Weidebodens. Berlin 1828 (IIter Theil seiner citirten Beiträge). Schmalz, Anleitung zur Veranschlagung ländlicher Grundstücke. Königsberg 1829. Linke, Grundsätze zur Abschätzung des Reinertrags etc. Halle 1832. Krause, Ueber Ge- meinheitstheilungen. III Hefte. Gotha 1833. Kretzschmer, Oeconomia forensis. Berlin 1833. 2 Bde. 4. Beckmann, Ueber Taxen und Abschätzungen ländlicher Grundstücke. Cöslin 1833. Außerdem s. m. §. 209. Note 3., praktische landwirth- schaftliche Schriften jeder Art, und die offiziellen Taxationsprinzipien einzelner Staaten.
§. 217. Informationen, Auszüge und Besichtigung.
Man beginnt am besten mit Besichtigung aller Realitäten des Landgutes, um später durch dieses Geschäft nicht mehr auf- gehalten zu sein, und läßt sich die Registratur öffnen und die Wirth- schaftsbücher ausliefern. Hierauf kann die Veranschlagung der Gefälle und Gerechtsame folgen. Nach ihr beginnt zuerst die Ver- anschlagung des Feldbaues, dann des Gartenbaues, hierauf der Viehzucht und endlich der gewerklichen Nutzungen des Landgutes. Ist die Klassirung (Bonitirung) des Bodens nicht schon früher geschehen, so wird sie mit Anfang der Veranschlagung des Feld- baues vorgenommen. Allein bei allen Zweigen des Betriebes ist es gut, sowohl die Informationen als auch die Auszüge jedesmal, als Materialsammlungen, voraus vorzunehmen und zu fertigen. Beim Feldbaue betreffen die Auszüge Saat, Ernte und Drusch, den Heuerwachs, den Grünfutterwachs, die Ver- zehrung des Hausgesindes, dessen Speiseordnung, und hiernach wird die Futter- und Streuberechnung, auf diese hin die Quan- tität des füglich zu haltenden Viehes, dann die Einsaat, die abzu- gebenden Zehnt- und Zinsfrüchte, der Drescherlohn, der Verbrauch an Naturalien für Arbeitsvieh, Gesinde und Arbeiter berechnet, worauf die Berechnung des Inventariums in Betreff der Abnutzung und Unterhaltungskosten folgt, um so den Roh- und Reinertrag des Feldbaues zu bestimmen und in eine Rechnung zu bringen. Bei dem Gartenbaue und den einzelnen Theilen der Viehzucht und der gewerklichen Nutzungen ist die Veranschlagung nicht so com- plicirt im Rechnungs-, Informations- und Auszugswesen. Unter dem zu veranschlagenden Gartenbaue begreift man blos die Gemüse- und Obstgärten. Bei der Viehzucht folgt jedesmal bei jedem Zweige auf die Ermittelung der Menge des zu haltenden oder gehaltenen Viehes, die Berechnung des Rohertrages nach den sich von selbst ergebenden Nutzungen, und alsdann jene des Rein- ertrages durch Berechnung und Abzug der Kosten. Dasselbe ist auch allgemeine Regel bei den Gewerksnutzungen des Landgutes. Sind dergestalt alle Reinerträge der einzelnen Zweige des Land-
Weidebodens. Berlin 1828 (IIter Theil ſeiner citirten Beiträge). Schmalz, Anleitung zur Veranſchlagung ländlicher Grundſtücke. Königsberg 1829. Linke, Grundſätze zur Abſchätzung des Reinertrags ꝛc. Halle 1832. Krauſe, Ueber Ge- meinheitstheilungen. III Hefte. Gotha 1833. Kretzschmer, Oeconomia forensis. Berlin 1833. 2 Bde. 4. Beckmann, Ueber Taxen und Abſchätzungen ländlicher Grundſtücke. Cöslin 1833. Außerdem ſ. m. §. 209. Note 3., praktiſche landwirth- ſchaftliche Schriften jeder Art, und die offiziellen Taxationsprinzipien einzelner Staaten.
§. 217. Informationen, Auszüge und Beſichtigung.
Man beginnt am beſten mit Beſichtigung aller Realitäten des Landgutes, um ſpäter durch dieſes Geſchäft nicht mehr auf- gehalten zu ſein, und läßt ſich die Regiſtratur öffnen und die Wirth- ſchaftsbücher ausliefern. Hierauf kann die Veranſchlagung der Gefälle und Gerechtſame folgen. Nach ihr beginnt zuerſt die Ver- anſchlagung des Feldbaues, dann des Gartenbaues, hierauf der Viehzucht und endlich der gewerklichen Nutzungen des Landgutes. Iſt die Klaſſirung (Bonitirung) des Bodens nicht ſchon früher geſchehen, ſo wird ſie mit Anfang der Veranſchlagung des Feld- baues vorgenommen. Allein bei allen Zweigen des Betriebes iſt es gut, ſowohl die Informationen als auch die Auszüge jedesmal, als Materialſammlungen, voraus vorzunehmen und zu fertigen. Beim Feldbaue betreffen die Auszüge Saat, Ernte und Druſch, den Heuerwachs, den Grünfutterwachs, die Ver- zehrung des Hausgeſindes, deſſen Speiſeordnung, und hiernach wird die Futter- und Streuberechnung, auf dieſe hin die Quan- tität des füglich zu haltenden Viehes, dann die Einſaat, die abzu- gebenden Zehnt- und Zinsfrüchte, der Dreſcherlohn, der Verbrauch an Naturalien für Arbeitsvieh, Geſinde und Arbeiter berechnet, worauf die Berechnung des Inventariums in Betreff der Abnutzung und Unterhaltungskoſten folgt, um ſo den Roh- und Reinertrag des Feldbaues zu beſtimmen und in eine Rechnung zu bringen. Bei dem Gartenbaue und den einzelnen Theilen der Viehzucht und der gewerklichen Nutzungen iſt die Veranſchlagung nicht ſo com- plicirt im Rechnungs-, Informations- und Auszugsweſen. Unter dem zu veranſchlagenden Gartenbaue begreift man blos die Gemüſe- und Obſtgärten. Bei der Viehzucht folgt jedesmal bei jedem Zweige auf die Ermittelung der Menge des zu haltenden oder gehaltenen Viehes, die Berechnung des Rohertrages nach den ſich von ſelbſt ergebenden Nutzungen, und alsdann jene des Rein- ertrages durch Berechnung und Abzug der Koſten. Daſſelbe iſt auch allgemeine Regel bei den Gewerksnutzungen des Landgutes. Sind dergeſtalt alle Reinerträge der einzelnen Zweige des Land-
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¹⁾ Weidebodens. Berlin 1828 (IIter Theil ſeiner citirten Beiträge). Schmalz,
Anleitung zur Veranſchlagung ländlicher Grundſtücke. Königsberg 1829. Linke,
Grundſätze zur Abſchätzung des Reinertrags ꝛc. Halle 1832. Krauſe, Ueber Ge-
meinheitstheilungen. III Hefte. Gotha 1833. Kretzschmer, Oeconomia forensis.
Berlin 1833. 2 Bde. 4. Beckmann, Ueber Taxen und Abſchätzungen ländlicher
Grundſtücke. Cöslin 1833. Außerdem ſ. m. §. 209. Note 3., praktiſche landwirth-
ſchaftliche Schriften jeder Art, und die offiziellen Taxationsprinzipien einzelner
Staaten.
§. 217.
Informationen, Auszüge und Beſichtigung.
Man beginnt am beſten mit Beſichtigung aller Realitäten
des Landgutes, um ſpäter durch dieſes Geſchäft nicht mehr auf-
gehalten zu ſein, und läßt ſich die Regiſtratur öffnen und die Wirth-
ſchaftsbücher ausliefern. Hierauf kann die Veranſchlagung der
Gefälle und Gerechtſame folgen. Nach ihr beginnt zuerſt die Ver-
anſchlagung des Feldbaues, dann des Gartenbaues, hierauf der
Viehzucht und endlich der gewerklichen Nutzungen des Landgutes.
Iſt die Klaſſirung (Bonitirung) des Bodens nicht ſchon früher
geſchehen, ſo wird ſie mit Anfang der Veranſchlagung des Feld-
baues vorgenommen. Allein bei allen Zweigen des Betriebes iſt
es gut, ſowohl die Informationen als auch die Auszüge
jedesmal, als Materialſammlungen, voraus vorzunehmen und zu
fertigen. Beim Feldbaue betreffen die Auszüge Saat, Ernte
und Druſch, den Heuerwachs, den Grünfutterwachs, die Ver-
zehrung des Hausgeſindes, deſſen Speiſeordnung, und hiernach
wird die Futter- und Streuberechnung, auf dieſe hin die Quan-
tität des füglich zu haltenden Viehes, dann die Einſaat, die abzu-
gebenden Zehnt- und Zinsfrüchte, der Dreſcherlohn, der Verbrauch
an Naturalien für Arbeitsvieh, Geſinde und Arbeiter berechnet,
worauf die Berechnung des Inventariums in Betreff der Abnutzung
und Unterhaltungskoſten folgt, um ſo den Roh- und Reinertrag
des Feldbaues zu beſtimmen und in eine Rechnung zu bringen.
Bei dem Gartenbaue und den einzelnen Theilen der Viehzucht und
der gewerklichen Nutzungen iſt die Veranſchlagung nicht ſo com-
plicirt im Rechnungs-, Informations- und Auszugsweſen. Unter
dem zu veranſchlagenden Gartenbaue begreift man blos die
Gemüſe- und Obſtgärten. Bei der Viehzucht folgt jedesmal bei
jedem Zweige auf die Ermittelung der Menge des zu haltenden
oder gehaltenen Viehes, die Berechnung des Rohertrages nach den
ſich von ſelbſt ergebenden Nutzungen, und alsdann jene des Rein-
ertrages durch Berechnung und Abzug der Koſten. Daſſelbe iſt
auch allgemeine Regel bei den Gewerksnutzungen des Landgutes.
Sind dergeſtalt alle Reinerträge der einzelnen Zweige des Land-
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 266. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/288>, abgerufen am 21.11.2024.
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