blos in dem Aufschwunge des politischen und literarischen Lebens, sondern auch noch an ihren jetzt noch lebenden, schon alt geworde- nen, Schülern bewundern. A. Smith, ein Schotte, gründete eine neue Wissenschaft, die Theorie des Volksvermögens1), d. h. er stellte die aus dem Verhältnisse des Menschen zur Natur und zu seinen Mitmenschen, so wie die aus sorgfältiger Beobachtung der Geschichte, Geographie, Völkerkunde und pragmatischen Anthro- pologie, abgeleiteten Grundsätze von der Natur, Entstehung, Ver- theilung und Verzehrung des einem Volke, als Collektivbegriff, eigenthümlich zugehörenden Vermögens auf, und brachte mit ihnen, als der Basis, die Maximen im Einklang, wonach der Staat, als Totalität, seine Bedürfnisse befriedigen, den Volkswohlstand er- höhen und seine Einnahmen und Ausgaben verwalten solle. Diese Wissenschaft, welche über alle Zweige der Administration ein schon längst entbehrtes Licht verbreitete, betrachtet die bürgerlichen Er- werbsarten nicht einzeln, als Erwerbsarten des Einzelnen, sondern in ihrem Zusammenhange als Volksbetriebsamkeit, und zeigt, welche derselben und, im lezten Gesichtspunkte, wie sie die verschie- denen Vermögenstheile hervorbringen und wie sie sich in Betreff ihrer Wichtigkeit für den Volkswohlstand zu einander verhalten. Diese neue Wissenschaft mußte man von zwei Seiten betrachten, nämlich 1) von der rein und angewandt philosophischen, als eine Doktrin, die, gestützt einerseits auf Anthropologie und Natur- wissenschaften, anderseits auf Geschichte, Länder-, Völker- und Gewerbskunde, die Menschen in ihren praktischen Verhältnissen unter sich als solchen zur Welt und zur Erde betrachtet; und 2) von der praktisch politischen Seite, als unentbehrliche Doktrin für die Staatsgesetzgebung überhaupt, für die Polizei- und Finanzverwaltung insbesondere und zur Erklärung des allge- meinen Völker- und Staatenverbandes.
1)Adam smith, An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations. 2 Voll. London 1776. 2te Originalausgabe 1776. Dritte 1784. Vierte 1786 in III Voll. Fünfte 1789. Sechste 1791. Auch eine Ausg. v. Basel. 1801. IV Voll. Eilfte Ausgabe von W. Plaifair. 1805. III Voll. Neue Ausgabe mit I Vol. Anmerkungen und III Voll. Originaltext von D. Buchanon. London 1814. Allerneueste Ausgabe v. J. R. Mac-Culloch with a life of the author, an intro- ductory discourse, notes and supplement dissertations. IV Voll. 8. Edinburgh. 1828. Vergl. (v. Pfeiffer) Berichtigungen berühmter Staatsschriften. III. S. 1-152. Auszug daraus im Handb. für den Staatsmann. Zürich 1791. Bd. II. S. 1-181. Dieses unübertreffliche unsterbliche Werk ist übersetzt ins Deutsche von J. F. Schiller. Leipzig 1776-78. 2 Bde. 8., a. 1792 kam ein 3ter Band von Ch. A. Wichmann hinzu; ferner von Garve und Dörrien. Breslau 1794-96. IV Voll. 8. 2te Aufl. Breslau und Leipzig 1799. 3 Bde. 3te Ausgabe unverändert 1810. Diese Garve'sche Uebersetzung, bisher allgemein sehr gelobt, muß ich für vielfach unrichtig und für so breit geschlagen erklären, daß man mit Mühe die klassische Sprache des Autors nicht wiederfinden kann. Ich
blos in dem Aufſchwunge des politiſchen und literariſchen Lebens, ſondern auch noch an ihren jetzt noch lebenden, ſchon alt geworde- nen, Schülern bewundern. A. Smith, ein Schotte, gründete eine neue Wiſſenſchaft, die Theorie des Volksvermögens1), d. h. er ſtellte die aus dem Verhältniſſe des Menſchen zur Natur und zu ſeinen Mitmenſchen, ſo wie die aus ſorgfältiger Beobachtung der Geſchichte, Geographie, Völkerkunde und pragmatiſchen Anthro- pologie, abgeleiteten Grundſätze von der Natur, Entſtehung, Ver- theilung und Verzehrung des einem Volke, als Collektivbegriff, eigenthümlich zugehörenden Vermögens auf, und brachte mit ihnen, als der Baſis, die Maximen im Einklang, wonach der Staat, als Totalität, ſeine Bedürfniſſe befriedigen, den Volkswohlſtand er- höhen und ſeine Einnahmen und Ausgaben verwalten ſolle. Dieſe Wiſſenſchaft, welche über alle Zweige der Adminiſtration ein ſchon längſt entbehrtes Licht verbreitete, betrachtet die bürgerlichen Er- werbsarten nicht einzeln, als Erwerbsarten des Einzelnen, ſondern in ihrem Zuſammenhange als Volksbetriebſamkeit, und zeigt, welche derſelben und, im lezten Geſichtspunkte, wie ſie die verſchie- denen Vermögenstheile hervorbringen und wie ſie ſich in Betreff ihrer Wichtigkeit für den Volkswohlſtand zu einander verhalten. Dieſe neue Wiſſenſchaft mußte man von zwei Seiten betrachten, nämlich 1) von der rein und angewandt philoſophiſchen, als eine Doktrin, die, geſtützt einerſeits auf Anthropologie und Natur- wiſſenſchaften, anderſeits auf Geſchichte, Länder-, Völker- und Gewerbskunde, die Menſchen in ihren praktiſchen Verhältniſſen unter ſich als ſolchen zur Welt und zur Erde betrachtet; und 2) von der praktiſch politiſchen Seite, als unentbehrliche Doktrin für die Staatsgeſetzgebung überhaupt, für die Polizei- und Finanzverwaltung insbeſondere und zur Erklärung des allge- meinen Völker- und Staatenverbandes.
1)Adam smith, An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations. 2 Voll. London 1776. 2te Originalausgabe 1776. Dritte 1784. Vierte 1786 in III Voll. Fünfte 1789. Sechste 1791. Auch eine Ausg. v. Baſel. 1801. IV Voll. Eilfte Ausgabe von W. Plaifair. 1805. III Voll. Neue Ausgabe mit I Vol. Anmerkungen und III Voll. Originaltext von D. Buchanon. London 1814. Allerneueſte Ausgabe v. J. R. Mac-Culloch with a life of the author, an intro- ductory discourse, notes and supplement dissertations. IV Voll. 8. Edinburgh. 1828. Vergl. (v. Pfeiffer) Berichtigungen berühmter Staatsſchriften. III. S. 1–152. Auszug daraus im Handb. für den Staatsmann. Zürich 1791. Bd. II. S. 1–181. Dieſes unübertreffliche unſterbliche Werk iſt überſetzt ins Deutſche von J. F. Schiller. Leipzig 1776–78. 2 Bde. 8., a. 1792 kam ein 3ter Band von Ch. A. Wichmann hinzu; ferner von Garve und Dörrien. Breslau 1794–96. IV Voll. 8. 2te Aufl. Breslau und Leipzig 1799. 3 Bde. 3te Ausgabe unverändert 1810. Dieſe Garve'ſche Ueberſetzung, bisher allgemein ſehr gelobt, muß ich für vielfach unrichtig und für ſo breit geſchlagen erklären, daß man mit Mühe die klaſſiſche Sprache des Autors nicht wiederfinden kann. Ich
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[40/0062]
blos in dem Aufſchwunge des politiſchen und literariſchen Lebens,
ſondern auch noch an ihren jetzt noch lebenden, ſchon alt geworde-
nen, Schülern bewundern. A. Smith, ein Schotte, gründete eine
neue Wiſſenſchaft, die Theorie des Volksvermögens1), d. h. er
ſtellte die aus dem Verhältniſſe des Menſchen zur Natur und zu
ſeinen Mitmenſchen, ſo wie die aus ſorgfältiger Beobachtung der
Geſchichte, Geographie, Völkerkunde und pragmatiſchen Anthro-
pologie, abgeleiteten Grundſätze von der Natur, Entſtehung, Ver-
theilung und Verzehrung des einem Volke, als Collektivbegriff,
eigenthümlich zugehörenden Vermögens auf, und brachte mit ihnen,
als der Baſis, die Maximen im Einklang, wonach der Staat, als
Totalität, ſeine Bedürfniſſe befriedigen, den Volkswohlſtand er-
höhen und ſeine Einnahmen und Ausgaben verwalten ſolle. Dieſe
Wiſſenſchaft, welche über alle Zweige der Adminiſtration ein ſchon
längſt entbehrtes Licht verbreitete, betrachtet die bürgerlichen Er-
werbsarten nicht einzeln, als Erwerbsarten des Einzelnen, ſondern
in ihrem Zuſammenhange als Volksbetriebſamkeit, und zeigt,
welche derſelben und, im lezten Geſichtspunkte, wie ſie die verſchie-
denen Vermögenstheile hervorbringen und wie ſie ſich in Betreff
ihrer Wichtigkeit für den Volkswohlſtand zu einander verhalten.
Dieſe neue Wiſſenſchaft mußte man von zwei Seiten betrachten,
nämlich 1) von der rein und angewandt philoſophiſchen, als
eine Doktrin, die, geſtützt einerſeits auf Anthropologie und Natur-
wiſſenſchaften, anderſeits auf Geſchichte, Länder-, Völker- und
Gewerbskunde, die Menſchen in ihren praktiſchen Verhältniſſen
unter ſich als ſolchen zur Welt und zur Erde betrachtet; und
2) von der praktiſch politiſchen Seite, als unentbehrliche
Doktrin für die Staatsgeſetzgebung überhaupt, für die Polizei-
und Finanzverwaltung insbeſondere und zur Erklärung des allge-
meinen Völker- und Staatenverbandes.
¹⁾ Adam smith, An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of
Nations. 2 Voll. London 1776. 2te Originalausgabe 1776. Dritte 1784. Vierte
1786 in III Voll. Fünfte 1789. Sechste 1791. Auch eine Ausg. v. Baſel. 1801.
IV Voll. Eilfte Ausgabe von W. Plaifair. 1805. III Voll. Neue Ausgabe mit
I Vol. Anmerkungen und III Voll. Originaltext von D. Buchanon. London 1814.
Allerneueſte Ausgabe v. J. R. Mac-Culloch with a life of the author, an intro-
ductory discourse, notes and supplement dissertations. IV Voll. 8. Edinburgh.
1828. Vergl. (v. Pfeiffer) Berichtigungen berühmter Staatsſchriften. III.
S. 1–152. Auszug daraus im Handb. für den Staatsmann. Zürich 1791.
Bd. II. S. 1–181. Dieſes unübertreffliche unſterbliche Werk iſt überſetzt ins
Deutſche von J. F. Schiller. Leipzig 1776–78. 2 Bde. 8., a. 1792 kam
ein 3ter Band von Ch. A. Wichmann hinzu; ferner von Garve und Dörrien.
Breslau 1794–96. IV Voll. 8. 2te Aufl. Breslau und Leipzig 1799. 3 Bde.
3te Ausgabe unverändert 1810. Dieſe Garve'ſche Ueberſetzung, bisher allgemein
ſehr gelobt, muß ich für vielfach unrichtig und für ſo breit geſchlagen erklären, daß
man mit Mühe die klaſſiſche Sprache des Autors nicht wiederfinden kann. Ich
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/62>, abgerufen am 03.12.2024.
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