Eine Tonne Stahl, bestehend aus 3 Teilen Edelstahl und 1 Teil gemeinem Stahl und Klappert, wurde verkauft mit 463,80 "
Gewinn 19,44 Mk.
Die landesväterliche Fürsorge erstreckte sich schon damals auf alle Einzelheiten des Gewerbes; durch sie wurden auch die gewerb- lichen Löhne geordnet und festgesetzt. Graf Wilhelm von Nassau erliess am 10. Dezember 1538 eine besondere Lohnordnung, der wir Folgendes entnehmen 1):
Es wird bestimmt: Leyendeckern, Zimmerleuten, Maurern u. s. w.
Sommers bei eigener Kost dem Meister 5 Albus, dem Knecht 4 Albus.
Winters bei ihrer Kost dem Meister 4 Albus, dem Knecht 3 Albus.
Sommers bei freier Verköstigung dem Meister 4 Albus, dem Knecht 3 Albus.
Winters bei freier Verköstigung XVIII Pf., dem Knecht einen Batzen oder XIIII. Pf.
Steinbrechern:
Sommers bei eigener Kost 3 Albus. Winters ebenso.
Kercher und Furleuth, Leuman- steyn- vnd Sandfurern zegeben, steht in bedenken:
Denselben ist bishere bei irer eigen Kost des Tags X Albos, den winter acht Albos.
Des sommers vor michel, so man Jen Kost giebt, des tag X Pf.
Im winter die kost vnd einen Albos.
Denselben bei irer eigen Kost Sommertzeids III ss. (Albus?).
Winterzeits nach michel II ss.
Ist vorgeschlagen:
Das tagloener vnd arbeiter des sommers anzufahen, catedra petri, bis michel zur arbeit angehen sollenn den morgenn zu fier auren, des abends zu syben abgehen.
1) Siehe Corp. const. Nass., S. 102.
Nassau.
Spiegeleisen 2762 kg 206,14 Mk. 46,40 Proz.
Kohlen 138 Karren 143,62 „ 32,30 „
Löhne und Unkosten 94,60 „ 21,30 „
444,36 Mk.
Eine Tonne Stahl, bestehend aus 3 Teilen Edelstahl und 1 Teil gemeinem Stahl und Klappert, wurde verkauft mit 463,80 „
Gewinn 19,44 Mk.
Die landesväterliche Fürsorge erstreckte sich schon damals auf alle Einzelheiten des Gewerbes; durch sie wurden auch die gewerb- lichen Löhne geordnet und festgesetzt. Graf Wilhelm von Nassau erlieſs am 10. Dezember 1538 eine besondere Lohnordnung, der wir Folgendes entnehmen 1):
Es wird bestimmt: Leyendeckern, Zimmerleuten, Maurern u. s. w.
Sommers bei eigener Kost dem Meister 5 Albus, dem Knecht 4 Albus.
Winters bei ihrer Kost dem Meister 4 Albus, dem Knecht 3 Albus.
Sommers bei freier Verköstigung dem Meister 4 Albus, dem Knecht 3 Albus.
Winters bei freier Verköstigung XVIII Pf., dem Knecht einen Batzen oder XIIII. Pf.
Steinbrechern:
Sommers bei eigener Kost 3 Albus. Winters ebenso.
Kercher und Furleuth, Leuman- steyn- vnd Sandfurern zegeben, steht in bedenken:
Denselben ist bishere bei irer eigen Kost des Tags X Albos, den winter acht Albos.
Des sommers vor michel, so man Jen Kost giebt, des tag X Pf.
Im winter die kost vnd einen Albos.
Denselben bei irer eigen Kost Sommertzeids III ſs. (Albus?).
Winterzeits nach michel II ſs.
Ist vorgeschlagen:
Das tagloener vnd arbeiter des sommers anzufahen, catedra petri, bis michel zur arbeit angehen sollenn den morgenn zu fier auren, des abends zu syben abgehen.
1) Siehe Corp. const. Nass., S. 102.
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[722/0742]
Nassau.
Spiegeleisen 2762 kg 206,14 Mk. 46,40 Proz.
Kohlen 138 Karren 143,62 „ 32,30 „
Löhne und Unkosten 94,60 „ 21,30 „
444,36 Mk.
Eine Tonne Stahl, bestehend aus 3 Teilen
Edelstahl und 1 Teil gemeinem Stahl und
Klappert, wurde verkauft mit 463,80 „
Gewinn 19,44 Mk.
Die landesväterliche Fürsorge erstreckte sich schon damals auf
alle Einzelheiten des Gewerbes; durch sie wurden auch die gewerb-
lichen Löhne geordnet und festgesetzt. Graf Wilhelm von Nassau
erlieſs am 10. Dezember 1538 eine besondere Lohnordnung, der wir
Folgendes entnehmen 1):
Es wird bestimmt: Leyendeckern, Zimmerleuten, Maurern u. s. w.
Sommers bei eigener Kost dem Meister 5 Albus, dem Knecht
4 Albus.
Winters bei ihrer Kost dem Meister 4 Albus, dem Knecht
3 Albus.
Sommers bei freier Verköstigung dem Meister 4 Albus, dem
Knecht 3 Albus.
Winters bei freier Verköstigung XVIII Pf., dem Knecht einen
Batzen oder XIIII. Pf.
Steinbrechern:
Sommers bei eigener Kost 3 Albus. Winters ebenso.
Kercher und Furleuth, Leuman- steyn- vnd Sandfurern zegeben, steht
in bedenken:
Denselben ist bishere bei irer eigen Kost des Tags X Albos, den
winter acht Albos.
Gewöhnliche Tagelöhner: Dreschern, Zeunern, grebern etc.:
Des sommers vor michel, so man Jen Kost giebt, des tag X Pf.
Im winter die kost vnd einen Albos.
Denselben bei irer eigen Kost Sommertzeids III ſs. (Albus?).
Winterzeits nach michel II ſs.
Ist vorgeschlagen:
Das tagloener vnd arbeiter des sommers anzufahen, catedra petri,
bis michel zur arbeit angehen sollenn den morgenn zu fier
auren, des abends zu syben abgehen.
1) Siehe Corp. const. Nass., S. 102.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 722. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/742>, abgerufen am 22.11.2024.
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