bräuchlich, einem Inquisito seine Privilegia Juris zu entdecken, wenn er sich derselben selbst nicht zu bedienen weiß; so hätte man doch leicht bey ei- nem armen einfältigen Manne, der keinen Bey- stand hatte, ein übriges thun können, und ihm solche von freyen Stücken, ohne sein Begehren, communiciren. Denn ich wuste auch endlich wohl so viel, daß, wenn ich um Communication anhielte, und darauf bestünde, man mir solche nicht versagen könne; doch die Schwachheit des Leibes und des Hauptes, und die Furcht, neue Sorgen und Verdruß zu bekommen, hatten mich zu allem träg, und verdrossen gemacht, daß ich al- les gehen ließ, wohin es seinen Hang hatte.
§. 144.
Bey der Verhörung hätte ich gewünscht, daß von den vier Commissariis einer auf einmahl etwan eine Stunde genommen, und gantz alleine mich meiner irrigen Sätze zu überführen gesuchet hätte, es würde solches noch mehr Nutzen ge- schaffet haben. Denn wo viele wider einen sind, und bald dieser, bald jener etwas opponiret und darwider redet, so wird derjenige, so antworten soll, nur allzuleicht irre gemacht, und hat selten Zeit und Raum auszureden, und sich zu expli- ciren. Jn unsern öffentlichen Disputationen, so v. g. im Auditorio Philosophico, und Theo- logico gehalten werden, lauffen manchmahl bey
den
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einbildete, inſonderheit
braͤuchlich, einem Inquiſito ſeine Privilegia Juris zu entdecken, wenn er ſich derſelben ſelbſt nicht zu bedienen weiß; ſo haͤtte man doch leicht bey ei- nem armen einfaͤltigen Manne, der keinen Bey- ſtand hatte, ein uͤbriges thun koͤnnen, und ihm ſolche von freyen Stuͤcken, ohne ſein Begehren, communiciren. Denn ich wuſte auch endlich wohl ſo viel, daß, wenn ich um Communication anhielte, und darauf beſtuͤnde, man mir ſolche nicht verſagen koͤnne; doch die Schwachheit des Leibes und des Hauptes, und die Furcht, neue Sorgen und Verdruß zu bekommen, hatten mich zu allem traͤg, und verdroſſen gemacht, daß ich al- les gehen ließ, wohin es ſeinen Hang hatte.
§. 144.
Bey der Verhoͤrung haͤtte ich gewuͤnſcht, daß von den vier Commiſſariis einer auf einmahl etwan eine Stunde genommen, und gantz alleine mich meiner irrigen Saͤtze zu uͤberfuͤhren geſuchet haͤtte, es wuͤrde ſolches noch mehr Nutzen ge- ſchaffet haben. Denn wo viele wider einen ſind, und bald dieſer, bald jener etwas opponiret und darwider redet, ſo wird derjenige, ſo antworten ſoll, nur allzuleicht irre gemacht, und hat ſelten Zeit und Raum auszureden, und ſich zu expli- ciren. Jn unſern oͤffentlichen Diſputationen, ſo v. g. im Auditorio Philoſophico, und Theo- logico gehalten werden, lauffen manchmahl bey
den
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[675/0721]
einbildete, inſonderheit
braͤuchlich, einem Inquiſito ſeine Privilegia Juris
zu entdecken, wenn er ſich derſelben ſelbſt nicht zu
bedienen weiß; ſo haͤtte man doch leicht bey ei-
nem armen einfaͤltigen Manne, der keinen Bey-
ſtand hatte, ein uͤbriges thun koͤnnen, und ihm
ſolche von freyen Stuͤcken, ohne ſein Begehren,
communiciren. Denn ich wuſte auch endlich
wohl ſo viel, daß, wenn ich um Communication
anhielte, und darauf beſtuͤnde, man mir ſolche
nicht verſagen koͤnne; doch die Schwachheit des
Leibes und des Hauptes, und die Furcht, neue
Sorgen und Verdruß zu bekommen, hatten mich
zu allem traͤg, und verdroſſen gemacht, daß ich al-
les gehen ließ, wohin es ſeinen Hang hatte.
§. 144.
Bey der Verhoͤrung haͤtte ich gewuͤnſcht,
daß von den vier Commiſſariis einer auf einmahl
etwan eine Stunde genommen, und gantz alleine
mich meiner irrigen Saͤtze zu uͤberfuͤhren geſuchet
haͤtte, es wuͤrde ſolches noch mehr Nutzen ge-
ſchaffet haben. Denn wo viele wider einen ſind,
und bald dieſer, bald jener etwas opponiret und
darwider redet, ſo wird derjenige, ſo antworten
ſoll, nur allzuleicht irre gemacht, und hat ſelten
Zeit und Raum auszureden, und ſich zu expli-
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Bernd, Adam: Eigene Lebens-Beschreibung. Leipzig, 1738, S. 675. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bernd_lebensbeschreibung_1738/721>, abgerufen am 27.11.2024.
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