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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895.

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Steiermark.
der Eisenhandel in Stadt Steyr -- dem Stapelplatz für den Norden --
sehr herabgekommen1), so dass die Bürger von Steyr nicht mehr,
ihren altherkömmlichen Rechten gemäss, wie früher, das Rauh- und
geschlagene Eisen in Eisenerz heben, bezahlen und wegführen konnten.
Sie bedurften auch wenig Eisen bei der allgemeinen Handelsstockung.
Trotzdem bestanden sie auf ihren Vorrechten, die ihnen Albrecht I.
1287 (siehe Bd. I, S. 753), Herzog Rudolf II. 1358 und Herzog Albrecht
1370 verliehen hatte. Letzterer hatte bestimmt, dass kein Eisen aus
Böhmen und Bayern eingeführt werden dürfe, dass aber altem Her-
kommen gemäss das innerberger Eisen, um in den Handel zu kommen,
nirgends anders hingeführt werden dürfe, als in die Mautstädte
Steyr und Enns. Die Radmeister am Erzberge gerieten daher mit
ihren Vorräten und weiteren Arbeiten bei dem Bestehen dieser
uralten Gesetze in doppelte Verlegenheit. Auf ihre andringliche
Beschwerde sendete der Kaiser eine Erhebungskommission, und nach
deren Bescheid fertigte er am 18. Juni 1483 folgende Anordnung:

"Die Handelsleute von Stadt Steyr mögen bei den obwaltenden
Kriegsläufen alles Innerberger Eisen heben, bezahlen und es damit
halten, wie von alters her üblich war. Wollen sie dies nicht thun,
so sollen die Rad- und Hammermeister, oder ihre Käufer mit dem
Roheisen ungehindert der Stadt Steyr vorüber Handel und Wandel
treiben dürfen, ohne Verhinderung. Nach Beendigung der Kriegs-
läufe jedoch sollen der Stadt Steyr alle Freiheiten, alle Monate das
Rauheisen im Innerberg zu heben und zu bezahlen, wieder eintreten
und alle andere ihre Gerechtsamen aufrecht bleiben."

Am 13. September 1490 erlaubte Kaiser Friedrich den Vorder-
berger Radmeistern, wegen der höheren Preise der Kohlen und
Lebensmittel jede dritthalb Meiler Eisen um 12 Schilling teurer zu
verkaufen.

1492 veranlasste Kaiser Friedrich die Anlage grosser Köhlereien
für Vordernberg; er erliess nämlich am Montag vor Margareten
folgende Verordnung: Die frühere Ordnung wegen des freien Rauh-
eisendrittels, dasselbe für Kohlen und Lebensmittel hintanzugeben,
soll aufhören; dafür sollen die Eisenverleger in Leoben im Vereine
mit den Radmeistern in Vordernberg, zu Leoben und an der Mur
auf geeigneten Stellen grosse Kohlenbrennereien und Kohlenspeicher
aufrichten, an welchen Kohlen erzeugt und von den Radmeistern
selbst geholt, von ihnen aber auch die Kohlenbrennereien mit dem

1) Vergl. v. Muchar, a. a. O., Bd. VIII, S. 136.

Steiermark.
der Eisenhandel in Stadt Steyr — dem Stapelplatz für den Norden —
sehr herabgekommen1), so daſs die Bürger von Steyr nicht mehr,
ihren altherkömmlichen Rechten gemäſs, wie früher, das Rauh- und
geschlagene Eisen in Eisenerz heben, bezahlen und wegführen konnten.
Sie bedurften auch wenig Eisen bei der allgemeinen Handelsstockung.
Trotzdem bestanden sie auf ihren Vorrechten, die ihnen Albrecht I.
1287 (siehe Bd. I, S. 753), Herzog Rudolf II. 1358 und Herzog Albrecht
1370 verliehen hatte. Letzterer hatte bestimmt, daſs kein Eisen aus
Böhmen und Bayern eingeführt werden dürfe, daſs aber altem Her-
kommen gemäſs das innerberger Eisen, um in den Handel zu kommen,
nirgends anders hingeführt werden dürfe, als in die Mautstädte
Steyr und Enns. Die Radmeister am Erzberge gerieten daher mit
ihren Vorräten und weiteren Arbeiten bei dem Bestehen dieser
uralten Gesetze in doppelte Verlegenheit. Auf ihre andringliche
Beschwerde sendete der Kaiser eine Erhebungskommission, und nach
deren Bescheid fertigte er am 18. Juni 1483 folgende Anordnung:

„Die Handelsleute von Stadt Steyr mögen bei den obwaltenden
Kriegsläufen alles Innerberger Eisen heben, bezahlen und es damit
halten, wie von alters her üblich war. Wollen sie dies nicht thun,
so sollen die Rad- und Hammermeister, oder ihre Käufer mit dem
Roheisen ungehindert der Stadt Steyr vorüber Handel und Wandel
treiben dürfen, ohne Verhinderung. Nach Beendigung der Kriegs-
läufe jedoch sollen der Stadt Steyr alle Freiheiten, alle Monate das
Rauheisen im Innerberg zu heben und zu bezahlen, wieder eintreten
und alle andere ihre Gerechtsamen aufrecht bleiben.“

Am 13. September 1490 erlaubte Kaiser Friedrich den Vorder-
berger Radmeistern, wegen der höheren Preise der Kohlen und
Lebensmittel jede dritthalb Meiler Eisen um 12 Schilling teurer zu
verkaufen.

1492 veranlaſste Kaiser Friedrich die Anlage groſser Köhlereien
für Vordernberg; er erlieſs nämlich am Montag vor Margareten
folgende Verordnung: Die frühere Ordnung wegen des freien Rauh-
eisendrittels, dasſelbe für Kohlen und Lebensmittel hintanzugeben,
soll aufhören; dafür sollen die Eisenverleger in Leoben im Vereine
mit den Radmeistern in Vordernberg, zu Leoben und an der Mur
auf geeigneten Stellen groſse Kohlenbrennereien und Kohlenspeicher
aufrichten, an welchen Kohlen erzeugt und von den Radmeistern
selbst geholt, von ihnen aber auch die Kohlenbrennereien mit dem

1) Vergl. v. Muchar, a. a. O., Bd. VIII, S. 136.
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[603/0623] Steiermark. der Eisenhandel in Stadt Steyr — dem Stapelplatz für den Norden — sehr herabgekommen 1), so daſs die Bürger von Steyr nicht mehr, ihren altherkömmlichen Rechten gemäſs, wie früher, das Rauh- und geschlagene Eisen in Eisenerz heben, bezahlen und wegführen konnten. Sie bedurften auch wenig Eisen bei der allgemeinen Handelsstockung. Trotzdem bestanden sie auf ihren Vorrechten, die ihnen Albrecht I. 1287 (siehe Bd. I, S. 753), Herzog Rudolf II. 1358 und Herzog Albrecht 1370 verliehen hatte. Letzterer hatte bestimmt, daſs kein Eisen aus Böhmen und Bayern eingeführt werden dürfe, daſs aber altem Her- kommen gemäſs das innerberger Eisen, um in den Handel zu kommen, nirgends anders hingeführt werden dürfe, als in die Mautstädte Steyr und Enns. Die Radmeister am Erzberge gerieten daher mit ihren Vorräten und weiteren Arbeiten bei dem Bestehen dieser uralten Gesetze in doppelte Verlegenheit. Auf ihre andringliche Beschwerde sendete der Kaiser eine Erhebungskommission, und nach deren Bescheid fertigte er am 18. Juni 1483 folgende Anordnung: „Die Handelsleute von Stadt Steyr mögen bei den obwaltenden Kriegsläufen alles Innerberger Eisen heben, bezahlen und es damit halten, wie von alters her üblich war. Wollen sie dies nicht thun, so sollen die Rad- und Hammermeister, oder ihre Käufer mit dem Roheisen ungehindert der Stadt Steyr vorüber Handel und Wandel treiben dürfen, ohne Verhinderung. Nach Beendigung der Kriegs- läufe jedoch sollen der Stadt Steyr alle Freiheiten, alle Monate das Rauheisen im Innerberg zu heben und zu bezahlen, wieder eintreten und alle andere ihre Gerechtsamen aufrecht bleiben.“ Am 13. September 1490 erlaubte Kaiser Friedrich den Vorder- berger Radmeistern, wegen der höheren Preise der Kohlen und Lebensmittel jede dritthalb Meiler Eisen um 12 Schilling teurer zu verkaufen. 1492 veranlaſste Kaiser Friedrich die Anlage groſser Köhlereien für Vordernberg; er erlieſs nämlich am Montag vor Margareten folgende Verordnung: Die frühere Ordnung wegen des freien Rauh- eisendrittels, dasſelbe für Kohlen und Lebensmittel hintanzugeben, soll aufhören; dafür sollen die Eisenverleger in Leoben im Vereine mit den Radmeistern in Vordernberg, zu Leoben und an der Mur auf geeigneten Stellen groſse Kohlenbrennereien und Kohlenspeicher aufrichten, an welchen Kohlen erzeugt und von den Radmeistern selbst geholt, von ihnen aber auch die Kohlenbrennereien mit dem 1) Vergl. v. Muchar, a. a. O., Bd. VIII, S. 136.

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 603. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/623>, abgerufen am 19.05.2024.