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Martens, Georg von: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Nach amtlichen Quellen. Vierter Band. Berlin, 1873.

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XV. Reise nach Pe-kin beschlossen.
Hauptstadt, welchen es ausdrücklich zugestanden ist. Zwar gingen
aus Tien-tsin häufig englische Officiere und andere Unterthanen
der Vertragsmächte als Gäste der Gesandtschaften nach Pe-kin;
aber diesen selbst wurde das Uebermaass solcher Besuche schon
bedenklich, und sie trafen mit der Regierung ein Abkommen, dass
Reisende nur mit Pässen der Consuln, visirt von den chinesischen
Behörden in Tien-tsin, kommen dürften.8) Die Thorwachen waren
angewiesen jeden anderen Fremden anzuhalten, und den Bewohnern
der Hauptstadt wurde untersagt Ausländer in ihre Häuser auf-
zunehmen. Strenge Handhabung dieser Verordnungen durfte man
um so mehr erwarten, als sie damals neu waren. -- Das Alles
wusste Graf Eulenburg; nach dem Schreiben des französischen
Secretärs blieb ihm aber keine Aussicht, in Tien-tsin sein Ziel
zu erreichen; nur von persönlicher Einwirkung auf den Prinzen
von Kun liess sich noch Erfolg hoffen; es musste gewagt sein.

Die grösste Schwierigkeit war, ein passendes Unterkommen
zu finden. Weder der englische noch der französische Gesandte
hatten Graf Eulenburg zu sich eingeladen; der kürzlich ernannte
russische Minister-Resident, Oberst von Balluzek, war noch nicht
eingetroffen. Die zarten Rücksichten der Gastfreundschaft hätten
auch jedes freie Handeln gehemmt; Graf Eulenburg musste drin-
gend wünschen, eine eigene Wohnung zu beziehen. Abgesehen von
jenem Verbot waren chinesische Gasthäuser keine angemessene
Stätte für den Gesandten einer Grossmacht; es blieb also nur
der Versuch übrig, ein anständiges Haus zu miethen und ein-
zurichten. Mit diesem Auftrag wurden der Attache von Brandt
und der Maler Berg angewiesen, am 21. Juni Morgens nach Pe-
kin
aufzubrechen. Sobald ein Haus gemiethet und Meldung dar-
über erstattet wäre, wollte Graf Eulenburg mit den anderen Atta-
ches und dem ganzen Hausstande nachfolgen. Die Gesandten in
Pe-kin um Pässe für sich und seine Begleiter zu ersuchen, fand
er nicht angemessen; auch der Attache von Brandt und der Maler
Berg mussten ohne solche reisen; sie erhielten nur Schreiben an

8) Die Herren Kreyher, Spiess, Heine und Kloekers gingen mit americanischen
Pässen nach Pe-kin. Herr Kloekers hatte beschlossen, um jeden Preis der erste
protestantische Missionar zu sein, der in Pe-kin öffentlich predigte. Er wurde in
Folge dessen von den Behörden ausgewiesen. Der englische Gesandte fand keine
Veranlassung und war auch durch den Vertrag nicht berechtigt, Herrn Kloekers
nach dessen Wünschen gegen die chinesische Regierung in Schutz zu nehmen.

XV. Reise nach Pe-kiṅ beschlossen.
Hauptstadt, welchen es ausdrücklich zugestanden ist. Zwar gingen
aus Tien-tsin häufig englische Officiere und andere Unterthanen
der Vertragsmächte als Gäste der Gesandtschaften nach Pe-kiṅ;
aber diesen selbst wurde das Uebermaass solcher Besuche schon
bedenklich, und sie trafen mit der Regierung ein Abkommen, dass
Reisende nur mit Pässen der Consuln, visirt von den chinesischen
Behörden in Tien-tsin, kommen dürften.8) Die Thorwachen waren
angewiesen jeden anderen Fremden anzuhalten, und den Bewohnern
der Hauptstadt wurde untersagt Ausländer in ihre Häuser auf-
zunehmen. Strenge Handhabung dieser Verordnungen durfte man
um so mehr erwarten, als sie damals neu waren. — Das Alles
wusste Graf Eulenburg; nach dem Schreiben des französischen
Secretärs blieb ihm aber keine Aussicht, in Tien-tsin sein Ziel
zu erreichen; nur von persönlicher Einwirkung auf den Prinzen
von Kuṅ liess sich noch Erfolg hoffen; es musste gewagt sein.

Die grösste Schwierigkeit war, ein passendes Unterkommen
zu finden. Weder der englische noch der französische Gesandte
hatten Graf Eulenburg zu sich eingeladen; der kürzlich ernannte
russische Minister-Resident, Oberst von Balluzek, war noch nicht
eingetroffen. Die zarten Rücksichten der Gastfreundschaft hätten
auch jedes freie Handeln gehemmt; Graf Eulenburg musste drin-
gend wünschen, eine eigene Wohnung zu beziehen. Abgesehen von
jenem Verbot waren chinesische Gasthäuser keine angemessene
Stätte für den Gesandten einer Grossmacht; es blieb also nur
der Versuch übrig, ein anständiges Haus zu miethen und ein-
zurichten. Mit diesem Auftrag wurden der Attaché von Brandt
und der Maler Berg angewiesen, am 21. Juni Morgens nach Pe-
kiṅ
aufzubrechen. Sobald ein Haus gemiethet und Meldung dar-
über erstattet wäre, wollte Graf Eulenburg mit den anderen Atta-
chés und dem ganzen Hausstande nachfolgen. Die Gesandten in
Pe-kiṅ um Pässe für sich und seine Begleiter zu ersuchen, fand
er nicht angemessen; auch der Attaché von Brandt und der Maler
Berg mussten ohne solche reisen; sie erhielten nur Schreiben an

8) Die Herren Kreyher, Spiess, Heine und Kloekers gingen mit americanischen
Pässen nach Pe-kiṅ. Herr Kloekers hatte beschlossen, um jeden Preis der erste
protestantische Missionar zu sein, der in Pe-kiṅ öffentlich predigte. Er wurde in
Folge dessen von den Behörden ausgewiesen. Der englische Gesandte fand keine
Veranlassung und war auch durch den Vertrag nicht berechtigt, Herrn Kloekers
nach dessen Wünschen gegen die chinesische Regierung in Schutz zu nehmen.
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[47/0061] XV. Reise nach Pe-kiṅ beschlossen. Hauptstadt, welchen es ausdrücklich zugestanden ist. Zwar gingen aus Tien-tsin häufig englische Officiere und andere Unterthanen der Vertragsmächte als Gäste der Gesandtschaften nach Pe-kiṅ; aber diesen selbst wurde das Uebermaass solcher Besuche schon bedenklich, und sie trafen mit der Regierung ein Abkommen, dass Reisende nur mit Pässen der Consuln, visirt von den chinesischen Behörden in Tien-tsin, kommen dürften. 8) Die Thorwachen waren angewiesen jeden anderen Fremden anzuhalten, und den Bewohnern der Hauptstadt wurde untersagt Ausländer in ihre Häuser auf- zunehmen. Strenge Handhabung dieser Verordnungen durfte man um so mehr erwarten, als sie damals neu waren. — Das Alles wusste Graf Eulenburg; nach dem Schreiben des französischen Secretärs blieb ihm aber keine Aussicht, in Tien-tsin sein Ziel zu erreichen; nur von persönlicher Einwirkung auf den Prinzen von Kuṅ liess sich noch Erfolg hoffen; es musste gewagt sein. Die grösste Schwierigkeit war, ein passendes Unterkommen zu finden. Weder der englische noch der französische Gesandte hatten Graf Eulenburg zu sich eingeladen; der kürzlich ernannte russische Minister-Resident, Oberst von Balluzek, war noch nicht eingetroffen. Die zarten Rücksichten der Gastfreundschaft hätten auch jedes freie Handeln gehemmt; Graf Eulenburg musste drin- gend wünschen, eine eigene Wohnung zu beziehen. Abgesehen von jenem Verbot waren chinesische Gasthäuser keine angemessene Stätte für den Gesandten einer Grossmacht; es blieb also nur der Versuch übrig, ein anständiges Haus zu miethen und ein- zurichten. Mit diesem Auftrag wurden der Attaché von Brandt und der Maler Berg angewiesen, am 21. Juni Morgens nach Pe- kiṅ aufzubrechen. Sobald ein Haus gemiethet und Meldung dar- über erstattet wäre, wollte Graf Eulenburg mit den anderen Atta- chés und dem ganzen Hausstande nachfolgen. Die Gesandten in Pe-kiṅ um Pässe für sich und seine Begleiter zu ersuchen, fand er nicht angemessen; auch der Attaché von Brandt und der Maler Berg mussten ohne solche reisen; sie erhielten nur Schreiben an 8) Die Herren Kreyher, Spiess, Heine und Kloekers gingen mit americanischen Pässen nach Pe-kiṅ. Herr Kloekers hatte beschlossen, um jeden Preis der erste protestantische Missionar zu sein, der in Pe-kiṅ öffentlich predigte. Er wurde in Folge dessen von den Behörden ausgewiesen. Der englische Gesandte fand keine Veranlassung und war auch durch den Vertrag nicht berechtigt, Herrn Kloekers nach dessen Wünschen gegen die chinesische Regierung in Schutz zu nehmen.

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Zitationshilfe: Martens, Georg von: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Nach amtlichen Quellen. Vierter Band. Berlin, 1873, S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien04_1873/61>, abgerufen am 25.11.2024.