Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897.

Bild:
<< vorherige Seite

Österreich.
zu stecken, und der Radmeister, welcher einen solchen Arbeiter auf-
nahm, mit 5 Speciesthalern zu strafen. "Teufelspossen" und geheime
Künste waren streng verboten und Schuldige dem peinlichen Gericht
zu überliefern.

Zur Kontrolle der Qualität sollte jeder Gewerke sein Eisenwahr-
zeichen auf sein Eisen schlagen, und hatten die Gewerke der Eisen-
wurze folgende Zeichen:

Graf Karl Theodor Christallnig     das Zeichen W. C.
Graf Gaisruck zu Silberegg     " " G. G.
Propstei Wieting     " " B. W.
F. von Eggersche Erben zu Treibach     " " T.
Maria von Greifenstein    " " M.
Maria Ulbing    " " L.
Kammerstadt St. Veit     " " S. V.
Sus. Felicitas von Mayerhofersche Erben
zu Lölling     " " @
Martin Benedict von Secherau    " " @
Mart. Ben. von Secherau mit den Mayer-
hofers
chen Erben     " " @
Jos. Steinkeller, Edler von Kellerstein in
Heft und Hüttenberg     " " I. S.
Josef, Bartlmä und Wolfgang Rauscher
in Mosinz     " " R.
Josef, Bartlmä und Wolfgang Rauscher
in der Plaggowitz- und Fuchshütte     " " W.
Josef Riegler in Hüttenberg     " " I. R.

Die Deutschhämmer durften nicht mehr als vier Stangen in den
Centner schmieden; ihre Ware wurde als Halbrauhe gerechnet und
wurde erst auf Streckhämmern zu Kaufmannsware gebracht.

Die Flossengewerke verpflichtete man bei 10 Thlr. Strafe, soviele
Blatteln zu erzeugen, als die Hammergewerke bedurften; diese
brauchten bei der Arbeit mit Blatteln weniger Kohlen als mit
Flossen. Hatte ein Hammergewerke wegen Mangel an Blatteln Flossen
einrennen müssen, so musste der Radmeister dem Hammergewerke
an jedem Meiler eingerennter Flossen 3 Gulden ersetzen. Graglach-
wascheisen galt nur von Schlacken gereinigt als Kaufmannsware.
Verleihkauf und Gedinge sollten zu Michaeli ihren Anfang nehmen.

Die Löhnung für die Hüttenarbeiter war folgende: Bei Floss-
hütten
für den Plaher 4 Gulden Leihkauf, alle 4 Wochen 7 Gulden
an Lohn, wenn die Hütte im Gang war, 5 Gulden ausser dem Betrieb

Österreich.
zu stecken, und der Radmeister, welcher einen solchen Arbeiter auf-
nahm, mit 5 Speciesthalern zu strafen. „Teufelspossen“ und geheime
Künste waren streng verboten und Schuldige dem peinlichen Gericht
zu überliefern.

Zur Kontrolle der Qualität sollte jeder Gewerke sein Eisenwahr-
zeichen auf sein Eisen schlagen, und hatten die Gewerke der Eisen-
wurze folgende Zeichen:

Graf Karl Theodor Christallnig     das Zeichen W. C.
Graf Gaisruck zu Silberegg     „ „ G. G.
Propstei Wieting     „ „ B. W.
F. von Eggersche Erben zu Treibach     „ „ T.
Maria von Greifenstein    „ „ M.
Maria Ulbing    „ „ L.
Kammerstadt St. Veit     „ „ S. V.
Sus. Felicitas von Mayerhofersche Erben
zu Lölling     „ „ 
Martin Benedict von Secherau    „ „ 
Mart. Ben. von Secherau mit den Mayer-
hofers
chen Erben     „ „ 
Jos. Steinkeller, Edler von Kellerstein in
Heft und Hüttenberg     „ „ I. S.
Josef, Bartlmä und Wolfgang Rauscher
in Mosinz     „ „ R.
Josef, Bartlmä und Wolfgang Rauscher
in der Plaggowitz- und Fuchshütte     „ „ W.
Josef Riegler in Hüttenberg     „ „ I. R.

Die Deutschhämmer durften nicht mehr als vier Stangen in den
Centner schmieden; ihre Ware wurde als Halbrauhe gerechnet und
wurde erst auf Streckhämmern zu Kaufmannsware gebracht.

Die Flossengewerke verpflichtete man bei 10 Thlr. Strafe, soviele
Blatteln zu erzeugen, als die Hammergewerke bedurften; diese
brauchten bei der Arbeit mit Blatteln weniger Kohlen als mit
Flossen. Hatte ein Hammergewerke wegen Mangel an Blatteln Flossen
einrennen müssen, so muſste der Radmeister dem Hammergewerke
an jedem Meiler eingerennter Flossen 3 Gulden ersetzen. Graglach-
wascheisen galt nur von Schlacken gereinigt als Kaufmannsware.
Verleihkauf und Gedinge sollten zu Michaeli ihren Anfang nehmen.

Die Löhnung für die Hüttenarbeiter war folgende: Bei Floſs-
hütten
für den Plaher 4 Gulden Leihkauf, alle 4 Wochen 7 Gulden
an Lohn, wenn die Hütte im Gang war, 5 Gulden auſser dem Betrieb

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <p><pb facs="#f0814" n="800"/><fw place="top" type="header">Österreich.</fw><lb/>
zu stecken, und der Radmeister, welcher einen solchen Arbeiter auf-<lb/>
nahm, mit 5 Speciesthalern zu strafen. &#x201E;Teufelspossen&#x201C; und geheime<lb/>
Künste waren streng verboten und Schuldige dem peinlichen Gericht<lb/>
zu überliefern.</p><lb/>
              <p>Zur Kontrolle der Qualität sollte jeder Gewerke sein Eisenwahr-<lb/>
zeichen auf sein Eisen schlagen, und hatten die Gewerke der Eisen-<lb/>
wurze folgende Zeichen:</p><lb/>
              <list>
                <item>Graf <hi rendition="#g">Karl Theodor Christallnig</hi> <space dim="horizontal"/> das Zeichen W. C.</item><lb/>
                <item>Graf <hi rendition="#g">Gaisruck</hi> zu Silberegg <space dim="horizontal"/> &#x201E; &#x201E; G. G.</item><lb/>
                <item>Propstei <hi rendition="#g">Wieting</hi> <space dim="horizontal"/> &#x201E; &#x201E; B. W.</item><lb/>
                <item>F. <hi rendition="#g">von Eggers</hi>che Erben zu Treibach <space dim="horizontal"/> &#x201E; &#x201E; T.</item><lb/>
                <item><hi rendition="#g">Maria von Greifenstein</hi><space dim="horizontal"/> &#x201E; &#x201E; M.</item><lb/>
                <item><hi rendition="#g">Maria Ulbing</hi><space dim="horizontal"/> &#x201E; &#x201E; L.</item><lb/>
                <item>Kammerstadt <hi rendition="#g">St. Veit</hi> <space dim="horizontal"/> &#x201E; &#x201E; S. V.</item><lb/>
                <item><hi rendition="#g">Sus. Felicitas von Mayerhofers</hi>che Erben<lb/>
zu Lölling <space dim="horizontal"/> &#x201E; &#x201E; &#xFFFC;</item><lb/>
                <item><hi rendition="#g">Martin Benedict von Secherau</hi><space dim="horizontal"/> &#x201E; &#x201E; &#xFFFC;</item><lb/>
                <item><hi rendition="#g">Mart. Ben. von Secherau</hi> mit den <hi rendition="#g">Mayer-<lb/>
hofers</hi>chen Erben <space dim="horizontal"/> &#x201E; &#x201E; &#xFFFC;</item><lb/>
                <item><hi rendition="#g">Jos. Steinkeller</hi>, Edler <hi rendition="#g">von Kellerstein</hi> in<lb/>
Heft und Hüttenberg <space dim="horizontal"/> &#x201E; &#x201E; I. S.</item><lb/>
                <item><hi rendition="#g">Josef, Bartlmä</hi> und <hi rendition="#g">Wolfgang Rauscher</hi><lb/>
in Mosinz <space dim="horizontal"/> &#x201E; &#x201E; R.</item><lb/>
                <item><hi rendition="#g">Josef, Bartlmä</hi> und <hi rendition="#g">Wolfgang Rauscher</hi><lb/>
in der Plaggowitz- und Fuchshütte <space dim="horizontal"/> &#x201E; &#x201E; W.</item><lb/>
                <item><hi rendition="#g">Josef Riegler</hi> in Hüttenberg <space dim="horizontal"/> &#x201E; &#x201E; I. R.</item>
              </list><lb/>
              <p>Die Deutschhämmer durften nicht mehr als vier Stangen in den<lb/>
Centner schmieden; ihre Ware wurde als Halbrauhe gerechnet und<lb/>
wurde erst auf Streckhämmern zu Kaufmannsware gebracht.</p><lb/>
              <p>Die Flossengewerke verpflichtete man bei 10 Thlr. Strafe, soviele<lb/>
Blatteln zu erzeugen, als die Hammergewerke bedurften; diese<lb/>
brauchten bei der Arbeit mit Blatteln weniger Kohlen als mit<lb/>
Flossen. Hatte ein Hammergewerke wegen Mangel an Blatteln Flossen<lb/>
einrennen müssen, so mu&#x017F;ste der Radmeister dem Hammergewerke<lb/>
an jedem Meiler eingerennter Flossen 3 Gulden ersetzen. Graglach-<lb/>
wascheisen galt nur von Schlacken gereinigt als Kaufmannsware.<lb/>
Verleihkauf und Gedinge sollten zu Michaeli ihren Anfang nehmen.</p><lb/>
              <p>Die Löhnung für die Hüttenarbeiter war folgende: Bei <hi rendition="#g">Flo&#x017F;s-<lb/>
hütten</hi> für den Plaher 4 Gulden Leihkauf, alle 4 Wochen 7 Gulden<lb/>
an Lohn, wenn die Hütte im Gang war, 5 Gulden au&#x017F;ser dem Betrieb<lb/></p>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[800/0814] Österreich. zu stecken, und der Radmeister, welcher einen solchen Arbeiter auf- nahm, mit 5 Speciesthalern zu strafen. „Teufelspossen“ und geheime Künste waren streng verboten und Schuldige dem peinlichen Gericht zu überliefern. Zur Kontrolle der Qualität sollte jeder Gewerke sein Eisenwahr- zeichen auf sein Eisen schlagen, und hatten die Gewerke der Eisen- wurze folgende Zeichen: Graf Karl Theodor Christallnig das Zeichen W. C. Graf Gaisruck zu Silberegg „ „ G. G. Propstei Wieting „ „ B. W. F. von Eggersche Erben zu Treibach „ „ T. Maria von Greifenstein „ „ M. Maria Ulbing „ „ L. Kammerstadt St. Veit „ „ S. V. Sus. Felicitas von Mayerhofersche Erben zu Lölling „ „  Martin Benedict von Secherau „ „  Mart. Ben. von Secherau mit den Mayer- hoferschen Erben „ „  Jos. Steinkeller, Edler von Kellerstein in Heft und Hüttenberg „ „ I. S. Josef, Bartlmä und Wolfgang Rauscher in Mosinz „ „ R. Josef, Bartlmä und Wolfgang Rauscher in der Plaggowitz- und Fuchshütte „ „ W. Josef Riegler in Hüttenberg „ „ I. R. Die Deutschhämmer durften nicht mehr als vier Stangen in den Centner schmieden; ihre Ware wurde als Halbrauhe gerechnet und wurde erst auf Streckhämmern zu Kaufmannsware gebracht. Die Flossengewerke verpflichtete man bei 10 Thlr. Strafe, soviele Blatteln zu erzeugen, als die Hammergewerke bedurften; diese brauchten bei der Arbeit mit Blatteln weniger Kohlen als mit Flossen. Hatte ein Hammergewerke wegen Mangel an Blatteln Flossen einrennen müssen, so muſste der Radmeister dem Hammergewerke an jedem Meiler eingerennter Flossen 3 Gulden ersetzen. Graglach- wascheisen galt nur von Schlacken gereinigt als Kaufmannsware. Verleihkauf und Gedinge sollten zu Michaeli ihren Anfang nehmen. Die Löhnung für die Hüttenarbeiter war folgende: Bei Floſs- hütten für den Plaher 4 Gulden Leihkauf, alle 4 Wochen 7 Gulden an Lohn, wenn die Hütte im Gang war, 5 Gulden auſser dem Betrieb

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen03_1897
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen03_1897/814
Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897, S. 800. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen03_1897/814>, abgerufen am 26.06.2024.