Knittelfeld und an andere Hammerstätten verkaufen. Mit Kohlen sollen die Leobener Hammerstätten sich nach Anweisung des Wald- meisters oder von den Kohlenstätten bei Leoben versehen, damit die Wälder, so zum Rechen zu Leoben dienen sollen, nicht verödet werden. Auf alles leobnische Stangeneisen soll das Zeichen des Strausses geschlagen werden, damit dies als das bessere Fabrikat von dem andern erkannt werde. Beide Eisenwagen in Leoben und in Vordernberg sollen nach dem Wiener Gewichte einander gleich- gestellt und berichtigt werden. Wer gegen diese Anordnung handle, soll seiner Hammergerechtsame sogleich verlustig sein und die Hammerstätte zu des Landesfürsten Hammer eingezogen werden. Gegeben zu Leoben am 29. Juni 1502."
Den Bürgern zu Bruck an der Mur erlaubte der Kaiser in dem- selben Jahre Knittel-, Schrotten-, Sensen-, Klingen- und Messer- schmieden zu errichten; dann erteilte er ihnen auch ein eigenes Stadtwappen, welches auch die dortigen Handwerksmeister neben ihrem besondern Zeichen, nachdem der Magistrat und die Zech- meister die Waren beschaut und sie für bewährt gefunden haben, auf ihr Fabrikat zu schlagen, und dann mit denselben überall hin Handel zu treiben hätten. Zugleich erlaubte er ihnen, Zünfte und Handwerksinnungen in ihrer Stadt zu errichten, deren Meister und Gesellen auch in andern Orten alle Handwerksrechte, Freiheiten und Ehren geniessen sollen.
1506 löste Kaiser Maximilian den jährlichen Bezug der Kart- häuser zu Seiz von 20 Mass Eisen mit Geld ab.
Am 10. Januar 1507 verordnete er eine eigene Untersuchungs- kommission1), um alle eingerissene Unordnung am steirischen Erz- berge zu untersuchen, abzuthun und mit der Erhöhung des Betriebes und der Bearbeitungsweise auch die Kammergefälle zu steigern. Nach dem Berichte dieser Kommission erliess er folgende Ordnung: Das leobnische Eisen soll festgehalten werden im Verkehre auf den altherkömmlichen Strassen durch das Kammerthal nach Rottenmann, Radstadt, Salzburg, an die Etsch, gegen Bayern und Schwaben, auch nach der Mur aufwärts auf Murau, durch das Lavantthal über St. Andrä und St. Paul bis an die Drau, und hinab nach Marburg und Pettau bis nach Ungarn und in die windischen Lande, auch nach der Mur abwärts allenthalben im Fürstentum Steier, auch durch das Mürzthal über den Semmering, nach Neustadt. Die Bürger in Leoben
1) Siehe v. Muchar, a. a. O., Bd. VIII, S. 228.
Steiermark.
Knittelfeld und an andere Hammerstätten verkaufen. Mit Kohlen sollen die Leobener Hammerstätten sich nach Anweisung des Wald- meisters oder von den Kohlenstätten bei Leoben versehen, damit die Wälder, so zum Rechen zu Leoben dienen sollen, nicht verödet werden. Auf alles leobnische Stangeneisen soll das Zeichen des Strauſses geschlagen werden, damit dies als das bessere Fabrikat von dem andern erkannt werde. Beide Eisenwagen in Leoben und in Vordernberg sollen nach dem Wiener Gewichte einander gleich- gestellt und berichtigt werden. Wer gegen diese Anordnung handle, soll seiner Hammergerechtsame sogleich verlustig sein und die Hammerstätte zu des Landesfürsten Hammer eingezogen werden. Gegeben zu Leoben am 29. Juni 1502.“
Den Bürgern zu Bruck an der Mur erlaubte der Kaiser in dem- selben Jahre Knittel-, Schrotten-, Sensen-, Klingen- und Messer- schmieden zu errichten; dann erteilte er ihnen auch ein eigenes Stadtwappen, welches auch die dortigen Handwerksmeister neben ihrem besondern Zeichen, nachdem der Magistrat und die Zech- meister die Waren beschaut und sie für bewährt gefunden haben, auf ihr Fabrikat zu schlagen, und dann mit denselben überall hin Handel zu treiben hätten. Zugleich erlaubte er ihnen, Zünfte und Handwerksinnungen in ihrer Stadt zu errichten, deren Meister und Gesellen auch in andern Orten alle Handwerksrechte, Freiheiten und Ehren genieſsen sollen.
1506 löste Kaiser Maximilian den jährlichen Bezug der Kart- häuser zu Seiz von 20 Maſs Eisen mit Geld ab.
Am 10. Januar 1507 verordnete er eine eigene Untersuchungs- kommission1), um alle eingerissene Unordnung am steirischen Erz- berge zu untersuchen, abzuthun und mit der Erhöhung des Betriebes und der Bearbeitungsweise auch die Kammergefälle zu steigern. Nach dem Berichte dieser Kommission erlieſs er folgende Ordnung: Das leobnische Eisen soll festgehalten werden im Verkehre auf den altherkömmlichen Straſsen durch das Kammerthal nach Rottenmann, Radstadt, Salzburg, an die Etsch, gegen Bayern und Schwaben, auch nach der Mur aufwärts auf Murau, durch das Lavantthal über St. Andrä und St. Paul bis an die Drau, und hinab nach Marburg und Pettau bis nach Ungarn und in die windischen Lande, auch nach der Mur abwärts allenthalben im Fürstentum Steier, auch durch das Mürzthal über den Semmering, nach Neustadt. Die Bürger in Leoben
1) Siehe v. Muchar, a. a. O., Bd. VIII, S. 228.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0628"n="608"/><fwplace="top"type="header">Steiermark.</fw><lb/>
Knittelfeld und an andere Hammerstätten verkaufen. Mit Kohlen<lb/>
sollen die Leobener Hammerstätten sich nach Anweisung des Wald-<lb/>
meisters oder von den Kohlenstätten bei Leoben versehen, damit die<lb/>
Wälder, so zum Rechen zu Leoben dienen sollen, nicht verödet<lb/>
werden. Auf alles leobnische Stangeneisen soll <hirendition="#g">das Zeichen des<lb/>
Strauſses</hi> geschlagen werden, damit dies als das bessere Fabrikat<lb/>
von dem andern erkannt werde. Beide Eisenwagen in Leoben und<lb/>
in Vordernberg sollen nach dem Wiener Gewichte einander gleich-<lb/>
gestellt und berichtigt werden. Wer gegen diese Anordnung handle,<lb/>
soll seiner Hammergerechtsame sogleich verlustig sein und die<lb/>
Hammerstätte zu des Landesfürsten Hammer eingezogen werden.<lb/>
Gegeben zu Leoben am 29. Juni 1502.“</p><lb/><p>Den Bürgern zu Bruck an der Mur erlaubte der Kaiser in dem-<lb/>
selben Jahre Knittel-, Schrotten-, Sensen-, Klingen- und Messer-<lb/>
schmieden zu errichten; dann erteilte er ihnen auch ein eigenes<lb/>
Stadtwappen, welches auch die dortigen Handwerksmeister neben<lb/>
ihrem besondern Zeichen, nachdem der Magistrat und die Zech-<lb/>
meister die Waren beschaut und sie für bewährt gefunden haben,<lb/>
auf ihr Fabrikat zu schlagen, und dann mit denselben überall hin<lb/>
Handel zu treiben hätten. Zugleich erlaubte er ihnen, Zünfte und<lb/>
Handwerksinnungen in ihrer Stadt zu errichten, deren Meister und<lb/>
Gesellen auch in andern Orten alle Handwerksrechte, Freiheiten und<lb/>
Ehren genieſsen sollen.</p><lb/><p>1506 löste Kaiser Maximilian den jährlichen Bezug der Kart-<lb/>
häuser zu Seiz von 20 Maſs Eisen mit Geld ab.</p><lb/><p>Am 10. Januar 1507 verordnete er eine eigene Untersuchungs-<lb/>
kommission<noteplace="foot"n="1)">Siehe v. <hirendition="#g">Muchar</hi>, a. a. O., Bd. VIII, S. 228.</note>, um alle eingerissene Unordnung am steirischen Erz-<lb/>
berge zu untersuchen, abzuthun und mit der Erhöhung des Betriebes<lb/>
und der <hirendition="#g">Bearbeitungsweise</hi> auch die Kammergefälle zu steigern.<lb/>
Nach dem Berichte dieser Kommission erlieſs er folgende Ordnung:<lb/>
Das leobnische Eisen soll festgehalten werden im Verkehre auf den<lb/>
altherkömmlichen Straſsen durch das Kammerthal nach Rottenmann,<lb/>
Radstadt, Salzburg, an die Etsch, gegen Bayern und Schwaben, auch<lb/>
nach der Mur aufwärts auf Murau, durch das Lavantthal über<lb/>
St. Andrä und St. Paul bis an die Drau, und hinab nach Marburg<lb/>
und Pettau bis nach Ungarn und in die windischen Lande, auch nach<lb/>
der Mur abwärts allenthalben im Fürstentum Steier, auch durch das<lb/>
Mürzthal über den Semmering, nach Neustadt. Die Bürger in Leoben<lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[608/0628]
Steiermark.
Knittelfeld und an andere Hammerstätten verkaufen. Mit Kohlen
sollen die Leobener Hammerstätten sich nach Anweisung des Wald-
meisters oder von den Kohlenstätten bei Leoben versehen, damit die
Wälder, so zum Rechen zu Leoben dienen sollen, nicht verödet
werden. Auf alles leobnische Stangeneisen soll das Zeichen des
Strauſses geschlagen werden, damit dies als das bessere Fabrikat
von dem andern erkannt werde. Beide Eisenwagen in Leoben und
in Vordernberg sollen nach dem Wiener Gewichte einander gleich-
gestellt und berichtigt werden. Wer gegen diese Anordnung handle,
soll seiner Hammergerechtsame sogleich verlustig sein und die
Hammerstätte zu des Landesfürsten Hammer eingezogen werden.
Gegeben zu Leoben am 29. Juni 1502.“
Den Bürgern zu Bruck an der Mur erlaubte der Kaiser in dem-
selben Jahre Knittel-, Schrotten-, Sensen-, Klingen- und Messer-
schmieden zu errichten; dann erteilte er ihnen auch ein eigenes
Stadtwappen, welches auch die dortigen Handwerksmeister neben
ihrem besondern Zeichen, nachdem der Magistrat und die Zech-
meister die Waren beschaut und sie für bewährt gefunden haben,
auf ihr Fabrikat zu schlagen, und dann mit denselben überall hin
Handel zu treiben hätten. Zugleich erlaubte er ihnen, Zünfte und
Handwerksinnungen in ihrer Stadt zu errichten, deren Meister und
Gesellen auch in andern Orten alle Handwerksrechte, Freiheiten und
Ehren genieſsen sollen.
1506 löste Kaiser Maximilian den jährlichen Bezug der Kart-
häuser zu Seiz von 20 Maſs Eisen mit Geld ab.
Am 10. Januar 1507 verordnete er eine eigene Untersuchungs-
kommission 1), um alle eingerissene Unordnung am steirischen Erz-
berge zu untersuchen, abzuthun und mit der Erhöhung des Betriebes
und der Bearbeitungsweise auch die Kammergefälle zu steigern.
Nach dem Berichte dieser Kommission erlieſs er folgende Ordnung:
Das leobnische Eisen soll festgehalten werden im Verkehre auf den
altherkömmlichen Straſsen durch das Kammerthal nach Rottenmann,
Radstadt, Salzburg, an die Etsch, gegen Bayern und Schwaben, auch
nach der Mur aufwärts auf Murau, durch das Lavantthal über
St. Andrä und St. Paul bis an die Drau, und hinab nach Marburg
und Pettau bis nach Ungarn und in die windischen Lande, auch nach
der Mur abwärts allenthalben im Fürstentum Steier, auch durch das
Mürzthal über den Semmering, nach Neustadt. Die Bürger in Leoben
1) Siehe v. Muchar, a. a. O., Bd. VIII, S. 228.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 608. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/628>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.