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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873.

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Yi's Antwort.
lassung in den Verträgen keine Rede sei, diese auch auf zehntau-
send Jahre zu Förderung des guten Vernehmens beider Nationen auf
ewige Zeiten abgeschlossen seien, da sie sich ferner der Förderung
der Handelsinteressen beider Völker zuträglich erwiesen hätten, so
habe der Kaiser keine Veranlassung gefunden, dieselben anzutasten.
Es gezieme ihm nicht, an den vom verstorbenen Kaiser ge-
billigten Bestimmungen Aenderungen zu treffen. In beiden Fällen
seien den in Tien-tsin erschienenen Bevollmächtigten die ge-
wünschten Neuerungen abgeschlagen und dieselben angewiesen
worden, "in gehorsamer Unterwerfung unter den Vertrag die Ge-
schäfte zu leiten". Nachdem der Kaiser so deutlich seinen Willen
ausgesprochen habe, dürfe kein Beamter von noch so hohem
Range anders handeln als im Einklang mit diesem geheiligten
Willen. -- Was die Veranlassung des Streites betreffe, so sei die
Lorcha Arrow Eigenthum eines Chinesen; keine Flagge habe auf
derselben geweht. Drei von der Bemannung seien geständige Pi-
raten gewesen; und doch habe Yi auf die Vorstellung des Consuls
Parkes alle zwölf Verhafteten ausgeliefert; dieser habe sie nicht
angenommen und ohne Weiteres Feindseligkeiten begonnen. Man
habe die Werke am Flusse genommen, die Stadt bombardirt und
angezündet, -- das könnten Millionen von Chinesen und Fremden
aus eigener Anschauung bezeugen. Jeder Engländer und jeder
Fremde habe aus Rechtsgefühl Parkes beim Anfang des Streites
zu überreden gesucht, von seinem Beginnen abzustehen, aber er
wollte nicht hören. "Er erklärte dazu persönlich für jeden Schaden
verantwortlich sein zu wollen, den sie leiden möchten. Im Januar
ging er nach Hong-kong und stellte mit allen betroffenen Kauf-
leuten eine Rechnung über deren Verluste auf, was beweist, dass
er ihre Entschädigung auf sich nahm. Die Art, wie diese bewirkt
werden soll, ist lange festgestellt; China hat nichts damit zu thun.
Seine Kaufleute sind -- leider -- zu einem Betrage geschädigt
worden, der den von Deiner Excellenz Nation erlittenen Verlust weit
übersteigt. Aber dieselbe Regel gilt für beide. Mein Palast (Hof)
ist gedrängt voll Bürger und Volk aus der Stadt und den Vor-
städten, die mich anflehen, an Deine Excellenz zu schreiben, damit
Sie die Sache untersuche und unpartheiisch entscheide. Ich
habe ihre Bitten nicht zum Gegenstande einer Note ge-
macht u. s. w."

Die Besetzung von Ho-nan und den Werken am Flusse

Yi’s Antwort.
lassung in den Verträgen keine Rede sei, diese auch auf zehntau-
send Jahre zu Förderung des guten Vernehmens beider Nationen auf
ewige Zeiten abgeschlossen seien, da sie sich ferner der Förderung
der Handelsinteressen beider Völker zuträglich erwiesen hätten, so
habe der Kaiser keine Veranlassung gefunden, dieselben anzutasten.
Es gezieme ihm nicht, an den vom verstorbenen Kaiser ge-
billigten Bestimmungen Aenderungen zu treffen. In beiden Fällen
seien den in Tien-tsin erschienenen Bevollmächtigten die ge-
wünschten Neuerungen abgeschlagen und dieselben angewiesen
worden, »in gehorsamer Unterwerfung unter den Vertrag die Ge-
schäfte zu leiten«. Nachdem der Kaiser so deutlich seinen Willen
ausgesprochen habe, dürfe kein Beamter von noch so hohem
Range anders handeln als im Einklang mit diesem geheiligten
Willen. — Was die Veranlassung des Streites betreffe, so sei die
Lorcha Arrow Eigenthum eines Chinesen; keine Flagge habe auf
derselben geweht. Drei von der Bemannung seien geständige Pi-
raten gewesen; und doch habe Yi auf die Vorstellung des Consuls
Parkes alle zwölf Verhafteten ausgeliefert; dieser habe sie nicht
angenommen und ohne Weiteres Feindseligkeiten begonnen. Man
habe die Werke am Flusse genommen, die Stadt bombardirt und
angezündet, — das könnten Millionen von Chinesen und Fremden
aus eigener Anschauung bezeugen. Jeder Engländer und jeder
Fremde habe aus Rechtsgefühl Parkes beim Anfang des Streites
zu überreden gesucht, von seinem Beginnen abzustehen, aber er
wollte nicht hören. »Er erklärte dazu persönlich für jeden Schaden
verantwortlich sein zu wollen, den sie leiden möchten. Im Januar
ging er nach Hong-kong und stellte mit allen betroffenen Kauf-
leuten eine Rechnung über deren Verluste auf, was beweist, dass
er ihre Entschädigung auf sich nahm. Die Art, wie diese bewirkt
werden soll, ist lange festgestellt; China hat nichts damit zu thun.
Seine Kaufleute sind — leider — zu einem Betrage geschädigt
worden, der den von Deiner Excellenz Nation erlittenen Verlust weit
übersteigt. Aber dieselbe Regel gilt für beide. Mein Palast (Hof)
ist gedrängt voll Bürger und Volk aus der Stadt und den Vor-
städten, die mich anflehen, an Deine Excellenz zu schreiben, damit
Sie die Sache untersuche und unpartheiisch entscheide. Ich
habe ihre Bitten nicht zum Gegenstande einer Note ge-
macht u. s. w.«

Die Besetzung von Ho-nan und den Werken am Flusse

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[231/0253] Yi’s Antwort. lassung in den Verträgen keine Rede sei, diese auch auf zehntau- send Jahre zu Förderung des guten Vernehmens beider Nationen auf ewige Zeiten abgeschlossen seien, da sie sich ferner der Förderung der Handelsinteressen beider Völker zuträglich erwiesen hätten, so habe der Kaiser keine Veranlassung gefunden, dieselben anzutasten. Es gezieme ihm nicht, an den vom verstorbenen Kaiser ge- billigten Bestimmungen Aenderungen zu treffen. In beiden Fällen seien den in Tien-tsin erschienenen Bevollmächtigten die ge- wünschten Neuerungen abgeschlagen und dieselben angewiesen worden, »in gehorsamer Unterwerfung unter den Vertrag die Ge- schäfte zu leiten«. Nachdem der Kaiser so deutlich seinen Willen ausgesprochen habe, dürfe kein Beamter von noch so hohem Range anders handeln als im Einklang mit diesem geheiligten Willen. — Was die Veranlassung des Streites betreffe, so sei die Lorcha Arrow Eigenthum eines Chinesen; keine Flagge habe auf derselben geweht. Drei von der Bemannung seien geständige Pi- raten gewesen; und doch habe Yi auf die Vorstellung des Consuls Parkes alle zwölf Verhafteten ausgeliefert; dieser habe sie nicht angenommen und ohne Weiteres Feindseligkeiten begonnen. Man habe die Werke am Flusse genommen, die Stadt bombardirt und angezündet, — das könnten Millionen von Chinesen und Fremden aus eigener Anschauung bezeugen. Jeder Engländer und jeder Fremde habe aus Rechtsgefühl Parkes beim Anfang des Streites zu überreden gesucht, von seinem Beginnen abzustehen, aber er wollte nicht hören. »Er erklärte dazu persönlich für jeden Schaden verantwortlich sein zu wollen, den sie leiden möchten. Im Januar ging er nach Hong-kong und stellte mit allen betroffenen Kauf- leuten eine Rechnung über deren Verluste auf, was beweist, dass er ihre Entschädigung auf sich nahm. Die Art, wie diese bewirkt werden soll, ist lange festgestellt; China hat nichts damit zu thun. Seine Kaufleute sind — leider — zu einem Betrage geschädigt worden, der den von Deiner Excellenz Nation erlittenen Verlust weit übersteigt. Aber dieselbe Regel gilt für beide. Mein Palast (Hof) ist gedrängt voll Bürger und Volk aus der Stadt und den Vor- städten, die mich anflehen, an Deine Excellenz zu schreiben, damit Sie die Sache untersuche und unpartheiisch entscheide. Ich habe ihre Bitten nicht zum Gegenstande einer Note ge- macht u. s. w.« Die Besetzung von Ho-nan und den Werken am Flusse

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873, S. 231. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien03_1873/253>, abgerufen am 28.11.2024.