Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 3. Leipzig, 1862.noch habe ich Gericht bei Jemand Sagt kann sehen jenen 1) Wol besser: [fremdsprachliches Material], Hinzurichtenden.
noch habe ich Gericht bei Jemand Sagt kann ſehen jenen 1) Wol beſſer: [fremdsprachliches Material], Hinzurichtenden.
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noch habe ich Gericht bei Jemand Sagt kann ſehen jenen
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ſchwenkt ſo vorzubringen Vertheidigung ſeiner zu etwas
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und fort rennt Reiter der und Tüchern den mit jener
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ſelbſt Verbrecher der wenn gar So halten inne läßt
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vor- Vertheidigung meiner zu etwas noch habe ich ſagt
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zurück mal fünf bis vier ſogar ihn man führt zubringen
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Findet ſein Weſentliches etwas Worten ſeinen an muß nur
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wo entlaſſen er wird ſo Freiſprechung zur Grund man
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Ausrufer Ein ausgeführt Steinigung zur er wird ſo nicht
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des Sohn der und der ruft und her ihm vor geht
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das er weil ausgeführt Steinigung zur wird des und
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Zeugen ſind die und die begangen Verbrechen das und
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und komme der weiß Vertheidigung ſeiner zu etwas wer
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un- Steinigungsplatze dem von man Wenn vor es bringe
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ihm zu man ſagt ſo iſt entfernt Ellen zehn gefähr
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Hingerichteten Alle ab Sündenbekenntniß dein Lege
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ablegen Sündenbekenntniß ihr vorher nämlich müſſen
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hat bekennt Verbrechen ſeine der Verbrecher jeder denn
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1) Wol beſſer: _ , Hinzurichtenden.
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