abzunehmen, dass die ein ganzes Jahr durch bey der Eisenschneidung aufzuwendende Löhne sich gar nicht gar zu hoch belaufen können."
Wir müssen hier auch noch eines Patentes Erwähnung thun, welches 1679 Thomas Harvey in England erteilt wurde auf eine Maschine, mittelst der man Eisen zu Rundstäben für Schiffsbolzen u. s. w. ausziehen konnte 1).
Das Patent lautet:
"Karl II. etc. mit Gruss an alle, welchen dieses zukommt.
Da Thomas Harvey in einem ehrerbietigen Gesuch uns mit- geteilt hat, dass er seit über 14 Jahren ein grosser Händler in Eisen und Eisenwaren gewesen sei und dass er nach langem Studium, Fleiss, Arbeit (travell) und grossen Kosten erfunden und erbaut (framed) habe "eine Maschine, um sowohl spanisches als schwedisches Eisen in alle Sorten von Rundeisen für Schiffsbolzen und andere Zwecke in einer viel besseren und förderlichen Weise, als dies bis jetzt mit dem Schmiedehammer geschehen ist, auszuziehen", und dass mit Hilfe dieser Maschine alle Arten von Rundeisen (round iron) für unsre Schiffe und andre Zwecke viel besser und billiger in unsrem Königreiche angefertigt werden könnten, als dies seither der Fall war, zum grossen Nutzen der Schiffahrt, und er deshalb ehrerbietigst bittet, dass wir ihm zu seiner Beförderung gnädigst ihm unsre Licenz und Privilegium für den alleinigen Gebrauch und Nutzen für genannte Erfindung während des Zeitraums von 14 Jahren gewähren, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, so bewilligen wir aus unsrer fürstlichen Geneigtheit, solche Erfindungen, welche das öffentliche Wohl befördern können, zu unterstützen, in Gnaden das vorgetragene Gesuch."
Aus dem Patent, zu dem eine Beschreibung nicht existiert, ist nicht zu ersehen, ob die erwähnte Maschine ein Walzwerk oder, was wahrscheinlicher ist, ein Ziehwerk war, auch wissen wir nicht, ob die Maschine Anwendung gefunden hat, aber es ist schon von Interesse, dass die Idee, so starkes Rundeisen mit besondern Maschinen herzu- stellen, schon damals bestand und ausgeführt werden sollte.
1) Nr. 207. "An Engine for the drawing of both Spanish and Swedish iron into all sorts of rounds for bolts for shipping and other uses in a much better and more expedient manner than the same have hitherto been performed by the smith's hammer."
Die Walz- und Schneidewerke im 17. Jahrhundert.
abzunehmen, daſs die ein ganzes Jahr durch bey der Eisenschneidung aufzuwendende Löhne sich gar nicht gar zu hoch belaufen können.“
Wir müssen hier auch noch eines Patentes Erwähnung thun, welches 1679 Thomas Harvey in England erteilt wurde auf eine Maschine, mittelst der man Eisen zu Rundstäben für Schiffsbolzen u. s. w. ausziehen konnte 1).
Das Patent lautet:
„Karl II. etc. mit Gruſs an alle, welchen dieses zukommt.
Da Thomas Harvey in einem ehrerbietigen Gesuch uns mit- geteilt hat, daſs er seit über 14 Jahren ein groſser Händler in Eisen und Eisenwaren gewesen sei und daſs er nach langem Studium, Fleiſs, Arbeit (travell) und groſsen Kosten erfunden und erbaut (framed) habe „eine Maschine, um sowohl spanisches als schwedisches Eisen in alle Sorten von Rundeisen für Schiffsbolzen und andere Zwecke in einer viel besseren und förderlichen Weise, als dies bis jetzt mit dem Schmiedehammer geschehen ist, auszuziehen“, und daſs mit Hilfe dieser Maschine alle Arten von Rundeisen (round iron) für unsre Schiffe und andre Zwecke viel besser und billiger in unsrem Königreiche angefertigt werden könnten, als dies seither der Fall war, zum groſsen Nutzen der Schiffahrt, und er deshalb ehrerbietigst bittet, daſs wir ihm zu seiner Beförderung gnädigst ihm unsre Licenz und Privilegium für den alleinigen Gebrauch und Nutzen für genannte Erfindung während des Zeitraums von 14 Jahren gewähren, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, so bewilligen wir aus unsrer fürstlichen Geneigtheit, solche Erfindungen, welche das öffentliche Wohl befördern können, zu unterstützen, in Gnaden das vorgetragene Gesuch.“
Aus dem Patent, zu dem eine Beschreibung nicht existiert, ist nicht zu ersehen, ob die erwähnte Maschine ein Walzwerk oder, was wahrscheinlicher ist, ein Ziehwerk war, auch wissen wir nicht, ob die Maschine Anwendung gefunden hat, aber es ist schon von Interesse, daſs die Idee, so starkes Rundeisen mit besondern Maschinen herzu- stellen, schon damals bestand und ausgeführt werden sollte.
1) Nr. 207. „An Engine for the drawing of both Spanish and Swedish iron into all sorts of rounds for bolts for shipping and other uses in a much better and more expedient manner than the same have hitherto been performed by the smith’s hammer.“
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0982"n="960"/><fwplace="top"type="header">Die Walz- und Schneidewerke im 17. Jahrhundert.</fw><lb/>
abzunehmen, daſs die ein ganzes Jahr durch bey der Eisenschneidung<lb/>
aufzuwendende Löhne sich gar nicht gar zu hoch belaufen können.“</p><lb/><p>Wir müssen hier auch noch eines Patentes Erwähnung thun,<lb/>
welches 1679 <hirendition="#g">Thomas Harvey</hi> in England erteilt wurde auf eine<lb/>
Maschine, mittelst der man Eisen zu Rundstäben für Schiffsbolzen u. s. w.<lb/>
ausziehen konnte <noteplace="foot"n="1)">Nr. 207. „An Engine for the drawing of both Spanish and Swedish iron<lb/>
into all sorts of rounds for bolts for shipping and other uses in a much better<lb/>
and more expedient manner than the same have hitherto been performed by the<lb/>
smith’s hammer.“</note>.</p><lb/><p>Das Patent lautet:</p><lb/><p>„Karl II. etc. mit Gruſs an alle, welchen dieses zukommt.</p><lb/><p>Da <hirendition="#g">Thomas Harvey</hi> in einem ehrerbietigen Gesuch uns mit-<lb/>
geteilt hat, daſs er seit über 14 Jahren ein groſser Händler in Eisen<lb/>
und Eisenwaren gewesen sei und daſs er nach langem Studium, Fleiſs,<lb/>
Arbeit (travell) und groſsen Kosten erfunden und erbaut (framed)<lb/>
habe „eine Maschine, um sowohl spanisches als schwedisches Eisen in<lb/>
alle Sorten von Rundeisen für Schiffsbolzen und andere Zwecke in<lb/>
einer viel besseren und förderlichen Weise, als dies bis jetzt mit dem<lb/>
Schmiedehammer geschehen ist, auszuziehen“, und daſs mit Hilfe dieser<lb/>
Maschine alle Arten von Rundeisen (round iron) für unsre Schiffe<lb/>
und andre Zwecke viel besser und billiger in unsrem Königreiche<lb/>
angefertigt werden könnten, als dies seither der Fall war, zum groſsen<lb/>
Nutzen der Schiffahrt, und er deshalb ehrerbietigst bittet, daſs wir<lb/>
ihm zu seiner Beförderung gnädigst ihm unsre Licenz und Privilegium<lb/>
für den alleinigen Gebrauch und Nutzen für genannte Erfindung<lb/>
während des Zeitraums von 14 Jahren gewähren, entsprechend den<lb/>
gesetzlichen Bestimmungen, so bewilligen wir aus unsrer fürstlichen<lb/>
Geneigtheit, solche Erfindungen, welche das öffentliche Wohl befördern<lb/>
können, zu unterstützen, in Gnaden das vorgetragene Gesuch.“</p><lb/><p>Aus dem Patent, zu dem eine Beschreibung nicht existiert, ist<lb/>
nicht zu ersehen, ob die erwähnte Maschine ein Walzwerk oder, was<lb/>
wahrscheinlicher ist, ein Ziehwerk war, auch wissen wir nicht, ob die<lb/>
Maschine Anwendung gefunden hat, aber es ist schon von Interesse,<lb/>
daſs die Idee, so starkes Rundeisen mit besondern Maschinen herzu-<lb/>
stellen, schon damals bestand und ausgeführt werden sollte.</p></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/></div></div></body></text></TEI>
[960/0982]
Die Walz- und Schneidewerke im 17. Jahrhundert.
abzunehmen, daſs die ein ganzes Jahr durch bey der Eisenschneidung
aufzuwendende Löhne sich gar nicht gar zu hoch belaufen können.“
Wir müssen hier auch noch eines Patentes Erwähnung thun,
welches 1679 Thomas Harvey in England erteilt wurde auf eine
Maschine, mittelst der man Eisen zu Rundstäben für Schiffsbolzen u. s. w.
ausziehen konnte 1).
Das Patent lautet:
„Karl II. etc. mit Gruſs an alle, welchen dieses zukommt.
Da Thomas Harvey in einem ehrerbietigen Gesuch uns mit-
geteilt hat, daſs er seit über 14 Jahren ein groſser Händler in Eisen
und Eisenwaren gewesen sei und daſs er nach langem Studium, Fleiſs,
Arbeit (travell) und groſsen Kosten erfunden und erbaut (framed)
habe „eine Maschine, um sowohl spanisches als schwedisches Eisen in
alle Sorten von Rundeisen für Schiffsbolzen und andere Zwecke in
einer viel besseren und förderlichen Weise, als dies bis jetzt mit dem
Schmiedehammer geschehen ist, auszuziehen“, und daſs mit Hilfe dieser
Maschine alle Arten von Rundeisen (round iron) für unsre Schiffe
und andre Zwecke viel besser und billiger in unsrem Königreiche
angefertigt werden könnten, als dies seither der Fall war, zum groſsen
Nutzen der Schiffahrt, und er deshalb ehrerbietigst bittet, daſs wir
ihm zu seiner Beförderung gnädigst ihm unsre Licenz und Privilegium
für den alleinigen Gebrauch und Nutzen für genannte Erfindung
während des Zeitraums von 14 Jahren gewähren, entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen, so bewilligen wir aus unsrer fürstlichen
Geneigtheit, solche Erfindungen, welche das öffentliche Wohl befördern
können, zu unterstützen, in Gnaden das vorgetragene Gesuch.“
Aus dem Patent, zu dem eine Beschreibung nicht existiert, ist
nicht zu ersehen, ob die erwähnte Maschine ein Walzwerk oder, was
wahrscheinlicher ist, ein Ziehwerk war, auch wissen wir nicht, ob die
Maschine Anwendung gefunden hat, aber es ist schon von Interesse,
daſs die Idee, so starkes Rundeisen mit besondern Maschinen herzu-
stellen, schon damals bestand und ausgeführt werden sollte.
1) Nr. 207. „An Engine for the drawing of both Spanish and Swedish iron
into all sorts of rounds for bolts for shipping and other uses in a much better
and more expedient manner than the same have hitherto been performed by the
smith’s hammer.“
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 960. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/982>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.