auf heben, oder verhüten, daß kein einiges von seinem Haus-Gesinde zu den Leuten geschickt würde, oder hinkäme, mit welchen er Conver- sation, oder Umgang hat. Man ließ mich sehr frühe, um 6. Uhr damahls vorstehen, mit ausdrücklicher Versicherung der guten Mey- nung, daß diß geschehen, damit solche Verhö- rung nicht allzu sehr eclatirte, und kund würde. Aber auch darinnen war ich gantz anderer Mey- nung. Jch dachte, und wenn ihr mich um Mitternacht vorgefordert, so würde eben die ungewöhnliche Zeit noch einen größern Spock und Argwohn unter den Leuten gemacht haben, die doch zeitlich genug von den Beysitzern, und von den vielen Bedienten derselben davon Nach- richt würden bekommen haben. Ja was noch mehr, man verbot mir so gar das Haus, allwo der Casus sich zugetragen. (Denn das gemeine Volck weiß in solchen Fällen zwischen einem Rathe, und einem Verbothe keinen Un- terscheid zu machen, insonderheit wenn einer nicht Freyheit behält, einem wohlmeynenden Rathe zu folgen, oder nicht zu folgen, sondern wegen verschmähetem Rathe aufs neue zur Ver- antwortung gezogen wird.) Jch zeigte da- mahls demjenigen Theologo, der deßhalben mit mir reden muste, wie dieses Verbot vollends mich um allen Credit und Renommee brächte,
und
bey niemanden eher,
auf heben, oder verhuͤten, daß kein einiges von ſeinem Haus-Geſinde zu den Leuten geſchickt wuͤrde, oder hinkaͤme, mit welchen er Conver- ſation, oder Umgang hat. Man ließ mich ſehr fruͤhe, um 6. Uhr damahls vorſtehen, mit ausdruͤcklicher Verſicherung der guten Mey- nung, daß diß geſchehen, damit ſolche Verhoͤ- rung nicht allzu ſehr eclatirte, und kund wuͤrde. Aber auch darinnen war ich gantz anderer Mey- nung. Jch dachte, und wenn ihr mich um Mitternacht vorgefordert, ſo wuͤrde eben die ungewoͤhnliche Zeit noch einen groͤßern Spock und Argwohn unter den Leuten gemacht haben, die doch zeitlich genug von den Beyſitzern, und von den vielen Bedienten derſelben davon Nach- richt wuͤrden bekommen haben. Ja was noch mehr, man verbot mir ſo gar das Haus, allwo der Caſus ſich zugetragen. (Denn das gemeine Volck weiß in ſolchen Faͤllen zwiſchen einem Rathe, und einem Verbothe keinen Un- terſcheid zu machen, inſonderheit wenn einer nicht Freyheit behaͤlt, einem wohlmeynenden Rathe zu folgen, oder nicht zu folgen, ſondern wegen verſchmaͤhetem Rathe aufs neue zur Ver- antwortung gezogen wird.) Jch zeigte da- mahls demjenigen Theologo, der deßhalben mit mir reden muſte, wie dieſes Verbot vollends mich um allen Credit und Renommée braͤchte,
und
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bey niemanden eher,
auf heben, oder verhuͤten, daß kein einiges von
ſeinem Haus-Geſinde zu den Leuten geſchickt
wuͤrde, oder hinkaͤme, mit welchen er Conver-
ſation, oder Umgang hat. Man ließ mich
ſehr fruͤhe, um 6. Uhr damahls vorſtehen, mit
ausdruͤcklicher Verſicherung der guten Mey-
nung, daß diß geſchehen, damit ſolche Verhoͤ-
rung nicht allzu ſehr eclatirte, und kund wuͤrde.
Aber auch darinnen war ich gantz anderer Mey-
nung. Jch dachte, und wenn ihr mich um
Mitternacht vorgefordert, ſo wuͤrde eben die
ungewoͤhnliche Zeit noch einen groͤßern Spock
und Argwohn unter den Leuten gemacht haben,
die doch zeitlich genug von den Beyſitzern, und
von den vielen Bedienten derſelben davon Nach-
richt wuͤrden bekommen haben. Ja was noch
mehr, man verbot mir ſo gar das Haus,
allwo der Caſus ſich zugetragen. (Denn das
gemeine Volck weiß in ſolchen Faͤllen zwiſchen
einem Rathe, und einem Verbothe keinen Un-
terſcheid zu machen, inſonderheit wenn einer
nicht Freyheit behaͤlt, einem wohlmeynenden
Rathe zu folgen, oder nicht zu folgen, ſondern
wegen verſchmaͤhetem Rathe aufs neue zur Ver-
antwortung gezogen wird.) Jch zeigte da-
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Bernd, Adam: Eigene Lebens-Beschreibung. Leipzig, 1738, S. 557. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bernd_lebensbeschreibung_1738/603>, abgerufen am 23.11.2024.
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