Grantener für Grautener, der in grauer Kutte geht. Fetzer, vom lat. facere.Klant wird bei Richey, "Hamburger Jdiotikon", S. 445, in der Schreibung Clant als Geselle, socius, erläutert. Vgl. Adelung, III, S. 1465, unter Kaland.
Dreizehntes Kapitel. f)Der Liber Vagatorum.
Schon Th. I, S. 141, ist ausgesprochen worden, daß das Vocabular des Liber Vagatorum unabhängig gearbeitet und zur Erläuterung der damals überhaupt gängigen Gaunerausdrücke dem Liber Vagatorum angehängt worden ist. Diese Ansicht wird schon dadurch verstärkt, wenn man Schreibung und Wortform des Vocabulars mit dem eigentlichen Liber Vagatorum vergleicht. Ueberdies drängt derselbe am Schluß der Notabilien, ganz wie das baseler Rathsmandat, die Gaunerausdrücke mit ihren eigen- thümlichen Erläuterungen wie ein lexikales Specimen zusammen, was schwerlich der Fall hätte sein können, wenn der Verfasser selbst ein besonderes Vocabular zu schreiben beabsichtigt hätte. Auch enthält der Liber Vagatorum in seinen 28 Kapiteln und in den Notabilien Ausdrücke, welche zum Theil gar nicht im Vocabular vorkommen, während letzteres wiederum nur wenig Wörter hat, welche im erstern vorkommen. Während nun mit Bestimmtheit behauptet werden kann, daß der ersichtlich vollständig nach dem handschriftlichen baseler Mandat gearbeitete Liber Vagatorum auch in Basel selbst entstanden ist, gibt der Bedeler orden das glaub- würdige Zeugniß, daß das Vocabular "von dem Spitelmeister vp dem Ryn" herstammt und zum ersten mal mit dem Liber Vaga- torum in Pforzheim gedruckt worden ist.
Die einzelnen Vocabeln des Liber Vagatorum und seines Wörterbuchs sind theils in ihrer hebräischen Abstammung (vgl. Th. III, S. 402) von Wagenseil und anderweitig nachgewiesen, auch im ersten bis dritten Theile dieses Werks hier und da zer-
Grantener für Grautener, der in grauer Kutte geht. Fetzer, vom lat. facere.Klant wird bei Richey, „Hamburger Jdiotikon“, S. 445, in der Schreibung Clant als Geſelle, socius, erläutert. Vgl. Adelung, III, S. 1465, unter Kaland.
Dreizehntes Kapitel. f)Der Liber Vagatorum.
Schon Th. I, S. 141, iſt ausgeſprochen worden, daß das Vocabular des Liber Vagatorum unabhängig gearbeitet und zur Erläuterung der damals überhaupt gängigen Gaunerausdrücke dem Liber Vagatorum angehängt worden iſt. Dieſe Anſicht wird ſchon dadurch verſtärkt, wenn man Schreibung und Wortform des Vocabulars mit dem eigentlichen Liber Vagatorum vergleicht. Ueberdies drängt derſelbe am Schluß der Notabilien, ganz wie das baſeler Rathsmandat, die Gaunerausdrücke mit ihren eigen- thümlichen Erläuterungen wie ein lexikales Specimen zuſammen, was ſchwerlich der Fall hätte ſein können, wenn der Verfaſſer ſelbſt ein beſonderes Vocabular zu ſchreiben beabſichtigt hätte. Auch enthält der Liber Vagatorum in ſeinen 28 Kapiteln und in den Notabilien Ausdrücke, welche zum Theil gar nicht im Vocabular vorkommen, während letzteres wiederum nur wenig Wörter hat, welche im erſtern vorkommen. Während nun mit Beſtimmtheit behauptet werden kann, daß der erſichtlich vollſtändig nach dem handſchriftlichen baſeler Mandat gearbeitete Liber Vagatorum auch in Baſel ſelbſt entſtanden iſt, gibt der Bedeler orden das glaub- würdige Zeugniß, daß das Vocabular „von dem Spitelmeiſter vp dem Ryn“ herſtammt und zum erſten mal mit dem Liber Vaga- torum in Pforzheim gedruckt worden iſt.
Die einzelnen Vocabeln des Liber Vagatorum und ſeines Wörterbuchs ſind theils in ihrer hebräiſchen Abſtammung (vgl. Th. III, S. 402) von Wagenſeil und anderweitig nachgewieſen, auch im erſten bis dritten Theile dieſes Werks hier und da zer-
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S. 445, in der Schreibung Clant als Geſelle, socius, erläutert.
Vgl. Adelung, III, S. 1465, unter Kaland.
Dreizehntes Kapitel.
f) Der Liber Vagatorum.
Schon Th. I, S. 141, iſt ausgeſprochen worden, daß das
Vocabular des Liber Vagatorum unabhängig gearbeitet und zur
Erläuterung der damals überhaupt gängigen Gaunerausdrücke
dem Liber Vagatorum angehängt worden iſt. Dieſe Anſicht wird
ſchon dadurch verſtärkt, wenn man Schreibung und Wortform des
Vocabulars mit dem eigentlichen Liber Vagatorum vergleicht.
Ueberdies drängt derſelbe am Schluß der Notabilien, ganz wie
das baſeler Rathsmandat, die Gaunerausdrücke mit ihren eigen-
thümlichen Erläuterungen wie ein lexikales Specimen zuſammen,
was ſchwerlich der Fall hätte ſein können, wenn der Verfaſſer
ſelbſt ein beſonderes Vocabular zu ſchreiben beabſichtigt hätte. Auch
enthält der Liber Vagatorum in ſeinen 28 Kapiteln und in den
Notabilien Ausdrücke, welche zum Theil gar nicht im Vocabular
vorkommen, während letzteres wiederum nur wenig Wörter hat,
welche im erſtern vorkommen. Während nun mit Beſtimmtheit
behauptet werden kann, daß der erſichtlich vollſtändig nach dem
handſchriftlichen baſeler Mandat gearbeitete Liber Vagatorum auch
in Baſel ſelbſt entſtanden iſt, gibt der Bedeler orden das glaub-
würdige Zeugniß, daß das Vocabular „von dem Spitelmeiſter vp
dem Ryn“ herſtammt und zum erſten mal mit dem Liber Vaga-
torum in Pforzheim gedruckt worden iſt.
Die einzelnen Vocabeln des Liber Vagatorum und ſeines
Wörterbuchs ſind theils in ihrer hebräiſchen Abſtammung (vgl.
Th. III, S. 402) von Wagenſeil und anderweitig nachgewieſen,
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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 4. Leipzig, 1862, S. 62. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum04_1862/74>, abgerufen am 22.11.2024.
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