nennt, und es muß dabei das Aufkommen der Forstunkräuter ver- hütet werden. Man wählt zum Hiebe begreiflicher Weise die be- schädigten tiefästigen und saamenarmen Bäume. Diese Lichtstellung geschieht entweder sogleich nach dem Saamenabfalle, oder auch schon früher, einige Jahre vor dem zu vermuthenden Saamen- abfalle. Wenn Lezterer erst spät eintritt, so wächst anstatt des Anfluges das Unkraut, indem es den Saamenhieb benutzt; und doch ist man oft wegen Holzbedarf dazu genöthigt. Damit der Saamen besser keimen kann, ist es gut, die Decke von Moos und Laub auf dem Boden vorher zu erhalten, oder den Boden mit Rechen ein wenig zu verwunden. Je mehr der Anflug oder Aufschlag wächst, desto nothwendiger wird ihm das Licht. Daher müssen von den Saamenbäumen nach und nach wieder periodisch selbst welche aus- gehauen werden. Diese Operation heißt man Lichtschlagbestel- lung, und den Platz derselben Lichtschlag. Sie geschieht im Herbste. Aber in dieser Periode darf in dem Schlage weder Vieh- hütung noch Streu- und Grasschnitt Statt finden. Ist endlich das neue Holz über die Gefahren des Klima hinausgewachsen, so wird die noch übrige Masse von Schutz- und Saamenbäumen vol- lends ausgehauen, und diese Operation heißt Abtriebsschlag. Die unbesaamt gebliebenen Plaggen werden dann künstlich besäet (§. 224.). Je mehr das junge Holz rasch fortwächst, desto dichter wird es ein Ueberzug über den Boden. Man sagt, es schließe sich, und nennt es junges Dickigt. Jedoch bald stechen die Stämmchen hervor und unterdrücken anderen Nebenwuchs und Nachbaren. Man sagt, das Dickigt schneidle sich aus und nennt es Reidelholz. In dieser Periode bildet sich auch die natürliche Bedüngung durch Absterben und Verwesen der unter- drückten Stöcke. Um aber den hervorstechenden Stämmen mehr nachzuhelfen, wird das abgegangene Holz ausgehauen, und diese Operation heißt Durchforsten (dunkles Pläntern)2).
1) Ueber Waldwirthschaften s. m. außer den angeführten Lehr- und Hand- büchern noch Krünitz Oekonom. Encyclopädie. XXIV. S. 650. Laurop, der Waldbau. Gotha 1822. S. 22. Meyer Forstdirectionslehre. §. 183. 186. Papius, die verschiedenen Betriebsarten. Aschaffenburg 1821. Hartig Archiv. VI. Bd. Journal I. 2. Heft. Desselben Forstbetriebseinrichtung. Kassel 1825. Moser Archiv. III. 1. Laurop Forstwiss. Heft. 1tes Heft. Hundeshagen Beiträge. Bd. I. u. II. Schmitt, Anl. z. Erziehung der Waldungen. Wien 1821. Insbesondere s. m. über Hochwaldwirthschaft Hundeshagen Encyclopädie. I. §. 94. Pfeil Handbuch. II. S. 223 folg. Hartig Lehrbuch. II. Bd. I. Thl. 1r u. 3r Abschn. Laurop Hiebs- und Culturlehre. S. 93. 108. und Andere.
2) Durchforstungen dürfen erst Statt finden, wenn das Holz über die Gefahren von Schnee und Reif hinausgewachsen sind. Die Zeit ist aber sonst von der Natur der Holzart abhängig, so wie von der Dichtigkeit des Standes und der Güte des Bodens; denn davon hängt die Schnelligkeit des Höhetriebes ab, wie umgekehrt die
nennt, und es muß dabei das Aufkommen der Forſtunkräuter ver- hütet werden. Man wählt zum Hiebe begreiflicher Weiſe die be- ſchädigten tiefäſtigen und ſaamenarmen Bäume. Dieſe Lichtſtellung geſchieht entweder ſogleich nach dem Saamenabfalle, oder auch ſchon früher, einige Jahre vor dem zu vermuthenden Saamen- abfalle. Wenn Lezterer erſt ſpät eintritt, ſo wächst anſtatt des Anfluges das Unkraut, indem es den Saamenhieb benutzt; und doch iſt man oft wegen Holzbedarf dazu genöthigt. Damit der Saamen beſſer keimen kann, iſt es gut, die Decke von Moos und Laub auf dem Boden vorher zu erhalten, oder den Boden mit Rechen ein wenig zu verwunden. Je mehr der Anflug oder Aufſchlag wächst, deſto nothwendiger wird ihm das Licht. Daher müſſen von den Saamenbäumen nach und nach wieder periodiſch ſelbſt welche aus- gehauen werden. Dieſe Operation heißt man Lichtſchlagbeſtel- lung, und den Platz derſelben Lichtſchlag. Sie geſchieht im Herbſte. Aber in dieſer Periode darf in dem Schlage weder Vieh- hütung noch Streu- und Grasſchnitt Statt finden. Iſt endlich das neue Holz über die Gefahren des Klima hinausgewachſen, ſo wird die noch übrige Maſſe von Schutz- und Saamenbäumen vol- lends ausgehauen, und dieſe Operation heißt Abtriebsſchlag. Die unbeſaamt gebliebenen Plaggen werden dann künſtlich beſäet (§. 224.). Je mehr das junge Holz raſch fortwächst, deſto dichter wird es ein Ueberzug über den Boden. Man ſagt, es ſchließe ſich, und nennt es junges Dickigt. Jedoch bald ſtechen die Stämmchen hervor und unterdrücken anderen Nebenwuchs und Nachbaren. Man ſagt, das Dickigt ſchneidle ſich aus und nennt es Reidelholz. In dieſer Periode bildet ſich auch die natürliche Bedüngung durch Abſterben und Verweſen der unter- drückten Stöcke. Um aber den hervorſtechenden Stämmen mehr nachzuhelfen, wird das abgegangene Holz ausgehauen, und dieſe Operation heißt Durchforſten (dunkles Pläntern)2).
1) Ueber Waldwirthſchaften ſ. m. außer den angeführten Lehr- und Hand- büchern noch Krünitz Oekonom. Encyclopädie. XXIV. S. 650. Laurop, der Waldbau. Gotha 1822. S. 22. Meyer Forſtdirectionslehre. §. 183. 186. Papius, die verſchiedenen Betriebsarten. Aſchaffenburg 1821. Hartig Archiv. VI. Bd. Journal I. 2. Heft. Deſſelben Forſtbetriebseinrichtung. Kaſſel 1825. Moſer Archiv. III. 1. Laurop Forſtwiſſ. Heft. 1tes Heft. Hundeshagen Beiträge. Bd. I. u. II. Schmitt, Anl. z. Erziehung der Waldungen. Wien 1821. Insbeſondere ſ. m. über Hochwaldwirthſchaft Hundeshagen Encyclopädie. I. §. 94. Pfeil Handbuch. II. S. 223 folg. Hartig Lehrbuch. II. Bd. I. Thl. 1r u. 3r Abſchn. Laurop Hiebs- und Culturlehre. S. 93. 108. und Andere.
2) Durchforſtungen dürfen erſt Statt finden, wenn das Holz über die Gefahren von Schnee und Reif hinausgewachſen ſind. Die Zeit iſt aber ſonſt von der Natur der Holzart abhängig, ſo wie von der Dichtigkeit des Standes und der Güte des Bodens; denn davon hängt die Schnelligkeit des Höhetriebes ab, wie umgekehrt die
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nennt, und es muß dabei das Aufkommen der Forſtunkräuter ver-
hütet werden. Man wählt zum Hiebe begreiflicher Weiſe die be-
ſchädigten tiefäſtigen und ſaamenarmen Bäume. Dieſe Lichtſtellung
geſchieht entweder ſogleich nach dem Saamenabfalle, oder auch
ſchon früher, einige Jahre vor dem zu vermuthenden Saamen-
abfalle. Wenn Lezterer erſt ſpät eintritt, ſo wächst anſtatt des
Anfluges das Unkraut, indem es den Saamenhieb benutzt; und doch
iſt man oft wegen Holzbedarf dazu genöthigt. Damit der Saamen
beſſer keimen kann, iſt es gut, die Decke von Moos und Laub auf
dem Boden vorher zu erhalten, oder den Boden mit Rechen ein
wenig zu verwunden. Je mehr der Anflug oder Aufſchlag wächst,
deſto nothwendiger wird ihm das Licht. Daher müſſen von den
Saamenbäumen nach und nach wieder periodiſch ſelbſt welche aus-
gehauen werden. Dieſe Operation heißt man Lichtſchlagbeſtel-
lung, und den Platz derſelben Lichtſchlag. Sie geſchieht im
Herbſte. Aber in dieſer Periode darf in dem Schlage weder Vieh-
hütung noch Streu- und Grasſchnitt Statt finden. Iſt endlich
das neue Holz über die Gefahren des Klima hinausgewachſen, ſo
wird die noch übrige Maſſe von Schutz- und Saamenbäumen vol-
lends ausgehauen, und dieſe Operation heißt Abtriebsſchlag.
Die unbeſaamt gebliebenen Plaggen werden dann künſtlich beſäet
(§. 224.). Je mehr das junge Holz raſch fortwächst, deſto dichter
wird es ein Ueberzug über den Boden. Man ſagt, es ſchließe
ſich, und nennt es junges Dickigt. Jedoch bald ſtechen die
Stämmchen hervor und unterdrücken anderen Nebenwuchs und
Nachbaren. Man ſagt, das Dickigt ſchneidle ſich aus und
nennt es Reidelholz. In dieſer Periode bildet ſich auch die
natürliche Bedüngung durch Abſterben und Verweſen der unter-
drückten Stöcke. Um aber den hervorſtechenden Stämmen mehr
nachzuhelfen, wird das abgegangene Holz ausgehauen, und dieſe
Operation heißt Durchforſten (dunkles Pläntern)2).
¹⁾ Ueber Waldwirthſchaften ſ. m. außer den angeführten Lehr- und Hand-
büchern noch Krünitz Oekonom. Encyclopädie. XXIV. S. 650. Laurop, der
Waldbau. Gotha 1822. S. 22. Meyer Forſtdirectionslehre. §. 183. 186.
Papius, die verſchiedenen Betriebsarten. Aſchaffenburg 1821. Hartig Archiv.
VI. Bd. Journal I. 2. Heft. Deſſelben Forſtbetriebseinrichtung. Kaſſel 1825.
Moſer Archiv. III. 1. Laurop Forſtwiſſ. Heft. 1tes Heft. Hundeshagen
Beiträge. Bd. I. u. II. Schmitt, Anl. z. Erziehung der Waldungen. Wien 1821.
Insbeſondere ſ. m. über Hochwaldwirthſchaft Hundeshagen Encyclopädie. I. §. 94.
Pfeil Handbuch. II. S. 223 folg. Hartig Lehrbuch. II. Bd. I. Thl. 1r u. 3r
Abſchn. Laurop Hiebs- und Culturlehre. S. 93. 108. und Andere.
²⁾ Durchforſtungen dürfen erſt Statt finden, wenn das Holz über die Gefahren
von Schnee und Reif hinausgewachſen ſind. Die Zeit iſt aber ſonſt von der Natur
der Holzart abhängig, ſo wie von der Dichtigkeit des Standes und der Güte des
Bodens; denn davon hängt die Schnelligkeit des Höhetriebes ab, wie umgekehrt die
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 277. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/299>, abgerufen am 23.11.2024.
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