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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873.

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Kaiserlicher Erlass.

Wie könnten wir noch vor dem Reiche bestehen, hätten wir
länger schweigend geduldet? Wir gaben gemessenen Befehl an unsere
Truppencommandeure, Fussvolk und Reiter von allen Seiten zusammen-
zuziehen und Jene zum Tode zu bekämpfen, während die Gebildeten
und das Volk der die Hauptstadt umgebenden Bezirke entweder die Miliz
versammeln sollen, dass sie sich mit einträchtigem Herzen am Kriege
betheilige, oder Freiwillige einüben, welche seine Verbindungen be-
drängen und versperren mögen. -- Wenn Jemand, sei er Officier, Sol-
dat oder ein Anderer, einem schwarzen Barbaren den Kopf abschnei-
det, so soll er 50 Tael Belohnung erhalten; wer den Kopf eines
weissen Barbaren abschneidet erhält 100 Tael Belohnung; wer einen
vornehmen Barbaren-Häuptling gefangen nimmt, erhält 500 Tael Be-
lohnung; wer ein Barbarenschiff verbrennt, erhält 5000 Tael Beloh-
nung. Alle unsere Schätze sollen darauf verwendet werden.

Das Volk von Tien-tsin galt immer für patriotisch und tapfer;
gewiss fühlt es dieselbe Feindschaft wie wir, theilt unseren Hass und
wird im offenen Felde und im Hinterhalt kämpfen, bis der verpestende
Hauch des Aufruhrs erstickt ist.

Wir sind kein kriegslustiger Herrscher, noch jemals zu Streit
geneigt; und die Beamten wie das Volk des Reiches werden ohne
Frage unseren Schmerz über die so verzweifelte Lage der Dinge
begreifen.

Was diejenigen Eingebornen von Fu-kian und Kuan-tun angeht,
welche die Barbaren gefangen nahmen, so sind auch alle diese unsere
Kinder. Und wenn einer von ihnen sich befreien und zu uns zurück-
kehren oder uns mit dem Kopfe eines Barbaren-Häuptlings beschenken
will, so soll er dafür auch reichlich belohnt werden. Diese Barbaren
kommen 10,000 Li von ihrer Heimath her um ihre Waaren zu ver-
breiten. Verstockte und schändliche Betrüger allein haben sie durch-
aus darin gefördert, bis die Dinge zu dem jetzigen unheilbaren Zu-
stande gediehen sind.

Es liegt uns ferner ob, zu gebieten, dass ihnen alle Häfen ge-
schlossen und der Handel abgeschnitten werden. Die anderen Völker,
welche ehrerbietig und gehorsam sind, sollen, wenn sie fortfahren in
Frieden ihren Geschäften nachzugehen, nicht beunruhigt noch belästigt
werden. Und wenn diese nämlichen Barbaren nach Ausgabe dieser
unserer ernsten Vermahnung und deutlichen Anweisung befähigt sind,
zu einem Gefühl ihrer Uebertretung zu erwachen, sie zu bereuen und
Treue zu geloben (zu ihrer Lehnspflicht zurückzukehren), so wollen
wir ihnen auch ferner gestatten, in den bisher offenen Häfen den Han-
del fortzusetzen, als Zeichen unserer allumfassenden Menschenliebe.

Kaiserlicher Erlass.

Wie könnten wir noch vor dem Reiche bestehen, hätten wir
länger schweigend geduldet? Wir gaben gemessenen Befehl an unsere
Truppencommandeure, Fussvolk und Reiter von allen Seiten zusammen-
zuziehen und Jene zum Tode zu bekämpfen, während die Gebildeten
und das Volk der die Hauptstadt umgebenden Bezirke entweder die Miliz
versammeln sollen, dass sie sich mit einträchtigem Herzen am Kriege
betheilige, oder Freiwillige einüben, welche seine Verbindungen be-
drängen und versperren mögen. — Wenn Jemand, sei er Officier, Sol-
dat oder ein Anderer, einem schwarzen Barbaren den Kopf abschnei-
det, so soll er 50 Tael Belohnung erhalten; wer den Kopf eines
weissen Barbaren abschneidet erhält 100 Tael Belohnung; wer einen
vornehmen Barbaren-Häuptling gefangen nimmt, erhält 500 Tael Be-
lohnung; wer ein Barbarenschiff verbrennt, erhält 5000 Tael Beloh-
nung. Alle unsere Schätze sollen darauf verwendet werden.

Das Volk von Tien-tsin galt immer für patriotisch und tapfer;
gewiss fühlt es dieselbe Feindschaft wie wir, theilt unseren Hass und
wird im offenen Felde und im Hinterhalt kämpfen, bis der verpestende
Hauch des Aufruhrs erstickt ist.

Wir sind kein kriegslustiger Herrscher, noch jemals zu Streit
geneigt; und die Beamten wie das Volk des Reiches werden ohne
Frage unseren Schmerz über die so verzweifelte Lage der Dinge
begreifen.

Was diejenigen Eingebornen von Fu-kian und Kuaṅ-tuṅ angeht,
welche die Barbaren gefangen nahmen, so sind auch alle diese unsere
Kinder. Und wenn einer von ihnen sich befreien und zu uns zurück-
kehren oder uns mit dem Kopfe eines Barbaren-Häuptlings beschenken
will, so soll er dafür auch reichlich belohnt werden. Diese Barbaren
kommen 10,000 Li von ihrer Heimath her um ihre Waaren zu ver-
breiten. Verstockte und schändliche Betrüger allein haben sie durch-
aus darin gefördert, bis die Dinge zu dem jetzigen unheilbaren Zu-
stande gediehen sind.

Es liegt uns ferner ob, zu gebieten, dass ihnen alle Häfen ge-
schlossen und der Handel abgeschnitten werden. Die anderen Völker,
welche ehrerbietig und gehorsam sind, sollen, wenn sie fortfahren in
Frieden ihren Geschäften nachzugehen, nicht beunruhigt noch belästigt
werden. Und wenn diese nämlichen Barbaren nach Ausgabe dieser
unserer ernsten Vermahnung und deutlichen Anweisung befähigt sind,
zu einem Gefühl ihrer Uebertretung zu erwachen, sie zu bereuen und
Treue zu geloben (zu ihrer Lehnspflicht zurückzukehren), so wollen
wir ihnen auch ferner gestatten, in den bisher offenen Häfen den Han-
del fortzusetzen, als Zeichen unserer allumfassenden Menschenliebe.

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[347/0369] Kaiserlicher Erlass. Wie könnten wir noch vor dem Reiche bestehen, hätten wir länger schweigend geduldet? Wir gaben gemessenen Befehl an unsere Truppencommandeure, Fussvolk und Reiter von allen Seiten zusammen- zuziehen und Jene zum Tode zu bekämpfen, während die Gebildeten und das Volk der die Hauptstadt umgebenden Bezirke entweder die Miliz versammeln sollen, dass sie sich mit einträchtigem Herzen am Kriege betheilige, oder Freiwillige einüben, welche seine Verbindungen be- drängen und versperren mögen. — Wenn Jemand, sei er Officier, Sol- dat oder ein Anderer, einem schwarzen Barbaren den Kopf abschnei- det, so soll er 50 Tael Belohnung erhalten; wer den Kopf eines weissen Barbaren abschneidet erhält 100 Tael Belohnung; wer einen vornehmen Barbaren-Häuptling gefangen nimmt, erhält 500 Tael Be- lohnung; wer ein Barbarenschiff verbrennt, erhält 5000 Tael Beloh- nung. Alle unsere Schätze sollen darauf verwendet werden. Das Volk von Tien-tsin galt immer für patriotisch und tapfer; gewiss fühlt es dieselbe Feindschaft wie wir, theilt unseren Hass und wird im offenen Felde und im Hinterhalt kämpfen, bis der verpestende Hauch des Aufruhrs erstickt ist. Wir sind kein kriegslustiger Herrscher, noch jemals zu Streit geneigt; und die Beamten wie das Volk des Reiches werden ohne Frage unseren Schmerz über die so verzweifelte Lage der Dinge begreifen. Was diejenigen Eingebornen von Fu-kian und Kuaṅ-tuṅ angeht, welche die Barbaren gefangen nahmen, so sind auch alle diese unsere Kinder. Und wenn einer von ihnen sich befreien und zu uns zurück- kehren oder uns mit dem Kopfe eines Barbaren-Häuptlings beschenken will, so soll er dafür auch reichlich belohnt werden. Diese Barbaren kommen 10,000 Li von ihrer Heimath her um ihre Waaren zu ver- breiten. Verstockte und schändliche Betrüger allein haben sie durch- aus darin gefördert, bis die Dinge zu dem jetzigen unheilbaren Zu- stande gediehen sind. Es liegt uns ferner ob, zu gebieten, dass ihnen alle Häfen ge- schlossen und der Handel abgeschnitten werden. Die anderen Völker, welche ehrerbietig und gehorsam sind, sollen, wenn sie fortfahren in Frieden ihren Geschäften nachzugehen, nicht beunruhigt noch belästigt werden. Und wenn diese nämlichen Barbaren nach Ausgabe dieser unserer ernsten Vermahnung und deutlichen Anweisung befähigt sind, zu einem Gefühl ihrer Uebertretung zu erwachen, sie zu bereuen und Treue zu geloben (zu ihrer Lehnspflicht zurückzukehren), so wollen wir ihnen auch ferner gestatten, in den bisher offenen Häfen den Han- del fortzusetzen, als Zeichen unserer allumfassenden Menschenliebe.

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873, S. 347. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien03_1873/369>, abgerufen am 10.05.2024.