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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866.

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Besprechung mit dem Minister. IX.
dürfen, weil die öffentliche Stimmung für aufgeregt und fremden-
feindlich gilt, und zweitens ist es ihr unangenehm, den diplomati-
schen Agenten eines fremden Staates in Yeddo zu sehen. In Bezug
auf Preussen hat sie dieses Widerstreben überwunden und sich zu
einem Vertrage bereit erklärt; warum benutzt sie nun den Moment
nicht um denselben mit einem Federstrich auf die anderen deutschen
Staaten auszudehnen, und für diese alle nur einen diplomatischen
Vertreter zu bekommen? Lässt sie den Augenblick vorübergehen,
so werden wahrscheinlich über kurz oder lang alle oder doch die
grösseren schiffahrttreibenden deutschen Staaten einzeln Gesandt-
schaften schicken, und jeder für sich einen Vertrag und einen be-
sonderen Vertreter begehren. -- Die japanische Regierung kann
dann zwar das Ansinnen dieser Gesandtschaften verweigern, aber
sie hat bereits die Erfahrung gemacht, wie unangenehm und peinlich
ein solches Abweisen für sie ist. Glaubt sie, dass der Titel der
contrahirenden Mächte zu lang ist und das Nationalgefühl ver-
letzen würde, so kann man über Abkürzung desselben nachdenken.
Zwar ist mit dem Erbieten der japanischen Regierung, einen Ver-
trag mit Preussen zu schliessen, der Hauptzweck meiner Mission
erfüllt, und ich bin deshalb bereit sofort in Verhandlungen einzu-
treten; aber die Vortheile, welche Japan aus einem gleichzeitigen
Abschluss mit allen genannten deutschen Staaten ziehen würde,
scheinen mir so gross, dass ich dem Minister nur rathen kann, die
Sache nochmals in Betrachtung zu nehmen.

Der Minister. Der Taikün hat befohlen, der vielen ent-
gegenstehenden Hindernisse ungeachtet mit Preussen, aber auch
nur mit Preussen einen Vertrag zu schliessen.

Der Gesandte. In der Vollmacht der Bunyo's steht, dass
sie beauftagt sind mit dem preussischen Gesandten "über alle
Gegenstände
" zu verhandeln; das schliesst nicht aus, dass sie
mit ihm auch den Vertrag zwischen Japan und den übrigen deutschen
Staaten berathen. Glaubt der Minister aber, dass es dazu noch
eines besonderen Befehls des Taikün bedürfe, so möge er demselben
nochmals darüber Vortrag halten.

Damit wurde dieser Gegenstand abgebrochen. Auf eine Be-
sprechung des Vertrags-Entwurfes wollte der Minister nicht ein-
gehen, weil er denselben noch nicht geprüft habe. Graf Eulenburg
berührte darauf die Ueberreichung des Schreibens Seiner könig-
lichen Hoheit des Regenten an den Taikün, worauf der Minister

Besprechung mit dem Minister. IX.
dürfen, weil die öffentliche Stimmung für aufgeregt und fremden-
feindlich gilt, und zweitens ist es ihr unangenehm, den diplomati-
schen Agenten eines fremden Staates in Yeddo zu sehen. In Bezug
auf Preussen hat sie dieses Widerstreben überwunden und sich zu
einem Vertrage bereit erklärt; warum benutzt sie nun den Moment
nicht um denselben mit einem Federstrich auf die anderen deutschen
Staaten auszudehnen, und für diese alle nur einen diplomatischen
Vertreter zu bekommen? Lässt sie den Augenblick vorübergehen,
so werden wahrscheinlich über kurz oder lang alle oder doch die
grösseren schiffahrttreibenden deutschen Staaten einzeln Gesandt-
schaften schicken, und jeder für sich einen Vertrag und einen be-
sonderen Vertreter begehren. — Die japanische Regierung kann
dann zwar das Ansinnen dieser Gesandtschaften verweigern, aber
sie hat bereits die Erfahrung gemacht, wie unangenehm und peinlich
ein solches Abweisen für sie ist. Glaubt sie, dass der Titel der
contrahirenden Mächte zu lang ist und das Nationalgefühl ver-
letzen würde, so kann man über Abkürzung desselben nachdenken.
Zwar ist mit dem Erbieten der japanischen Regierung, einen Ver-
trag mit Preussen zu schliessen, der Hauptzweck meiner Mission
erfüllt, und ich bin deshalb bereit sofort in Verhandlungen einzu-
treten; aber die Vortheile, welche Japan aus einem gleichzeitigen
Abschluss mit allen genannten deutschen Staaten ziehen würde,
scheinen mir so gross, dass ich dem Minister nur rathen kann, die
Sache nochmals in Betrachtung zu nehmen.

Der Minister. Der Taïkün hat befohlen, der vielen ent-
gegenstehenden Hindernisse ungeachtet mit Preussen, aber auch
nur mit Preussen einen Vertrag zu schliessen.

Der Gesandte. In der Vollmacht der Bunyo’s steht, dass
sie beauftagt sind mit dem preussischen Gesandten ȟber alle
Gegenstände
« zu verhandeln; das schliesst nicht aus, dass sie
mit ihm auch den Vertrag zwischen Japan und den übrigen deutschen
Staaten berathen. Glaubt der Minister aber, dass es dazu noch
eines besonderen Befehls des Taïkün bedürfe, so möge er demselben
nochmals darüber Vortrag halten.

Damit wurde dieser Gegenstand abgebrochen. Auf eine Be-
sprechung des Vertrags-Entwurfes wollte der Minister nicht ein-
gehen, weil er denselben noch nicht geprüft habe. Graf Eulenburg
berührte darauf die Ueberreichung des Schreibens Seiner könig-
lichen Hoheit des Regenten an den Taïkün, worauf der Minister

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[132/0152] Besprechung mit dem Minister. IX. dürfen, weil die öffentliche Stimmung für aufgeregt und fremden- feindlich gilt, und zweitens ist es ihr unangenehm, den diplomati- schen Agenten eines fremden Staates in Yeddo zu sehen. In Bezug auf Preussen hat sie dieses Widerstreben überwunden und sich zu einem Vertrage bereit erklärt; warum benutzt sie nun den Moment nicht um denselben mit einem Federstrich auf die anderen deutschen Staaten auszudehnen, und für diese alle nur einen diplomatischen Vertreter zu bekommen? Lässt sie den Augenblick vorübergehen, so werden wahrscheinlich über kurz oder lang alle oder doch die grösseren schiffahrttreibenden deutschen Staaten einzeln Gesandt- schaften schicken, und jeder für sich einen Vertrag und einen be- sonderen Vertreter begehren. — Die japanische Regierung kann dann zwar das Ansinnen dieser Gesandtschaften verweigern, aber sie hat bereits die Erfahrung gemacht, wie unangenehm und peinlich ein solches Abweisen für sie ist. Glaubt sie, dass der Titel der contrahirenden Mächte zu lang ist und das Nationalgefühl ver- letzen würde, so kann man über Abkürzung desselben nachdenken. Zwar ist mit dem Erbieten der japanischen Regierung, einen Ver- trag mit Preussen zu schliessen, der Hauptzweck meiner Mission erfüllt, und ich bin deshalb bereit sofort in Verhandlungen einzu- treten; aber die Vortheile, welche Japan aus einem gleichzeitigen Abschluss mit allen genannten deutschen Staaten ziehen würde, scheinen mir so gross, dass ich dem Minister nur rathen kann, die Sache nochmals in Betrachtung zu nehmen. Der Minister. Der Taïkün hat befohlen, der vielen ent- gegenstehenden Hindernisse ungeachtet mit Preussen, aber auch nur mit Preussen einen Vertrag zu schliessen. Der Gesandte. In der Vollmacht der Bunyo’s steht, dass sie beauftagt sind mit dem preussischen Gesandten »über alle Gegenstände« zu verhandeln; das schliesst nicht aus, dass sie mit ihm auch den Vertrag zwischen Japan und den übrigen deutschen Staaten berathen. Glaubt der Minister aber, dass es dazu noch eines besonderen Befehls des Taïkün bedürfe, so möge er demselben nochmals darüber Vortrag halten. Damit wurde dieser Gegenstand abgebrochen. Auf eine Be- sprechung des Vertrags-Entwurfes wollte der Minister nicht ein- gehen, weil er denselben noch nicht geprüft habe. Graf Eulenburg berührte darauf die Ueberreichung des Schreibens Seiner könig- lichen Hoheit des Regenten an den Taïkün, worauf der Minister

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866, S. 132. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien02_1866/152>, abgerufen am 14.10.2024.