Dasjenige Gewicht, dessen man sich im größten Theile von Deutschland beym Silber bedient, ist die Cölnische Mark, welche, nach verschiedener Absicht, bald in Unzen, Lothe, Quentchen; bald nach Pfenningen; bald nach Hellern; bald nach Eschen; bald nach Richtpfenningen, eingetheilt wird. An- dere Länder haben andere Gewichte und ande- re Abtheilungen derselben.
1. Jn den ältern Zeiten brauchte man in Deutsch- land bey dem Münzwesen allerley Gewichte. Am Rhein ist zwar, von sehr alten Zeiten her, bereits das Cölnische im Gebrauch gewesen; aber auf dem Harze brauchte man, in der er- sten Hälfte des sechszehnten Jahrhunderts, in der Grafschaft Lauterberg, wohin St. An- dreasberg gehörte, das Nordhausische, und im Grubenhagenschen und Braunschweigischen das Erfurtische Gewicht. Die Münzordnung Kaysers FerdinandI vom Jahre 1559 scheint die Einführung des Cölnischen Gewichts ver- anlasset zu haben. Nach dieser solten, da die Rheinischen Gulden auf Cölnisches Gewicht geschlagen waren, alle Gulden auf dasselbige Gewicht gemünzet werden. Als hernach Kay- ser MaximilianII im Jahre 1566 die Thaler unter die Reichsmünzen aufnahm, so wurden auch diese nach dem Cölnischen Gewichte be- stimt. Aus einem Clausthalischen Münzex- tract vom Jahre 1596, weis man, daß es da- mals bereits daselbst im Gebrauche gewesen ist; eben dieß bestätigt Löhneys für den An- fang des siebenzehnten Jahrhunderts.
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Muͤnzkunſt. §. 4.
§. 4.
Dasjenige Gewicht, deſſen man ſich im groͤßten Theile von Deutſchland beym Silber bedient, iſt die Coͤlniſche Mark, welche, nach verſchiedener Abſicht, bald in Unzen, Lothe, Quentchen; bald nach Pfenningen; bald nach Hellern; bald nach Eſchen; bald nach Richtpfenningen, eingetheilt wird. An- dere Laͤnder haben andere Gewichte und ande- re Abtheilungen derſelben.
1. Jn den aͤltern Zeiten brauchte man in Deutſch- land bey dem Muͤnzweſen allerley Gewichte. Am Rhein iſt zwar, von ſehr alten Zeiten her, bereits das Coͤlniſche im Gebrauch geweſen; aber auf dem Harze brauchte man, in der er- ſten Haͤlfte des ſechszehnten Jahrhunderts, in der Grafſchaft Lauterberg, wohin St. An- dreasberg gehoͤrte, das Nordhauſiſche, und im Grubenhagenſchen und Braunſchweigiſchen das Erfurtiſche Gewicht. Die Muͤnzordnung Kayſers FerdinandI vom Jahre 1559 ſcheint die Einfuͤhrung des Coͤlniſchen Gewichts ver- anlaſſet zu haben. Nach dieſer ſolten, da die Rheiniſchen Gulden auf Coͤlniſches Gewicht geſchlagen waren, alle Gulden auf daſſelbige Gewicht gemuͤnzet werden. Als hernach Kay- ſer MaximilianII im Jahre 1566 die Thaler unter die Reichsmuͤnzen aufnahm, ſo wurden auch dieſe nach dem Coͤlniſchen Gewichte be- ſtimt. Aus einem Clausthaliſchen Muͤnzex- tract vom Jahre 1596, weis man, daß es da- mals bereits daſelbſt im Gebrauche geweſen iſt; eben dieß beſtaͤtigt Loͤhneys fuͤr den An- fang des ſiebenzehnten Jahrhunderts.
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Muͤnzkunſt. §. 4.
§. 4.
Dasjenige Gewicht, deſſen man ſich im
groͤßten Theile von Deutſchland beym Silber
bedient, iſt die Coͤlniſche Mark, welche,
nach verſchiedener Abſicht, bald in Unzen,
Lothe, Quentchen; bald nach Pfenningen;
bald nach Hellern; bald nach Eſchen; bald
nach Richtpfenningen, eingetheilt wird. An-
dere Laͤnder haben andere Gewichte und ande-
re Abtheilungen derſelben.
1. Jn den aͤltern Zeiten brauchte man in Deutſch-
land bey dem Muͤnzweſen allerley Gewichte.
Am Rhein iſt zwar, von ſehr alten Zeiten her,
bereits das Coͤlniſche im Gebrauch geweſen;
aber auf dem Harze brauchte man, in der er-
ſten Haͤlfte des ſechszehnten Jahrhunderts, in
der Grafſchaft Lauterberg, wohin St. An-
dreasberg gehoͤrte, das Nordhauſiſche, und
im Grubenhagenſchen und Braunſchweigiſchen
das Erfurtiſche Gewicht. Die Muͤnzordnung
Kayſers Ferdinand I vom Jahre 1559 ſcheint
die Einfuͤhrung des Coͤlniſchen Gewichts ver-
anlaſſet zu haben. Nach dieſer ſolten, da
die Rheiniſchen Gulden auf Coͤlniſches Gewicht
geſchlagen waren, alle Gulden auf daſſelbige
Gewicht gemuͤnzet werden. Als hernach Kay-
ſer Maximilian II im Jahre 1566 die Thaler
unter die Reichsmuͤnzen aufnahm, ſo wurden
auch dieſe nach dem Coͤlniſchen Gewichte be-
ſtimt. Aus einem Clausthaliſchen Muͤnzex-
tract vom Jahre 1596, weis man, daß es da-
mals bereits daſelbſt im Gebrauche geweſen
iſt; eben dieß beſtaͤtigt Loͤhneys fuͤr den An-
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Beckmann, Johann: Anleitung zur Technologie. Göttingen, 1777, S. 389. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beckmann_technologie_1777/449>, abgerufen am 16.07.2024.
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