[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 1. Berlin, 1864.Geschenke des Siogun. Beschränkung der Hofreisen. statteten die Reisenden auch den höchsten Hof- und Staatsbeamten,welche ebenfalls Geschenke erhielten, die herkömmlichen Besuche ab, und wurden von diesen Herren oder ihren Secretären bewirthet. Sie bequemten sich hier vielfach, zur Belustigung der hinter Wand- schirmen versteckten Frauen zu singen, zu tanzen, auf europäische Weise zu grüssen u. s. w. -- Der Siogun sowohl als seine Grossen erwiederten die Geschenke der Holländer nach landesüblicher Art durch Uebersendung einer grossen Anzahl seidener Röcke. Gleich nach der Abschieds-Audienz148), welche sich von der ersten wenig unterschied, mussten die Reisenden Yeddo verlassen und wurden auf dem oben bezeichneten Wege wieder nach Nangasaki zurückgeführt. Im Jahre 1790 bestimmte die japanische Regierung aus Natürlich hatte die Persönlichkeit, sowohl der japanischen als 148) Nach der Abschieds-Audienz wurden dem Handelsvorsteher im Palaste noch
die auf den holländischen Handel bezüglichen kaiserlichen Befehle vorgelesen. Es hiess darin, man habe den Holländern seit alter Zeit erlaubt, nach Japan zu kommen; wenn sie sich diese Erlaubniss erhalten wollten, möchten sie sich hüten, den christlichen Gottesdienst in Japan zu verbreiten. Wenn sie von Anschlägen oder Unternehmungen fremder Regierungen auf Japan hörten, sollten sie es dem Statthalter von Nangasaki melden. Sie sollten die nach Japan fahrenden chinesischen Dschunken nicht angreifen. Sie sollten auch die Bewohner von Liu-kiu als Unterthanen von Japan auf der See unbehelligt lassen. Geschenke des Siogun. Beschränkung der Hofreisen. statteten die Reisenden auch den höchsten Hof- und Staatsbeamten,welche ebenfalls Geschenke erhielten, die herkömmlichen Besuche ab, und wurden von diesen Herren oder ihren Secretären bewirthet. Sie bequemten sich hier vielfach, zur Belustigung der hinter Wand- schirmen versteckten Frauen zu singen, zu tanzen, auf europäische Weise zu grüssen u. s. w. — Der Siogun sowohl als seine Grossen erwiederten die Geschenke der Holländer nach landesüblicher Art durch Uebersendung einer grossen Anzahl seidener Röcke. Gleich nach der Abschieds-Audienz148), welche sich von der ersten wenig unterschied, mussten die Reisenden Yeddo verlassen und wurden auf dem oben bezeichneten Wege wieder nach Naṅgasaki zurückgeführt. Im Jahre 1790 bestimmte die japanische Regierung aus Natürlich hatte die Persönlichkeit, sowohl der japanischen als 148) Nach der Abschieds-Audienz wurden dem Handelsvorsteher im Palaste noch
die auf den holländischen Handel bezüglichen kaiserlichen Befehle vorgelesen. Es hiess darin, man habe den Holländern seit alter Zeit erlaubt, nach Japan zu kommen; wenn sie sich diese Erlaubniss erhalten wollten, möchten sie sich hüten, den christlichen Gottesdienst in Japan zu verbreiten. Wenn sie von Anschlägen oder Unternehmungen fremder Regierungen auf Japan hörten, sollten sie es dem Statthalter von Naṅgasaki melden. Sie sollten die nach Japan fahrenden chinesischen Dschunken nicht angreifen. Sie sollten auch die Bewohner von Liu-kiu als Unterthanen von Japan auf der See unbehelligt lassen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0173" n="143"/><fw place="top" type="header">Geschenke des <hi rendition="#k">Siogun</hi>. Beschränkung der Hofreisen.</fw><lb/> statteten die Reisenden auch den höchsten Hof- und Staatsbeamten,<lb/> welche ebenfalls Geschenke erhielten, die herkömmlichen Besuche<lb/> ab, und wurden von diesen Herren oder ihren Secretären bewirthet.<lb/> Sie bequemten sich hier vielfach, zur Belustigung der hinter Wand-<lb/> schirmen versteckten Frauen zu singen, zu tanzen, auf europäische<lb/> Weise zu grüssen u. s. w. — Der <hi rendition="#k">Siogun</hi> sowohl als seine Grossen<lb/> erwiederten die Geschenke der Holländer nach landesüblicher Art<lb/> durch Uebersendung einer grossen Anzahl seidener Röcke. Gleich<lb/> nach der Abschieds-Audienz<note place="foot" n="148)">Nach der Abschieds-Audienz wurden dem Handelsvorsteher im Palaste noch<lb/> die auf den holländischen Handel bezüglichen kaiserlichen Befehle vorgelesen. Es<lb/> hiess darin, man habe den Holländern seit alter Zeit erlaubt, nach <placeName>Japan</placeName> zu kommen;<lb/> wenn sie sich diese Erlaubniss erhalten wollten, möchten sie sich hüten, den christlichen<lb/> Gottesdienst in <placeName>Japan</placeName> zu verbreiten. Wenn sie von Anschlägen oder Unternehmungen<lb/> fremder Regierungen auf <placeName>Japan</placeName> hörten, sollten sie es dem Statthalter von <hi rendition="#k"><placeName>Naṅgasaki</placeName></hi><lb/> melden. Sie sollten die nach <placeName>Japan</placeName> fahrenden chinesischen Dschunken nicht angreifen.<lb/> Sie sollten auch die Bewohner von <hi rendition="#k"><placeName>Liu-kiu</placeName></hi> als Unterthanen von <placeName>Japan</placeName> auf der See<lb/> unbehelligt lassen.</note>, welche sich von der ersten<lb/> wenig unterschied, mussten die Reisenden <hi rendition="#k"><placeName>Yeddo</placeName></hi> verlassen und<lb/> wurden auf dem oben bezeichneten Wege wieder nach <hi rendition="#k"><placeName>Naṅgasaki</placeName></hi><lb/> zurückgeführt.</p><lb/> <p>Im Jahre 1790 bestimmte die japanische Regierung aus<lb/> ökonomischen Rücksichten, dass die Holländer nur alle vier Jahre<lb/> nach Hofe kommen, und in den dazwischen liegenden Jahren die<lb/> Geschenke von ihren eigenen Beamten nach <hi rendition="#k"><placeName>Yeddo</placeName></hi> gebracht werden<lb/> sollten. Die Ausgaben der Reise wurden nämlich von der Geld-<lb/> kammer für ein jährlich von den Niederländern an sie gezahltes<lb/> Pauschquantum bestritten, das in alter Zeit festgesetzt und für die<lb/> späteren Verhältnisse ganz unzureichend war, aber nach japanischen<lb/> Begriffen nicht geändert werden konnte. Wenn auch aus dieser Be-<lb/> schränkung den Holländern wesentliche Geldersparnisse erwuchsen,<lb/> so verloren sie doch ein Bedeutendes an dem Vortheil des häufigeren<lb/> unmittelbaren Verkehrs mit den höchsten Staatsbeamten, denn in<lb/><hi rendition="#k"><placeName>Naṅgasaki</placeName></hi> hingen sie ganz von der Willkühr der Statthalter ab,<lb/> welche sich wohl hüteten, ihre Beschwerden nach <hi rendition="#k"><placeName>Yeddo</placeName></hi> gelangen<lb/> zu lassen.</p><lb/> <p>Natürlich hatte die Persönlichkeit, sowohl der japanischen als<lb/> der holländischen Beamten, immer viel Einfluss auf die Lage der<lb/> Gefangenen in <hi rendition="#k"><placeName>Desima</placeName></hi>; zuweilen war sie unerträglich, zuweilen<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [143/0173]
Geschenke des Siogun. Beschränkung der Hofreisen.
statteten die Reisenden auch den höchsten Hof- und Staatsbeamten,
welche ebenfalls Geschenke erhielten, die herkömmlichen Besuche
ab, und wurden von diesen Herren oder ihren Secretären bewirthet.
Sie bequemten sich hier vielfach, zur Belustigung der hinter Wand-
schirmen versteckten Frauen zu singen, zu tanzen, auf europäische
Weise zu grüssen u. s. w. — Der Siogun sowohl als seine Grossen
erwiederten die Geschenke der Holländer nach landesüblicher Art
durch Uebersendung einer grossen Anzahl seidener Röcke. Gleich
nach der Abschieds-Audienz 148), welche sich von der ersten
wenig unterschied, mussten die Reisenden Yeddo verlassen und
wurden auf dem oben bezeichneten Wege wieder nach Naṅgasaki
zurückgeführt.
Im Jahre 1790 bestimmte die japanische Regierung aus
ökonomischen Rücksichten, dass die Holländer nur alle vier Jahre
nach Hofe kommen, und in den dazwischen liegenden Jahren die
Geschenke von ihren eigenen Beamten nach Yeddo gebracht werden
sollten. Die Ausgaben der Reise wurden nämlich von der Geld-
kammer für ein jährlich von den Niederländern an sie gezahltes
Pauschquantum bestritten, das in alter Zeit festgesetzt und für die
späteren Verhältnisse ganz unzureichend war, aber nach japanischen
Begriffen nicht geändert werden konnte. Wenn auch aus dieser Be-
schränkung den Holländern wesentliche Geldersparnisse erwuchsen,
so verloren sie doch ein Bedeutendes an dem Vortheil des häufigeren
unmittelbaren Verkehrs mit den höchsten Staatsbeamten, denn in
Naṅgasaki hingen sie ganz von der Willkühr der Statthalter ab,
welche sich wohl hüteten, ihre Beschwerden nach Yeddo gelangen
zu lassen.
Natürlich hatte die Persönlichkeit, sowohl der japanischen als
der holländischen Beamten, immer viel Einfluss auf die Lage der
Gefangenen in Desima; zuweilen war sie unerträglich, zuweilen
148) Nach der Abschieds-Audienz wurden dem Handelsvorsteher im Palaste noch
die auf den holländischen Handel bezüglichen kaiserlichen Befehle vorgelesen. Es
hiess darin, man habe den Holländern seit alter Zeit erlaubt, nach Japan zu kommen;
wenn sie sich diese Erlaubniss erhalten wollten, möchten sie sich hüten, den christlichen
Gottesdienst in Japan zu verbreiten. Wenn sie von Anschlägen oder Unternehmungen
fremder Regierungen auf Japan hörten, sollten sie es dem Statthalter von Naṅgasaki
melden. Sie sollten die nach Japan fahrenden chinesischen Dschunken nicht angreifen.
Sie sollten auch die Bewohner von Liu-kiu als Unterthanen von Japan auf der See
unbehelligt lassen.
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