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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895.

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Steiermark.
geordneten des Eisenhandels und der Fabrikstätten von Stadt Steier,
von Weier, St. Gallen und aus dem Landl. Zur Wagprüfung diente
eine eigene, im Amte aufbewahrte Halbmass Rauheisen
von 3 Centnern und
30 Pfund. Nach dieser wurde in Gegenwart
der Kommission die Amtswage wieder richtig gestellt.

In Steiermark bestand schon seit längerer Zeit ein gemeiner
(öffentlicher) Kohlenbarren mit eigens dazu aufgerichteter Kohlen-
ordnung. Hierher brachten admontische Unterthanen der Herrschaft
Gallenstein ihre Kohlen, welche sie für den Erzberg zum Verkauf
gaben. Ein besonderer Kohlenbarrenmeister war bestellt, der alle
eingekommene Kohlen empfangen, bezahlen und weiteres dann den
19 Radmeistern am Erzberge zuteilen musste, -- nach der mit Zu-
stimmung des Stiftes Admont festgesetzten Kohlenbarrenordnung und
dem sogenannten "Fasslpreise" (Metzen Kohlen). Allein nicht nur die
Radmeister am Erzberge liessen für sich selbst Holz in Wäldern ver-
kohlen, welche sie vertragsmässig vom Stifte Admont zur Abstockung
inne hatten, sondern auch die Hammermeister in Laimbach, Reif-
ling u. s. w. -- und dennoch bezogen diese aus dem gemeinschaft-
lichen Kohlenbarren in Hieflau Kohlen. Darüber entstanden hohe
Beschwerden, welche durch eine Kommission in der Hieflau am
18. Juli 1554 abgethan wurden, indem dieselbe beschloss: die alte
Kohlenordnung soll aufrecht erhalten werden und die landlerischen
Hammermeister bleiben vom Hieflauer Barren ausgeschlossen und
werden mit ihrem Kohlenbezug in andere bestimmte Waldreviere
und auf andere admontische Unterthanen verwiesen. ....

In den folgenden Jahren litt die steierische Eisenindustrie schwer
durch die Kämpfe gegen die Türken.

Im Jahre 1564 verstarb König Ferdinand, seit 1558 erwählter
römischer Kaiser, mit ihm ein treuer Landesvater Steiermarks, der
für die Förderung der Eisenindustrie eifrig bemüht gewesen war. Die
Regierung der innerösterreichischen Lande ging auf Erzherzog Karl
über. Auch er war bestrebt, das steierische Berg- und Hütten-
wesen auf seiner Höhe zu erhalten. Allerdings ging diese landes-
väterliche Fürsorge mehr und mehr in ein System der Bevormundung
über, welches der freien wirtschaftlichen Entfaltung mehr hinderlich
als förderlich war.

Im Jahre 1564 bereits erliess Erzherzog Karl eine neue Eisen-
satzung für den Innern- und Vordernberg, Leoben u. s. w., welche
hauptsächlich eine Preisfestsetzung enthält und die wir in ihrem
Wortlaute folgen lassen:


40*

Steiermark.
geordneten des Eisenhandels und der Fabrikstätten von Stadt Steier,
von Weier, St. Gallen und aus dem Landl. Zur Wagprüfung diente
eine eigene, im Amte aufbewahrte Halbmaſs Rauheisen
von 3 Centnern und
30 Pfund. Nach dieser wurde in Gegenwart
der Kommission die Amtswage wieder richtig gestellt.

In Steiermark bestand schon seit längerer Zeit ein gemeiner
(öffentlicher) Kohlenbarren mit eigens dazu aufgerichteter Kohlen-
ordnung. Hierher brachten admontische Unterthanen der Herrschaft
Gallenstein ihre Kohlen, welche sie für den Erzberg zum Verkauf
gaben. Ein besonderer Kohlenbarrenmeister war bestellt, der alle
eingekommene Kohlen empfangen, bezahlen und weiteres dann den
19 Radmeistern am Erzberge zuteilen muſste, — nach der mit Zu-
stimmung des Stiftes Admont festgesetzten Kohlenbarrenordnung und
dem sogenannten „Faſslpreise“ (Metzen Kohlen). Allein nicht nur die
Radmeister am Erzberge lieſsen für sich selbst Holz in Wäldern ver-
kohlen, welche sie vertragsmäſsig vom Stifte Admont zur Abstockung
inne hatten, sondern auch die Hammermeister in Laimbach, Reif-
ling u. s. w. — und dennoch bezogen diese aus dem gemeinschaft-
lichen Kohlenbarren in Hieflau Kohlen. Darüber entstanden hohe
Beschwerden, welche durch eine Kommission in der Hieflau am
18. Juli 1554 abgethan wurden, indem dieselbe beschloſs: die alte
Kohlenordnung soll aufrecht erhalten werden und die landlerischen
Hammermeister bleiben vom Hieflauer Barren ausgeschlossen und
werden mit ihrem Kohlenbezug in andere bestimmte Waldreviere
und auf andere admontische Unterthanen verwiesen. ....

In den folgenden Jahren litt die steierische Eisenindustrie schwer
durch die Kämpfe gegen die Türken.

Im Jahre 1564 verstarb König Ferdinand, seit 1558 erwählter
römischer Kaiser, mit ihm ein treuer Landesvater Steiermarks, der
für die Förderung der Eisenindustrie eifrig bemüht gewesen war. Die
Regierung der innerösterreichischen Lande ging auf Erzherzog Karl
über. Auch er war bestrebt, das steierische Berg- und Hütten-
wesen auf seiner Höhe zu erhalten. Allerdings ging diese landes-
väterliche Fürsorge mehr und mehr in ein System der Bevormundung
über, welches der freien wirtschaftlichen Entfaltung mehr hinderlich
als förderlich war.

Im Jahre 1564 bereits erlieſs Erzherzog Karl eine neue Eisen-
satzung für den Innern- und Vordernberg, Leoben u. s. w., welche
hauptsächlich eine Preisfestsetzung enthält und die wir in ihrem
Wortlaute folgen lassen:


40*
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[627/0647] Steiermark. geordneten des Eisenhandels und der Fabrikstätten von Stadt Steier, von Weier, St. Gallen und aus dem Landl. Zur Wagprüfung diente eine eigene, im Amte aufbewahrte Halbmaſs Rauheisen von 3 Centnern und 30 Pfund. Nach dieser wurde in Gegenwart der Kommission die Amtswage wieder richtig gestellt. In Steiermark bestand schon seit längerer Zeit ein gemeiner (öffentlicher) Kohlenbarren mit eigens dazu aufgerichteter Kohlen- ordnung. Hierher brachten admontische Unterthanen der Herrschaft Gallenstein ihre Kohlen, welche sie für den Erzberg zum Verkauf gaben. Ein besonderer Kohlenbarrenmeister war bestellt, der alle eingekommene Kohlen empfangen, bezahlen und weiteres dann den 19 Radmeistern am Erzberge zuteilen muſste, — nach der mit Zu- stimmung des Stiftes Admont festgesetzten Kohlenbarrenordnung und dem sogenannten „Faſslpreise“ (Metzen Kohlen). Allein nicht nur die Radmeister am Erzberge lieſsen für sich selbst Holz in Wäldern ver- kohlen, welche sie vertragsmäſsig vom Stifte Admont zur Abstockung inne hatten, sondern auch die Hammermeister in Laimbach, Reif- ling u. s. w. — und dennoch bezogen diese aus dem gemeinschaft- lichen Kohlenbarren in Hieflau Kohlen. Darüber entstanden hohe Beschwerden, welche durch eine Kommission in der Hieflau am 18. Juli 1554 abgethan wurden, indem dieselbe beschloſs: die alte Kohlenordnung soll aufrecht erhalten werden und die landlerischen Hammermeister bleiben vom Hieflauer Barren ausgeschlossen und werden mit ihrem Kohlenbezug in andere bestimmte Waldreviere und auf andere admontische Unterthanen verwiesen. .... In den folgenden Jahren litt die steierische Eisenindustrie schwer durch die Kämpfe gegen die Türken. Im Jahre 1564 verstarb König Ferdinand, seit 1558 erwählter römischer Kaiser, mit ihm ein treuer Landesvater Steiermarks, der für die Förderung der Eisenindustrie eifrig bemüht gewesen war. Die Regierung der innerösterreichischen Lande ging auf Erzherzog Karl über. Auch er war bestrebt, das steierische Berg- und Hütten- wesen auf seiner Höhe zu erhalten. Allerdings ging diese landes- väterliche Fürsorge mehr und mehr in ein System der Bevormundung über, welches der freien wirtschaftlichen Entfaltung mehr hinderlich als förderlich war. Im Jahre 1564 bereits erlieſs Erzherzog Karl eine neue Eisen- satzung für den Innern- und Vordernberg, Leoben u. s. w., welche hauptsächlich eine Preisfestsetzung enthält und die wir in ihrem Wortlaute folgen lassen: 40*

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 627. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/647>, abgerufen am 22.11.2024.