Bedürfnisse nach Lust, bester Zeit und in kleinen Quantitäten. 2) Der auswärtige Handel verlangt weit mehr eigenthümliche begünstigende Umstände zu seiner Entstehung und ein sehr bedeu- tendes stehendes und umlaufendes Capital. Die Aus- und Einfuhr befördert den Gewerbsfleiß und erleichtert den Gütergenuß. Er bewirkt eine gegenseitige Aushilfe unter den Ländern mit ihren eigenthümlichen Producten. Alle Völker haben dabei diesen Ge- winn, obschon seine Einträglichkeit durch manche Hindernisse unter- brochen werden kann. Sehr wichtig ist das Verhältniß zwischen der Aus- und Einfuhr, um welches sich der Irrthum des Merkan- tilsystems dreht in der Lehre von der Handelsbilanz. Seine Grundansicht ist, daß ein Volk einen Ueberschuß der Ausfuhr über die Einfuhr haben könne und daß hierin der Gewinn liege, welchen eine Nation im auswärtigen Handel mache. Allein aus der Theorie der Gegenseitigkeit des Handels, nämlich daraus, daß kein Tausch und Handel ohne gegenseitige Abtretung gleicher Tauschwerthe Statt finden kann, wenn man keine Ueberlistung statuirt, ergibt sich leicht, daß in der That kein solcher Ueberschuß bestehen kann, sondern Ein- und Ausfuhr dem Tauschwerthe nach gleich sind. Ergeben die statistischen Berechnungen doch einen solchen, so ist dies eine Folge davon, daß man bei der Zusammenstellung einen Stillstand annimmt, obschon im Verkehre nie ein solcher existirt, daß viele Arten der Aus- und Einfuhr Statt finden, die man gar nicht berechnen kann, und daß die Angaben über die bestimmbaren Punkte unrichtig sind. Die Erstattung der Gegengabe geschieht zudem auf so manchfache, Baarsendungen entbehrlich machende, Arten (§. 341-345.), und zufällige Störungen sind dabei so leicht möglich, daß man sich auf die Berechnungen der Aus- und Einfuhr nicht verlassen kann. Nichts desto weniger ist die Erörterung des- selben wegen des Einflusses auf das Gewerbswesen sehr wichtig; allein die statistischen Mittel reichten bis jetzt zu einer vollständigen Kenntniß desselben nicht hin. Denn der Wechselcurs, der sich noch nach andern Umständen als nach der bloßen Ein- und Ausfuhr richtet, berechtigt noch nicht zu einem Schlusse auf diese (§. 350.) und die Zolllisten sind an sich wegen Verheimlichung und Ungenauigkeit unzureichend. 3) Der Zwischenhandel übt einen mittelbar förderlichen Einfluß auf die Gewerbsamkeit des Landes, welchem der Kaufmann angehört und wodurch der Waarenzug geht. Er erheischt viele Capitalien, ist aber leicht durch Hindernisse der Absperrung, Abgaben u. dgl. mehr zu unterbrechen. 4) Der Co- lonialhandel ist für das Mutterland und die Colonien bei freiem Betriebe hauptsächlich darum sehr vortheilhaft, weil er die Ver-
Bedürfniſſe nach Luſt, beſter Zeit und in kleinen Quantitäten. 2) Der auswärtige Handel verlangt weit mehr eigenthümliche begünſtigende Umſtände zu ſeiner Entſtehung und ein ſehr bedeu- tendes ſtehendes und umlaufendes Capital. Die Aus- und Einfuhr befördert den Gewerbsfleiß und erleichtert den Gütergenuß. Er bewirkt eine gegenſeitige Aushilfe unter den Ländern mit ihren eigenthümlichen Producten. Alle Völker haben dabei dieſen Ge- winn, obſchon ſeine Einträglichkeit durch manche Hinderniſſe unter- brochen werden kann. Sehr wichtig iſt das Verhältniß zwiſchen der Aus- und Einfuhr, um welches ſich der Irrthum des Merkan- tilſyſtems dreht in der Lehre von der Handelsbilanz. Seine Grundanſicht iſt, daß ein Volk einen Ueberſchuß der Ausfuhr über die Einfuhr haben könne und daß hierin der Gewinn liege, welchen eine Nation im auswärtigen Handel mache. Allein aus der Theorie der Gegenſeitigkeit des Handels, nämlich daraus, daß kein Tauſch und Handel ohne gegenſeitige Abtretung gleicher Tauſchwerthe Statt finden kann, wenn man keine Ueberliſtung ſtatuirt, ergibt ſich leicht, daß in der That kein ſolcher Ueberſchuß beſtehen kann, ſondern Ein- und Ausfuhr dem Tauſchwerthe nach gleich ſind. Ergeben die ſtatiſtiſchen Berechnungen doch einen ſolchen, ſo iſt dies eine Folge davon, daß man bei der Zuſammenſtellung einen Stillſtand annimmt, obſchon im Verkehre nie ein ſolcher exiſtirt, daß viele Arten der Aus- und Einfuhr Statt finden, die man gar nicht berechnen kann, und daß die Angaben über die beſtimmbaren Punkte unrichtig ſind. Die Erſtattung der Gegengabe geſchieht zudem auf ſo manchfache, Baarſendungen entbehrlich machende, Arten (§. 341–345.), und zufällige Störungen ſind dabei ſo leicht möglich, daß man ſich auf die Berechnungen der Aus- und Einfuhr nicht verlaſſen kann. Nichts deſto weniger iſt die Erörterung des- ſelben wegen des Einfluſſes auf das Gewerbsweſen ſehr wichtig; allein die ſtatiſtiſchen Mittel reichten bis jetzt zu einer vollſtändigen Kenntniß deſſelben nicht hin. Denn der Wechſelcurs, der ſich noch nach andern Umſtänden als nach der bloßen Ein- und Ausfuhr richtet, berechtigt noch nicht zu einem Schluſſe auf dieſe (§. 350.) und die Zollliſten ſind an ſich wegen Verheimlichung und Ungenauigkeit unzureichend. 3) Der Zwiſchenhandel übt einen mittelbar förderlichen Einfluß auf die Gewerbſamkeit des Landes, welchem der Kaufmann angehört und wodurch der Waarenzug geht. Er erheiſcht viele Capitalien, iſt aber leicht durch Hinderniſſe der Abſperrung, Abgaben u. dgl. mehr zu unterbrechen. 4) Der Co- lonialhandel iſt für das Mutterland und die Colonien bei freiem Betriebe hauptſächlich darum ſehr vortheilhaft, weil er die Ver-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><divn="6"><divn="7"><p><pbfacs="#f0641"n="619"/>
Bedürfniſſe nach Luſt, beſter Zeit und in kleinen Quantitäten.<lb/>
2) Der <hirendition="#g">auswärtige Handel</hi> verlangt weit mehr eigenthümliche<lb/>
begünſtigende Umſtände zu ſeiner Entſtehung und ein ſehr bedeu-<lb/>
tendes ſtehendes und umlaufendes Capital. Die Aus- und Einfuhr<lb/>
befördert den Gewerbsfleiß und erleichtert den Gütergenuß. Er<lb/>
bewirkt eine gegenſeitige Aushilfe unter den Ländern mit ihren<lb/>
eigenthümlichen Producten. Alle Völker haben dabei dieſen Ge-<lb/>
winn, obſchon ſeine Einträglichkeit durch manche Hinderniſſe unter-<lb/>
brochen werden kann. Sehr wichtig iſt das Verhältniß zwiſchen<lb/>
der Aus- und Einfuhr, um welches ſich der Irrthum des Merkan-<lb/>
tilſyſtems dreht in der Lehre von der <hirendition="#g">Handelsbilanz</hi>. Seine<lb/>
Grundanſicht iſt, daß ein Volk einen Ueberſchuß der Ausfuhr über<lb/>
die Einfuhr haben könne und daß hierin der Gewinn liege, welchen<lb/>
eine Nation im auswärtigen Handel mache. Allein aus der Theorie<lb/>
der Gegenſeitigkeit des Handels, nämlich daraus, daß kein Tauſch<lb/>
und Handel ohne gegenſeitige Abtretung gleicher Tauſchwerthe<lb/>
Statt finden kann, wenn man keine Ueberliſtung ſtatuirt, ergibt<lb/>ſich leicht, daß in der That kein ſolcher Ueberſchuß beſtehen kann,<lb/>ſondern Ein- und Ausfuhr dem Tauſchwerthe nach gleich ſind.<lb/>
Ergeben die ſtatiſtiſchen Berechnungen doch einen ſolchen, ſo iſt<lb/>
dies eine Folge davon, daß man bei der Zuſammenſtellung einen<lb/>
Stillſtand annimmt, obſchon im Verkehre nie ein ſolcher exiſtirt,<lb/>
daß viele Arten der Aus- und Einfuhr Statt finden, die man gar<lb/>
nicht berechnen kann, und daß die Angaben über die beſtimmbaren<lb/>
Punkte unrichtig ſind. Die Erſtattung der Gegengabe geſchieht<lb/>
zudem auf ſo manchfache, Baarſendungen entbehrlich machende,<lb/>
Arten (§. 341–345.), und zufällige Störungen ſind dabei ſo leicht<lb/>
möglich, daß man ſich auf die Berechnungen der Aus- und Einfuhr<lb/>
nicht verlaſſen kann. Nichts deſto weniger iſt die Erörterung des-<lb/>ſelben wegen des Einfluſſes auf das Gewerbsweſen ſehr wichtig;<lb/>
allein die ſtatiſtiſchen Mittel reichten bis jetzt zu einer vollſtändigen<lb/>
Kenntniß deſſelben nicht hin. Denn der Wechſelcurs, der ſich noch<lb/>
nach andern Umſtänden als nach der bloßen Ein- und Ausfuhr<lb/>
richtet, berechtigt noch nicht zu einem Schluſſe auf dieſe (§.<lb/>
350.) und die Zollliſten ſind an ſich wegen Verheimlichung und<lb/>
Ungenauigkeit unzureichend. 3) Der <hirendition="#g">Zwiſchenhandel</hi> übt einen<lb/>
mittelbar förderlichen Einfluß auf die Gewerbſamkeit des Landes,<lb/>
welchem der Kaufmann angehört und wodurch der Waarenzug geht.<lb/>
Er erheiſcht viele Capitalien, iſt aber leicht durch Hinderniſſe der<lb/>
Abſperrung, Abgaben u. dgl. mehr zu unterbrechen. 4) Der <hirendition="#g">Co</hi>-<lb/><hirendition="#g">lonialhandel</hi> iſt für das Mutterland und die Colonien bei freiem<lb/>
Betriebe hauptſächlich darum ſehr vortheilhaft, weil er die Ver-<lb/></p></div></div></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[619/0641]
Bedürfniſſe nach Luſt, beſter Zeit und in kleinen Quantitäten.
2) Der auswärtige Handel verlangt weit mehr eigenthümliche
begünſtigende Umſtände zu ſeiner Entſtehung und ein ſehr bedeu-
tendes ſtehendes und umlaufendes Capital. Die Aus- und Einfuhr
befördert den Gewerbsfleiß und erleichtert den Gütergenuß. Er
bewirkt eine gegenſeitige Aushilfe unter den Ländern mit ihren
eigenthümlichen Producten. Alle Völker haben dabei dieſen Ge-
winn, obſchon ſeine Einträglichkeit durch manche Hinderniſſe unter-
brochen werden kann. Sehr wichtig iſt das Verhältniß zwiſchen
der Aus- und Einfuhr, um welches ſich der Irrthum des Merkan-
tilſyſtems dreht in der Lehre von der Handelsbilanz. Seine
Grundanſicht iſt, daß ein Volk einen Ueberſchuß der Ausfuhr über
die Einfuhr haben könne und daß hierin der Gewinn liege, welchen
eine Nation im auswärtigen Handel mache. Allein aus der Theorie
der Gegenſeitigkeit des Handels, nämlich daraus, daß kein Tauſch
und Handel ohne gegenſeitige Abtretung gleicher Tauſchwerthe
Statt finden kann, wenn man keine Ueberliſtung ſtatuirt, ergibt
ſich leicht, daß in der That kein ſolcher Ueberſchuß beſtehen kann,
ſondern Ein- und Ausfuhr dem Tauſchwerthe nach gleich ſind.
Ergeben die ſtatiſtiſchen Berechnungen doch einen ſolchen, ſo iſt
dies eine Folge davon, daß man bei der Zuſammenſtellung einen
Stillſtand annimmt, obſchon im Verkehre nie ein ſolcher exiſtirt,
daß viele Arten der Aus- und Einfuhr Statt finden, die man gar
nicht berechnen kann, und daß die Angaben über die beſtimmbaren
Punkte unrichtig ſind. Die Erſtattung der Gegengabe geſchieht
zudem auf ſo manchfache, Baarſendungen entbehrlich machende,
Arten (§. 341–345.), und zufällige Störungen ſind dabei ſo leicht
möglich, daß man ſich auf die Berechnungen der Aus- und Einfuhr
nicht verlaſſen kann. Nichts deſto weniger iſt die Erörterung des-
ſelben wegen des Einfluſſes auf das Gewerbsweſen ſehr wichtig;
allein die ſtatiſtiſchen Mittel reichten bis jetzt zu einer vollſtändigen
Kenntniß deſſelben nicht hin. Denn der Wechſelcurs, der ſich noch
nach andern Umſtänden als nach der bloßen Ein- und Ausfuhr
richtet, berechtigt noch nicht zu einem Schluſſe auf dieſe (§.
350.) und die Zollliſten ſind an ſich wegen Verheimlichung und
Ungenauigkeit unzureichend. 3) Der Zwiſchenhandel übt einen
mittelbar förderlichen Einfluß auf die Gewerbſamkeit des Landes,
welchem der Kaufmann angehört und wodurch der Waarenzug geht.
Er erheiſcht viele Capitalien, iſt aber leicht durch Hinderniſſe der
Abſperrung, Abgaben u. dgl. mehr zu unterbrechen. 4) Der Co-
lonialhandel iſt für das Mutterland und die Colonien bei freiem
Betriebe hauptſächlich darum ſehr vortheilhaft, weil er die Ver-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 619. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/641>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.