Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 4. Leipzig, 1862.

Bild:
<< vorherige Seite

Grantener für Grautener, der in grauer Kutte geht. Fetzer,
vom lat. facere. Klant wird bei Richey, "Hamburger Jdiotikon",
S. 445, in der Schreibung Clant als Geselle, socius, erläutert.
Vgl. Adelung, III, S. 1465, unter Kaland.



Dreizehntes Kapitel.
f) Der Liber Vagatorum.

Schon Th. I, S. 141, ist ausgesprochen worden, daß das
Vocabular des Liber Vagatorum unabhängig gearbeitet und zur
Erläuterung der damals überhaupt gängigen Gaunerausdrücke
dem Liber Vagatorum angehängt worden ist. Diese Ansicht wird
schon dadurch verstärkt, wenn man Schreibung und Wortform des
Vocabulars mit dem eigentlichen Liber Vagatorum vergleicht.
Ueberdies drängt derselbe am Schluß der Notabilien, ganz wie
das baseler Rathsmandat, die Gaunerausdrücke mit ihren eigen-
thümlichen Erläuterungen wie ein lexikales Specimen zusammen,
was schwerlich der Fall hätte sein können, wenn der Verfasser
selbst ein besonderes Vocabular zu schreiben beabsichtigt hätte. Auch
enthält der Liber Vagatorum in seinen 28 Kapiteln und in den
Notabilien Ausdrücke, welche zum Theil gar nicht im Vocabular
vorkommen, während letzteres wiederum nur wenig Wörter hat,
welche im erstern vorkommen. Während nun mit Bestimmtheit
behauptet werden kann, daß der ersichtlich vollständig nach dem
handschriftlichen baseler Mandat gearbeitete Liber Vagatorum auch
in Basel selbst entstanden ist, gibt der Bedeler orden das glaub-
würdige Zeugniß, daß das Vocabular "von dem Spitelmeister vp
dem Ryn" herstammt und zum ersten mal mit dem Liber Vaga-
torum
in Pforzheim gedruckt worden ist.

Die einzelnen Vocabeln des Liber Vagatorum und seines
Wörterbuchs sind theils in ihrer hebräischen Abstammung (vgl.
Th. III, S. 402) von Wagenseil und anderweitig nachgewiesen,
auch im ersten bis dritten Theile dieses Werks hier und da zer-

Grantener für Grautener, der in grauer Kutte geht. Fetzer,
vom lat. facere. Klant wird bei Richey, „Hamburger Jdiotikon“,
S. 445, in der Schreibung Clant als Geſelle, socius, erläutert.
Vgl. Adelung, III, S. 1465, unter Kaland.



Dreizehntes Kapitel.
f) Der Liber Vagatorum.

Schon Th. I, S. 141, iſt ausgeſprochen worden, daß das
Vocabular des Liber Vagatorum unabhängig gearbeitet und zur
Erläuterung der damals überhaupt gängigen Gaunerausdrücke
dem Liber Vagatorum angehängt worden iſt. Dieſe Anſicht wird
ſchon dadurch verſtärkt, wenn man Schreibung und Wortform des
Vocabulars mit dem eigentlichen Liber Vagatorum vergleicht.
Ueberdies drängt derſelbe am Schluß der Notabilien, ganz wie
das baſeler Rathsmandat, die Gaunerausdrücke mit ihren eigen-
thümlichen Erläuterungen wie ein lexikales Specimen zuſammen,
was ſchwerlich der Fall hätte ſein können, wenn der Verfaſſer
ſelbſt ein beſonderes Vocabular zu ſchreiben beabſichtigt hätte. Auch
enthält der Liber Vagatorum in ſeinen 28 Kapiteln und in den
Notabilien Ausdrücke, welche zum Theil gar nicht im Vocabular
vorkommen, während letzteres wiederum nur wenig Wörter hat,
welche im erſtern vorkommen. Während nun mit Beſtimmtheit
behauptet werden kann, daß der erſichtlich vollſtändig nach dem
handſchriftlichen baſeler Mandat gearbeitete Liber Vagatorum auch
in Baſel ſelbſt entſtanden iſt, gibt der Bedeler orden das glaub-
würdige Zeugniß, daß das Vocabular „von dem Spitelmeiſter vp
dem Ryn“ herſtammt und zum erſten mal mit dem Liber Vaga-
torum
in Pforzheim gedruckt worden iſt.

Die einzelnen Vocabeln des Liber Vagatorum und ſeines
Wörterbuchs ſind theils in ihrer hebräiſchen Abſtammung (vgl.
Th. III, S. 402) von Wagenſeil und anderweitig nachgewieſen,
auch im erſten bis dritten Theile dieſes Werks hier und da zer-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <div n="5">
                <p><pb facs="#f0074" n="62"/><hi rendition="#g">Grantener</hi> für <hi rendition="#g">Grautener,</hi> der in grauer Kutte geht. <hi rendition="#g">Fetzer,</hi><lb/>
vom lat. <hi rendition="#aq">facere.</hi> <hi rendition="#g">Klant</hi> wird bei Richey, &#x201E;Hamburger Jdiotikon&#x201C;,<lb/>
S. 445, in der Schreibung Clant als Ge&#x017F;elle, <hi rendition="#aq">socius,</hi> erläutert.<lb/>
Vgl. Adelung, <hi rendition="#aq">III</hi>, S. 1465, unter Kaland.</p>
              </div><lb/>
              <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
              <div n="5">
                <head> <hi rendition="#fr">Dreizehntes Kapitel.</hi><lb/> <hi rendition="#aq">f)</hi> <hi rendition="#b">Der <hi rendition="#aq">Liber Vagatorum.</hi></hi> </head><lb/>
                <p>Schon Th. <hi rendition="#aq">I</hi>, S. 141, i&#x017F;t ausge&#x017F;prochen worden, daß das<lb/>
Vocabular des <hi rendition="#aq">Liber Vagatorum</hi> unabhängig gearbeitet und zur<lb/>
Erläuterung der damals überhaupt gängigen Gaunerausdrücke<lb/>
dem <hi rendition="#aq">Liber Vagatorum</hi> angehängt worden i&#x017F;t. Die&#x017F;e An&#x017F;icht wird<lb/>
&#x017F;chon dadurch ver&#x017F;tärkt, wenn man Schreibung und Wortform des<lb/>
Vocabulars mit dem eigentlichen <hi rendition="#aq">Liber Vagatorum</hi> vergleicht.<lb/>
Ueberdies drängt der&#x017F;elbe am Schluß der Notabilien, ganz wie<lb/>
das ba&#x017F;eler Rathsmandat, die Gaunerausdrücke mit ihren eigen-<lb/>
thümlichen Erläuterungen wie ein lexikales Specimen zu&#x017F;ammen,<lb/>
was &#x017F;chwerlich der Fall hätte &#x017F;ein können, wenn der Verfa&#x017F;&#x017F;er<lb/>
&#x017F;elb&#x017F;t ein be&#x017F;onderes Vocabular zu &#x017F;chreiben beab&#x017F;ichtigt hätte. Auch<lb/>
enthält der <hi rendition="#aq">Liber Vagatorum</hi> in &#x017F;einen 28 Kapiteln und in den<lb/>
Notabilien Ausdrücke, welche zum Theil gar nicht im Vocabular<lb/>
vorkommen, während letzteres wiederum nur wenig Wörter hat,<lb/>
welche im er&#x017F;tern vorkommen. Während nun mit Be&#x017F;timmtheit<lb/>
behauptet werden kann, daß der er&#x017F;ichtlich voll&#x017F;tändig nach dem<lb/>
hand&#x017F;chriftlichen ba&#x017F;eler Mandat gearbeitete <hi rendition="#aq">Liber Vagatorum</hi> auch<lb/>
in Ba&#x017F;el &#x017F;elb&#x017F;t ent&#x017F;tanden i&#x017F;t, gibt der <hi rendition="#g">Bedeler orden</hi> das glaub-<lb/>
würdige Zeugniß, daß das Vocabular &#x201E;von dem Spitelmei&#x017F;ter vp<lb/>
dem Ryn&#x201C; her&#x017F;tammt und zum er&#x017F;ten mal mit dem <hi rendition="#aq">Liber Vaga-<lb/>
torum</hi> in Pforzheim gedruckt worden i&#x017F;t.</p><lb/>
                <p>Die einzelnen Vocabeln des <hi rendition="#aq">Liber Vagatorum</hi> und &#x017F;eines<lb/>
Wörterbuchs &#x017F;ind theils in ihrer hebräi&#x017F;chen Ab&#x017F;tammung (vgl.<lb/>
Th. <hi rendition="#aq">III</hi>, S. 402) von Wagen&#x017F;eil und anderweitig nachgewie&#x017F;en,<lb/>
auch im er&#x017F;ten bis dritten Theile die&#x017F;es Werks hier und da zer-<lb/></p>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[62/0074] Grantener für Grautener, der in grauer Kutte geht. Fetzer, vom lat. facere. Klant wird bei Richey, „Hamburger Jdiotikon“, S. 445, in der Schreibung Clant als Geſelle, socius, erläutert. Vgl. Adelung, III, S. 1465, unter Kaland. Dreizehntes Kapitel. f) Der Liber Vagatorum. Schon Th. I, S. 141, iſt ausgeſprochen worden, daß das Vocabular des Liber Vagatorum unabhängig gearbeitet und zur Erläuterung der damals überhaupt gängigen Gaunerausdrücke dem Liber Vagatorum angehängt worden iſt. Dieſe Anſicht wird ſchon dadurch verſtärkt, wenn man Schreibung und Wortform des Vocabulars mit dem eigentlichen Liber Vagatorum vergleicht. Ueberdies drängt derſelbe am Schluß der Notabilien, ganz wie das baſeler Rathsmandat, die Gaunerausdrücke mit ihren eigen- thümlichen Erläuterungen wie ein lexikales Specimen zuſammen, was ſchwerlich der Fall hätte ſein können, wenn der Verfaſſer ſelbſt ein beſonderes Vocabular zu ſchreiben beabſichtigt hätte. Auch enthält der Liber Vagatorum in ſeinen 28 Kapiteln und in den Notabilien Ausdrücke, welche zum Theil gar nicht im Vocabular vorkommen, während letzteres wiederum nur wenig Wörter hat, welche im erſtern vorkommen. Während nun mit Beſtimmtheit behauptet werden kann, daß der erſichtlich vollſtändig nach dem handſchriftlichen baſeler Mandat gearbeitete Liber Vagatorum auch in Baſel ſelbſt entſtanden iſt, gibt der Bedeler orden das glaub- würdige Zeugniß, daß das Vocabular „von dem Spitelmeiſter vp dem Ryn“ herſtammt und zum erſten mal mit dem Liber Vaga- torum in Pforzheim gedruckt worden iſt. Die einzelnen Vocabeln des Liber Vagatorum und ſeines Wörterbuchs ſind theils in ihrer hebräiſchen Abſtammung (vgl. Th. III, S. 402) von Wagenſeil und anderweitig nachgewieſen, auch im erſten bis dritten Theile dieſes Werks hier und da zer-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum04_1862
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum04_1862/74
Zitationshilfe: Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 4. Leipzig, 1862, S. 62. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum04_1862/74>, abgerufen am 18.05.2024.