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Allgemeine Zeitung. Nr. 182. Augsburg, 30. Juni 1840.

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Dank, in der Rettung unserer geliebten angebeteten Monarchin sind auch wir gerettet worden ! Ihr Leben und Irlands Glück sind wie durch ein magisches Band aufs innigste in einander verschlungen. - Thöricht ist es, jenes Verbrechen als ein isolirtes darstellen zu wollen; der mörderische Verräther war nicht der einzige Verbrecher; groß, wie seine Schuld ist, war er bloß das Werkzeug größerer Schurken. Er, der Aufwärter, der Küchenjunge, geht gekleidet als ein Gentleman: er unterhält sich mit Pistolenschießen: wer gibt ihm das Geld dazu? Wer sind die, deren fingirte Namen sich auf jener Liste verzeichnet finden? ... Mißdeutet mich nicht. Nicht einen Prinzen oder Lord, oder großen Mann, mein' ich der Theilnahme an jenem Verbrechen anzuklagen, sondern nur gewisse Untergebene (underlings) der Orangisten - Tory - Partei, und zugleich - absichtlich oder nicht - jene verleumderischen Organe der Tory-Presse: die dreifarbige schurkische Times, die scheinheilig ungläubige Post, den boshaft geifernden Herald, und den bluttröpfelnden Standard. Haben diese Blätter nicht Tag auf Tag die schamlosesten Verleumdungen gegen die Königin losgelassen? Die Times vornweg und die Post im Nachtrab? Der Schmutz einer Gosse ist Reinheit im Vergleich mit der Sprache der Times; der Schlamm von Billingsgate verschwindet vor der größern Verworfenheit dieses Blattes. Die Wirkung desselben konnte keine andere seyn, als die öffentliche Meinung zu banditisiren (ruffianise) und Meuchelmörder aus unserer Jugend zu machen." - Der Rest des Briefs bespricht dann mit gleicher Heftigkeit den Aufschub und wahrscheinlichen Fall der irischen Corporationsbill (auf des Herzogs von Wellington Anstiften) im Oberhaus, so wie den (damals noch nicht gescheiterten) Erfolg der Stanley-Bill im Unterhause und fordert das irische Volk aufs neue zum kräftigen einstimmigen Repeal auf.

Courvoisier hat am Samstag Abend, unmittelbar nach seiner Verurtheilung, einen - nur durch den anwesenden Polizeibeamten verhinderten - Versuch gemacht, sich mit einem Handtuch, das er in seinen Mund stopfte, zu ersticken. Er äußerte später den lebhaften Wunsch, seinen Oheim (in Dienst bei Sir G. Beaumont) noch einmal zu sprechen; doch hat ihm derselbe diesen letzten Liebesdienst abgeschlagen. Seine Hinrichtung ist auf den 6 Jul. festgesetzt.

Am letzten Sonnabend fand bei Eröffnung der Eisenbahn von London nach Southampton in letzterer Stadt ein glänzendes Gastmahl statt, an dem auch Hr. Guizot Theil nahm und in seiner Antwort auf den ihm dargebrachten Toast die Versammlung auf eine vielleicht bald zu hoffende Eisenbahnverbindung Londons mit Paris vermittelst der Havre-Rouen-Eisenbahn aufmerksam machte.

Der Kummer darüber, daß Napoleons Degen in die Hände Louis Philipps gekommen ist, hat dem Grafen von Survilliers (Joseph Bonaparte) eine schwere Krankheit zugezogen, deren Ausgang zweifelhaft ist.

Courvoisier soll nächsten Montag den Tod des Verbrechers am Galgen sterben. Einer französischen Wirthin, welcher ein Ausländer, den sie nur unter dem Namen Jean gekannt hatte, vor einiger Zeit ein Päckchen aufzuheben gegeben hatte, fiel es auf einmal am Donnerstag ein, dieser Mann dürfte wohl Courvoisier selbst seyn, und das Päckchen Dinge enthalten, welche zu wichtigen Aufschlüssen führen könnten. Sie meldete sich demnach bei der Polizei, erhielt Einlaß ins Gefängniß, erkannte Courvoisier unter mehreren andern Gefangenen als den besagten Jean, und in dem Päckchen fand sich - die silbernen Löffel und anderes Eigenthum des ermordeten Edelmannes, welches man bisher vergebens gesucht hatte. Auch entmannte diese Entdeckung den Thäter so gänzlich, daß er sogleich, wie er in den Gerichtssaal trat, seinen Vertheidigern (?) sein Verbrechen bekannte. Diese ließen sich natürlich öffentlich nichts hievon merken, sondern ließen den Proceß vor sich gehen, der dann auch erst Sonnabend Nachmittag zum Schlusse kam. Nun aber wird vielseitig die Frage aufgeworfen, ob es erlaubt sey, daß Advocaten, wie hier geschehen, bei der vollkommenen Ueberzeugung, daß sie einen verruchten Mörder zu vertheidigen haben, die Zeugen gröblich mißhandeln, den Geschworenen vor dem jüngsten Tag bange machen, und sich auf Gott berufen dürfen, daß sie den Angeklagten für unschuldig halten? Phillips hatte nämlich zu verstehen gegeben, die zwei Mägde, welche zur Zeit des Mordes im Hause schliefen, könnten die That selbst begangen haben; die Polizeidiener hätten die blutigen Handschuhe, die man erst nach dreimaliger Durchsuchung in Courvoisiers Koffer fand, selbst hinein prakticirt und die französische Wirthin halte ein Spielhaus, oder sey noch etwas Aergeres. Wer würde da, heißt es, an der Verhaftung eines Verbrechers Theil nehmen, oder zur Förderung der Gerechtigkeit als Zeuge auftreten wollen, wenn man statt Lob Schimpf und Schmähungen zu gewärtigen habe. Es heißt zwar, einer der Richter habe im Geheimen dem vorlauten Advocaten einen starken Verweis gegeben; aber ich glaube kaum, daß das Publicum sich hiemit begnügen wird. Auch Gould ist schuldig befunden, und zu lebenslänglicher Kettenstrafe in einer der Strafcolonien verurtheilt worden, indem der Richter sagte, ob er gleich nicht zum zweitenmale desselben Mordes angeklagt werden könne, sey doch gar nicht zu zweifeln, daß er nach dem Einbruche das unglückliche Opfer seiner Habsucht entweder allein, oder mit Hülfe anderer, ermordet. Dieser Mensch wurde nämlich vor einigen Monaten der Ermordung und Beraubung eines Mannes, Namens Templeman, beschuldigt, und aus Mangel an hinlänglichem Beweis freigesprochen. Die allgemeine Ueberzeugung jedoch, daß er des Verbrechens wirklich schuldig war, ließ ihn nicht hoffen, in England ferner sein Brod finden zu können, und er willigte deßwegen gern in den Vorschlag, nach Neusüdwales zu gehen. Er ließ es sich sogar gefallen, bis zur Abseglung eines Schiffes in einem der hiesigen Gefängnisse zu bleiben. Inzwischen bot die Regierung für die Entdeckung von Templemans Mörder eine Belohnung von 200 Pf.; und da Gould nach Beendigung seines Processes gesagt hatte, er wisse wer die Mordthat begangen, so machte sich ein Polizeisergeant, als er schon an Bord des Schiffes war, an ihn, und bewog ihn zurückzukehren. In der That aber hatte er einen Verhaftsbefehl gegen ihn, weil man Grund zu haben glaubte, ihn des Einbruchs überführen zu können. In der Hoffnung, nun selbst los zu kommen, und noch dazu 200 Pf. zu verdienen, machte er ein angebliches Bekenntniß, worin er einen Mann und dessen Weib mit in das Verbrechen verflocht. Dieses Bekenntniß widerrief er am folgenden Tag, und da sich gegen jene beiden Leute nichts Bestätigendes finden ließ, so wurden sie sogleich wieder auf freien Fuß gesetzt. Gould aber hatte sich in seinem eigenen Netze gefangen; denn mehreres von seiner Aussage wurde in Bezug auf ihn selbst auf weitere Untersuchung als wahr befunden - und er ist nun nahe daran, eine Strafe zu empfangen, welche so gräßlich seyn soll, daß manche Verbrecher zuweilen in ihren Ketten todt niederstürzen, und andere ihre Cameraden ermorden, um ihre Leiden am Galgen enden zu können. Oxfords Proceß ist auf den Antrag des von seinen Verwandten bestellten Vertheidigers bis zum 9 Julius verschoben worden. Man erwartet und hofft fast allgemein, daß man ihn als wahnsinnig wird annehmen können. Inzwischen sendet man in allen Gotteshäusern Dankgebete für die glückliche Abwendung des Königsmordes zum

Dank, in der Rettung unserer geliebten angebeteten Monarchin sind auch wir gerettet worden ! Ihr Leben und Irlands Glück sind wie durch ein magisches Band aufs innigste in einander verschlungen. – Thöricht ist es, jenes Verbrechen als ein isolirtes darstellen zu wollen; der mörderische Verräther war nicht der einzige Verbrecher; groß, wie seine Schuld ist, war er bloß das Werkzeug größerer Schurken. Er, der Aufwärter, der Küchenjunge, geht gekleidet als ein Gentleman: er unterhält sich mit Pistolenschießen: wer gibt ihm das Geld dazu? Wer sind die, deren fingirte Namen sich auf jener Liste verzeichnet finden? ... Mißdeutet mich nicht. Nicht einen Prinzen oder Lord, oder großen Mann, mein' ich der Theilnahme an jenem Verbrechen anzuklagen, sondern nur gewisse Untergebene (underlings) der Orangisten – Tory – Partei, und zugleich – absichtlich oder nicht – jene verleumderischen Organe der Tory-Presse: die dreifarbige schurkische Times, die scheinheilig ungläubige Post, den boshaft geifernden Herald, und den bluttröpfelnden Standard. Haben diese Blätter nicht Tag auf Tag die schamlosesten Verleumdungen gegen die Königin losgelassen? Die Times vornweg und die Post im Nachtrab? Der Schmutz einer Gosse ist Reinheit im Vergleich mit der Sprache der Times; der Schlamm von Billingsgate verschwindet vor der größern Verworfenheit dieses Blattes. Die Wirkung desselben konnte keine andere seyn, als die öffentliche Meinung zu banditisiren (ruffianise) und Meuchelmörder aus unserer Jugend zu machen.“ – Der Rest des Briefs bespricht dann mit gleicher Heftigkeit den Aufschub und wahrscheinlichen Fall der irischen Corporationsbill (auf des Herzogs von Wellington Anstiften) im Oberhaus, so wie den (damals noch nicht gescheiterten) Erfolg der Stanley-Bill im Unterhause und fordert das irische Volk aufs neue zum kräftigen einstimmigen Repeal auf.

Courvoisier hat am Samstag Abend, unmittelbar nach seiner Verurtheilung, einen – nur durch den anwesenden Polizeibeamten verhinderten – Versuch gemacht, sich mit einem Handtuch, das er in seinen Mund stopfte, zu ersticken. Er äußerte später den lebhaften Wunsch, seinen Oheim (in Dienst bei Sir G. Beaumont) noch einmal zu sprechen; doch hat ihm derselbe diesen letzten Liebesdienst abgeschlagen. Seine Hinrichtung ist auf den 6 Jul. festgesetzt.

Am letzten Sonnabend fand bei Eröffnung der Eisenbahn von London nach Southampton in letzterer Stadt ein glänzendes Gastmahl statt, an dem auch Hr. Guizot Theil nahm und in seiner Antwort auf den ihm dargebrachten Toast die Versammlung auf eine vielleicht bald zu hoffende Eisenbahnverbindung Londons mit Paris vermittelst der Havre-Rouen-Eisenbahn aufmerksam machte.

Der Kummer darüber, daß Napoleons Degen in die Hände Louis Philipps gekommen ist, hat dem Grafen von Survilliers (Joseph Bonaparte) eine schwere Krankheit zugezogen, deren Ausgang zweifelhaft ist.

Courvoisier soll nächsten Montag den Tod des Verbrechers am Galgen sterben. Einer französischen Wirthin, welcher ein Ausländer, den sie nur unter dem Namen Jean gekannt hatte, vor einiger Zeit ein Päckchen aufzuheben gegeben hatte, fiel es auf einmal am Donnerstag ein, dieser Mann dürfte wohl Courvoisier selbst seyn, und das Päckchen Dinge enthalten, welche zu wichtigen Aufschlüssen führen könnten. Sie meldete sich demnach bei der Polizei, erhielt Einlaß ins Gefängniß, erkannte Courvoisier unter mehreren andern Gefangenen als den besagten Jean, und in dem Päckchen fand sich – die silbernen Löffel und anderes Eigenthum des ermordeten Edelmannes, welches man bisher vergebens gesucht hatte. Auch entmannte diese Entdeckung den Thäter so gänzlich, daß er sogleich, wie er in den Gerichtssaal trat, seinen Vertheidigern (?) sein Verbrechen bekannte. Diese ließen sich natürlich öffentlich nichts hievon merken, sondern ließen den Proceß vor sich gehen, der dann auch erst Sonnabend Nachmittag zum Schlusse kam. Nun aber wird vielseitig die Frage aufgeworfen, ob es erlaubt sey, daß Advocaten, wie hier geschehen, bei der vollkommenen Ueberzeugung, daß sie einen verruchten Mörder zu vertheidigen haben, die Zeugen gröblich mißhandeln, den Geschworenen vor dem jüngsten Tag bange machen, und sich auf Gott berufen dürfen, daß sie den Angeklagten für unschuldig halten? Phillips hatte nämlich zu verstehen gegeben, die zwei Mägde, welche zur Zeit des Mordes im Hause schliefen, könnten die That selbst begangen haben; die Polizeidiener hätten die blutigen Handschuhe, die man erst nach dreimaliger Durchsuchung in Courvoisiers Koffer fand, selbst hinein prakticirt und die französische Wirthin halte ein Spielhaus, oder sey noch etwas Aergeres. Wer würde da, heißt es, an der Verhaftung eines Verbrechers Theil nehmen, oder zur Förderung der Gerechtigkeit als Zeuge auftreten wollen, wenn man statt Lob Schimpf und Schmähungen zu gewärtigen habe. Es heißt zwar, einer der Richter habe im Geheimen dem vorlauten Advocaten einen starken Verweis gegeben; aber ich glaube kaum, daß das Publicum sich hiemit begnügen wird. Auch Gould ist schuldig befunden, und zu lebenslänglicher Kettenstrafe in einer der Strafcolonien verurtheilt worden, indem der Richter sagte, ob er gleich nicht zum zweitenmale desselben Mordes angeklagt werden könne, sey doch gar nicht zu zweifeln, daß er nach dem Einbruche das unglückliche Opfer seiner Habsucht entweder allein, oder mit Hülfe anderer, ermordet. Dieser Mensch wurde nämlich vor einigen Monaten der Ermordung und Beraubung eines Mannes, Namens Templeman, beschuldigt, und aus Mangel an hinlänglichem Beweis freigesprochen. Die allgemeine Ueberzeugung jedoch, daß er des Verbrechens wirklich schuldig war, ließ ihn nicht hoffen, in England ferner sein Brod finden zu können, und er willigte deßwegen gern in den Vorschlag, nach Neusüdwales zu gehen. Er ließ es sich sogar gefallen, bis zur Abseglung eines Schiffes in einem der hiesigen Gefängnisse zu bleiben. Inzwischen bot die Regierung für die Entdeckung von Templemans Mörder eine Belohnung von 200 Pf.; und da Gould nach Beendigung seines Processes gesagt hatte, er wisse wer die Mordthat begangen, so machte sich ein Polizeisergeant, als er schon an Bord des Schiffes war, an ihn, und bewog ihn zurückzukehren. In der That aber hatte er einen Verhaftsbefehl gegen ihn, weil man Grund zu haben glaubte, ihn des Einbruchs überführen zu können. In der Hoffnung, nun selbst los zu kommen, und noch dazu 200 Pf. zu verdienen, machte er ein angebliches Bekenntniß, worin er einen Mann und dessen Weib mit in das Verbrechen verflocht. Dieses Bekenntniß widerrief er am folgenden Tag, und da sich gegen jene beiden Leute nichts Bestätigendes finden ließ, so wurden sie sogleich wieder auf freien Fuß gesetzt. Gould aber hatte sich in seinem eigenen Netze gefangen; denn mehreres von seiner Aussage wurde in Bezug auf ihn selbst auf weitere Untersuchung als wahr befunden – und er ist nun nahe daran, eine Strafe zu empfangen, welche so gräßlich seyn soll, daß manche Verbrecher zuweilen in ihren Ketten todt niederstürzen, und andere ihre Cameraden ermorden, um ihre Leiden am Galgen enden zu können. Oxfords Proceß ist auf den Antrag des von seinen Verwandten bestellten Vertheidigers bis zum 9 Julius verschoben worden. Man erwartet und hofft fast allgemein, daß man ihn als wahnsinnig wird annehmen können. Inzwischen sendet man in allen Gotteshäusern Dankgebete für die glückliche Abwendung des Königsmordes zum

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[1451/0003] Dank, in der Rettung unserer geliebten angebeteten Monarchin sind auch wir gerettet worden ! Ihr Leben und Irlands Glück sind wie durch ein magisches Band aufs innigste in einander verschlungen. – Thöricht ist es, jenes Verbrechen als ein isolirtes darstellen zu wollen; der mörderische Verräther war nicht der einzige Verbrecher; groß, wie seine Schuld ist, war er bloß das Werkzeug größerer Schurken. Er, der Aufwärter, der Küchenjunge, geht gekleidet als ein Gentleman: er unterhält sich mit Pistolenschießen: wer gibt ihm das Geld dazu? Wer sind die, deren fingirte Namen sich auf jener Liste verzeichnet finden? ... Mißdeutet mich nicht. Nicht einen Prinzen oder Lord, oder großen Mann, mein' ich der Theilnahme an jenem Verbrechen anzuklagen, sondern nur gewisse Untergebene (underlings) der Orangisten – Tory – Partei, und zugleich – absichtlich oder nicht – jene verleumderischen Organe der Tory-Presse: die dreifarbige schurkische Times, die scheinheilig ungläubige Post, den boshaft geifernden Herald, und den bluttröpfelnden Standard. Haben diese Blätter nicht Tag auf Tag die schamlosesten Verleumdungen gegen die Königin losgelassen? Die Times vornweg und die Post im Nachtrab? Der Schmutz einer Gosse ist Reinheit im Vergleich mit der Sprache der Times; der Schlamm von Billingsgate verschwindet vor der größern Verworfenheit dieses Blattes. Die Wirkung desselben konnte keine andere seyn, als die öffentliche Meinung zu banditisiren (ruffianise) und Meuchelmörder aus unserer Jugend zu machen.“ – Der Rest des Briefs bespricht dann mit gleicher Heftigkeit den Aufschub und wahrscheinlichen Fall der irischen Corporationsbill (auf des Herzogs von Wellington Anstiften) im Oberhaus, so wie den (damals noch nicht gescheiterten) Erfolg der Stanley-Bill im Unterhause und fordert das irische Volk aufs neue zum kräftigen einstimmigen Repeal auf. Courvoisier hat am Samstag Abend, unmittelbar nach seiner Verurtheilung, einen – nur durch den anwesenden Polizeibeamten verhinderten – Versuch gemacht, sich mit einem Handtuch, das er in seinen Mund stopfte, zu ersticken. Er äußerte später den lebhaften Wunsch, seinen Oheim (in Dienst bei Sir G. Beaumont) noch einmal zu sprechen; doch hat ihm derselbe diesen letzten Liebesdienst abgeschlagen. Seine Hinrichtung ist auf den 6 Jul. festgesetzt. Am letzten Sonnabend fand bei Eröffnung der Eisenbahn von London nach Southampton in letzterer Stadt ein glänzendes Gastmahl statt, an dem auch Hr. Guizot Theil nahm und in seiner Antwort auf den ihm dargebrachten Toast die Versammlung auf eine vielleicht bald zu hoffende Eisenbahnverbindung Londons mit Paris vermittelst der Havre-Rouen-Eisenbahn aufmerksam machte. Der Kummer darüber, daß Napoleons Degen in die Hände Louis Philipps gekommen ist, hat dem Grafen von Survilliers (Joseph Bonaparte) eine schwere Krankheit zugezogen, deren Ausgang zweifelhaft ist. _ London, 23 Jun. Courvoisier soll nächsten Montag den Tod des Verbrechers am Galgen sterben. Einer französischen Wirthin, welcher ein Ausländer, den sie nur unter dem Namen Jean gekannt hatte, vor einiger Zeit ein Päckchen aufzuheben gegeben hatte, fiel es auf einmal am Donnerstag ein, dieser Mann dürfte wohl Courvoisier selbst seyn, und das Päckchen Dinge enthalten, welche zu wichtigen Aufschlüssen führen könnten. Sie meldete sich demnach bei der Polizei, erhielt Einlaß ins Gefängniß, erkannte Courvoisier unter mehreren andern Gefangenen als den besagten Jean, und in dem Päckchen fand sich – die silbernen Löffel und anderes Eigenthum des ermordeten Edelmannes, welches man bisher vergebens gesucht hatte. Auch entmannte diese Entdeckung den Thäter so gänzlich, daß er sogleich, wie er in den Gerichtssaal trat, seinen Vertheidigern (?) sein Verbrechen bekannte. Diese ließen sich natürlich öffentlich nichts hievon merken, sondern ließen den Proceß vor sich gehen, der dann auch erst Sonnabend Nachmittag zum Schlusse kam. Nun aber wird vielseitig die Frage aufgeworfen, ob es erlaubt sey, daß Advocaten, wie hier geschehen, bei der vollkommenen Ueberzeugung, daß sie einen verruchten Mörder zu vertheidigen haben, die Zeugen gröblich mißhandeln, den Geschworenen vor dem jüngsten Tag bange machen, und sich auf Gott berufen dürfen, daß sie den Angeklagten für unschuldig halten? Phillips hatte nämlich zu verstehen gegeben, die zwei Mägde, welche zur Zeit des Mordes im Hause schliefen, könnten die That selbst begangen haben; die Polizeidiener hätten die blutigen Handschuhe, die man erst nach dreimaliger Durchsuchung in Courvoisiers Koffer fand, selbst hinein prakticirt und die französische Wirthin halte ein Spielhaus, oder sey noch etwas Aergeres. Wer würde da, heißt es, an der Verhaftung eines Verbrechers Theil nehmen, oder zur Förderung der Gerechtigkeit als Zeuge auftreten wollen, wenn man statt Lob Schimpf und Schmähungen zu gewärtigen habe. Es heißt zwar, einer der Richter habe im Geheimen dem vorlauten Advocaten einen starken Verweis gegeben; aber ich glaube kaum, daß das Publicum sich hiemit begnügen wird. Auch Gould ist schuldig befunden, und zu lebenslänglicher Kettenstrafe in einer der Strafcolonien verurtheilt worden, indem der Richter sagte, ob er gleich nicht zum zweitenmale desselben Mordes angeklagt werden könne, sey doch gar nicht zu zweifeln, daß er nach dem Einbruche das unglückliche Opfer seiner Habsucht entweder allein, oder mit Hülfe anderer, ermordet. Dieser Mensch wurde nämlich vor einigen Monaten der Ermordung und Beraubung eines Mannes, Namens Templeman, beschuldigt, und aus Mangel an hinlänglichem Beweis freigesprochen. Die allgemeine Ueberzeugung jedoch, daß er des Verbrechens wirklich schuldig war, ließ ihn nicht hoffen, in England ferner sein Brod finden zu können, und er willigte deßwegen gern in den Vorschlag, nach Neusüdwales zu gehen. Er ließ es sich sogar gefallen, bis zur Abseglung eines Schiffes in einem der hiesigen Gefängnisse zu bleiben. Inzwischen bot die Regierung für die Entdeckung von Templemans Mörder eine Belohnung von 200 Pf.; und da Gould nach Beendigung seines Processes gesagt hatte, er wisse wer die Mordthat begangen, so machte sich ein Polizeisergeant, als er schon an Bord des Schiffes war, an ihn, und bewog ihn zurückzukehren. In der That aber hatte er einen Verhaftsbefehl gegen ihn, weil man Grund zu haben glaubte, ihn des Einbruchs überführen zu können. In der Hoffnung, nun selbst los zu kommen, und noch dazu 200 Pf. zu verdienen, machte er ein angebliches Bekenntniß, worin er einen Mann und dessen Weib mit in das Verbrechen verflocht. Dieses Bekenntniß widerrief er am folgenden Tag, und da sich gegen jene beiden Leute nichts Bestätigendes finden ließ, so wurden sie sogleich wieder auf freien Fuß gesetzt. Gould aber hatte sich in seinem eigenen Netze gefangen; denn mehreres von seiner Aussage wurde in Bezug auf ihn selbst auf weitere Untersuchung als wahr befunden – und er ist nun nahe daran, eine Strafe zu empfangen, welche so gräßlich seyn soll, daß manche Verbrecher zuweilen in ihren Ketten todt niederstürzen, und andere ihre Cameraden ermorden, um ihre Leiden am Galgen enden zu können. Oxfords Proceß ist auf den Antrag des von seinen Verwandten bestellten Vertheidigers bis zum 9 Julius verschoben worden. Man erwartet und hofft fast allgemein, daß man ihn als wahnsinnig wird annehmen können. Inzwischen sendet man in allen Gotteshäusern Dankgebete für die glückliche Abwendung des Königsmordes zum

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 182. Augsburg, 30. Juni 1840, S. 1451. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_182_18400630/3>, abgerufen am 05.05.2024.