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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895.

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Bayern.
ständiger Zahlung auf empfangenes Erz das "Arzt auf allen Arztbergen
zu Sulzbach" zu verbieten 1).

Den ihnen ordnungsmässig zufallenden Anteil an Eisenerz, das
Zehenterz, verkauften die Herzoge an Bürger zu Sulzbach oder
Amberg. Ein solcher Kaufbrief ist z. B. vom Jahre 1475 vorhanden 2).
Danach verkauft Herzog Albrecht von Bayern den Bürgern zu Sulz-
bach, Jakob Sauerzapf, Jörg Loneis und Hans Tewel und ihren
Erben, seinen Erzzehent an den Eisensteinbergwerken zu Viechtl-
berg, Aichelberg, Hintterberg und Viechtleraib, was und wieviel es
wird, nichts ausgenommen, je ein Pfund-Fuder Erz um 38 Gulden
rheinisch. Sie dürfen das Erz wann und an wen sie wollen weiter
verkaufen.

Ebenso verkaufte Albrecht IV. 1481 seinen Erzzehent an Vordern-
berg bei Sulzbach für 55 fl. rheinisch das Pfund-Fuder Erz und zwar
30 Pfund-Fuder für 1650 Gulden.

Lang andauernde Streitigkeiten über den Eisensteinbergbau erhob
sich anfangs des 16. Jahrhunderts zwischen der Stadt Amberg und
den Gebrüder Plechen. Es waren nämlich nicht alle Gewerke der
Einigung und der Amberger Bergwerksgesellschaft beigetreten, vielmehr
betrieben verschiedene reiche Gewerke ihre Gruben nach wie vor
selbst. Dies führte zu Reibereien, als die Gesellschaft zum Tiefbau
überging, Schächte abteufte und "unter dem Wasser" baute. Durch
diese Anlagen löste die Gesellschaft auch ihren Nachbargruben das
Wasser und erhob nun Ansprüche auf das so gelöste Erz. Die
Einzelgewerke, an deren Spitze die Brüder Plechen standen, weigerten
aber nicht nur dieses, sondern auch die durch die Bergordnung be-
stimmten Beiträge. Der Rat zu Amberg ging scharf gegen die
Plechen vor und setzte sogar ihren Bergmeister Michael Osterwaiher
zu Karmenszellen gefangen.

Nach langem Streiten und Rechten riefen beide Teile den Herzog
Ludwig selbst zur Entscheidung an und kam durch den Oheim des
Herzogs, Landgraf Johann von Leuchtenberg, Sonntag Oculi 1515 der
erste Vertrag zu stande zwischen Bürgermeister, Rat und Gemeinde
zu Amberg einerseits und den beiden Erhard, Hans und Georg "den
Plechen", Andres Kastner und Georg Silber alle Bürger zu Amberg
anderseits. Dieser Vertrag oder Vergleich ging dahin, dass den letzt-
genannten die St. Mangnus-Grube ganz und die Michel-Grube zur
Hälfte zugesprochen wurde, nach ihrem Gefallen, ob und unter dem

1) Siehe Lori, a. a. O., S. 127.
2) Ebend. S. 100.

Bayern.
ständiger Zahlung auf empfangenes Erz das „Arzt auf allen Arztbergen
zu Sulzbach“ zu verbieten 1).

Den ihnen ordnungsmäſsig zufallenden Anteil an Eisenerz, das
Zehenterz, verkauften die Herzoge an Bürger zu Sulzbach oder
Amberg. Ein solcher Kaufbrief ist z. B. vom Jahre 1475 vorhanden 2).
Danach verkauft Herzog Albrecht von Bayern den Bürgern zu Sulz-
bach, Jakob Sauerzapf, Jörg Loneis und Hans Tewel und ihren
Erben, seinen Erzzehent an den Eisensteinbergwerken zu Viechtl-
berg, Aichelberg, Hintterberg und Viechtleraib, was und wieviel es
wird, nichts ausgenommen, je ein Pfund-Fuder Erz um 38 Gulden
rheinisch. Sie dürfen das Erz wann und an wen sie wollen weiter
verkaufen.

Ebenso verkaufte Albrecht IV. 1481 seinen Erzzehent an Vordern-
berg bei Sulzbach für 55 fl. rheinisch das Pfund-Fuder Erz und zwar
30 Pfund-Fuder für 1650 Gulden.

Lang andauernde Streitigkeiten über den Eisensteinbergbau erhob
sich anfangs des 16. Jahrhunderts zwischen der Stadt Amberg und
den Gebrüder Plechen. Es waren nämlich nicht alle Gewerke der
Einigung und der Amberger Bergwerksgesellschaft beigetreten, vielmehr
betrieben verschiedene reiche Gewerke ihre Gruben nach wie vor
selbst. Dies führte zu Reibereien, als die Gesellschaft zum Tiefbau
überging, Schächte abteufte und „unter dem Wasser“ baute. Durch
diese Anlagen löste die Gesellschaft auch ihren Nachbargruben das
Wasser und erhob nun Ansprüche auf das so gelöste Erz. Die
Einzelgewerke, an deren Spitze die Brüder Plechen standen, weigerten
aber nicht nur dieses, sondern auch die durch die Bergordnung be-
stimmten Beiträge. Der Rat zu Amberg ging scharf gegen die
Plechen vor und setzte sogar ihren Bergmeister Michael Osterwaiher
zu Karmenszellen gefangen.

Nach langem Streiten und Rechten riefen beide Teile den Herzog
Ludwig selbst zur Entscheidung an und kam durch den Oheim des
Herzogs, Landgraf Johann von Leuchtenberg, Sonntag Oculi 1515 der
erste Vertrag zu stande zwischen Bürgermeister, Rat und Gemeinde
zu Amberg einerseits und den beiden Erhard, Hans und Georg „den
Plechen“, Andres Kastner und Georg Silber alle Bürger zu Amberg
anderseits. Dieser Vertrag oder Vergleich ging dahin, daſs den letzt-
genannten die St. Mangnus-Grube ganz und die Michel-Grube zur
Hälfte zugesprochen wurde, nach ihrem Gefallen, ob und unter dem

1) Siehe Lori, a. a. O., S. 127.
2) Ebend. S. 100.
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[683/0703] Bayern. ständiger Zahlung auf empfangenes Erz das „Arzt auf allen Arztbergen zu Sulzbach“ zu verbieten 1). Den ihnen ordnungsmäſsig zufallenden Anteil an Eisenerz, das Zehenterz, verkauften die Herzoge an Bürger zu Sulzbach oder Amberg. Ein solcher Kaufbrief ist z. B. vom Jahre 1475 vorhanden 2). Danach verkauft Herzog Albrecht von Bayern den Bürgern zu Sulz- bach, Jakob Sauerzapf, Jörg Loneis und Hans Tewel und ihren Erben, seinen Erzzehent an den Eisensteinbergwerken zu Viechtl- berg, Aichelberg, Hintterberg und Viechtleraib, was und wieviel es wird, nichts ausgenommen, je ein Pfund-Fuder Erz um 38 Gulden rheinisch. Sie dürfen das Erz wann und an wen sie wollen weiter verkaufen. Ebenso verkaufte Albrecht IV. 1481 seinen Erzzehent an Vordern- berg bei Sulzbach für 55 fl. rheinisch das Pfund-Fuder Erz und zwar 30 Pfund-Fuder für 1650 Gulden. Lang andauernde Streitigkeiten über den Eisensteinbergbau erhob sich anfangs des 16. Jahrhunderts zwischen der Stadt Amberg und den Gebrüder Plechen. Es waren nämlich nicht alle Gewerke der Einigung und der Amberger Bergwerksgesellschaft beigetreten, vielmehr betrieben verschiedene reiche Gewerke ihre Gruben nach wie vor selbst. Dies führte zu Reibereien, als die Gesellschaft zum Tiefbau überging, Schächte abteufte und „unter dem Wasser“ baute. Durch diese Anlagen löste die Gesellschaft auch ihren Nachbargruben das Wasser und erhob nun Ansprüche auf das so gelöste Erz. Die Einzelgewerke, an deren Spitze die Brüder Plechen standen, weigerten aber nicht nur dieses, sondern auch die durch die Bergordnung be- stimmten Beiträge. Der Rat zu Amberg ging scharf gegen die Plechen vor und setzte sogar ihren Bergmeister Michael Osterwaiher zu Karmenszellen gefangen. Nach langem Streiten und Rechten riefen beide Teile den Herzog Ludwig selbst zur Entscheidung an und kam durch den Oheim des Herzogs, Landgraf Johann von Leuchtenberg, Sonntag Oculi 1515 der erste Vertrag zu stande zwischen Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Amberg einerseits und den beiden Erhard, Hans und Georg „den Plechen“, Andres Kastner und Georg Silber alle Bürger zu Amberg anderseits. Dieser Vertrag oder Vergleich ging dahin, daſs den letzt- genannten die St. Mangnus-Grube ganz und die Michel-Grube zur Hälfte zugesprochen wurde, nach ihrem Gefallen, ob und unter dem 1) Siehe Lori, a. a. O., S. 127. 2) Ebend. S. 100.

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 683. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/703>, abgerufen am 03.07.2024.