um 1 Pfund Pfennig oder des Gedinges, alle vier Wochen den Knappen 1/2 Vierling Weizen, 1/2 Vierling Korn und 6 Pfund Unschlitt zu geben, Getreide und alle Viktualien nach den Georgi- und Weihnachtspreisen das ganze Jahr hindurch zu rechnen und zwei Gulden Postgeld zu reichen. Es entstanden so im Jahr 13 Ab- löhnungen. Am Schlusse des Jahres wurden die vorausbezahlten 13 Posten, das abgefasste Getreide von der Summe des Geding- und Schichtenverdienstes in Abzug gebracht und das "Freigeld" bar aus- bezahlt. Zum Betrieb einer Stückhütte waren damals 7--8 Knappen erforderlich.
Zwischen den Hauptniederlagsorten St. Veit und Althofen fanden in diesem Jahrhundert keine Streitigkeiten mehr statt. Althofen hatte bereits das Eiseneinkaufsrecht verloren, es verblieb ihm nur die Wage, da alles Eisen von der Eisenwurze verwogen werden musste. Der Haupt- eisenmarkt dagegen war unbestritten St. Veit. -- Die Erträgnisse des salzburgischen Erzstiftes beliefen sich jährlich auf 1200--1500 Gulden. Maut und Eisenkammer waren zu Althofen. Den Hüttenberger Bür- gern blieb es nach wie vor streng untersagt, mit Eisen zu handeln; natürlich trieben sie um so mehr Schleichhandel, wozu sie um so mehr veranlasst wurden, weil sie von den Gewerken häufig Eisen statt Geld in Zahlung bekamen.
Ein Streit zwischen St. Veit und Völkermarkt wurde 1673 durch Vergleich dahin entschieden, dass die Völkermarkter in Mosinz, Hütten- berg, am Treibacher Flossofen, Voitscher Stückofen und Göllinger Hammer gemeinschaftlich mit St. Veit Eisen einkaufen, Lölling und die Gegend von Strassburg aber den St. Veitern allein zum Einkauf verbleiben sollten.
Der Strassenzwang bestand wie im 16. Jahrhundert. Es durfte kein Eisen nach Steiermark, Salzburg und Tirol bei Konfiskation und noch härteren Strafen gefahren werden; alles Eisen, das ausge- führt wurde, musste gegen Krain und die windische Mark oder Italien geführt werden.
Weiter wurden im Laufe des 17. Jahrhunderts folgende Anord- nungen getroffen: Alle Radmeister müssen Bergtheile haben (1603). Der Samb Kohl darf in Hüttenberg nicht höher als mit 15 Kreuzer bezahlt werden. Das geschlagene Eisen darf mit Bändern gebunden werden (1604).
1612 errichteten die Feuerarbeiter eine Bruderlade. Jeder hat in dieselbe jährlich 6 Kreuzer zu zahlen. Ein fremder Arbeiter zahlt bei der Aufnahme 2 Gulden, bei Aufnahme eines Jungen hat der
Kärnten im 17. Jahrhundert.
um 1 Pfund Pfennig oder des Gedinges, alle vier Wochen den Knappen ½ Vierling Weizen, ½ Vierling Korn und 6 Pfund Unschlitt zu geben, Getreide und alle Viktualien nach den Georgi- und Weihnachtspreisen das ganze Jahr hindurch zu rechnen und zwei Gulden Postgeld zu reichen. Es entstanden so im Jahr 13 Ab- löhnungen. Am Schlusse des Jahres wurden die vorausbezahlten 13 Posten, das abgefaſste Getreide von der Summe des Geding- und Schichtenverdienstes in Abzug gebracht und das „Freigeld“ bar aus- bezahlt. Zum Betrieb einer Stückhütte waren damals 7—8 Knappen erforderlich.
Zwischen den Hauptniederlagsorten St. Veit und Althofen fanden in diesem Jahrhundert keine Streitigkeiten mehr statt. Althofen hatte bereits das Eiseneinkaufsrecht verloren, es verblieb ihm nur die Wage, da alles Eisen von der Eisenwurze verwogen werden muſste. Der Haupt- eisenmarkt dagegen war unbestritten St. Veit. — Die Erträgnisse des salzburgischen Erzstiftes beliefen sich jährlich auf 1200—1500 Gulden. Maut und Eisenkammer waren zu Althofen. Den Hüttenberger Bür- gern blieb es nach wie vor streng untersagt, mit Eisen zu handeln; natürlich trieben sie um so mehr Schleichhandel, wozu sie um so mehr veranlaſst wurden, weil sie von den Gewerken häufig Eisen statt Geld in Zahlung bekamen.
Ein Streit zwischen St. Veit und Völkermarkt wurde 1673 durch Vergleich dahin entschieden, daſs die Völkermarkter in Mosinz, Hütten- berg, am Treibacher Floſsofen, Voitscher Stückofen und Göllinger Hammer gemeinschaftlich mit St. Veit Eisen einkaufen, Lölling und die Gegend von Straſsburg aber den St. Veitern allein zum Einkauf verbleiben sollten.
Der Straſsenzwang bestand wie im 16. Jahrhundert. Es durfte kein Eisen nach Steiermark, Salzburg und Tirol bei Konfiskation und noch härteren Strafen gefahren werden; alles Eisen, das ausge- führt wurde, muſste gegen Krain und die windische Mark oder Italien geführt werden.
Weiter wurden im Laufe des 17. Jahrhunderts folgende Anord- nungen getroffen: Alle Radmeister müssen Bergtheile haben (1603). Der Samb Kohl darf in Hüttenberg nicht höher als mit 15 Kreuzer bezahlt werden. Das geschlagene Eisen darf mit Bändern gebunden werden (1604).
1612 errichteten die Feuerarbeiter eine Bruderlade. Jeder hat in dieselbe jährlich 6 Kreuzer zu zahlen. Ein fremder Arbeiter zahlt bei der Aufnahme 2 Gulden, bei Aufnahme eines Jungen hat der
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Kärnten im 17. Jahrhundert.
um 1 Pfund Pfennig oder des Gedinges, alle vier Wochen
den Knappen ½ Vierling Weizen, ½ Vierling Korn und 6 Pfund
Unschlitt zu geben, Getreide und alle Viktualien nach den Georgi-
und Weihnachtspreisen das ganze Jahr hindurch zu rechnen und
zwei Gulden Postgeld zu reichen. Es entstanden so im Jahr 13 Ab-
löhnungen. Am Schlusse des Jahres wurden die vorausbezahlten
13 Posten, das abgefaſste Getreide von der Summe des Geding- und
Schichtenverdienstes in Abzug gebracht und das „Freigeld“ bar aus-
bezahlt. Zum Betrieb einer Stückhütte waren damals 7—8 Knappen
erforderlich.
Zwischen den Hauptniederlagsorten St. Veit und Althofen fanden
in diesem Jahrhundert keine Streitigkeiten mehr statt. Althofen hatte
bereits das Eiseneinkaufsrecht verloren, es verblieb ihm nur die Wage,
da alles Eisen von der Eisenwurze verwogen werden muſste. Der Haupt-
eisenmarkt dagegen war unbestritten St. Veit. — Die Erträgnisse des
salzburgischen Erzstiftes beliefen sich jährlich auf 1200—1500 Gulden.
Maut und Eisenkammer waren zu Althofen. Den Hüttenberger Bür-
gern blieb es nach wie vor streng untersagt, mit Eisen zu handeln;
natürlich trieben sie um so mehr Schleichhandel, wozu sie um so
mehr veranlaſst wurden, weil sie von den Gewerken häufig Eisen statt
Geld in Zahlung bekamen.
Ein Streit zwischen St. Veit und Völkermarkt wurde 1673 durch
Vergleich dahin entschieden, daſs die Völkermarkter in Mosinz, Hütten-
berg, am Treibacher Floſsofen, Voitscher Stückofen und Göllinger
Hammer gemeinschaftlich mit St. Veit Eisen einkaufen, Lölling und
die Gegend von Straſsburg aber den St. Veitern allein zum Einkauf
verbleiben sollten.
Der Straſsenzwang bestand wie im 16. Jahrhundert. Es durfte
kein Eisen nach Steiermark, Salzburg und Tirol bei Konfiskation
und noch härteren Strafen gefahren werden; alles Eisen, das ausge-
führt wurde, muſste gegen Krain und die windische Mark oder Italien
geführt werden.
Weiter wurden im Laufe des 17. Jahrhunderts folgende Anord-
nungen getroffen: Alle Radmeister müssen Bergtheile haben (1603).
Der Samb Kohl darf in Hüttenberg nicht höher als mit 15 Kreuzer
bezahlt werden. Das geschlagene Eisen darf mit Bändern gebunden
werden (1604).
1612 errichteten die Feuerarbeiter eine Bruderlade. Jeder hat
in dieselbe jährlich 6 Kreuzer zu zahlen. Ein fremder Arbeiter zahlt
bei der Aufnahme 2 Gulden, bei Aufnahme eines Jungen hat der
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1048. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1070>, abgerufen am 22.11.2024.
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