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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866.

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Das englische Geschwader vor Kagosima. Anh. II.
dem obige Fragen beurtheilt und zur Entscheidung ge-
bracht sind, soll die Geldentschädigung gezahlt werden.

Wir haben von dem Taikun keinen Befehl noch eine
Anzeige von dem Kommen eueres Geschwaders erhalten 12).
Die Angabe von solchen Mittheilungen ist wahrscheinlich
nur gemacht, um uns in schlechtem Lichte darzustellen.
Wenn dem nicht so ist, so habt ihr darüber sicher ein
Schreiben des Gorodzio, und wir bitten euch uns dasselbe
zu zeigen. Aus solchen falschen Angaben entstehen Ver-
wirrungen. Alles dieses überrascht uns sehr; überrascht
es euch nicht auch? Unsere Regierung handelt durchaus
nach den Befehlen der Regierung von Yeddo. -- Dieses
ist unsere offenherzige Antwort auf alle die verschiedenen
Puncte eueres Schreibens.

Am neunundzwanzigsten Tage des sechsten Monats
im dritten Jahre Bunkiu (13. August 1863).

Kavakami Tayima.

Sisei, Minister 13).

Den folgenden Morgen, am 14. August, erschienen noch zwei
Beamten an Bord des Euryalus, welche einen Empfangsschein über
das Schreiben verlangten und auf der darin vorgeschlagenen Lösung
bestanden. Das Haupt der Regierung von Yeddo hätte den Simadso
Saburo
bedeutet, dass Satsuma sich in keinerlei directe Verhand-
lungen mit den Engländern einlassen sollte; dieser sei folglich nicht
berechtigt, deren Forderungen zu erfüllen noch sie abzuweisen.
Herr Neale sah aber das Schreiben als eine kategorische Weigerung
an und beauftragte den Admiral, vorläufig solche Gewaltmaassregeln
anzuwenden, als geeignet wären die Japaner zur Besinnung und
zum Nachgeben zu bringen. Der Geschwader-Commandant recognos-
cirte in Folge dessen die obere Bai auf dem Kanonenboot Havoc,
untersuchte die Stellung von drei schon am Tage vorher durch
seine Boote entdeckten Dampfern in einer kleinen Bucht nördlich
von Kagosima, und fand durchgängig tiefes Fahrwasser, funfzig

12) S. oben. Die Mittheilungen des Gorodzio vor Abgang des Geschwaders
enthalten nichts von einem an den Fürsten gesandten Befehl, doch geht aus der Som-
mation des englischen Geschäftsträgers an denselben hervor, dass die Regierung in
Yeddo früher behauptet hatte, die Auslieferung der Mörder verlangt zu haben.
13) Nach der englischen Uebersetzung. In der Ueberschrift heisst Kavakami
Tayima
Minister des Matsdaira Siuri-no-Daibu, Fürsten von Satsuma.

Das englische Geschwader vor Kagosima. Anh. II.
dem obige Fragen beurtheilt und zur Entscheidung ge-
bracht sind, soll die Geldentschädigung gezahlt werden.

Wir haben von dem Taïkūn keinen Befehl noch eine
Anzeige von dem Kommen eueres Geschwaders erhalten 12).
Die Angabe von solchen Mittheilungen ist wahrscheinlich
nur gemacht, um uns in schlechtem Lichte darzustellen.
Wenn dem nicht so ist, so habt ihr darüber sicher ein
Schreiben des Gorodžio, und wir bitten euch uns dasselbe
zu zeigen. Aus solchen falschen Angaben entstehen Ver-
wirrungen. Alles dieses überrascht uns sehr; überrascht
es euch nicht auch? Unsere Regierung handelt durchaus
nach den Befehlen der Regierung von Yeddo. — Dieses
ist unsere offenherzige Antwort auf alle die verschiedenen
Puncte eueres Schreibens.

Am neunundzwanzigsten Tage des sechsten Monats
im dritten Jahre Bunkiu (13. August 1863).

Kavakami Tayima.

Šisei, Minister 13).

Den folgenden Morgen, am 14. August, erschienen noch zwei
Beamten an Bord des Euryalus, welche einen Empfangsschein über
das Schreiben verlangten und auf der darin vorgeschlagenen Lösung
bestanden. Das Haupt der Regierung von Yeddo hätte den Šimadso
Saburo
bedeutet, dass Satsuma sich in keinerlei directe Verhand-
lungen mit den Engländern einlassen sollte; dieser sei folglich nicht
berechtigt, deren Forderungen zu erfüllen noch sie abzuweisen.
Herr Neale sah aber das Schreiben als eine kategorische Weigerung
an und beauftragte den Admiral, vorläufig solche Gewaltmaassregeln
anzuwenden, als geeignet wären die Japaner zur Besinnung und
zum Nachgeben zu bringen. Der Geschwader-Commandant recognos-
cirte in Folge dessen die obere Bai auf dem Kanonenboot Havoc,
untersuchte die Stellung von drei schon am Tage vorher durch
seine Boote entdeckten Dampfern in einer kleinen Bucht nördlich
von Kagosima, und fand durchgängig tiefes Fahrwasser, funfzig

12) S. oben. Die Mittheilungen des Gorodžio vor Abgang des Geschwaders
enthalten nichts von einem an den Fürsten gesandten Befehl, doch geht aus der Som-
mation des englischen Geschäftsträgers an denselben hervor, dass die Regierung in
Yeddo früher behauptet hatte, die Auslieferung der Mörder verlangt zu haben.
13) Nach der englischen Uebersetzung. In der Ueberschrift heisst Kavakami
Tayima
Minister des Matsdaïra Siuri-no-Daïbu, Fürsten von Satsuma.
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[298/0318] Das englische Geschwader vor Kagosima. Anh. II. dem obige Fragen beurtheilt und zur Entscheidung ge- bracht sind, soll die Geldentschädigung gezahlt werden. Wir haben von dem Taïkūn keinen Befehl noch eine Anzeige von dem Kommen eueres Geschwaders erhalten 12). Die Angabe von solchen Mittheilungen ist wahrscheinlich nur gemacht, um uns in schlechtem Lichte darzustellen. Wenn dem nicht so ist, so habt ihr darüber sicher ein Schreiben des Gorodžio, und wir bitten euch uns dasselbe zu zeigen. Aus solchen falschen Angaben entstehen Ver- wirrungen. Alles dieses überrascht uns sehr; überrascht es euch nicht auch? Unsere Regierung handelt durchaus nach den Befehlen der Regierung von Yeddo. — Dieses ist unsere offenherzige Antwort auf alle die verschiedenen Puncte eueres Schreibens. Am neunundzwanzigsten Tage des sechsten Monats im dritten Jahre Bunkiu (13. August 1863). Kavakami Tayima. Šisei, Minister 13). Den folgenden Morgen, am 14. August, erschienen noch zwei Beamten an Bord des Euryalus, welche einen Empfangsschein über das Schreiben verlangten und auf der darin vorgeschlagenen Lösung bestanden. Das Haupt der Regierung von Yeddo hätte den Šimadso Saburo bedeutet, dass Satsuma sich in keinerlei directe Verhand- lungen mit den Engländern einlassen sollte; dieser sei folglich nicht berechtigt, deren Forderungen zu erfüllen noch sie abzuweisen. Herr Neale sah aber das Schreiben als eine kategorische Weigerung an und beauftragte den Admiral, vorläufig solche Gewaltmaassregeln anzuwenden, als geeignet wären die Japaner zur Besinnung und zum Nachgeben zu bringen. Der Geschwader-Commandant recognos- cirte in Folge dessen die obere Bai auf dem Kanonenboot Havoc, untersuchte die Stellung von drei schon am Tage vorher durch seine Boote entdeckten Dampfern in einer kleinen Bucht nördlich von Kagosima, und fand durchgängig tiefes Fahrwasser, funfzig 12) S. oben. Die Mittheilungen des Gorodžio vor Abgang des Geschwaders enthalten nichts von einem an den Fürsten gesandten Befehl, doch geht aus der Som- mation des englischen Geschäftsträgers an denselben hervor, dass die Regierung in Yeddo früher behauptet hatte, die Auslieferung der Mörder verlangt zu haben. 13) Nach der englischen Uebersetzung. In der Ueberschrift heisst Kavakami Tayima Minister des Matsdaïra Siuri-no-Daïbu, Fürsten von Satsuma.

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866, S. 298. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien02_1866/318>, abgerufen am 22.11.2024.