Benner, Johann Hermann: Hernhuterey in ihrer Schalckheit. Bd. 4. Gießen, 1748.Herrnhuterey in ihrer Schalkheit Berufungsbrief, welchen sie im Jahr 1743. un-term 20. Nov. an ihn (*) ergehen lassen, gantz das Gegentheil bezeugen. Wenigstens (da sie als arme Zinzendorfische Sclaven ihrem Ober- haupt auf jeden Winck gehorchen müsen) haben sie in diesem so genanten Berufungsbrief nicht alle Betriegereien gnugsam zu verdecken ver- mocht, sondern wieder ihren Willen sich verra- then müssen. Es wird verschiedenes hieraus offenbar. 1) Zinzendorf gibt vor, er habe in offentlich ungleich (*) Er hat diesen Brief selbst unvorsichtig
druken lassen und dem Kreutzreich beygefü- get s. 216. Da schreiben die Hochwürdige Hoch- und Wohl-Ehrwürdige/ Hoch- und Wohlgebohrne etc. Brüder und Vor- steher der Mährischen Kirche: Wir kön- nen ihnen von allem/ was sie von uns gesucht/ nichts als die Veränderung des Namens eingestehen. etc. etc. Dieses schreiben sie den 20. Nov. 1743. s. 217. Herrnhuterey in ihrer Schalkheit Berufungsbrief, welchen ſie im Jahr 1743. un-term 20. Nov. an ihn (*) ergehen laſſen, gantz das Gegentheil bezeugen. Wenigſtens (da ſie als arme Zinzendorfiſche Sclaven ihrem Ober- haupt auf jeden Winck gehorchen muͤſen) haben ſie in dieſem ſo genanten Berufungsbrief nicht alle Betriegereien gnugſam zu verdecken ver- mocht, ſondern wieder ihren Willen ſich verra- then muͤſſen. Es wird verſchiedenes hieraus offenbar. 1) Zinzendorf gibt vor, er habe in offentlich ungleich (*) Er hat dieſen Brief ſelbſt unvorſichtig
druken laſſen und dem Kreutzreich beygefuͤ- get ſ. 216. Da ſchreiben die Hochwuͤrdige Hoch- und Wohl-Ehrwuͤrdige/ Hoch- und Wohlgebohrne ꝛc. Bruͤder und Vor- ſteher der Maͤhriſchen Kirche: Wir koͤn- nen ihnen von allem/ was ſie von uns geſucht/ nichts als die Veraͤnderung des Namens eingeſtehen. ꝛc. ꝛc. Dieſes ſchreiben ſie den 20. Nov. 1743. ſ. 217. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0026" n="14"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Herrnhuterey in ihrer Schalkheit</hi></fw><lb/> Berufungsbrief, welchen ſie im Jahr 1743. un-<lb/> term 20. Nov. an ihn <note place="foot" n="(*)">Er hat dieſen Brief ſelbſt unvorſichtig<lb/> druken laſſen und dem Kreutzreich beygefuͤ-<lb/> get ſ. 216. Da ſchreiben die <hi rendition="#fr">Hochwuͤrdige<lb/> Hoch- und Wohl-Ehrwuͤrdige/ Hoch-<lb/> und Wohlgebohrne</hi> ꝛc. Bruͤder und Vor-<lb/> ſteher der Maͤhriſchen Kirche: <hi rendition="#fr">Wir koͤn-<lb/> nen ihnen von allem/ was ſie von uns<lb/> geſucht/ nichts als die Veraͤnderung<lb/> des Namens eingeſtehen.</hi> ꝛc. ꝛc. Dieſes<lb/> ſchreiben <hi rendition="#fr">ſie den 20. Nov. 1743. ſ.</hi> 217.</note> ergehen laſſen, gantz<lb/> das Gegentheil bezeugen. Wenigſtens (da ſie<lb/> als arme Zinzendorfiſche Sclaven ihrem Ober-<lb/> haupt auf jeden Winck gehorchen muͤſen) haben<lb/> ſie in dieſem ſo genanten Berufungsbrief nicht<lb/> alle Betriegereien gnugſam zu verdecken ver-<lb/> mocht, ſondern wieder ihren Willen ſich verra-<lb/> then muͤſſen.</p><lb/> <p>Es wird verſchiedenes hieraus offenbar.</p><lb/> <p>1) Zinzendorf gibt vor, er habe in offentlich<lb/> verſammleter Gemeine (<hi rendition="#aq">in pleno</hi>) ſein Biſchofs-<lb/> amt abgeleget. Und dieſes ſeye im Monath Ju-<lb/> nio des Jahres 1741, geſchehen. Hier aber ver-<lb/> ſichern die Bruͤder, allererſt nach zwei Jahren,<lb/> nemlich 1743. den 20. Nov. daß er die Erlaßung<lb/> bey ihnen geſuchet, aber noch nicht erlanget habe.<lb/> Jn eben dieſem Schreiben <hi rendition="#fr">erlaßen</hi> ſie ihn zwar<lb/> dieſes Amts, aber nur <hi rendition="#fr">dem Nahmen</hi> nach. Sie<lb/> uͤbertragen ihm zugleich eben dieſes Amt, mit noch<lb/> <fw place="bottom" type="catch">ungleich</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [14/0026]
Herrnhuterey in ihrer Schalkheit
Berufungsbrief, welchen ſie im Jahr 1743. un-
term 20. Nov. an ihn (*) ergehen laſſen, gantz
das Gegentheil bezeugen. Wenigſtens (da ſie
als arme Zinzendorfiſche Sclaven ihrem Ober-
haupt auf jeden Winck gehorchen muͤſen) haben
ſie in dieſem ſo genanten Berufungsbrief nicht
alle Betriegereien gnugſam zu verdecken ver-
mocht, ſondern wieder ihren Willen ſich verra-
then muͤſſen.
Es wird verſchiedenes hieraus offenbar.
1) Zinzendorf gibt vor, er habe in offentlich
verſammleter Gemeine (in pleno) ſein Biſchofs-
amt abgeleget. Und dieſes ſeye im Monath Ju-
nio des Jahres 1741, geſchehen. Hier aber ver-
ſichern die Bruͤder, allererſt nach zwei Jahren,
nemlich 1743. den 20. Nov. daß er die Erlaßung
bey ihnen geſuchet, aber noch nicht erlanget habe.
Jn eben dieſem Schreiben erlaßen ſie ihn zwar
dieſes Amts, aber nur dem Nahmen nach. Sie
uͤbertragen ihm zugleich eben dieſes Amt, mit noch
ungleich
(*) Er hat dieſen Brief ſelbſt unvorſichtig
druken laſſen und dem Kreutzreich beygefuͤ-
get ſ. 216. Da ſchreiben die Hochwuͤrdige
Hoch- und Wohl-Ehrwuͤrdige/ Hoch-
und Wohlgebohrne ꝛc. Bruͤder und Vor-
ſteher der Maͤhriſchen Kirche: Wir koͤn-
nen ihnen von allem/ was ſie von uns
geſucht/ nichts als die Veraͤnderung
des Namens eingeſtehen. ꝛc. ꝛc. Dieſes
ſchreiben ſie den 20. Nov. 1743. ſ. 217.
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