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Bechstein, Ludwig: Der Dunkelgraf. Frankfurt (Main), 1854.

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plötzlich mit einem hellen Aufschrei unterbrochen und laut gerufen: Nein! Nein! Es ist nicht Ihr Kind! und gleich darauf wieder in ihre Ohnmacht zurückgesunken sei; wie darauf der Erbprinz die kleine Sophie sanft auf den Boden gestellt und laut, vor der ganzen Gesellschaft und unter Erröthen gesagt habe: Das wollte ich ja gar nicht sagen, daß dieses Kind mein sei, sondern ich wollte sagen: Dieses Kind ist meines Freundes Kind, in welcher Rede ich unterbrochen wurde, und wie dem auch sei, und was immer hier Dunkles und zur Zeit Unerklärtes obwalte, so erkläre ich hiermit, daß ich dieses Kind und die Dame, die es in ihre Obhut genommen, sie sei wer sie wolle, in meinen Schutz nehme, in Folge einer heiligen Verpflichtung. Wie dann darauf Graf Ludwig hervorgetreten sei und gesagt habe: Auch ich habe mich schon feierlich dem Schutze dieser Dame und dieses Kindes gelobt, und ich behaupte mein Näherrecht, und werde niemals dulden, daß diesen Beiden Unbill widerfahre!

Darauf habe der Erbprinz der Niederlande des jungen Grafen Hand ergriffen und zu ihm gesagt: Mein lieber Graf! Sie wissen nicht, wen Sie sich hoch zu Danke verpflichten, aber die Zeit wird kommen, wo Sie es erfahren, und ich gebe Ihnen mein Wort darauf, Sie werden es nicht zu bereuen haben. Bleiben Sie der edle muthige Ritter dieser Dame und dieses Kindes, denn mich selbst hindern Sohnespflicht und die Unruhe der gegenwärtigen Zeit, diesen Ritterdienst selbst zu übernehmen, bedürfen Sie meiner aber irgend wo und irgend wie, dann wenden Sie sich nur immer getrost und geradezu an mich.

Alles war voll Staunen gewesen über diese Rede des Erbprinzen von Oranien und hatte begriffen, daß hier ein tiefes und wichtiges Geheimniß zum Grunde liegen müsse. Anges und das Kind waren in ein Nebenzimmer gebracht worden, wo erstere sich bald erholte.

Und zu mir, vollendete Graf Ludwig die Mittheilung: traten meine Herren Vettern, und Erbherr Wilhelm sprach zu mir: Das hast du nicht übel gemacht, Vetter, du hast verstanden, dich schnell in hohe Gunst einzuführen. Benutze das, und trage Sorge, daß wir auf dich rechnen können, wenn wir deiner bedürfen! Dann nahm mein englischer Vetter William, der Vice-Admiral, das Wort, welcher nicht zu verwechseln ist mit meinem jüngeren Vetter, William Henry, Lord Cavendish, denn Letzterer ist erst siebenzehnhundertvierundsiebenzig,

plötzlich mit einem hellen Aufschrei unterbrochen und laut gerufen: Nein! Nein! Es ist nicht Ihr Kind! und gleich darauf wieder in ihre Ohnmacht zurückgesunken sei; wie darauf der Erbprinz die kleine Sophie sanft auf den Boden gestellt und laut, vor der ganzen Gesellschaft und unter Erröthen gesagt habe: Das wollte ich ja gar nicht sagen, daß dieses Kind mein sei, sondern ich wollte sagen: Dieses Kind ist meines Freundes Kind, in welcher Rede ich unterbrochen wurde, und wie dem auch sei, und was immer hier Dunkles und zur Zeit Unerklärtes obwalte, so erkläre ich hiermit, daß ich dieses Kind und die Dame, die es in ihre Obhut genommen, sie sei wer sie wolle, in meinen Schutz nehme, in Folge einer heiligen Verpflichtung. Wie dann darauf Graf Ludwig hervorgetreten sei und gesagt habe: Auch ich habe mich schon feierlich dem Schutze dieser Dame und dieses Kindes gelobt, und ich behaupte mein Näherrecht, und werde niemals dulden, daß diesen Beiden Unbill widerfahre!

Darauf habe der Erbprinz der Niederlande des jungen Grafen Hand ergriffen und zu ihm gesagt: Mein lieber Graf! Sie wissen nicht, wen Sie sich hoch zu Danke verpflichten, aber die Zeit wird kommen, wo Sie es erfahren, und ich gebe Ihnen mein Wort darauf, Sie werden es nicht zu bereuen haben. Bleiben Sie der edle muthige Ritter dieser Dame und dieses Kindes, denn mich selbst hindern Sohnespflicht und die Unruhe der gegenwärtigen Zeit, diesen Ritterdienst selbst zu übernehmen, bedürfen Sie meiner aber irgend wo und irgend wie, dann wenden Sie sich nur immer getrost und geradezu an mich.

Alles war voll Staunen gewesen über diese Rede des Erbprinzen von Oranien und hatte begriffen, daß hier ein tiefes und wichtiges Geheimniß zum Grunde liegen müsse. Angés und das Kind waren in ein Nebenzimmer gebracht worden, wo erstere sich bald erholte.

Und zu mir, vollendete Graf Ludwig die Mittheilung: traten meine Herren Vettern, und Erbherr Wilhelm sprach zu mir: Das hast du nicht übel gemacht, Vetter, du hast verstanden, dich schnell in hohe Gunst einzuführen. Benutze das, und trage Sorge, daß wir auf dich rechnen können, wenn wir deiner bedürfen! Dann nahm mein englischer Vetter William, der Vice-Admiral, das Wort, welcher nicht zu verwechseln ist mit meinem jüngeren Vetter, William Henry, Lord Cavendish, denn Letzterer ist erst siebenzehnhundertvierundsiebenzig,

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          <p>Darauf habe der Erbprinz der Niederlande des jungen Grafen Hand ergriffen und zu ihm gesagt: Mein lieber Graf! Sie wissen nicht, wen Sie sich hoch zu Danke verpflichten, aber die Zeit wird kommen, wo Sie es erfahren, und ich gebe Ihnen mein Wort darauf, Sie werden es nicht zu bereuen haben. Bleiben Sie der edle muthige Ritter dieser Dame und dieses Kindes, denn mich selbst hindern Sohnespflicht und die Unruhe der gegenwärtigen Zeit, diesen Ritterdienst selbst zu übernehmen, bedürfen Sie meiner aber irgend wo und irgend wie, dann wenden Sie sich nur immer getrost und geradezu an mich.</p>
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[147/0151] plötzlich mit einem hellen Aufschrei unterbrochen und laut gerufen: Nein! Nein! Es ist nicht Ihr Kind! und gleich darauf wieder in ihre Ohnmacht zurückgesunken sei; wie darauf der Erbprinz die kleine Sophie sanft auf den Boden gestellt und laut, vor der ganzen Gesellschaft und unter Erröthen gesagt habe: Das wollte ich ja gar nicht sagen, daß dieses Kind mein sei, sondern ich wollte sagen: Dieses Kind ist meines Freundes Kind, in welcher Rede ich unterbrochen wurde, und wie dem auch sei, und was immer hier Dunkles und zur Zeit Unerklärtes obwalte, so erkläre ich hiermit, daß ich dieses Kind und die Dame, die es in ihre Obhut genommen, sie sei wer sie wolle, in meinen Schutz nehme, in Folge einer heiligen Verpflichtung. Wie dann darauf Graf Ludwig hervorgetreten sei und gesagt habe: Auch ich habe mich schon feierlich dem Schutze dieser Dame und dieses Kindes gelobt, und ich behaupte mein Näherrecht, und werde niemals dulden, daß diesen Beiden Unbill widerfahre! Darauf habe der Erbprinz der Niederlande des jungen Grafen Hand ergriffen und zu ihm gesagt: Mein lieber Graf! Sie wissen nicht, wen Sie sich hoch zu Danke verpflichten, aber die Zeit wird kommen, wo Sie es erfahren, und ich gebe Ihnen mein Wort darauf, Sie werden es nicht zu bereuen haben. Bleiben Sie der edle muthige Ritter dieser Dame und dieses Kindes, denn mich selbst hindern Sohnespflicht und die Unruhe der gegenwärtigen Zeit, diesen Ritterdienst selbst zu übernehmen, bedürfen Sie meiner aber irgend wo und irgend wie, dann wenden Sie sich nur immer getrost und geradezu an mich. Alles war voll Staunen gewesen über diese Rede des Erbprinzen von Oranien und hatte begriffen, daß hier ein tiefes und wichtiges Geheimniß zum Grunde liegen müsse. Angés und das Kind waren in ein Nebenzimmer gebracht worden, wo erstere sich bald erholte. Und zu mir, vollendete Graf Ludwig die Mittheilung: traten meine Herren Vettern, und Erbherr Wilhelm sprach zu mir: Das hast du nicht übel gemacht, Vetter, du hast verstanden, dich schnell in hohe Gunst einzuführen. Benutze das, und trage Sorge, daß wir auf dich rechnen können, wenn wir deiner bedürfen! Dann nahm mein englischer Vetter William, der Vice-Admiral, das Wort, welcher nicht zu verwechseln ist mit meinem jüngeren Vetter, William Henry, Lord Cavendish, denn Letzterer ist erst siebenzehnhundertvierundsiebenzig,

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Zitationshilfe: Bechstein, Ludwig: Der Dunkelgraf. Frankfurt (Main), 1854, S. 147. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bechstein_dunkelgraf_1854/151>, abgerufen am 25.11.2024.