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Basedow, Johann Bernhard: Das in Dessau errichtete Philanthropinum. Leipzig, 1774.

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Von unserm Verhalten
solche Pensionisten, denen es an Naturgaben und
biegsamen Herzen nicht fehlt, die aber durch Zwang
und Ekel, besonders durch das verwünschte Aus-
wendiglernen, so unglücklich geworden sind, daß
man wenig Hoffnung hat, sie in den Studien wei-
ter zu bringen.

8) Der Gehorsam wird, wenn er durch
menschlichere Mittel nicht mehr möglich scheint,
auch durch Leibesstrafen erzwungen. Wenn
auch dieses, nachdem ein Pensionist ein Jahr hier
gewesen ist, nicht gelingt (denn es giebt einige so
verdorbne Seelen, die man in einer gemeinschaft-
lichen Erziehung ohne Schaden des Ganzen nicht
bessern kann); so steht den Eltern die Wahl frey,
ob sie ihrem Sohne hier, damit er am Unterrichte
Theil nehme, einen besondern Zuchtmeister halten,
oder aus dem Seminar nehmen wollen. Zu diesem
Gehorsame gehört auch die Enthaltsamkeit von ver-
botnen Oertern, von (NB.) verläumderischen
Lügen, von vorsetzlicher oder angewöhnter Gewalt-
thätigkeit an Personen und brauchbaren Dingen,
u. s. w.

9) Zum Fleisse in Studien wird also
kein Pensionist gezwungen.
Aber die Zeit
eines jeden, die man täglich, die Schlafzeit aus-
genommen, auf 17 Stunden rechnet, ist der an-
wachsenden Jugend folgendermassen eingetheilt.
Sechs zum Essen, Trinken, Anzuge und eigent-
lichen Vergnügungen. Eine Stunde zur streng-
sten Ordnung in Wohnung, Kleidung, Geräth,
Büchern, Rechnung und Briefen. Fünf Stun-

den

Von unſerm Verhalten
ſolche Penſioniſten, denen es an Naturgaben und
biegſamen Herzen nicht fehlt, die aber durch Zwang
und Ekel, beſonders durch das verwuͤnſchte Aus-
wendiglernen, ſo ungluͤcklich geworden ſind, daß
man wenig Hoffnung hat, ſie in den Studien wei-
ter zu bringen.

8) Der Gehorſam wird, wenn er durch
menſchlichere Mittel nicht mehr moͤglich ſcheint,
auch durch Leibesſtrafen erzwungen. Wenn
auch dieſes, nachdem ein Penſioniſt ein Jahr hier
geweſen iſt, nicht gelingt (denn es giebt einige ſo
verdorbne Seelen, die man in einer gemeinſchaft-
lichen Erziehung ohne Schaden des Ganzen nicht
beſſern kann); ſo ſteht den Eltern die Wahl frey,
ob ſie ihrem Sohne hier, damit er am Unterrichte
Theil nehme, einen beſondern Zuchtmeiſter halten,
oder aus dem Seminar nehmen wollen. Zu dieſem
Gehorſame gehoͤrt auch die Enthaltſamkeit von ver-
botnen Oertern, von (NB.) verlaͤumderiſchen
Luͤgen, von vorſetzlicher oder angewoͤhnter Gewalt-
thaͤtigkeit an Perſonen und brauchbaren Dingen,
u. ſ. w.

9) Zum Fleiſſe in Studien wird alſo
kein Penſioniſt gezwungen.
Aber die Zeit
eines jeden, die man taͤglich, die Schlafzeit aus-
genommen, auf 17 Stunden rechnet, iſt der an-
wachſenden Jugend folgendermaſſen eingetheilt.
Sechs zum Eſſen, Trinken, Anzuge und eigent-
lichen Vergnuͤgungen. Eine Stunde zur ſtreng-
ſten Ordnung in Wohnung, Kleidung, Geraͤth,
Buͤchern, Rechnung und Briefen. Fuͤnf Stun-

den
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[16/0052] Von unſerm Verhalten ſolche Penſioniſten, denen es an Naturgaben und biegſamen Herzen nicht fehlt, die aber durch Zwang und Ekel, beſonders durch das verwuͤnſchte Aus- wendiglernen, ſo ungluͤcklich geworden ſind, daß man wenig Hoffnung hat, ſie in den Studien wei- ter zu bringen. 8) Der Gehorſam wird, wenn er durch menſchlichere Mittel nicht mehr moͤglich ſcheint, auch durch Leibesſtrafen erzwungen. Wenn auch dieſes, nachdem ein Penſioniſt ein Jahr hier geweſen iſt, nicht gelingt (denn es giebt einige ſo verdorbne Seelen, die man in einer gemeinſchaft- lichen Erziehung ohne Schaden des Ganzen nicht beſſern kann); ſo ſteht den Eltern die Wahl frey, ob ſie ihrem Sohne hier, damit er am Unterrichte Theil nehme, einen beſondern Zuchtmeiſter halten, oder aus dem Seminar nehmen wollen. Zu dieſem Gehorſame gehoͤrt auch die Enthaltſamkeit von ver- botnen Oertern, von (NB.) verlaͤumderiſchen Luͤgen, von vorſetzlicher oder angewoͤhnter Gewalt- thaͤtigkeit an Perſonen und brauchbaren Dingen, u. ſ. w. 9) Zum Fleiſſe in Studien wird alſo kein Penſioniſt gezwungen. Aber die Zeit eines jeden, die man taͤglich, die Schlafzeit aus- genommen, auf 17 Stunden rechnet, iſt der an- wachſenden Jugend folgendermaſſen eingetheilt. Sechs zum Eſſen, Trinken, Anzuge und eigent- lichen Vergnuͤgungen. Eine Stunde zur ſtreng- ſten Ordnung in Wohnung, Kleidung, Geraͤth, Buͤchern, Rechnung und Briefen. Fuͤnf Stun- den

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Zitationshilfe: Basedow, Johann Bernhard: Das in Dessau errichtete Philanthropinum. Leipzig, 1774, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/basedow_philanthropinum_1774/52>, abgerufen am 22.11.2024.