Benner, Johann Hermann: Christliches Bedencken von dem vorsetzlichen Meineid. Frankfurt (Main) u. a., 1739.[Abbildung]
§. 1. ES ist ohnstreitig der Meineid Zeu- A 3
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§. 1. ES iſt ohnſtreitig der Meineid Zeu- A 3
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§. 1.
ES iſt ohnſtreitig der Meineid
eine der ſchwerſten Suͤnden,
welche ein Menſch begehen
kan. Wer uͤber eine Sache die vor
den Richter kommt, folglich uͤber eine
ihm deutlich vorgelegte Frage ſchwoͤret,
der ruffet den Allerhoͤchſten zum Zeu-
gen an, daß er die Warheit ſage, und
zum Raͤcher auf ſeine Seele, wann
er im allergeringſten wider ſein beſtes
Wiſſen und Gewiſſen ausſagen werde.
Er leget demnach ein Bekentnis ab,
daß er einen GOtt glaube, und daß
er von deſſen Alwiſſenheit, Gerechtig-
keit, und Allmacht uͤberzeuget ſeye.
Dann er ruffet den GOTT zum
Zeu-
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