Im Jahre 1639 brachte die Obrigkeit das schon früher er- lassene Verbannungsedict gegen die noch in Nangasaki lebenden Portugiesen zur Ausführung: bei Todesstrafe sollte sich kein Portu- giese oder Spanier mehr in Japan blicken lassen. Die Holländer in Firando mussten sich einer strengen Haussuchung nach Crucifixen unterwerfen; alle die nicht unmittelbar zur Factorei gehörten, ferner alle von Holländern und Engländern mit Japanerinnen gezeugten Kinder und deren Mütter wurden des Landes verwiesen und nach Batavia eingeschifft. Die in der Factorei zurückbleibenden Holländer kamen unter strenge Aufsicht; -- Koekebakker, der bald nach dem Blutbade von Simabara zu Hofe reiste, erntete in Yeddo für die geleisteten Dienste einen sehr kühlen Dank. Sein Benehmen zeugte von Schwäche und Rathlosigkeit, und that dem Charakter der Holländer in den Augen der Japaner, deren hervorstechende Eigen- schaften Entschlossenheit und Thatkraft sind, grossen Schaden. Sein Nachfolger Francois Caron, der schon früher diese Stellung bekleidet und beim Siogun persönlich in Gunst gestanden hatte, wurde bei der Hofreise 1639 gar nicht zur Audienz gelassen; auch die hohen Staatsbeamten wiesen die üblichen Geschenke zurück. -- Ein grosses dreistöckiges steinernes Gebäude, das die Holländer in Firando errichteten, und das allerdings nach japanischen Be- griffen mehr einer Festung als einem Kaufhause glich, erregte den Argwohn der Regierung. Gleich nach Vollendung des Baues, im Jahre 1640, erschienen kaiserliche Bevollmächtigte in der Factorei,1640. welche nach strenger Haussuchung ein Decret verlasen: Alle Woh- nungen der Holländer mit Jahreszahlen der christlichen Zeitrechnung sollten niedergerissen, der Sonntag nicht mehr gefeiert werden; die Vorsteher der Factorei dürften künftig nur ein Jahr im Amte bleiben. -- Caron, der durch den Beschützer der Fremden, den Fürsten von Firando, im voraus von Allem unterrichtet gewesen zu sein scheint, erwiederte demüthig: "Seiner kaiserlichen Majestät Befehle sollten getreulich befolgt werden". Die Commissare zeigten sich zufrieden, dass ihnen das Blutvergiessen erspart wurde, denn sie hatten Befehl, die Holländer bei dem geringsten Widerstande von heimlich dazu aufgestellten Truppen niedermachen zu lassen und sich ihrer Schiffe zu bemächtigen. Als Jene beim Abtragen ihrer Gebäude lässig zu Werke gingen, drohten die Bevollmächtigten einige der Factorei- beamten hinrichten zu lassen, wenn man nicht eile. Caron stellte nun die holländischen Schiffsmannschaften und viele gemiethete
Bedrückung der Niederländer.
Im Jahre 1639 brachte die Obrigkeit das schon früher er- lassene Verbannungsedict gegen die noch in Naṅgasaki lebenden Portugiesen zur Ausführung: bei Todesstrafe sollte sich kein Portu- giese oder Spanier mehr in Japan blicken lassen. Die Holländer in Firando mussten sich einer strengen Haussuchung nach Crucifixen unterwerfen; alle die nicht unmittelbar zur Factorei gehörten, ferner alle von Holländern und Engländern mit Japanerinnen gezeugten Kinder und deren Mütter wurden des Landes verwiesen und nach Batavia eingeschifft. Die in der Factorei zurückbleibenden Holländer kamen unter strenge Aufsicht; — Koekebakker, der bald nach dem Blutbade von Simabara zu Hofe reiste, erntete in Yeddo für die geleisteten Dienste einen sehr kühlen Dank. Sein Benehmen zeugte von Schwäche und Rathlosigkeit, und that dem Charakter der Holländer in den Augen der Japaner, deren hervorstechende Eigen- schaften Entschlossenheit und Thatkraft sind, grossen Schaden. Sein Nachfolger François Caron, der schon früher diese Stellung bekleidet und beim Siogun persönlich in Gunst gestanden hatte, wurde bei der Hofreise 1639 gar nicht zur Audienz gelassen; auch die hohen Staatsbeamten wiesen die üblichen Geschenke zurück. — Ein grosses dreistöckiges steinernes Gebäude, das die Holländer in Firando errichteten, und das allerdings nach japanischen Be- griffen mehr einer Festung als einem Kaufhause glich, erregte den Argwohn der Regierung. Gleich nach Vollendung des Baues, im Jahre 1640, erschienen kaiserliche Bevollmächtigte in der Factorei,1640. welche nach strenger Haussuchung ein Decret verlasen: Alle Woh- nungen der Holländer mit Jahreszahlen der christlichen Zeitrechnung sollten niedergerissen, der Sonntag nicht mehr gefeiert werden; die Vorsteher der Factorei dürften künftig nur ein Jahr im Amte bleiben. — Caron, der durch den Beschützer der Fremden, den Fürsten von Firando, im voraus von Allem unterrichtet gewesen zu sein scheint, erwiederte demüthig: »Seiner kaiserlichen Majestät Befehle sollten getreulich befolgt werden«. Die Commissare zeigten sich zufrieden, dass ihnen das Blutvergiessen erspart wurde, denn sie hatten Befehl, die Holländer bei dem geringsten Widerstande von heimlich dazu aufgestellten Truppen niedermachen zu lassen und sich ihrer Schiffe zu bemächtigen. Als Jene beim Abtragen ihrer Gebäude lässig zu Werke gingen, drohten die Bevollmächtigten einige der Factorei- beamten hinrichten zu lassen, wenn man nicht eile. Caron stellte nun die holländischen Schiffsmannschaften und viele gemiethete
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Bedrückung der Niederländer.
Im Jahre 1639 brachte die Obrigkeit das schon früher er-
lassene Verbannungsedict gegen die noch in Naṅgasaki lebenden
Portugiesen zur Ausführung: bei Todesstrafe sollte sich kein Portu-
giese oder Spanier mehr in Japan blicken lassen. Die Holländer in
Firando mussten sich einer strengen Haussuchung nach Crucifixen
unterwerfen; alle die nicht unmittelbar zur Factorei gehörten, ferner
alle von Holländern und Engländern mit Japanerinnen gezeugten
Kinder und deren Mütter wurden des Landes verwiesen und nach
Batavia eingeschifft. Die in der Factorei zurückbleibenden Holländer
kamen unter strenge Aufsicht; — Koekebakker, der bald nach dem
Blutbade von Simabara zu Hofe reiste, erntete in Yeddo für die
geleisteten Dienste einen sehr kühlen Dank. Sein Benehmen zeugte
von Schwäche und Rathlosigkeit, und that dem Charakter der
Holländer in den Augen der Japaner, deren hervorstechende Eigen-
schaften Entschlossenheit und Thatkraft sind, grossen Schaden.
Sein Nachfolger François Caron, der schon früher diese Stellung
bekleidet und beim Siogun persönlich in Gunst gestanden hatte,
wurde bei der Hofreise 1639 gar nicht zur Audienz gelassen; auch
die hohen Staatsbeamten wiesen die üblichen Geschenke zurück. —
Ein grosses dreistöckiges steinernes Gebäude, das die Holländer
in Firando errichteten, und das allerdings nach japanischen Be-
griffen mehr einer Festung als einem Kaufhause glich, erregte den
Argwohn der Regierung. Gleich nach Vollendung des Baues, im
Jahre 1640, erschienen kaiserliche Bevollmächtigte in der Factorei,
welche nach strenger Haussuchung ein Decret verlasen: Alle Woh-
nungen der Holländer mit Jahreszahlen der christlichen Zeitrechnung
sollten niedergerissen, der Sonntag nicht mehr gefeiert werden; die
Vorsteher der Factorei dürften künftig nur ein Jahr im Amte bleiben.
— Caron, der durch den Beschützer der Fremden, den Fürsten von
Firando, im voraus von Allem unterrichtet gewesen zu sein scheint,
erwiederte demüthig: »Seiner kaiserlichen Majestät Befehle sollten
getreulich befolgt werden«. Die Commissare zeigten sich zufrieden,
dass ihnen das Blutvergiessen erspart wurde, denn sie hatten Befehl,
die Holländer bei dem geringsten Widerstande von heimlich dazu
aufgestellten Truppen niedermachen zu lassen und sich ihrer Schiffe
zu bemächtigen. Als Jene beim Abtragen ihrer Gebäude lässig zu
Werke gingen, drohten die Bevollmächtigten einige der Factorei-
beamten hinrichten zu lassen, wenn man nicht eile. Caron stellte
nun die holländischen Schiffsmannschaften und viele gemiethete
1640.
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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 1. Berlin, 1864, S. 95. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien01_1864/125>, abgerufen am 24.11.2024.
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