Benner, Johann Hermann: Christliches Bedencken von dem vorsetzlichen Meineid. Frankfurt (Main) u. a., 1739.von dem vorsetzlichen Meineid. Aussöhnung, wohl bestehen könte: sohätte er selbst, dem so hochverdamm- ten Meineid dadurch Luft gemacht, und eine Ordnung durch die andere zum theil aufgehoben. §. 26. Wie erschrecklich die Sünde des daß E 3
von dem vorſetzlichen Meineid. Ausſoͤhnung, wohl beſtehen koͤnte: ſohaͤtte er ſelbſt, dem ſo hochverdamm- ten Meineid dadurch Luft gemacht, und eine Ordnung durch die andere zum theil aufgehoben. §. 26. Wie erſchrecklich die Suͤnde des daß E 3
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0073" n="69"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">von dem vorſetzlichen Meineid.</hi></fw><lb/> Ausſoͤhnung, wohl beſtehen koͤnte: ſo<lb/> haͤtte er ſelbſt, dem ſo hochverdamm-<lb/> ten Meineid dadurch Luft gemacht,<lb/> und eine Ordnung durch die andere<lb/> zum theil aufgehoben.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 26.</head><lb/> <p>Wie erſchrecklich die Suͤnde des<lb/> Meineides, und wie mißlich die Be-<lb/> kehrung eines ſolchen Suͤnders ſeye,<lb/> das iſt noch kuͤrtzlich beyzufuͤgen. Wir<lb/> wollen nur einige Beweisgruͤnde hier<lb/> anfuͤhren. 1) Wer vorſetzlich einen<lb/> Meineid im Gericht begehet, der trei-<lb/> bet einen offenbahren Spott mit der<lb/> allerheiligſten Dreieinigkeit, und mit<lb/> der Erloͤſung, welche den Sohn GOt-<lb/> tes ſein Blut gekoſtet hat. Mit ei-<lb/> nem GOtt, <hi rendition="#fr">der ſich nicht ſpot-<lb/> ten laͤſſet, Jac. 1. 17.</hi> Dann<lb/> er rufet dieſen GOtt an, daß er ein-<lb/> falſche Ausſage bezeugen, folglich,<lb/> <fw place="bottom" type="sig">E 3</fw><fw place="bottom" type="catch">daß</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [69/0073]
von dem vorſetzlichen Meineid.
Ausſoͤhnung, wohl beſtehen koͤnte: ſo
haͤtte er ſelbſt, dem ſo hochverdamm-
ten Meineid dadurch Luft gemacht,
und eine Ordnung durch die andere
zum theil aufgehoben.
§. 26.
Wie erſchrecklich die Suͤnde des
Meineides, und wie mißlich die Be-
kehrung eines ſolchen Suͤnders ſeye,
das iſt noch kuͤrtzlich beyzufuͤgen. Wir
wollen nur einige Beweisgruͤnde hier
anfuͤhren. 1) Wer vorſetzlich einen
Meineid im Gericht begehet, der trei-
bet einen offenbahren Spott mit der
allerheiligſten Dreieinigkeit, und mit
der Erloͤſung, welche den Sohn GOt-
tes ſein Blut gekoſtet hat. Mit ei-
nem GOtt, der ſich nicht ſpot-
ten laͤſſet, Jac. 1. 17. Dann
er rufet dieſen GOtt an, daß er ein-
falſche Ausſage bezeugen, folglich,
daß
E 3
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |