Augsburger Messerschmiede, welche im Bürgerbuche aufgezeichnet sind, waren Christian Mezzerschmit 1301 und Heinrich Vene- diger 1325.
Die Nürnberger Messerschmiede hatten sich, wie früher erwähnt (Bd. I, S. 861), bei dem grossen Handwerkeraufstande im Jahre 1348 im Gegensatz zu den Plattnern, Hauben- und sonstigen Schmieden auf die Seite des Rats gestellt, infolgedessen erhielten sie nach der Niederwerfung des Aufstandes von Kaiser Karl IV. besondere Privi- legien: ihr berühmtes Wappen, die Krone im blauen Felde, durch welche drei Schwerter gehen, und das Recht, zur Fastnachtszeit ein öffentliches Schönbartsspiel mit einem Schwerttanz zu halten, während allen andern Zünften, ausser noch den Metzgern, welche ebenfalls zum Kaiser gehalten hatten, jeglicher Fastenscherz untersagt wurde. Der Schwerttanz, eine altgermanische Einrichtung, war ein Vorrecht der Freien, die ihre eigene Wehr trugen. Den Hörigen war der Schwerttanz untersagt. Die Verleihung des Rechtes, einen Schwert- tanz aufzuführen, war deshalb eine grosse Auszeichnung. Dieses Recht besassen die Bergknappen, sowie seit 1350 die Messerer und Klingen- schmiede. Über den Schwerttanz und den "hochzeitlichen Tanz" der Messerer berichtet Siebenkees1) folgendes: "Der Stadtpfänder, der ihnen eine Mahlzeit ausrichtete, ritt mit ihnen, nebst einem Spiess- jungen und acht Einspännigen. Sie tanzten vor dem Rathaus und hielten eine Fechtschule. Etliche Provisoner wurden verordnet, ihnen Platz zu machen. Anfangs hielten sie ihn fast alle sieben Jahre, nachher setzten sie der Kosten wegen länger aus; oft hielten sie ihn aber wieder schnell hintereinander. -- In folgenden Jahren findet sich die Abhaltung des Tanzes bemerkt: 1490, 1497, 1511, 1516, 1518, 1537, 1539, 1540, 1546, 1558, 1560, 1561, 1570, 1600.
Der den 3. Februar 1600 gehaltene Tanz und das Fechten auf erhobenen Schildern ist in Kupfer abgebildet in der Bönerschen Sammlung.
Neben dem Schwerttanz pflegten sie auch einen andern hoch- zeitlichen Tanz zu halten, bei welchem Manns- und Weibspersonen in seidenen und andern stattlichen Kleidungen erschienen. "Sie kleideten eine Meisterstochter als Kronbraut und zwey als krausse Tischjungfern gleich den Geschlechtern" 2).
1) Dr. J. C. Siebenkees, Materialien zur Nürnbergischen Geschichte 1794, Bd. III. S. 197.
2) Über weitere Einzelheiten dieses merkwürdigen Schönbartsspiels der Messerer siehe Siebenkees, a. a. O., S. 198 und Berlepsch, a. a. O., S. 134.
Die Waffenschmiedekunst im 16. Jahrhundert.
Augsburger Messerschmiede, welche im Bürgerbuche aufgezeichnet sind, waren Christian Mezzerschmit 1301 und Heinrich Vene- diger 1325.
Die Nürnberger Messerschmiede hatten sich, wie früher erwähnt (Bd. I, S. 861), bei dem groſsen Handwerkeraufstande im Jahre 1348 im Gegensatz zu den Plattnern, Hauben- und sonstigen Schmieden auf die Seite des Rats gestellt, infolgedessen erhielten sie nach der Niederwerfung des Aufstandes von Kaiser Karl IV. besondere Privi- legien: ihr berühmtes Wappen, die Krone im blauen Felde, durch welche drei Schwerter gehen, und das Recht, zur Fastnachtszeit ein öffentliches Schönbartsspiel mit einem Schwerttanz zu halten, während allen andern Zünften, auſser noch den Metzgern, welche ebenfalls zum Kaiser gehalten hatten, jeglicher Fastenscherz untersagt wurde. Der Schwerttanz, eine altgermanische Einrichtung, war ein Vorrecht der Freien, die ihre eigene Wehr trugen. Den Hörigen war der Schwerttanz untersagt. Die Verleihung des Rechtes, einen Schwert- tanz aufzuführen, war deshalb eine groſse Auszeichnung. Dieses Recht besaſsen die Bergknappen, sowie seit 1350 die Messerer und Klingen- schmiede. Über den Schwerttanz und den „hochzeitlichen Tanz“ der Messerer berichtet Siebenkees1) folgendes: „Der Stadtpfänder, der ihnen eine Mahlzeit ausrichtete, ritt mit ihnen, nebst einem Spieſs- jungen und acht Einspännigen. Sie tanzten vor dem Rathaus und hielten eine Fechtschule. Etliche Provisoner wurden verordnet, ihnen Platz zu machen. Anfangs hielten sie ihn fast alle sieben Jahre, nachher setzten sie der Kosten wegen länger aus; oft hielten sie ihn aber wieder schnell hintereinander. — In folgenden Jahren findet sich die Abhaltung des Tanzes bemerkt: 1490, 1497, 1511, 1516, 1518, 1537, 1539, 1540, 1546, 1558, 1560, 1561, 1570, 1600.
Der den 3. Februar 1600 gehaltene Tanz und das Fechten auf erhobenen Schildern ist in Kupfer abgebildet in der Bönerschen Sammlung.
Neben dem Schwerttanz pflegten sie auch einen andern hoch- zeitlichen Tanz zu halten, bei welchem Manns- und Weibspersonen in seidenen und andern stattlichen Kleidungen erschienen. „Sie kleideten eine Meisterstochter als Kronbraut und zwey als krauſse Tischjungfern gleich den Geschlechtern“ 2).
1) Dr. J. C. Siebenkees, Materialien zur Nürnbergischen Geschichte 1794, Bd. III. S. 197.
2) Über weitere Einzelheiten dieses merkwürdigen Schönbartsspiels der Messerer siehe Siebenkees, a. a. O., S. 198 und Berlepsch, a. a. O., S. 134.
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Die Waffenschmiedekunst im 16. Jahrhundert.
Augsburger Messerschmiede, welche im Bürgerbuche aufgezeichnet
sind, waren Christian Mezzerschmit 1301 und Heinrich Vene-
diger 1325.
Die Nürnberger Messerschmiede hatten sich, wie früher erwähnt
(Bd. I, S. 861), bei dem groſsen Handwerkeraufstande im Jahre 1348
im Gegensatz zu den Plattnern, Hauben- und sonstigen Schmieden
auf die Seite des Rats gestellt, infolgedessen erhielten sie nach der
Niederwerfung des Aufstandes von Kaiser Karl IV. besondere Privi-
legien: ihr berühmtes Wappen, die Krone im blauen Felde, durch
welche drei Schwerter gehen, und das Recht, zur Fastnachtszeit ein
öffentliches Schönbartsspiel mit einem Schwerttanz zu halten, während
allen andern Zünften, auſser noch den Metzgern, welche ebenfalls
zum Kaiser gehalten hatten, jeglicher Fastenscherz untersagt wurde.
Der Schwerttanz, eine altgermanische Einrichtung, war ein Vorrecht
der Freien, die ihre eigene Wehr trugen. Den Hörigen war der
Schwerttanz untersagt. Die Verleihung des Rechtes, einen Schwert-
tanz aufzuführen, war deshalb eine groſse Auszeichnung. Dieses Recht
besaſsen die Bergknappen, sowie seit 1350 die Messerer und Klingen-
schmiede. Über den Schwerttanz und den „hochzeitlichen Tanz“ der
Messerer berichtet Siebenkees 1) folgendes: „Der Stadtpfänder, der
ihnen eine Mahlzeit ausrichtete, ritt mit ihnen, nebst einem Spieſs-
jungen und acht Einspännigen. Sie tanzten vor dem Rathaus und
hielten eine Fechtschule. Etliche Provisoner wurden verordnet, ihnen
Platz zu machen. Anfangs hielten sie ihn fast alle sieben Jahre,
nachher setzten sie der Kosten wegen länger aus; oft hielten sie ihn
aber wieder schnell hintereinander. — In folgenden Jahren findet
sich die Abhaltung des Tanzes bemerkt: 1490, 1497, 1511, 1516,
1518, 1537, 1539, 1540, 1546, 1558, 1560, 1561, 1570, 1600.
Der den 3. Februar 1600 gehaltene Tanz und das Fechten auf
erhobenen Schildern ist in Kupfer abgebildet in der Bönerschen
Sammlung.
Neben dem Schwerttanz pflegten sie auch einen andern hoch-
zeitlichen Tanz zu halten, bei welchem Manns- und Weibspersonen
in seidenen und andern stattlichen Kleidungen erschienen. „Sie
kleideten eine Meisterstochter als Kronbraut und zwey als krauſse
Tischjungfern gleich den Geschlechtern“ 2).
1) Dr. J. C. Siebenkees, Materialien zur Nürnbergischen Geschichte 1794,
Bd. III. S. 197.
2) Über weitere Einzelheiten dieses merkwürdigen Schönbartsspiels der
Messerer siehe Siebenkees, a. a. O., S. 198 und Berlepsch, a. a. O., S. 134.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 410. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/430>, abgerufen am 26.11.2024.
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