den Grundeigenthümer, da der Bergbau nicht vom Grundeigen- thümer abhängt; derselbe ist an eine bestimmte Oertlichkeit fixirt, man ist nicht im Stande, nach freiem Willen die Ausbeute zu ver- mehren, da er nur das von der Natur Gegebene fördert; der Be- trieb ist nicht so theilbar, das nöthige Capital nicht so klein, die Nothwendigkeit, einstweilen Verluste zu tragen, nicht so selten und unbedeutend und die erforderliche Bildung nicht so gering, daß ein Jeder sich demselben widmen könnte1). Aus diesen Gründen der Verschiedenheit ergibt sich sogleich, daß der Staatsbergbaubetrieb nicht wie der eines jeden andern Gewerbes betrachtet oder verwor- fen werden kann, besonders da es sich dabei um die Lieferung von sehr nothwendigen und nützlichen Producten handelt (§. 431.). Es concurrirt daher in diesen Fragen schon das finanzielle mit dem nationalöconomischen Prinzipe. Die finanzielle Klugheit mißräth den Fortbau von Bergwerken, welche keinen Gewinn geben, das nationalöconomische aber, mehr den Rohertrag in Betracht ziehend, mißräth blos denjenigen, welcher das Product nicht so wohlfeil, als das Ausland, liefert, es gebietet die Erwägung, daß beim Fort- betriebe alsdann das Capital doch inländische Arbeit beschäftige, dagegen beim Verlassen der Grube größtentheils verloren gehe, und daß sie nach einiger Zeit der Zubuße wieder mit Ausbeute ge- baut werden2) könne und zeigt Fälle, in welchen der Fortbetrieb selbst mit Verlust einige Zeit nothwendig ist (obigen §.). Es ist daher ein Unterschied zu machen zwischen dem Bergbaubetriebe ohne finanziellen Gewinn und solchem mit Verlust3), und es bleiben also für den ersten Fall immer noch die Fragen über die beste Betriebsart zu beantworten. 1) Gegen den Selbstbetrieb wendet man ein: die Verwerflichkeit alles monopolistischen Drucks, die größere Zweckmäßigkeit des Privatbetriebs, die vortheiligere Verwerthung der Producte durch Privatunternehmer, die Ueber- häufung des Staats mit vielen Nachtheilen eines großen Geschäfts- details und Aufwandes, die Lust der Staatsbergbeamten nach Ver- suchen und Bauten, die keinen Nutzen, aber Schaden bringen, und die aus der übertriebenen Werthschätzung der Edelmetalle her- vorgehende falsche Meinung der Staaten, daß der Betrieb auch ohne Gewinn der Metalle selbst willen fortgesetzt werden müsse4). Allein die beiden letzten Gründe verlieren in unsere Zeit alle Kraft; die genannte Ueberhäufung kann zwar nicht geläugnet wer- den, allein zur Verhütung von Monopolien und Uebervortheilungen beim Verkaufe so wie zur Erleichterung des Berghandels sind die Berghandlungen sehr zweckdienliche Institute; bei dem Staatsberg- baue findet wegen des Baues mehrerer Bergwerke eine Combination
den Grundeigenthümer, da der Bergbau nicht vom Grundeigen- thümer abhängt; derſelbe iſt an eine beſtimmte Oertlichkeit fixirt, man iſt nicht im Stande, nach freiem Willen die Ausbeute zu ver- mehren, da er nur das von der Natur Gegebene fördert; der Be- trieb iſt nicht ſo theilbar, das nöthige Capital nicht ſo klein, die Nothwendigkeit, einſtweilen Verluſte zu tragen, nicht ſo ſelten und unbedeutend und die erforderliche Bildung nicht ſo gering, daß ein Jeder ſich demſelben widmen könnte1). Aus dieſen Gründen der Verſchiedenheit ergibt ſich ſogleich, daß der Staatsbergbaubetrieb nicht wie der eines jeden andern Gewerbes betrachtet oder verwor- fen werden kann, beſonders da es ſich dabei um die Lieferung von ſehr nothwendigen und nützlichen Producten handelt (§. 431.). Es concurrirt daher in dieſen Fragen ſchon das finanzielle mit dem nationalöconomiſchen Prinzipe. Die finanzielle Klugheit mißräth den Fortbau von Bergwerken, welche keinen Gewinn geben, das nationalöconomiſche aber, mehr den Rohertrag in Betracht ziehend, mißräth blos denjenigen, welcher das Product nicht ſo wohlfeil, als das Ausland, liefert, es gebietet die Erwägung, daß beim Fort- betriebe alsdann das Capital doch inländiſche Arbeit beſchäftige, dagegen beim Verlaſſen der Grube größtentheils verloren gehe, und daß ſie nach einiger Zeit der Zubuße wieder mit Ausbeute ge- baut werden2) könne und zeigt Fälle, in welchen der Fortbetrieb ſelbſt mit Verluſt einige Zeit nothwendig iſt (obigen §.). Es iſt daher ein Unterſchied zu machen zwiſchen dem Bergbaubetriebe ohne finanziellen Gewinn und ſolchem mit Verluſt3), und es bleiben alſo für den erſten Fall immer noch die Fragen über die beſte Betriebsart zu beantworten. 1) Gegen den Selbſtbetrieb wendet man ein: die Verwerflichkeit alles monopoliſtiſchen Drucks, die größere Zweckmäßigkeit des Privatbetriebs, die vortheiligere Verwerthung der Producte durch Privatunternehmer, die Ueber- häufung des Staats mit vielen Nachtheilen eines großen Geſchäfts- details und Aufwandes, die Luſt der Staatsbergbeamten nach Ver- ſuchen und Bauten, die keinen Nutzen, aber Schaden bringen, und die aus der übertriebenen Werthſchätzung der Edelmetalle her- vorgehende falſche Meinung der Staaten, daß der Betrieb auch ohne Gewinn der Metalle ſelbſt willen fortgeſetzt werden müſſe4). Allein die beiden letzten Gründe verlieren in unſere Zeit alle Kraft; die genannte Ueberhäufung kann zwar nicht geläugnet wer- den, allein zur Verhütung von Monopolien und Uebervortheilungen beim Verkaufe ſo wie zur Erleichterung des Berghandels ſind die Berghandlungen ſehr zweckdienliche Inſtitute; bei dem Staatsberg- baue findet wegen des Baues mehrerer Bergwerke eine Combination
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den Grundeigenthümer, da der Bergbau nicht vom Grundeigen-
thümer abhängt; derſelbe iſt an eine beſtimmte Oertlichkeit fixirt,
man iſt nicht im Stande, nach freiem Willen die Ausbeute zu ver-
mehren, da er nur das von der Natur Gegebene fördert; der Be-
trieb iſt nicht ſo theilbar, das nöthige Capital nicht ſo klein, die
Nothwendigkeit, einſtweilen Verluſte zu tragen, nicht ſo ſelten und
unbedeutend und die erforderliche Bildung nicht ſo gering, daß ein
Jeder ſich demſelben widmen könnte1). Aus dieſen Gründen der
Verſchiedenheit ergibt ſich ſogleich, daß der Staatsbergbaubetrieb
nicht wie der eines jeden andern Gewerbes betrachtet oder verwor-
fen werden kann, beſonders da es ſich dabei um die Lieferung von
ſehr nothwendigen und nützlichen Producten handelt (§. 431.).
Es concurrirt daher in dieſen Fragen ſchon das finanzielle mit dem
nationalöconomiſchen Prinzipe. Die finanzielle Klugheit mißräth
den Fortbau von Bergwerken, welche keinen Gewinn geben, das
nationalöconomiſche aber, mehr den Rohertrag in Betracht ziehend,
mißräth blos denjenigen, welcher das Product nicht ſo wohlfeil,
als das Ausland, liefert, es gebietet die Erwägung, daß beim Fort-
betriebe alsdann das Capital doch inländiſche Arbeit beſchäftige,
dagegen beim Verlaſſen der Grube größtentheils verloren gehe,
und daß ſie nach einiger Zeit der Zubuße wieder mit Ausbeute ge-
baut werden2) könne und zeigt Fälle, in welchen der Fortbetrieb
ſelbſt mit Verluſt einige Zeit nothwendig iſt (obigen §.). Es iſt
daher ein Unterſchied zu machen zwiſchen dem Bergbaubetriebe ohne
finanziellen Gewinn und ſolchem mit Verluſt3), und es bleiben
alſo für den erſten Fall immer noch die Fragen über die beſte
Betriebsart zu beantworten. 1) Gegen den Selbſtbetrieb
wendet man ein: die Verwerflichkeit alles monopoliſtiſchen Drucks,
die größere Zweckmäßigkeit des Privatbetriebs, die vortheiligere
Verwerthung der Producte durch Privatunternehmer, die Ueber-
häufung des Staats mit vielen Nachtheilen eines großen Geſchäfts-
details und Aufwandes, die Luſt der Staatsbergbeamten nach Ver-
ſuchen und Bauten, die keinen Nutzen, aber Schaden bringen,
und die aus der übertriebenen Werthſchätzung der Edelmetalle her-
vorgehende falſche Meinung der Staaten, daß der Betrieb auch
ohne Gewinn der Metalle ſelbſt willen fortgeſetzt werden müſſe4).
Allein die beiden letzten Gründe verlieren in unſere Zeit alle
Kraft; die genannte Ueberhäufung kann zwar nicht geläugnet wer-
den, allein zur Verhütung von Monopolien und Uebervortheilungen
beim Verkaufe ſo wie zur Erleichterung des Berghandels ſind die
Berghandlungen ſehr zweckdienliche Inſtitute; bei dem Staatsberg-
baue findet wegen des Baues mehrerer Bergwerke eine Combination
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 698. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/720>, abgerufen am 23.11.2024.
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