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Baumgart, Hermann: Handbuch der Poetik. Eine kritisch-theoretische Darstellung der Theorie der Dichtkunst. Stuttgart, 1887.

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wird ferner der überzeugenden Kraft sich verschließen können, mit der pba_713.002
die aristotelische Ethik nach diesen Gesichtspunkten die so vielfach benannten pba_713.003
Empfindungen auf einheitlich geordnete Gruppen zurückführt, pba_713.004
so daß sich auf einen Blick zeigt, wie die gangbaren Bezeichnungen pba_713.005
bald das Übermaß, bald den Mangel, mitunter die rechte Mitte treffen, pba_713.006
während die Sprache andrerseits bald diese bald jene beiden ohne Bezeichnung pba_713.007
läßt.

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Kant aber betrachtet das Gefühl so ausschließlich als ein dem pba_713.009
moralischen Gesetz gegnerisches Vermögen, daß er auch bei der Untersuchung pba_713.010
des rein ästhetischen Gebietes sich von dieser Voreingenommenheit pba_713.011
keinen Augenblick frei zu machen vermag. Man kann den Beweis pba_713.012
gegen ihn aus seinen eigenen Worten führen. Jn der "Kritik der pba_713.013
praktischen Vernunft" heißt es, nachdem der Satz aufgestellt ist, daß von pba_713.014
den Bestimmungsgründen des Willens alles ausgeschlossen werden müsse, pba_713.015
was sich als Objekt des Willens vor dem moralischen Gesetze darbiete, pba_713.016
folgendermaßen:1 "Nun finden wir aber unsere Natur, als sinnlicher pba_713.017
Wesen, so beschaffen, daß die Materie des Begehrungsvermögens pba_713.018
(Gegenstände der Neigung, es sei der Hoffnung oder Furcht) sich zuerst pba_713.019
aufdringt und unser pathologisch bestimmbares Selbst, ob es gleich durch pba_713.020
seine Maximen zur allgemeinen Gesetzgebung ganz untauglich ist, dennoch pba_713.021
gleich, als ob es unser ganzes Selbst ausmachte, seine Ansprüche vorher pba_713.022
und als die ersten und ursprünglichen geltend zu machen bestrebt pba_713.023
sei. Man kann diesen Hang, sich selbst nach den subjektiven Bestimmungsgründen pba_713.024
seiner Willkür zum objektiven Bestimmungsgrunde des Willens pba_713.025
zu machen, die Selbstliebe nennen, welche, wenn sie sich gesetzgebend pba_713.026
und zum unbedingten praktischen Prinzip macht, Eigendünkel heißen pba_713.027
kann. Nun schließt das moralische Gesetz, welches allein wahrhaftig pba_713.028
(nämlich in aller Absicht) objektiv ist, den Einfluß der Selbstliebe auf pba_713.029
das oberste praktische Prinzip gänzlich aus, und thut dem Eigendünkel, pba_713.030
der die subjektiven Bedingungen des ersteren als Gesetze vorschreibt, pba_713.031
unendlichen Abbruch. Was nun unserem Eigendünkel in unserem eigenen pba_713.032
Urteile Abbruch thut, das demütigt. Also demütigt das moralische pba_713.033
Gesetz unvermeidlich jeden Menschen, indem dieser mit demselben den pba_713.034
sinnlichen Hang seiner Natur vergleicht. Dasjenige, dessen Vorstellung pba_713.035
als Bestimmungsgrund unseres Willens, uns in unserem pba_713.036
Selbstbewußtsein demütigt, erweckt, sofern als es positiv und Bestimmungsgrund pba_713.037
ist, für sich Achtung. Also ist das moralische Gesetz pba_713.038
auch subjektiv ein Grund der Achtung. Da nun alles, was in der

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S. VIII, S. 198 ff.

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wird ferner der überzeugenden Kraft sich verschließen können, mit der pba_713.002
die aristotelische Ethik nach diesen Gesichtspunkten die so vielfach benannten pba_713.003
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bald das Übermaß, bald den Mangel, mitunter die rechte Mitte treffen, pba_713.006
während die Sprache andrerseits bald diese bald jene beiden ohne Bezeichnung pba_713.007
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Kant aber betrachtet das Gefühl so ausschließlich als ein dem pba_713.009
moralischen Gesetz gegnerisches Vermögen, daß er auch bei der Untersuchung pba_713.010
des rein ästhetischen Gebietes sich von dieser Voreingenommenheit pba_713.011
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gegen ihn aus seinen eigenen Worten führen. Jn der „Kritik der pba_713.013
praktischen Vernunft“ heißt es, nachdem der Satz aufgestellt ist, daß von pba_713.014
den Bestimmungsgründen des Willens alles ausgeschlossen werden müsse, pba_713.015
was sich als Objekt des Willens vor dem moralischen Gesetze darbiete, pba_713.016
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Wesen, so beschaffen, daß die Materie des Begehrungsvermögens pba_713.018
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aufdringt und unser pathologisch bestimmbares Selbst, ob es gleich durch pba_713.020
seine Maximen zur allgemeinen Gesetzgebung ganz untauglich ist, dennoch pba_713.021
gleich, als ob es unser ganzes Selbst ausmachte, seine Ansprüche vorher pba_713.022
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zu machen, die Selbstliebe nennen, welche, wenn sie sich gesetzgebend pba_713.026
und zum unbedingten praktischen Prinzip macht, Eigendünkel heißen pba_713.027
kann. Nun schließt das moralische Gesetz, welches allein wahrhaftig pba_713.028
(nämlich in aller Absicht) objektiv ist, den Einfluß der Selbstliebe auf pba_713.029
das oberste praktische Prinzip gänzlich aus, und thut dem Eigendünkel, pba_713.030
der die subjektiven Bedingungen des ersteren als Gesetze vorschreibt, pba_713.031
unendlichen Abbruch. Was nun unserem Eigendünkel in unserem eigenen pba_713.032
Urteile Abbruch thut, das demütigt. Also demütigt das moralische pba_713.033
Gesetz unvermeidlich jeden Menschen, indem dieser mit demselben den pba_713.034
sinnlichen Hang seiner Natur vergleicht. Dasjenige, dessen Vorstellung pba_713.035
als Bestimmungsgrund unseres Willens, uns in unserem pba_713.036
Selbstbewußtsein demütigt, erweckt, sofern als es positiv und Bestimmungsgrund pba_713.037
ist, für sich Achtung. Also ist das moralische Gesetz pba_713.038
auch subjektiv ein Grund der Achtung. Da nun alles, was in der

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Zitationshilfe: Baumgart, Hermann: Handbuch der Poetik. Eine kritisch-theoretische Darstellung der Theorie der Dichtkunst. Stuttgart, 1887, S. 713. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumgart_poetik_1887/731>, abgerufen am 28.04.2024.