Grund oder auf dem der Gemeinde. Über den Eisenhandel, die Massenbläser, Hammerschmiede, Stahlschmiede und Köhler enthält die Montagsordnung folgende Bestimmungen:
"Nachdem auch der Eisenhandel die vornembste Nahrung dieses Ambts Siegen ist, So sollen beide Berckmeister zu Siegen und vfen Muessener Berge, mitt allem Vleiss zusehen, dass des Wol- gebornen vnsres gn. Herrn Bergkordnung, so Jerlichs am Berckgericht verlesen wirdt, vnd von wegen des Moissner Berges vnd Bergkwercks, vff gericht ist, deren gelebet vnd nachgeutzt werde, das vnder den Gewerken vnd Arbeitern Friede, Recht vnd Gerechtigkeit gehalten einem Jedern, so in Bercksachen bey Ihnen ansuchtt, was recht vnd pillich ist, gestattet vnd verholffen. Aller Betrugk, Bossheit vnd Vn- rechtt vff den Berckwercken abgewandt, vnd hinder man dessen oder andere vngeburliche Handell befunden wurden, den Befelchhabern zu Siegen alsbaldt vorbracht, vnd die Verbrecher zu ernster gebürlicher Straff getzogen werden.
Weiter heisst es dann (Corpus const. Nassov S. 506):
Vnd dieweill vornehmblich beidts den Gewercken vnd Arbeitern an den Gedingnissen nitt wenig gelegen, so sollen die Berck- meister, ein Jeder an seinem Ort, wan Gedingnisse zu machen vorfallen, druff sehen, dass die in Beisein etzlich verstendiger Ge- wercken, nitt in den Hallen, sondern in den Gruben, nach beschehener vleissiger Erkundigunge, Besichtigung vnd Behaugung der Ortter, doruff man zu dingen willens, vffs negste also gemacht werden, damit die Heuger zukommen vnd die Gewercken nit obersetztt werden, vnd hierin, wie auch in allen andern Bercksachen, Niemandts widder Pilligkeitt beschwerdt werde.
Vnd nachdem in der Höhe der vnarttigst vnd schlechteste Isen- stein, in der Tiefe aber der beste Sambstein einzubekommen. So sollen Massenblöser, Isenhendler, Hütten- vnd Berckleutt, sowohl Ihnen selbst als auch dem gantzen Land zum besten, vff dass das Eisen vnd der Eisenhandell in gutem Rhum vnd Wesen bestendig erhalten werden möge, Stollen in die Tieffen treiben.
Die altenn vnbrauchbaren Bergkgruben vnd Mollttkautten aber, so an den gemeinen Wegen und Strassen, Viehetrifften vnd sonsten vffgeworffen, sollen erstes Tags durch dieselbe Berckleutth, damitt Menschen vnd Viehe kein Vnglück widerfahre, zugeworffen, auch ohne Vorwissen in andre Leutt Gütter nitt geschürfft werden.
Ess will auch der Wolgeborn vnser Gnedig Herr, allen vnzünff- tigen Partierern vnd Hendlern, so die Massenblöser vnd Hammer-
Nassau.
Grund oder auf dem der Gemeinde. Über den Eisenhandel, die Massenbläser, Hammerschmiede, Stahlschmiede und Köhler enthält die Montagsordnung folgende Bestimmungen:
„Nachdem auch der Eisenhandel die vornembste Nahrung dieses Ambts Siegen ist, So sollen beide Berckmeister zu Siegen und vfen Mueſsener Berge, mitt allem Vleiſs zusehen, daſs des Wol- gebornen vnsres gn. Herrn Bergkordnung, so Jerlichs am Berckgericht verlesen wirdt, vnd von wegen des Moiſsner Berges vnd Bergkwercks, vff gericht ist, deren gelebet vnd nachgeutzt werde, das vnder den Gewerken vnd Arbeitern Friede, Recht vnd Gerechtigkeit gehalten einem Jedern, so in Bercksachen bey Ihnen ansuchtt, was recht vnd pillich ist, gestattet vnd verholffen. Aller Betrugk, Boſsheit vnd Vn- rechtt vff den Berckwercken abgewandt, vnd hinder man dessen oder andere vngeburliche Handell befunden wurden, den Befelchhabern zu Siegen alsbaldt vorbracht, vnd die Verbrecher zu ernster gebürlicher Straff getzogen werden.
Weiter heiſst es dann (Corpus const. Nassov S. 506):
Vnd dieweill vornehmblich beidts den Gewercken vnd Arbeitern an den Gedingnissen nitt wenig gelegen, so sollen die Berck- meister, ein Jeder an seinem Ort, wan Gedingnisse zu machen vorfallen, druff sehen, daſs die in Beisein etzlich verstendiger Ge- wercken, nitt in den Hallen, sondern in den Gruben, nach beschehener vleiſsiger Erkundigunge, Besichtigung vnd Behaugung der Ortter, doruff man zu dingen willens, vffs negste also gemacht werden, damit die Heuger zukommen vnd die Gewercken nit obersetztt werden, vnd hierin, wie auch in allen andern Bercksachen, Niemandts widder Pilligkeitt beschwerdt werde.
Vnd nachdem in der Höhe der vnarttigst vnd schlechteste Isen- stein, in der Tiefe aber der beste Sambstein einzubekommen. So sollen Massenblöser, Isenhendler, Hütten- vnd Berckleutt, sowohl Ihnen selbst als auch dem gantzen Land zum besten, vff daſs das Eisen vnd der Eisenhandell in gutem Rhum vnd Wesen bestendig erhalten werden möge, Stollen in die Tieffen treiben.
Die altenn vnbrauchbaren Bergkgruben vnd Mollttkautten aber, so an den gemeinen Wegen und Straſsen, Viehetrifften vnd sonsten vffgeworffen, sollen erstes Tags durch dieselbe Berckleutth, damitt Menschen vnd Viehe kein Vnglück widerfahre, zugeworffen, auch ohne Vorwissen in andre Leutt Gütter nitt geschürfft werden.
Eſs will auch der Wolgeborn vnser Gnedig Herr, allen vnzünff- tigen Partierern vnd Hendlern, so die Massenblöser vnd Hammer-
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Nassau.
Grund oder auf dem der Gemeinde. Über den Eisenhandel, die
Massenbläser, Hammerschmiede, Stahlschmiede und Köhler enthält
die Montagsordnung folgende Bestimmungen:
„Nachdem auch der Eisenhandel die vornembste Nahrung
dieses Ambts Siegen ist, So sollen beide Berckmeister zu Siegen
und vfen Mueſsener Berge, mitt allem Vleiſs zusehen, daſs des Wol-
gebornen vnsres gn. Herrn Bergkordnung, so Jerlichs am Berckgericht
verlesen wirdt, vnd von wegen des Moiſsner Berges vnd Bergkwercks,
vff gericht ist, deren gelebet vnd nachgeutzt werde, das vnder den
Gewerken vnd Arbeitern Friede, Recht vnd Gerechtigkeit gehalten
einem Jedern, so in Bercksachen bey Ihnen ansuchtt, was recht vnd
pillich ist, gestattet vnd verholffen. Aller Betrugk, Boſsheit vnd Vn-
rechtt vff den Berckwercken abgewandt, vnd hinder man dessen oder
andere vngeburliche Handell befunden wurden, den Befelchhabern zu
Siegen alsbaldt vorbracht, vnd die Verbrecher zu ernster gebürlicher
Straff getzogen werden.
Weiter heiſst es dann (Corpus const. Nassov S. 506):
Vnd dieweill vornehmblich beidts den Gewercken vnd Arbeitern
an den Gedingnissen nitt wenig gelegen, so sollen die Berck-
meister, ein Jeder an seinem Ort, wan Gedingnisse zu machen
vorfallen, druff sehen, daſs die in Beisein etzlich verstendiger Ge-
wercken, nitt in den Hallen, sondern in den Gruben, nach beschehener
vleiſsiger Erkundigunge, Besichtigung vnd Behaugung der Ortter,
doruff man zu dingen willens, vffs negste also gemacht werden, damit
die Heuger zukommen vnd die Gewercken nit obersetztt werden, vnd
hierin, wie auch in allen andern Bercksachen, Niemandts widder
Pilligkeitt beschwerdt werde.
Vnd nachdem in der Höhe der vnarttigst vnd schlechteste Isen-
stein, in der Tiefe aber der beste Sambstein einzubekommen. So
sollen Massenblöser, Isenhendler, Hütten- vnd Berckleutt, sowohl
Ihnen selbst als auch dem gantzen Land zum besten, vff daſs das
Eisen vnd der Eisenhandell in gutem Rhum vnd Wesen bestendig
erhalten werden möge, Stollen in die Tieffen treiben.
Die altenn vnbrauchbaren Bergkgruben vnd Mollttkautten aber,
so an den gemeinen Wegen und Straſsen, Viehetrifften vnd sonsten
vffgeworffen, sollen erstes Tags durch dieselbe Berckleutth, damitt
Menschen vnd Viehe kein Vnglück widerfahre, zugeworffen, auch
ohne Vorwissen in andre Leutt Gütter nitt geschürfft werden.
Eſs will auch der Wolgeborn vnser Gnedig Herr, allen vnzünff-
tigen Partierern vnd Hendlern, so die Massenblöser vnd Hammer-
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 729. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/749>, abgerufen am 22.11.2024.
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