Das gewalkte und ausgespühlte Tuch wird gerauhet und geschoren, indem man das gefilzte Haar etwas auflockert, in die Höhe bringt, gleichmässig über das Tuch vertheilet, und es alsdann oben abschneidet. Ersteres ist die Verrichtung der Rauher, letzteres der Tuchscherer; aber gut ist es, wenn beyde beyde Arbeiten verstehn, und also beyde Tuch- bereiter sind.
§. 24.
Zween Rauher werfen das durchgenätzte Tuch über die beyden Rauhbäume, und kra- tzen die vor ihnen bis in den Rauhkasten herunterhängende Fahne, nach einerley Rich- tung, mit den auf einem Kreuze befestigten Carden. Nachdem das Tuch einigemal ganz gerauhet ist, oder einige Trachten erhalten hat, wird dieses aus den Haaren gearbeite- te, aus dem ersten Wasser gerauhete, oder gebärtelte Tuch, unter die Schere gebracht.
1. Die Carden müssen im Lande selbst gebauet werden, damit nicht die Tuchbereiter stat ih- rer abgenutzte Kardetschen und Kniestreichen zu nehmen veranlasset werden. S. Grund- sätze der deutschen Landwirthschaft S. 411.
2. Wenn sich die Carden mit Wolle gefüllet ha- ben, werden sie von den Cardenstechern mit einem Kamme wieder gereinigt.
§. 25.
Erſter Abſchnitt.
§. 23.
Das gewalkte und ausgeſpuͤhlte Tuch wird gerauhet und geſchoren, indem man das gefilzte Haar etwas auflockert, in die Hoͤhe bringt, gleichmaͤſſig uͤber das Tuch vertheilet, und es alsdann oben abſchneidet. Erſteres iſt die Verrichtung der Rauher, letzteres der Tuchſcherer; aber gut iſt es, wenn beyde beyde Arbeiten verſtehn, und alſo beyde Tuch- bereiter ſind.
§. 24.
Zween Rauher werfen das durchgenaͤtzte Tuch uͤber die beyden Rauhbaͤume, und kra- tzen die vor ihnen bis in den Rauhkaſten herunterhaͤngende Fahne, nach einerley Rich- tung, mit den auf einem Kreuze befeſtigten Carden. Nachdem das Tuch einigemal ganz gerauhet iſt, oder einige Trachten erhalten hat, wird dieſes aus den Haaren gearbeite- te, aus dem erſten Waſſer gerauhete, oder gebaͤrtelte Tuch, unter die Schere gebracht.
1. Die Carden muͤſſen im Lande ſelbſt gebauet werden, damit nicht die Tuchbereiter ſtat ih- rer abgenutzte Kardetſchen und Knieſtreichen zu nehmen veranlaſſet werden. S. Grund- ſaͤtze der deutſchen Landwirthſchaft S. 411.
2. Wenn ſich die Carden mit Wolle gefuͤllet ha- ben, werden ſie von den Cardenſtechern mit einem Kamme wieder gereinigt.
§. 25.
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Erſter Abſchnitt.
§. 23.
Das gewalkte und ausgeſpuͤhlte Tuch wird
gerauhet und geſchoren, indem man das
gefilzte Haar etwas auflockert, in die Hoͤhe
bringt, gleichmaͤſſig uͤber das Tuch vertheilet,
und es alsdann oben abſchneidet. Erſteres
iſt die Verrichtung der Rauher, letzteres der
Tuchſcherer; aber gut iſt es, wenn beyde
beyde Arbeiten verſtehn, und alſo beyde Tuch-
bereiter ſind.
§. 24.
Zween Rauher werfen das durchgenaͤtzte
Tuch uͤber die beyden Rauhbaͤume, und kra-
tzen die vor ihnen bis in den Rauhkaſten
herunterhaͤngende Fahne, nach einerley Rich-
tung, mit den auf einem Kreuze befeſtigten
Carden. Nachdem das Tuch einigemal ganz
gerauhet iſt, oder einige Trachten erhalten
hat, wird dieſes aus den Haaren gearbeite-
te, aus dem erſten Waſſer gerauhete, oder
gebaͤrtelte Tuch, unter die Schere gebracht.
1. Die Carden muͤſſen im Lande ſelbſt gebauet
werden, damit nicht die Tuchbereiter ſtat ih-
rer abgenutzte Kardetſchen und Knieſtreichen
zu nehmen veranlaſſet werden. S. Grund-
ſaͤtze der deutſchen Landwirthſchaft S. 411.
2. Wenn ſich die Carden mit Wolle gefuͤllet ha-
ben, werden ſie von den Cardenſtechern mit
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§. 25.
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Beckmann, Johann: Anleitung zur Technologie. Göttingen, 1777, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beckmann_technologie_1777/86>, abgerufen am 24.11.2024.
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