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Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858.

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Dazu wird auch zuweilen der Weg über das Dach eines oder
mehrerer benachbarter Häuser gewählt, wenn an das zu bestehlende
Haus nicht sicher anzukommen ist. Letzteres geschieht besonders
dann, wenn das Haus von guten Hunden bewacht wird, welchen
kein Gift beizubringen ist.



Achtunddreißigstes Kapitel.
g) Das Pegern.

Gewöhnlich versuchen die Schränker vor dem Diebstahl, oft
schon mehrere Tage vorher, die ihnen hinderlichen Hunde zu
pegern, zu vergiften. Der den Hunden vorgeworfene vergiftete
Teig, Kuchen und sonstiges Gebäck, namentlich auch Fleisch und
am häufigsten Wurst 1) wird Sam, ([fremdsprachliches Material - fehlt], Gewürz, Gift) oder
Peiger genannt. 2)

Das Gift besteht nicht immer aus der allerdings am leichte-
sten von allen Giften aus Droguenhandlungen und Apotheken
unter irgendeinem Vorwande 3) zu kaufenden Nux vomica, son-

1) Vergiftete Wurst sieht am unverfänglichsten aus, und wird selten
untersucht, wenn ein Gauner damit angehalten wird, da sich die Ausrede wie
von selbst versteht, daß er das Stückchen Wurst als seinen Mundproviant bei
sich führe.
2) Von [fremdsprachliches Material - fehlt] (peger), Leichnam, Aas, Luder; im Jüdisch-Deutschen im
verächtlichen Sinn für christliche Leichen und crepirtes Vieh gebraucht, wie
z. B. von dem Leichnam des christlichen diebischen Maurers zu Regensburg, in
der Maase; bei Wagenseil, "Jüdisch-Deutsche Belehrung" (Königsberg 1699),
S. 327 u. 328. Das Pegern der Hunde läßt sich vielleicht einigermaßen da-
durch verhindern, daß man ihnen des Nachts dichte Maulkörbe umlegt. Aber
doch auch auf andere Weise wissen die Schränker die Hunde zu kirren, beson-
ders durch Hinwerfen von Lappen mit dem Schweiß hitziger Hündinnen, oder
durch mitgebrachte Hündinnen selbst, welche man fast immer bei Gaunern findet
und welche sie sogar auf ihre Unternehmungen sehr häufig mitnehmen. Das
Halten von Hündinnen auf dem Lande ist jedenfalls rathsamer als das
Halten männlicher Hunde, da sie sich nicht so leicht durch jene gaunerischen
Mittel beschwichtigen lassen, wie letztere.
3) Vgl. Thiele, a. a. O., I, 78.

Dazu wird auch zuweilen der Weg über das Dach eines oder
mehrerer benachbarter Häuſer gewählt, wenn an das zu beſtehlende
Haus nicht ſicher anzukommen iſt. Letzteres geſchieht beſonders
dann, wenn das Haus von guten Hunden bewacht wird, welchen
kein Gift beizubringen iſt.



Achtunddreißigſtes Kapitel.
γ) Das Pegern.

Gewöhnlich verſuchen die Schränker vor dem Diebſtahl, oft
ſchon mehrere Tage vorher, die ihnen hinderlichen Hunde zu
pegern, zu vergiften. Der den Hunden vorgeworfene vergiftete
Teig, Kuchen und ſonſtiges Gebäck, namentlich auch Fleiſch und
am häufigſten Wurſt 1) wird Sam, ([fremdsprachliches Material – fehlt], Gewürz, Gift) oder
Peiger genannt. 2)

Das Gift beſteht nicht immer aus der allerdings am leichte-
ſten von allen Giften aus Droguenhandlungen und Apotheken
unter irgendeinem Vorwande 3) zu kaufenden Nux vomica, ſon-

1) Vergiftete Wurſt ſieht am unverfänglichſten aus, und wird ſelten
unterſucht, wenn ein Gauner damit angehalten wird, da ſich die Ausrede wie
von ſelbſt verſteht, daß er das Stückchen Wurſt als ſeinen Mundproviant bei
ſich führe.
2) Von [fremdsprachliches Material – fehlt] (peger), Leichnam, Aas, Luder; im Jüdiſch-Deutſchen im
verächtlichen Sinn für chriſtliche Leichen und crepirtes Vieh gebraucht, wie
z. B. von dem Leichnam des chriſtlichen diebiſchen Maurers zu Regensburg, in
der Maaſe; bei Wagenſeil, „Jüdiſch-Deutſche Belehrung“ (Königsberg 1699),
S. 327 u. 328. Das Pegern der Hunde läßt ſich vielleicht einigermaßen da-
durch verhindern, daß man ihnen des Nachts dichte Maulkörbe umlegt. Aber
doch auch auf andere Weiſe wiſſen die Schränker die Hunde zu kirren, beſon-
ders durch Hinwerfen von Lappen mit dem Schweiß hitziger Hündinnen, oder
durch mitgebrachte Hündinnen ſelbſt, welche man faſt immer bei Gaunern findet
und welche ſie ſogar auf ihre Unternehmungen ſehr häufig mitnehmen. Das
Halten von Hündinnen auf dem Lande iſt jedenfalls rathſamer als das
Halten männlicher Hunde, da ſie ſich nicht ſo leicht durch jene gauneriſchen
Mittel beſchwichtigen laſſen, wie letztere.
3) Vgl. Thiele, a. a. O., I, 78.
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[136/0148] Dazu wird auch zuweilen der Weg über das Dach eines oder mehrerer benachbarter Häuſer gewählt, wenn an das zu beſtehlende Haus nicht ſicher anzukommen iſt. Letzteres geſchieht beſonders dann, wenn das Haus von guten Hunden bewacht wird, welchen kein Gift beizubringen iſt. Achtunddreißigſtes Kapitel. γ) Das Pegern. Gewöhnlich verſuchen die Schränker vor dem Diebſtahl, oft ſchon mehrere Tage vorher, die ihnen hinderlichen Hunde zu pegern, zu vergiften. Der den Hunden vorgeworfene vergiftete Teig, Kuchen und ſonſtiges Gebäck, namentlich auch Fleiſch und am häufigſten Wurſt 1) wird Sam, (_ , Gewürz, Gift) oder Peiger genannt. 2) Das Gift beſteht nicht immer aus der allerdings am leichte- ſten von allen Giften aus Droguenhandlungen und Apotheken unter irgendeinem Vorwande 3) zu kaufenden Nux vomica, ſon- 1) Vergiftete Wurſt ſieht am unverfänglichſten aus, und wird ſelten unterſucht, wenn ein Gauner damit angehalten wird, da ſich die Ausrede wie von ſelbſt verſteht, daß er das Stückchen Wurſt als ſeinen Mundproviant bei ſich führe. 2) Von _ (peger), Leichnam, Aas, Luder; im Jüdiſch-Deutſchen im verächtlichen Sinn für chriſtliche Leichen und crepirtes Vieh gebraucht, wie z. B. von dem Leichnam des chriſtlichen diebiſchen Maurers zu Regensburg, in der Maaſe; bei Wagenſeil, „Jüdiſch-Deutſche Belehrung“ (Königsberg 1699), S. 327 u. 328. Das Pegern der Hunde läßt ſich vielleicht einigermaßen da- durch verhindern, daß man ihnen des Nachts dichte Maulkörbe umlegt. Aber doch auch auf andere Weiſe wiſſen die Schränker die Hunde zu kirren, beſon- ders durch Hinwerfen von Lappen mit dem Schweiß hitziger Hündinnen, oder durch mitgebrachte Hündinnen ſelbſt, welche man faſt immer bei Gaunern findet und welche ſie ſogar auf ihre Unternehmungen ſehr häufig mitnehmen. Das Halten von Hündinnen auf dem Lande iſt jedenfalls rathſamer als das Halten männlicher Hunde, da ſie ſich nicht ſo leicht durch jene gauneriſchen Mittel beſchwichtigen laſſen, wie letztere. 3) Vgl. Thiele, a. a. O., I, 78.

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Zitationshilfe: Avé-Lallemant, Friedrich Christian Benedikt: Das Deutsche Gaunerthum. Bd. 2. Leipzig, 1858, S. 136. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/avelallemant_gaunerthum02_1858/148>, abgerufen am 24.11.2024.