1593 zahlte Kurfürst Christian an den Waffenschmied Balzer Hacker für einen Streithammer mit durchbrochenen, messingenen Verzierungen und dem sächsischen Wappen 30 Thlr. Gleven be- zahlte Heinrich VIII. im Jahre 1521 mit 1 sh. 8 d. das Stück. Sie gingen aber im Laufe des Jahrhunderts in England im Preise her- unter, so dass sie 1553 und 1554 nur mit 18 d. und 20 d. bezahlt wurden 1).
Für 206 Speere mit Zubehör erhielt Hayward 1519 24 Pfund 5 sh. 8 d.
Stählerne Speerspitzen wurden zumeist von Innsbruck bezogen, oft zu Tausenden. 1530 wurde das Stück mit 4 d. berechnet. 1525 wurden Jagdspiesse (forest bills) mit 10 d. das Stück bezahlt.
1530 wurden Hellebarden für die Garde mit 4 d. das Stück bezahlt.
Wenden wir uns zu den Preisen der Feuergewehre, so wurden im Jahre 1461 in Frankreich zwei Jagdgewehre (espioulz de chasse) mit 2 Thlr., ein Kriegsgewehr (espioul d'armes) mit 1 Thlr. und zwei Böller (boulges) mit 4 Thlr. angeführt 2).
In England bezahlte Heinrich VIII. 1511 200 Pfund für 500 Arke- busen, also 8 sh. das Stück an Ludwig und Alexander de Fava und 1512 erhielt Peter Corsy bei einer Lieferung von 420 Hand- gewehren mit Pulverflaschen und Kugelformen (hand guns with bottles i. e. flasks and moulds fore each) 9 sh. für das Stück.
Aus den Rechnungen Philipps von Spanien erfahren wir, dass dieser Fürst am 19. September 1549 an Peter Pah von München für acht Arkebusen 100 escudos de oro bezahlte. Jedenfalls waren dies ungewöhnlich kostbare Büchsen von einem berühmten Meister. Derselbe empfing am 19. März 1551 41 Thlr. für vier Karabiner (carabujes) und ein andermal erhielt Pedro de Minich, jedenfalls derselbe Künstler, 30 Thlr. für eine Arkebuse.
Was das grobe Geschütz anlangt, so wissen wir mehr von den Kosten der Bronzekanonen als von den eisernen. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts stellte sich der Preis der Metallkanonen durch- schnittlich auf 10 Gulden für den Centner.
1479 lieferte Meister Quinque in Dresden fünf Schlangenbüchsen zu 47 Zentner 20 Pfund Gewicht für 465 Gulden 10 s. 6 d. und ferner 6 Stück zu 59 Centner für 585 Gulden.
1) Archaeologica, Vol. LI, p. 242.
2) Siehe Gay, Glossaire, Bd. I, S. 65.
Die Waffenschmiedekunst im 16. Jahrhundert.
1593 zahlte Kurfürst Christian an den Waffenschmied Balzer Hacker für einen Streithammer mit durchbrochenen, messingenen Verzierungen und dem sächsischen Wappen 30 Thlr. Gleven be- zahlte Heinrich VIII. im Jahre 1521 mit 1 sh. 8 d. das Stück. Sie gingen aber im Laufe des Jahrhunderts in England im Preise her- unter, so daſs sie 1553 und 1554 nur mit 18 d. und 20 d. bezahlt wurden 1).
Für 206 Speere mit Zubehör erhielt Hayward 1519 24 Pfund 5 sh. 8 d.
Stählerne Speerspitzen wurden zumeist von Innsbruck bezogen, oft zu Tausenden. 1530 wurde das Stück mit 4 d. berechnet. 1525 wurden Jagdspieſse (forest bills) mit 10 d. das Stück bezahlt.
1530 wurden Hellebarden für die Garde mit 4 d. das Stück bezahlt.
Wenden wir uns zu den Preisen der Feuergewehre, so wurden im Jahre 1461 in Frankreich zwei Jagdgewehre (espioulz de chasse) mit 2 Thlr., ein Kriegsgewehr (espioul d’armes) mit 1 Thlr. und zwei Böller (boulges) mit 4 Thlr. angeführt 2).
In England bezahlte Heinrich VIII. 1511 200 Pfund für 500 Arke- busen, also 8 sh. das Stück an Ludwig und Alexander de Fava und 1512 erhielt Peter Corsy bei einer Lieferung von 420 Hand- gewehren mit Pulverflaschen und Kugelformen (hand guns with bottles i. e. flasks and moulds fore each) 9 sh. für das Stück.
Aus den Rechnungen Philipps von Spanien erfahren wir, daſs dieser Fürst am 19. September 1549 an Peter Pah von München für acht Arkebusen 100 escudos de oro bezahlte. Jedenfalls waren dies ungewöhnlich kostbare Büchsen von einem berühmten Meister. Derselbe empfing am 19. März 1551 41 Thlr. für vier Karabiner (carabujes) und ein andermal erhielt Pedro de Minich, jedenfalls derselbe Künstler, 30 Thlr. für eine Arkebuse.
Was das grobe Geschütz anlangt, so wissen wir mehr von den Kosten der Bronzekanonen als von den eisernen. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts stellte sich der Preis der Metallkanonen durch- schnittlich auf 10 Gulden für den Centner.
1479 lieferte Meister Quinque in Dresden fünf Schlangenbüchsen zu 47 Zentner 20 Pfund Gewicht für 465 Gulden 10 s. 6 d. und ferner 6 Stück zu 59 Centner für 585 Gulden.
1) Archaeologica, Vol. LI, p. 242.
2) Siehe Gay, Glossaire, Bd. I, S. 65.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><pbfacs="#f0473"n="453"/><fwplace="top"type="header">Die Waffenschmiedekunst im 16. Jahrhundert.</fw><lb/><p>1593 zahlte Kurfürst Christian an den Waffenschmied <hirendition="#g">Balzer<lb/>
Hacker</hi> für einen Streithammer mit durchbrochenen, messingenen<lb/>
Verzierungen und dem sächsischen Wappen 30 Thlr. Gleven be-<lb/>
zahlte Heinrich VIII. im Jahre 1521 mit 1 sh. 8 d. das Stück. Sie<lb/>
gingen aber im Laufe des Jahrhunderts in England im Preise her-<lb/>
unter, so daſs sie 1553 und 1554 nur mit 18 d. und 20 d. bezahlt<lb/>
wurden <noteplace="foot"n="1)">Archaeologica, Vol. LI, p. 242.</note>.</p><lb/><p>Für 206 Speere mit Zubehör erhielt <hirendition="#g">Hayward</hi> 1519 24 Pfund<lb/>
5 sh. 8 d.</p><lb/><p>Stählerne Speerspitzen wurden zumeist von Innsbruck bezogen,<lb/>
oft zu Tausenden. 1530 wurde das Stück mit 4 d. berechnet. 1525<lb/>
wurden Jagdspieſse (forest bills) mit 10 d. das Stück bezahlt.</p><lb/><p>1530 wurden Hellebarden für die Garde mit 4 d. das Stück<lb/>
bezahlt.</p><lb/><p>Wenden wir uns zu den Preisen der <hirendition="#g">Feuergewehre</hi>, so wurden<lb/>
im Jahre 1461 in Frankreich zwei Jagdgewehre (espioulz de chasse)<lb/>
mit 2 Thlr., ein Kriegsgewehr (espioul d’armes) mit 1 Thlr. und zwei<lb/>
Böller (boulges) mit 4 Thlr. angeführt <noteplace="foot"n="2)">Siehe <hirendition="#g">Gay</hi>, Glossaire, Bd. I, S. 65.</note>.</p><lb/><p>In England bezahlte Heinrich VIII. 1511 200 Pfund für 500 Arke-<lb/>
busen, also 8 sh. das Stück an <hirendition="#g">Ludwig</hi> und <hirendition="#g">Alexander de Fava</hi><lb/>
und 1512 erhielt <hirendition="#g">Peter Corsy</hi> bei einer Lieferung von 420 Hand-<lb/>
gewehren mit Pulverflaschen und Kugelformen (hand guns with bottles<lb/>
i. e. flasks and moulds fore each) 9 sh. für das Stück.</p><lb/><p>Aus den Rechnungen Philipps von Spanien erfahren wir, daſs<lb/>
dieser Fürst am 19. September 1549 an <hirendition="#g">Peter Pah</hi> von München<lb/>
für acht Arkebusen 100 escudos de oro bezahlte. Jedenfalls waren<lb/>
dies ungewöhnlich kostbare Büchsen von einem berühmten Meister.<lb/>
Derselbe empfing am 19. März 1551 41 Thlr. für vier Karabiner<lb/>
(carabujes) und ein andermal erhielt <hirendition="#g">Pedro de Minich</hi>, jedenfalls<lb/>
derselbe Künstler, 30 Thlr. für eine Arkebuse.</p><lb/><p>Was das <hirendition="#g">grobe Geschütz</hi> anlangt, so wissen wir mehr von den<lb/>
Kosten der Bronzekanonen als von den eisernen. Gegen Ende des<lb/>
15. Jahrhunderts stellte sich der Preis der Metallkanonen durch-<lb/>
schnittlich auf 10 Gulden für den Centner.</p><lb/><p>1479 lieferte Meister <hirendition="#g">Quinque</hi> in Dresden fünf Schlangenbüchsen<lb/>
zu 47 Zentner 20 Pfund Gewicht für 465 Gulden 10 s. 6 d. und<lb/>
ferner 6 Stück zu 59 Centner für 585 Gulden.</p><lb/></div></div></div></div></body></text></TEI>
[453/0473]
Die Waffenschmiedekunst im 16. Jahrhundert.
1593 zahlte Kurfürst Christian an den Waffenschmied Balzer
Hacker für einen Streithammer mit durchbrochenen, messingenen
Verzierungen und dem sächsischen Wappen 30 Thlr. Gleven be-
zahlte Heinrich VIII. im Jahre 1521 mit 1 sh. 8 d. das Stück. Sie
gingen aber im Laufe des Jahrhunderts in England im Preise her-
unter, so daſs sie 1553 und 1554 nur mit 18 d. und 20 d. bezahlt
wurden 1).
Für 206 Speere mit Zubehör erhielt Hayward 1519 24 Pfund
5 sh. 8 d.
Stählerne Speerspitzen wurden zumeist von Innsbruck bezogen,
oft zu Tausenden. 1530 wurde das Stück mit 4 d. berechnet. 1525
wurden Jagdspieſse (forest bills) mit 10 d. das Stück bezahlt.
1530 wurden Hellebarden für die Garde mit 4 d. das Stück
bezahlt.
Wenden wir uns zu den Preisen der Feuergewehre, so wurden
im Jahre 1461 in Frankreich zwei Jagdgewehre (espioulz de chasse)
mit 2 Thlr., ein Kriegsgewehr (espioul d’armes) mit 1 Thlr. und zwei
Böller (boulges) mit 4 Thlr. angeführt 2).
In England bezahlte Heinrich VIII. 1511 200 Pfund für 500 Arke-
busen, also 8 sh. das Stück an Ludwig und Alexander de Fava
und 1512 erhielt Peter Corsy bei einer Lieferung von 420 Hand-
gewehren mit Pulverflaschen und Kugelformen (hand guns with bottles
i. e. flasks and moulds fore each) 9 sh. für das Stück.
Aus den Rechnungen Philipps von Spanien erfahren wir, daſs
dieser Fürst am 19. September 1549 an Peter Pah von München
für acht Arkebusen 100 escudos de oro bezahlte. Jedenfalls waren
dies ungewöhnlich kostbare Büchsen von einem berühmten Meister.
Derselbe empfing am 19. März 1551 41 Thlr. für vier Karabiner
(carabujes) und ein andermal erhielt Pedro de Minich, jedenfalls
derselbe Künstler, 30 Thlr. für eine Arkebuse.
Was das grobe Geschütz anlangt, so wissen wir mehr von den
Kosten der Bronzekanonen als von den eisernen. Gegen Ende des
15. Jahrhunderts stellte sich der Preis der Metallkanonen durch-
schnittlich auf 10 Gulden für den Centner.
1479 lieferte Meister Quinque in Dresden fünf Schlangenbüchsen
zu 47 Zentner 20 Pfund Gewicht für 465 Gulden 10 s. 6 d. und
ferner 6 Stück zu 59 Centner für 585 Gulden.
1) Archaeologica, Vol. LI, p. 242.
2) Siehe Gay, Glossaire, Bd. I, S. 65.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 453. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/473>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.