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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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bahn befindet oder das Verhältniß dieser Menge zur Wildbahn.
Das sich auf einer Wildbahn aufhaltende eßbare Wild heißt
Standwild. Je nach dem Umstande, ob der Wildstand im freien
Walde oder in geschlossenen Revieren gehalten wird, gibt es fol-
gende Wildbahnen:

1) Freie Wildbahnen (Wildbestände). Bei ihrer Anlage
hat man folgende Umstände zu berücksichtigen: a) die Lage und
sonstigen, die Erhaltung des Wildstandes betreffenden Eigenschaften
des Waldreviers, wo sie angelegt werden sollen. Denn nicht überall
hält sich jedes Wild gerne auf. Manches bleibt so ziemlich auf
einer Fläche beständig (Standwild); Manches trennt sich nach
Jahreszeiten von dem vorigen Stande (Wechselwild); Manches
durchzieht gewisse Gegenden nur auf den Wanderungen im Früh-
ling und Herbste, (Strichwild); endlich hat Manches zur Winters-
zeit seine Unbeständigkeit im Stande (Zugwild). In Bezug auf
die Plätze, wo sich das Wild auf diese Weise zeigt, unterscheidet
man das Wald-, Feld-, Sumpf- und Wasserwild. Das Klima,
die Nahrung (Aesung) und die Feinde bestimmen das Wild zur
Beibehaltung und Veränderung seines Standes. b) Die Schäd-
lichkeit der Wildstände. Die Wildstände dürfen nicht so an-
gelegt werden, daß der durch sie in Feld und Wald angerichteten
Schaden den von ihnen gewährten Nutzen übersteigt, oder über-
haupt im einen oder anderen Betrachte erhebliche Nachtheile für
andere Eigenthümer entstehen. Wildstände von Zug- und Strich-
wild, von Raubwild, und von wenig oder gar nicht nutzbarem
Wilde sind daher nicht zu halten. Bei den anderen Gattungen und
Arten kommt es auf Anzahl, Hegung und Jagd an. c) Das
Alter und Geschlecht
der zu hegenden Wildarten. Dieser Um-
stand und das Verhältniß, in welchem Jung und Alt, Weibchen
und Männchen gegeneinander der Zahl nach gestellt sein müssen,
ist nach Gattung und Art des Wildes verschieden. d) Die
Stärke des Wildstandes
im Ganzen nach der Bahn und im
Einzelnen nach den unter b. und c. angedeuteten Umständen. Die-
ser Umstand bezieht sich eigentlich nur auf das Standwild, und
der anzurichtende Schaden ist, wenn sich das Wild vermehrt, die
Richtschnur dafür, weil sich dieses nur dort und so weit vermehrt,
wo und als es Aesung findet. Die Stärke des Wildstandes wird
also nach der Oertlichkeit des Jagdrevieres, nach der Holzart,
nach der Bewirthschaftungsweise des Waldes, nach den Wildarten,
die gehegt werden sollen, nach dem Vorhandensein einer künstlichen
Aesung, nach der Nähe des Feldes, nach der Art seines Anbaues.

bahn befindet oder das Verhältniß dieſer Menge zur Wildbahn.
Das ſich auf einer Wildbahn aufhaltende eßbare Wild heißt
Standwild. Je nach dem Umſtande, ob der Wildſtand im freien
Walde oder in geſchloſſenen Revieren gehalten wird, gibt es fol-
gende Wildbahnen:

1) Freie Wildbahnen (Wildbeſtände). Bei ihrer Anlage
hat man folgende Umſtände zu berückſichtigen: a) die Lage und
ſonſtigen, die Erhaltung des Wildſtandes betreffenden Eigenſchaften
des Waldreviers, wo ſie angelegt werden ſollen. Denn nicht überall
hält ſich jedes Wild gerne auf. Manches bleibt ſo ziemlich auf
einer Fläche beſtändig (Standwild); Manches trennt ſich nach
Jahreszeiten von dem vorigen Stande (Wechſelwild); Manches
durchzieht gewiſſe Gegenden nur auf den Wanderungen im Früh-
ling und Herbſte, (Strichwild); endlich hat Manches zur Winters-
zeit ſeine Unbeſtändigkeit im Stande (Zugwild). In Bezug auf
die Plätze, wo ſich das Wild auf dieſe Weiſe zeigt, unterſcheidet
man das Wald-, Feld-, Sumpf- und Waſſerwild. Das Klima,
die Nahrung (Aeſung) und die Feinde beſtimmen das Wild zur
Beibehaltung und Veränderung ſeines Standes. b) Die Schäd-
lichkeit der Wildſtände. Die Wildſtände dürfen nicht ſo an-
gelegt werden, daß der durch ſie in Feld und Wald angerichteten
Schaden den von ihnen gewährten Nutzen überſteigt, oder über-
haupt im einen oder anderen Betrachte erhebliche Nachtheile für
andere Eigenthümer entſtehen. Wildſtände von Zug- und Strich-
wild, von Raubwild, und von wenig oder gar nicht nutzbarem
Wilde ſind daher nicht zu halten. Bei den anderen Gattungen und
Arten kommt es auf Anzahl, Hegung und Jagd an. c) Das
Alter und Geſchlecht
der zu hegenden Wildarten. Dieſer Um-
ſtand und das Verhältniß, in welchem Jung und Alt, Weibchen
und Männchen gegeneinander der Zahl nach geſtellt ſein müſſen,
iſt nach Gattung und Art des Wildes verſchieden. d) Die
Stärke des Wildſtandes
im Ganzen nach der Bahn und im
Einzelnen nach den unter b. und c. angedeuteten Umſtänden. Die-
ſer Umſtand bezieht ſich eigentlich nur auf das Standwild, und
der anzurichtende Schaden iſt, wenn ſich das Wild vermehrt, die
Richtſchnur dafür, weil ſich dieſes nur dort und ſo weit vermehrt,
wo und als es Aeſung findet. Die Stärke des Wildſtandes wird
alſo nach der Oertlichkeit des Jagdrevieres, nach der Holzart,
nach der Bewirthſchaftungsweiſe des Waldes, nach den Wildarten,
die gehegt werden ſollen, nach dem Vorhandenſein einer künſtlichen
Aeſung, nach der Nähe des Feldes, nach der Art ſeines Anbaues.

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[302/0324] bahn befindet oder das Verhältniß dieſer Menge zur Wildbahn. Das ſich auf einer Wildbahn aufhaltende eßbare Wild heißt Standwild. Je nach dem Umſtande, ob der Wildſtand im freien Walde oder in geſchloſſenen Revieren gehalten wird, gibt es fol- gende Wildbahnen: 1) Freie Wildbahnen (Wildbeſtände). Bei ihrer Anlage hat man folgende Umſtände zu berückſichtigen: a) die Lage und ſonſtigen, die Erhaltung des Wildſtandes betreffenden Eigenſchaften des Waldreviers, wo ſie angelegt werden ſollen. Denn nicht überall hält ſich jedes Wild gerne auf. Manches bleibt ſo ziemlich auf einer Fläche beſtändig (Standwild); Manches trennt ſich nach Jahreszeiten von dem vorigen Stande (Wechſelwild); Manches durchzieht gewiſſe Gegenden nur auf den Wanderungen im Früh- ling und Herbſte, (Strichwild); endlich hat Manches zur Winters- zeit ſeine Unbeſtändigkeit im Stande (Zugwild). In Bezug auf die Plätze, wo ſich das Wild auf dieſe Weiſe zeigt, unterſcheidet man das Wald-, Feld-, Sumpf- und Waſſerwild. Das Klima, die Nahrung (Aeſung) und die Feinde beſtimmen das Wild zur Beibehaltung und Veränderung ſeines Standes. b) Die Schäd- lichkeit der Wildſtände. Die Wildſtände dürfen nicht ſo an- gelegt werden, daß der durch ſie in Feld und Wald angerichteten Schaden den von ihnen gewährten Nutzen überſteigt, oder über- haupt im einen oder anderen Betrachte erhebliche Nachtheile für andere Eigenthümer entſtehen. Wildſtände von Zug- und Strich- wild, von Raubwild, und von wenig oder gar nicht nutzbarem Wilde ſind daher nicht zu halten. Bei den anderen Gattungen und Arten kommt es auf Anzahl, Hegung und Jagd an. c) Das Alter und Geſchlecht der zu hegenden Wildarten. Dieſer Um- ſtand und das Verhältniß, in welchem Jung und Alt, Weibchen und Männchen gegeneinander der Zahl nach geſtellt ſein müſſen, iſt nach Gattung und Art des Wildes verſchieden. d) Die Stärke des Wildſtandes im Ganzen nach der Bahn und im Einzelnen nach den unter b. und c. angedeuteten Umſtänden. Die- ſer Umſtand bezieht ſich eigentlich nur auf das Standwild, und der anzurichtende Schaden iſt, wenn ſich das Wild vermehrt, die Richtſchnur dafür, weil ſich dieſes nur dort und ſo weit vermehrt, wo und als es Aeſung findet. Die Stärke des Wildſtandes wird alſo nach der Oertlichkeit des Jagdrevieres, nach der Holzart, nach der Bewirthſchaftungsweiſe des Waldes, nach den Wildarten, die gehegt werden ſollen, nach dem Vorhandenſein einer künſtlichen Aeſung, nach der Nähe des Feldes, nach der Art ſeines Anbaues.

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 302. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/324>, abgerufen am 16.06.2024.