6) Für Heitzung. Hierzu wählt man dasjenige Material, das in der Gegend gebräuchlich ist; denn jede Gegend hat an einem mehr als am andern. Wo sowohl Holz, Stein- und Braunkohlen, als Torf und Lohkäse zu haben sind, nimmt man das am besten heitzende und das wohlfeilste. Kiehn und Lohkäse dienen meistens zum Anfeuern und Unterhalten. Es ist nicht leicht irgendwo die Sparsamkeit so angebracht, wie hierbei, denn diese Ausgabe be- läuft sich hoch. Für Heitzung großer Säle und mehrerer Zimmer in großen Gebäuden hat eine gut eingerichtete Luftheitzung große Vortheile.
7) Für Beleuchtung. Die schönste und reinlichste ist die Wachsbeleuchtung. Wegen ihrer Kostspieligkeit ist sie aber weniger angewendet als die Talgbeleuchtung. Allgemein verbreitet ist die Oelbeleuchtung wegen ihrer Wohlfeilheit in zweckmäßig construirten Lampen, wegen des hellen und steten Lichtes, das einen größeren Raum als Wachs- und Talglichter erhellt. In Zimmern bedient man sich des gereinigten Oeles. In neuester Zeit hat man auch in großen Gebäuden die Gasbeleuchtung mit Vortheil angewendet, die aber für kleine Räume, wo man mit dem Lichte herumzieht, nicht paßt.
8) Für Arzneien und Aerzte. Für Erstere muß man an- schaffen, was nöthig ist, sowohl in der Familie als in Anstalten. Vortheilhaft ist immer, wenn man, was nicht blos in der Apotheke zu haben ist, selbst anschafft oder produzirt. Ist eine Hausapotheke für eine Familie vortheilhaft, so ist sie für eine Anstalt eben so nöthig als der Vorrath an verschiedenen ärztlichen Instrumenten und Geräthen, deren Zahl und Art sich nach der Art und Aus- dehnung der Anstalt richtet. Ist solchen Anstalten die Anstellung besonderer Aerzte und Direktoren unerläßlich, so hat die Wahl eines Hausarztes, der sein jährliches Honorar bezieht, sehr viele Vortheile für eine Familie.
9) Für Arbeitslohn. Dieser richtet sich sowohl beim Ge- sinde als bei den Taglöhnern und Stückarbeitern nach allgemeinen Sätzen, deren Erörterung in die Volkswirthschaftslehre gehört.
§. 78. 3) Verwendung der Ueberschüsse.
Wenn nach Befriedigung der Bedürfnisse noch etwas vom Ein- kommen übrig bleibt, so gibt es noch verschiedene Zwecke, zu denen
§. 77. Beſchluß.
6) Für Heitzung. Hierzu wählt man dasjenige Material, das in der Gegend gebräuchlich iſt; denn jede Gegend hat an einem mehr als am andern. Wo ſowohl Holz, Stein- und Braunkohlen, als Torf und Lohkäſe zu haben ſind, nimmt man das am beſten heitzende und das wohlfeilſte. Kiehn und Lohkäſe dienen meiſtens zum Anfeuern und Unterhalten. Es iſt nicht leicht irgendwo die Sparſamkeit ſo angebracht, wie hierbei, denn dieſe Ausgabe be- läuft ſich hoch. Für Heitzung großer Säle und mehrerer Zimmer in großen Gebäuden hat eine gut eingerichtete Luftheitzung große Vortheile.
7) Für Beleuchtung. Die ſchönſte und reinlichſte iſt die Wachsbeleuchtung. Wegen ihrer Koſtſpieligkeit iſt ſie aber weniger angewendet als die Talgbeleuchtung. Allgemein verbreitet iſt die Oelbeleuchtung wegen ihrer Wohlfeilheit in zweckmäßig conſtruirten Lampen, wegen des hellen und ſteten Lichtes, das einen größeren Raum als Wachs- und Talglichter erhellt. In Zimmern bedient man ſich des gereinigten Oeles. In neueſter Zeit hat man auch in großen Gebäuden die Gasbeleuchtung mit Vortheil angewendet, die aber für kleine Räume, wo man mit dem Lichte herumzieht, nicht paßt.
8) Für Arzneien und Aerzte. Für Erſtere muß man an- ſchaffen, was nöthig iſt, ſowohl in der Familie als in Anſtalten. Vortheilhaft iſt immer, wenn man, was nicht blos in der Apotheke zu haben iſt, ſelbſt anſchafft oder produzirt. Iſt eine Hausapotheke für eine Familie vortheilhaft, ſo iſt ſie für eine Anſtalt eben ſo nöthig als der Vorrath an verſchiedenen ärztlichen Inſtrumenten und Geräthen, deren Zahl und Art ſich nach der Art und Aus- dehnung der Anſtalt richtet. Iſt ſolchen Anſtalten die Anſtellung beſonderer Aerzte und Direktoren unerläßlich, ſo hat die Wahl eines Hausarztes, der ſein jährliches Honorar bezieht, ſehr viele Vortheile für eine Familie.
9) Für Arbeitslohn. Dieſer richtet ſich ſowohl beim Ge- ſinde als bei den Taglöhnern und Stückarbeitern nach allgemeinen Sätzen, deren Erörterung in die Volkswirthſchaftslehre gehört.
§. 78. 3) Verwendung der Ueberſchüſſe.
Wenn nach Befriedigung der Bedürfniſſe noch etwas vom Ein- kommen übrig bleibt, ſo gibt es noch verſchiedene Zwecke, zu denen
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§. 77.
Beſchluß.
6) Für Heitzung. Hierzu wählt man dasjenige Material,
das in der Gegend gebräuchlich iſt; denn jede Gegend hat an einem
mehr als am andern. Wo ſowohl Holz, Stein- und Braunkohlen,
als Torf und Lohkäſe zu haben ſind, nimmt man das am beſten
heitzende und das wohlfeilſte. Kiehn und Lohkäſe dienen meiſtens
zum Anfeuern und Unterhalten. Es iſt nicht leicht irgendwo die
Sparſamkeit ſo angebracht, wie hierbei, denn dieſe Ausgabe be-
läuft ſich hoch. Für Heitzung großer Säle und mehrerer Zimmer
in großen Gebäuden hat eine gut eingerichtete Luftheitzung große
Vortheile.
7) Für Beleuchtung. Die ſchönſte und reinlichſte iſt die
Wachsbeleuchtung. Wegen ihrer Koſtſpieligkeit iſt ſie aber weniger
angewendet als die Talgbeleuchtung. Allgemein verbreitet iſt die
Oelbeleuchtung wegen ihrer Wohlfeilheit in zweckmäßig conſtruirten
Lampen, wegen des hellen und ſteten Lichtes, das einen größeren
Raum als Wachs- und Talglichter erhellt. In Zimmern bedient
man ſich des gereinigten Oeles. In neueſter Zeit hat man auch
in großen Gebäuden die Gasbeleuchtung mit Vortheil angewendet,
die aber für kleine Räume, wo man mit dem Lichte herumzieht,
nicht paßt.
8) Für Arzneien und Aerzte. Für Erſtere muß man an-
ſchaffen, was nöthig iſt, ſowohl in der Familie als in Anſtalten.
Vortheilhaft iſt immer, wenn man, was nicht blos in der Apotheke
zu haben iſt, ſelbſt anſchafft oder produzirt. Iſt eine Hausapotheke
für eine Familie vortheilhaft, ſo iſt ſie für eine Anſtalt eben ſo
nöthig als der Vorrath an verſchiedenen ärztlichen Inſtrumenten
und Geräthen, deren Zahl und Art ſich nach der Art und Aus-
dehnung der Anſtalt richtet. Iſt ſolchen Anſtalten die Anſtellung
beſonderer Aerzte und Direktoren unerläßlich, ſo hat die Wahl
eines Hausarztes, der ſein jährliches Honorar bezieht, ſehr viele
Vortheile für eine Familie.
9) Für Arbeitslohn. Dieſer richtet ſich ſowohl beim Ge-
ſinde als bei den Taglöhnern und Stückarbeitern nach allgemeinen
Sätzen, deren Erörterung in die Volkswirthſchaftslehre gehört.
§. 78.
3) Verwendung der Ueberſchüſſe.
Wenn nach Befriedigung der Bedürfniſſe noch etwas vom Ein-
kommen übrig bleibt, ſo gibt es noch verſchiedene Zwecke, zu denen
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/123>, abgerufen am 21.11.2024.
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