath Ruppenthal, der Juſtizminiſter v. Savigny, der Geh. Ober-Finanzrath Bornemann.

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Zitationshilfe: Beseler, Georg: Kommentar über das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten. Leipzig, 1851, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beseler_kommentar_1851/18>, abgerufen am 03.10.2024.