Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895.

Bild:
<< vorherige Seite

Steiermark.
Hammerstätten durch Holzung und Kohlenbrennen darin kein Ein-
griff gethan werden. Nur allein die Radmeister sollen künftighin
ihren Kohlenbedarf aus diesen Wäldern ziehen. Dem Erzberg vor-
behalten zur Lieferung von Holz und Kohlen auf der Mur bleiben
die Waldungen bei Essenstein am Grafenberg bis auf die Alpe und
in die Gradnitz. Auch das Kammerthal, Reidingau, Magdwiese,
Teuersgraben, die langen und kurzen Teiche, Melling, Retzenbach mit
Nebenthälern dieshalb der Liesing und über die Gebirge fort gen
Wildalpen u. s. w., soll alles dem Erzberge zugewiesen sein, und wer
bisher aus diesen Försten Holz zur Hausnotdurft bezogen habe, soll
dasselbe ferners noch, jedoch nur von dem Waldmeister zugewiesen,
und ohne Nachteil des Erzberges erhalten."

Sigmund Paumgartner erhielt eine Anstellungsurkunde und
einen Jahresgehalt von 175 Gulden; mit ihm beginnen die eigent-
lichen kaiserlichen Verwaltungsbeamten am Erzberg mit Jahres-
gehalt u. s. w. -- Diese Verordnung war in ihren Bestimmungen so
ausführlich gehalten, weil durch dieselbe viel privatrechtlicher Besitz
getroffen wurde und der Kaiser hatte noch lange mit Adeligen,
Stiften, Prälaten und Städten zu verhandeln, ehe diese neue Wald-
ordnung durchgeführt werden konnte.

Ausser dem Paumgartner war der königliche "Urbarreuter" in
Kärnten Bernhard Tallard ein auch für Steiermark wichtiger
Beamter, denn er hatte "alles rauhe und geschlagene Eisen treulich
zu bereuten und zu beaufsichtigen, damit dasselbe nicht gegen die
königlichen Verbote und wider alles Herkommen zurück nach Neu-
markt, Schäufling, Murau, oder über die Alpen nach Murau und Obdach,
oder im Lande selbst ohne Bollette auf verbotenen Strassen geführt
und den Landesherren dadurch Kammergefäll und Aufschlag ent-
zogen werde".

Am 30. Januar 1500 erliess Kaiser Maximilian den Befehl, dass
die seit Herzog Ernst gepflogene und von Kaiser Friedrich bestätigte
Anordnung festgehalten werden solle, wonach jedermann, welcher
über die Retz, das Teicheneck und den Hessenberg Lebensmittel
jeder Art dem Erzberge zuführe, als Rückladung geschlagenes und
geschrottetes Eisen und Salz ohne Verhinderung führen dürfe;
und zugleich fertigte er an alle landesfürstlichen Amtleute die
Weisung, die Anordnungen des Waldmeisters Sigmund Paum-
gartner
kräftigst zu unterstützen, "damit das Holz nützlich ge-
schlagen, darin gute Ordnung gehalten und die Wälder, daran uns,
als ihr selbst verstehen möget, viel gelegen ist, nicht verödet, und

Steiermark.
Hammerstätten durch Holzung und Kohlenbrennen darin kein Ein-
griff gethan werden. Nur allein die Radmeister sollen künftighin
ihren Kohlenbedarf aus diesen Wäldern ziehen. Dem Erzberg vor-
behalten zur Lieferung von Holz und Kohlen auf der Mur bleiben
die Waldungen bei Essenstein am Grafenberg bis auf die Alpe und
in die Gradnitz. Auch das Kammerthal, Reidingau, Magdwiese,
Teuersgraben, die langen und kurzen Teiche, Melling, Retzenbach mit
Nebenthälern dieshalb der Liesing und über die Gebirge fort gen
Wildalpen u. s. w., soll alles dem Erzberge zugewiesen sein, und wer
bisher aus diesen Försten Holz zur Hausnotdurft bezogen habe, soll
dasſelbe ferners noch, jedoch nur von dem Waldmeister zugewiesen,
und ohne Nachteil des Erzberges erhalten.“

Sigmund Paumgartner erhielt eine Anstellungsurkunde und
einen Jahresgehalt von 175 Gulden; mit ihm beginnen die eigent-
lichen kaiserlichen Verwaltungsbeamten am Erzberg mit Jahres-
gehalt u. s. w. — Diese Verordnung war in ihren Bestimmungen so
ausführlich gehalten, weil durch dieselbe viel privatrechtlicher Besitz
getroffen wurde und der Kaiser hatte noch lange mit Adeligen,
Stiften, Prälaten und Städten zu verhandeln, ehe diese neue Wald-
ordnung durchgeführt werden konnte.

Auſser dem Paumgartner war der königliche „Urbarreuter“ in
Kärnten Bernhard Tallard ein auch für Steiermark wichtiger
Beamter, denn er hatte „alles rauhe und geschlagene Eisen treulich
zu bereuten und zu beaufsichtigen, damit dasſelbe nicht gegen die
königlichen Verbote und wider alles Herkommen zurück nach Neu-
markt, Schäufling, Murau, oder über die Alpen nach Murau und Obdach,
oder im Lande selbst ohne Bollette auf verbotenen Straſsen geführt
und den Landesherren dadurch Kammergefäll und Aufschlag ent-
zogen werde“.

Am 30. Januar 1500 erlieſs Kaiser Maximilian den Befehl, daſs
die seit Herzog Ernst gepflogene und von Kaiser Friedrich bestätigte
Anordnung festgehalten werden solle, wonach jedermann, welcher
über die Retz, das Teicheneck und den Hessenberg Lebensmittel
jeder Art dem Erzberge zuführe, als Rückladung geschlagenes und
geschrottetes Eisen und Salz ohne Verhinderung führen dürfe;
und zugleich fertigte er an alle landesfürstlichen Amtleute die
Weisung, die Anordnungen des Waldmeisters Sigmund Paum-
gartner
kräftigst zu unterstützen, „damit das Holz nützlich ge-
schlagen, darin gute Ordnung gehalten und die Wälder, daran uns,
als ihr selbst verstehen möget, viel gelegen ist, nicht verödet, und

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <p><pb facs="#f0626" n="606"/><fw place="top" type="header">Steiermark.</fw><lb/>
Hammerstätten durch Holzung und Kohlenbrennen darin kein Ein-<lb/>
griff gethan werden. Nur allein die Radmeister sollen künftighin<lb/>
ihren Kohlenbedarf aus diesen Wäldern ziehen. Dem Erzberg vor-<lb/>
behalten zur Lieferung von Holz und Kohlen auf der Mur bleiben<lb/>
die Waldungen bei Essenstein am Grafenberg bis auf die Alpe und<lb/>
in die Gradnitz. Auch das Kammerthal, Reidingau, Magdwiese,<lb/>
Teuersgraben, die langen und kurzen Teiche, Melling, Retzenbach mit<lb/>
Nebenthälern dieshalb der Liesing und über die Gebirge fort gen<lb/>
Wildalpen u. s. w., soll alles dem Erzberge zugewiesen sein, und wer<lb/>
bisher aus diesen Försten Holz zur Hausnotdurft bezogen habe, soll<lb/>
das&#x017F;elbe ferners noch, jedoch nur von dem Waldmeister zugewiesen,<lb/>
und ohne Nachteil des Erzberges erhalten.&#x201C;</p><lb/>
              <p><hi rendition="#g">Sigmund Paumgartner</hi> erhielt eine Anstellungsurkunde und<lb/>
einen Jahresgehalt von 175 Gulden; mit ihm beginnen die eigent-<lb/>
lichen kaiserlichen Verwaltungsbeamten am Erzberg mit Jahres-<lb/>
gehalt u. s. w. &#x2014; Diese Verordnung war in ihren Bestimmungen so<lb/>
ausführlich gehalten, weil durch dieselbe viel privatrechtlicher Besitz<lb/>
getroffen wurde und der Kaiser hatte noch lange mit Adeligen,<lb/>
Stiften, Prälaten und Städten zu verhandeln, ehe diese neue Wald-<lb/>
ordnung durchgeführt werden konnte.</p><lb/>
              <p>Au&#x017F;ser dem <hi rendition="#g">Paumgartner</hi> war der königliche &#x201E;Urbarreuter&#x201C; in<lb/>
Kärnten <hi rendition="#g">Bernhard Tallard</hi> ein auch für Steiermark wichtiger<lb/>
Beamter, denn er hatte &#x201E;alles rauhe und geschlagene Eisen treulich<lb/>
zu bereuten und zu beaufsichtigen, damit das&#x017F;elbe nicht gegen die<lb/>
königlichen Verbote und wider alles Herkommen zurück nach Neu-<lb/>
markt, Schäufling, Murau, oder über die Alpen nach Murau und Obdach,<lb/>
oder im Lande selbst ohne Bollette auf verbotenen Stra&#x017F;sen geführt<lb/>
und den Landesherren dadurch Kammergefäll und Aufschlag ent-<lb/>
zogen werde&#x201C;.</p><lb/>
              <p>Am 30. Januar 1500 erlie&#x017F;s Kaiser Maximilian den Befehl, da&#x017F;s<lb/>
die seit Herzog Ernst gepflogene und von Kaiser Friedrich bestätigte<lb/>
Anordnung festgehalten werden solle, wonach jedermann, welcher<lb/>
über die Retz, das Teicheneck und den Hessenberg Lebensmittel<lb/>
jeder Art dem Erzberge zuführe, als Rückladung geschlagenes und<lb/>
geschrottetes Eisen und Salz ohne Verhinderung führen dürfe;<lb/>
und zugleich fertigte er an alle landesfürstlichen Amtleute die<lb/>
Weisung, die Anordnungen des Waldmeisters <hi rendition="#g">Sigmund Paum-<lb/>
gartner</hi> kräftigst zu unterstützen, &#x201E;damit das Holz nützlich ge-<lb/>
schlagen, darin gute Ordnung gehalten und die Wälder, daran uns,<lb/>
als ihr selbst verstehen möget, viel gelegen ist, nicht verödet, und<lb/></p>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[606/0626] Steiermark. Hammerstätten durch Holzung und Kohlenbrennen darin kein Ein- griff gethan werden. Nur allein die Radmeister sollen künftighin ihren Kohlenbedarf aus diesen Wäldern ziehen. Dem Erzberg vor- behalten zur Lieferung von Holz und Kohlen auf der Mur bleiben die Waldungen bei Essenstein am Grafenberg bis auf die Alpe und in die Gradnitz. Auch das Kammerthal, Reidingau, Magdwiese, Teuersgraben, die langen und kurzen Teiche, Melling, Retzenbach mit Nebenthälern dieshalb der Liesing und über die Gebirge fort gen Wildalpen u. s. w., soll alles dem Erzberge zugewiesen sein, und wer bisher aus diesen Försten Holz zur Hausnotdurft bezogen habe, soll dasſelbe ferners noch, jedoch nur von dem Waldmeister zugewiesen, und ohne Nachteil des Erzberges erhalten.“ Sigmund Paumgartner erhielt eine Anstellungsurkunde und einen Jahresgehalt von 175 Gulden; mit ihm beginnen die eigent- lichen kaiserlichen Verwaltungsbeamten am Erzberg mit Jahres- gehalt u. s. w. — Diese Verordnung war in ihren Bestimmungen so ausführlich gehalten, weil durch dieselbe viel privatrechtlicher Besitz getroffen wurde und der Kaiser hatte noch lange mit Adeligen, Stiften, Prälaten und Städten zu verhandeln, ehe diese neue Wald- ordnung durchgeführt werden konnte. Auſser dem Paumgartner war der königliche „Urbarreuter“ in Kärnten Bernhard Tallard ein auch für Steiermark wichtiger Beamter, denn er hatte „alles rauhe und geschlagene Eisen treulich zu bereuten und zu beaufsichtigen, damit dasſelbe nicht gegen die königlichen Verbote und wider alles Herkommen zurück nach Neu- markt, Schäufling, Murau, oder über die Alpen nach Murau und Obdach, oder im Lande selbst ohne Bollette auf verbotenen Straſsen geführt und den Landesherren dadurch Kammergefäll und Aufschlag ent- zogen werde“. Am 30. Januar 1500 erlieſs Kaiser Maximilian den Befehl, daſs die seit Herzog Ernst gepflogene und von Kaiser Friedrich bestätigte Anordnung festgehalten werden solle, wonach jedermann, welcher über die Retz, das Teicheneck und den Hessenberg Lebensmittel jeder Art dem Erzberge zuführe, als Rückladung geschlagenes und geschrottetes Eisen und Salz ohne Verhinderung führen dürfe; und zugleich fertigte er an alle landesfürstlichen Amtleute die Weisung, die Anordnungen des Waldmeisters Sigmund Paum- gartner kräftigst zu unterstützen, „damit das Holz nützlich ge- schlagen, darin gute Ordnung gehalten und die Wälder, daran uns, als ihr selbst verstehen möget, viel gelegen ist, nicht verödet, und

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/626
Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 606. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/626>, abgerufen am 18.05.2024.