Hand, [fremdsprachliches Material], jadajim, beide Hände; [fremdsprachliches Material], jom, Tag, [fremdsprachliches Material], jo- maim, zwei Tage. Statt der Femininendung [fremdsprachliches Material] erscheint bei der Dualbildung stets noch die alte Endung ath mit langem an in offener Silbe, also [fremdsprachliches Material], z. B.: [fremdsprachliches Material], sapha, die Lippe, [fremdsprachliches Material], sephatajim, beide Lippen.
Hier scheint es am geeignetsten, den grammatischen Ausdruck status constructus kurz zu erläutern. Eine Flexion durch Casus existirt, wie schon gesagt, im Hebräischen nicht. Das Genitiv- verhältniß wird durch Unterordnung und unmittelbaren Anschluß an das regierende Nomen ausgedrückt. Das Nomen, welches als Genitiv zur nähern Bestimmung des andern Nomen dient, bleibt völlig unverändert, wird dem andern regierenden Nomen unmit- telbar nachgesetzt, mit diesem enger zusammen ausgesprochen und zieht den Ton nach sich. Durch dieses Hinziehen des Tons vom regierenden Nomen nach dem nähern Bestimmungsnomen werden die verkürzbaren Vocale des regierenden Nomen wirklich verkürzt, sodaß also das regierende Nomen insoweit eine Veränderung er- leidet. Das regierende Nomen steht in diesem Falle, nach gram- matischer Bezeichnung, im status constructus.1) Z. B.: [fremdsprachliches Material], dabar, Wort; [fremdsprachliches Material], dbar elohim, Wort Gottes; [fremdsprachliches Material] jand, Hand, [fremdsprachliches Material], jad hamelech, Hand des Königs. Außer- dem wird aber dem regierenden Worte im status constructus von der Plural- und Dualendung des Masculinums das [fremdsprachliches Material] ge- nommen und beide lauten auf [fremdsprachliches Material] aus, z. B.: [fremdsprachliches Material], susim, die Rosse, [fremdsprachliches Material], susei phareoh, die Rosse Pharao's; [fremdsprachliches Material], enaim, die Augen, [fremdsprachliches Material], die Augen des Mannes. Jm Femininum hat sich beim status constructus stets die alte Form auf [fremdsprachliches Material] anstatt der im status absolutus gewöhnlich ge- wordenen Endung [fremdsprachliches Material] erhalten, z. B.: [fremdsprachliches Material], die Königin Sabas. Das Weitere s. bei Rödiger, a. a. O., S. 166 c.
Um die Formveränderungen, welche das hebräische Nomen durch sein unmittelbares Zusammentreffen mit dem Pronomen, dem
1) Jm Gegensatz wird ein Nomen als im status absolutus bezeichnet, wenn es kein genitivisches Nomen nach sich hat.
Hand, [fremdsprachliches Material], jadajim, beide Hände; [fremdsprachliches Material], jom, Tag, [fremdsprachliches Material], jo- maim, zwei Tage. Statt der Femininendung [fremdsprachliches Material] erſcheint bei der Dualbildung ſtets noch die alte Endung ath mit langem ā in offener Silbe, alſo [fremdsprachliches Material], z. B.: [fremdsprachliches Material], sapha, die Lippe, [fremdsprachliches Material], sephatajim, beide Lippen.
Hier ſcheint es am geeignetſten, den grammatiſchen Ausdruck status constructus kurz zu erläutern. Eine Flexion durch Caſus exiſtirt, wie ſchon geſagt, im Hebräiſchen nicht. Das Genitiv- verhältniß wird durch Unterordnung und unmittelbaren Anſchluß an das regierende Nomen ausgedrückt. Das Nomen, welches als Genitiv zur nähern Beſtimmung des andern Nomen dient, bleibt völlig unverändert, wird dem andern regierenden Nomen unmit- telbar nachgeſetzt, mit dieſem enger zuſammen ausgeſprochen und zieht den Ton nach ſich. Durch dieſes Hinziehen des Tons vom regierenden Nomen nach dem nähern Beſtimmungsnomen werden die verkürzbaren Vocale des regierenden Nomen wirklich verkürzt, ſodaß alſo das regierende Nomen inſoweit eine Veränderung er- leidet. Das regierende Nomen ſteht in dieſem Falle, nach gram- matiſcher Bezeichnung, im status constructus.1) Z. B.: [fremdsprachliches Material], dabar, Wort; [fremdsprachliches Material], dbar elohim, Wort Gottes; [fremdsprachliches Material] jād, Hand, [fremdsprachliches Material], jăd hamélech, Hand des Königs. Außer- dem wird aber dem regierenden Worte im status constructus von der Plural- und Dualendung des Masculinums das [fremdsprachliches Material] ge- nommen und beide lauten auf [fremdsprachliches Material] aus, z. B.: [fremdsprachliches Material], susim, die Roſſe, [fremdsprachliches Material], susei phareoh, die Roſſe Pharao’s; [fremdsprachliches Material], enaim, die Augen, [fremdsprachliches Material], die Augen des Mannes. Jm Femininum hat ſich beim status constructus ſtets die alte Form auf [fremdsprachliches Material] anſtatt der im status absolutus gewöhnlich ge- wordenen Endung [fremdsprachliches Material] erhalten, z. B.: [fremdsprachliches Material], die Königin Sabas. Das Weitere ſ. bei Rödiger, a. a. O., S. 166 c.
Um die Formveränderungen, welche das hebräiſche Nomen durch ſein unmittelbares Zuſammentreffen mit dem Pronomen, dem
1) Jm Gegenſatz wird ein Nomen als im status absolutus bezeichnet, wenn es kein genitiviſches Nomen nach ſich hat.
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verhältniß wird durch Unterordnung und unmittelbaren Anſchluß
an das regierende Nomen ausgedrückt. Das Nomen, welches als
Genitiv zur nähern Beſtimmung des andern Nomen dient, bleibt
völlig unverändert, wird dem andern regierenden Nomen unmit-
telbar nachgeſetzt, mit dieſem enger zuſammen ausgeſprochen und
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regierenden Nomen nach dem nähern Beſtimmungsnomen werden
die verkürzbaren Vocale des regierenden Nomen wirklich verkürzt,
ſodaß alſo das regierende Nomen inſoweit eine Veränderung er-
leidet. Das regierende Nomen ſteht in dieſem Falle, nach gram-
matiſcher Bezeichnung, im status constructus. 1) Z. B.: _ ,
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jād, Hand, _ , jăd hamélech, Hand des Königs. Außer-
dem wird aber dem regierenden Worte im status constructus
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nommen und beide lauten auf _ aus, z. B.: _ , susim,
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_ , enaim, die Augen, _ , die Augen des Mannes.
Jm Femininum hat ſich beim status constructus ſtets die alte
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wordenen Endung _ erhalten, z. B.: _ , die Königin
Sabas. Das Weitere ſ. bei Rödiger, a. a. O., S. 166 c.
Um die Formveränderungen, welche das hebräiſche Nomen
durch ſein unmittelbares Zuſammentreffen mit dem Pronomen, dem
1) Jm Gegenſatz wird ein Nomen als im status absolutus bezeichnet,
wenn es kein genitiviſches Nomen nach ſich hat.
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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 3. Leipzig, 1862, S. 362. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum03_1862/396>, abgerufen am 22.11.2024.
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