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Allgemeine Zeitung. Nr. 181. Augsburg, 29. Juni 1840.

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alsobald mitgetheilt. Er ward todtenbleich, fing an zu zittern und ließ sogleich - noch ehe er vor dem Gericht erschien - seinen Anwalt Hrn. Flower rufen (nach andern Blättern seinen Vertheidiger vor dem Gericht, Hrn. Philipps, selbst; doch wie hätte dieser dann später jene rührende Vertheidigungsrede halten können!), um demselben, in Gegenwart des Hrn. Sheriffs Wheelton, seine wirkliche Schuld mit den näheren Umständen zu bekennen. Die Geschichte der That ist folgende. Courvoisier, der schon seit längerer Zeit eine Menge Kostbarkeiten - alle die in dem Schenkzimmer gefundenen - zu entwenden gewußt hatte, war Mittwochs Nacht, nachdem er seinen Herrn entkleidet und zu Bette gebracht, eben beschäftigt, seinen Raub an den verschiedenen geeigneten Stellen jenes Zimmers zu verstecken, als er Lord William, den er zu Bette glaubte, plötzlich hereintreten sah. Dieser nämlich, von einem Unwohlseyn ergriffen, war aufgestanden, und kam herab, seinen Diener zu rufen, den er nun auf unläugbarer That des Diebstahls ertappte. Heftig warf er ihm sein Verbrechen vor und drohte, daß er morgen alles bekannt machen und ihn aus dem Hause jagen werde. Darauf entfernte er sich wieder und begab sich binnen kurzem zur Ruhe. Courvoisier aber, von Scham, Furcht und Rache in einen Zustand halber Raserei gebracht, hatte sich kaum von dem Schlummer seines Herrn überzeugt, als er sich mit einem großen Vorschneidemesser bewaffnete, an das Bette schlich und den Mord vollbrachte. Das Messer reinigte und putzte er aufs sorgsamste, doch war daran nahe an dem Stiele ein Rostflecken geblieben, der auch schon früher, so wie die verdunkelte Farbe der ganzen Klinge, Hrn. Hoblers Aufmerksamkeit erweckt hatte. Von den weiteren Geständnissen, die C. am Samstag Abend, also nach seiner Verurtheilung, den Sheriffs abgelegt haben soll, ist noch nichts verlautet. Doch erinnert man sich jetzt seiner frühern Aeußerung, daß er, wenn die Geschwornen ein richtiges Verdict gesprochen, Alles, was er von der That wisse, angeben wolle. Uebrigens war das Erstaunen über seine Schuld in den Gefängnissen von Newgate außerordentlich: denn hier, so wie in einem großen Theile der Londoner Gesellschaft, hatte man fest an seine Unschuld geglaubt. Von allen Seiten waren Beiträge, um die Kosten seiner Vertheidigung zu decken, zusammen gekommen, und ein Gentleman hatte den Angeklagten schon im voraus, so wie er von der Haft befreit seyn würde, für seinen Dienst angenommen. - Gestern predigte Hr. Carvert, Caplan, in der Capelle von Newgate über den Text (6 Röm. 21): "Welche Frucht hattet ihr in jener Zeit von den Dingen, deren ihr euch jetzt schämt, da ihr Ende Tod ist?" und diese Predigt schien, wie auf alle Anwesenden, auch auf Courvoisier (der Protestant ist) einen tiefen Eindruck zu machen.

Auch der Proceß Edward Oxfords ist heute (Montags) um 10 Uhr eröffnet worden, jedoch nur, um auf Antrag Hrn. Sidney Taylors (Consulent für den Angeklagten) bis auf die nächste Monatssitzung (9 Jul.) vertagt zu werden. Der Angeklagte erschien in elegantem blauem Anzug, mit leichtsinnig lächelndem Gesicht in seinem Stand (dock) an der Barre; seine Mutter, eine hübsche Frau von ungefähr 40 Jahren, in schwarzer Tracht, nahm eine gewöhnlich für die wartenden Geschwornen bestimmte Loge ein. Auf die vom Gerichtsaktuar verlesene Anklageacte (in welcher gesagt ist, daß jede der beiden Pistolen mit einer Kugel geladen war), und die mit der Frage schließt: wie sagst du, Edward Oxford, bist du schuldig oder nicht schuldig? - antwortete der Befragte in einem festen, aber etwas leichtfertigen Tone: nicht schuldig. Eben so zeigt sein Gesicht während der folgenden Verhandlungen ein beständiges Lächeln, das zuweilen nahe daran ist, in ein lautes Auflachen überzugehen. Die Gründe, auf die sich Hr. Sidney Taylor bei seinem Antrag auf Verschiebung des Processes beruft, sind zwei ihm mitgetheilte Affidavit, eins von Seite Hrn. Pelhams, Advocaten des Angeklagten, und eins von Seite der Mutter, Hannah Oxford. In beiden wird angegeben, daß die Befragung mehrerer entfernt (einer sogar in Frankreich) wohnenden nothwendigen Entlastungszeugen bis zum heutigen Tag unmöglich gewesen sey; und das Affidavit Hrn. Pelhams fügt hinzu, daß eine begründete Vertheidigung des Angeklagten um so dringender und für die öffentliche Ruhe wichtiger sey, je allgemeiner das Land - besonders seit Hrn. O'Connells Brief (er folgt morgen) - von dem Gedanken aufgeregt werde, der Angeklagte habe seine That als Werkzeug der Orangisten ausgeübt. - Der Attorney-General erklärt hierauf, daß die Krone sich gewiß einem jeden Antrag, der die Vertheidigung des Angeklagten bezwecke, auf keine Weise widersetzen werde. Er gestatte also das Verschieben des Processes, und hoffe zugleich, daß die öffentlichen Blätter sich bis dahin aller Verhandlungen darüber enthalten, so wie auch, daß fortan keine Briefe des Verhafteten mehr veröffentlicht werden mögen. Der Lord-Oberrichter Tindal gibt diesem Ausspruch seine volle Beistimmung, und der Proceß wird also bis auf den 9 Jul. verschoben.

Folgendes ist der Brief an Hrn. Pelham, in dem sich Oxford, wie wir schon gestern erwähnt, einige Kindermährchen zur Unterhaltung ausbat: "Mein lieber Herr! Haben Sie die Güte an Lord Normanby zu schreiben, und ihn um einige Bücher zum Lesen für mich zu bitten - als Jack der Riesentödter, Jack und die Bohnenstange, Jack und seine elf Weiber, Mein Klein-Tom-Däumling, die arabischen Nachtunterhaltungen und lauter solche Bücher von solchen berühmten Autoren. Und fragen Sie ihn, ob ich als ein Kriegsgefangener nicht auf mein Ehrenwort freigelassen werden mag? Und aus welchem Grunde, fragen Sie ihn, hält er in Haft einen von Ihrer Maj. Unterthanen? Ich verbleibe mit Ehrfurcht E. O." Uebrigens hatte (fügt der Courier bei) der Verhaftete schon früher durchaus keinen Mangel an passenden Büchern. - Bei dem Besuch, den ihm Hr. P. am Mittwoch Morgen abstattete, zeigte er sich sehr heiter und ruhig, und lachte tüchtig über den Rumor (fuss), den man über sein Betragen mache, und darüber, daß er ein Gegenstand der allgemeinen Neugierde geworden sey. Er fügte hinzu, daß die ganze Geschichte nichts zu bedeuten habe, und daß die Pistolen, die er auf den Wagen Ihrer Maj. abgeschossen, ohne Kugeln gewesen seyen, gerade wie er aus seinem Fenster auf West-Place schoß, bloß um die alten Weiber zu erschrecken. Befragt, ob er wünsche, daß sein Proceß auf die nächste Sitzung des Gerichts verschoben werde, sagte er nein, und daß es je eher je besser abgemacht werden möge.

Das Reglement des "jungen England", welches man unter den Effecten Oxfords gefunden, soll nach einigen Journalen also lauten: "Die Gesellschaft soll den Namen des jungen England tragen. Sie soll aus einer unbestimmten Anzahl Mitglieder bestehen. Jedes Mitglied muß mit einem Paar Pistolen, einem Säbel, einem Carabiner und einem Dolche versehen seyn. Beide letztgenannte Waffen müssen stets im Locale der Gesellschaft deponirt bleiben. Jedes Mitglied muß mit einer schwarzen Florkappe versehen seyn und die lb während der ganzen Sitzung tragen. Jede dieser Kappen soll mit rothen Streifen verziert seyn, deren Anzahl den Rang anzeigen wird, welchen der sie Tragende in der Gesellschaft bekleidet. Zwei rothe Streifen bezeichnen den Rang eines Hauptmanns, und eine weiße Rosette den eines Obersten. Jeder, sobald er Mitglied der Gesellschaft geworden, soll einen andern Namen annehmen und seinen wahren Namen und Adresse dem Secretair

alsobald mitgetheilt. Er ward todtenbleich, fing an zu zittern und ließ sogleich – noch ehe er vor dem Gericht erschien – seinen Anwalt Hrn. Flower rufen (nach andern Blättern seinen Vertheidiger vor dem Gericht, Hrn. Philipps, selbst; doch wie hätte dieser dann später jene rührende Vertheidigungsrede halten können!), um demselben, in Gegenwart des Hrn. Sheriffs Wheelton, seine wirkliche Schuld mit den näheren Umständen zu bekennen. Die Geschichte der That ist folgende. Courvoisier, der schon seit längerer Zeit eine Menge Kostbarkeiten – alle die in dem Schenkzimmer gefundenen – zu entwenden gewußt hatte, war Mittwochs Nacht, nachdem er seinen Herrn entkleidet und zu Bette gebracht, eben beschäftigt, seinen Raub an den verschiedenen geeigneten Stellen jenes Zimmers zu verstecken, als er Lord William, den er zu Bette glaubte, plötzlich hereintreten sah. Dieser nämlich, von einem Unwohlseyn ergriffen, war aufgestanden, und kam herab, seinen Diener zu rufen, den er nun auf unläugbarer That des Diebstahls ertappte. Heftig warf er ihm sein Verbrechen vor und drohte, daß er morgen alles bekannt machen und ihn aus dem Hause jagen werde. Darauf entfernte er sich wieder und begab sich binnen kurzem zur Ruhe. Courvoisier aber, von Scham, Furcht und Rache in einen Zustand halber Raserei gebracht, hatte sich kaum von dem Schlummer seines Herrn überzeugt, als er sich mit einem großen Vorschneidemesser bewaffnete, an das Bette schlich und den Mord vollbrachte. Das Messer reinigte und putzte er aufs sorgsamste, doch war daran nahe an dem Stiele ein Rostflecken geblieben, der auch schon früher, so wie die verdunkelte Farbe der ganzen Klinge, Hrn. Hoblers Aufmerksamkeit erweckt hatte. Von den weiteren Geständnissen, die C. am Samstag Abend, also nach seiner Verurtheilung, den Sheriffs abgelegt haben soll, ist noch nichts verlautet. Doch erinnert man sich jetzt seiner frühern Aeußerung, daß er, wenn die Geschwornen ein richtiges Verdict gesprochen, Alles, was er von der That wisse, angeben wolle. Uebrigens war das Erstaunen über seine Schuld in den Gefängnissen von Newgate außerordentlich: denn hier, so wie in einem großen Theile der Londoner Gesellschaft, hatte man fest an seine Unschuld geglaubt. Von allen Seiten waren Beiträge, um die Kosten seiner Vertheidigung zu decken, zusammen gekommen, und ein Gentleman hatte den Angeklagten schon im voraus, so wie er von der Haft befreit seyn würde, für seinen Dienst angenommen. – Gestern predigte Hr. Carvert, Caplan, in der Capelle von Newgate über den Text (6 Röm. 21): „Welche Frucht hattet ihr in jener Zeit von den Dingen, deren ihr euch jetzt schämt, da ihr Ende Tod ist?“ und diese Predigt schien, wie auf alle Anwesenden, auch auf Courvoisier (der Protestant ist) einen tiefen Eindruck zu machen.

Auch der Proceß Edward Oxfords ist heute (Montags) um 10 Uhr eröffnet worden, jedoch nur, um auf Antrag Hrn. Sidney Taylors (Consulent für den Angeklagten) bis auf die nächste Monatssitzung (9 Jul.) vertagt zu werden. Der Angeklagte erschien in elegantem blauem Anzug, mit leichtsinnig lächelndem Gesicht in seinem Stand (dock) an der Barre; seine Mutter, eine hübsche Frau von ungefähr 40 Jahren, in schwarzer Tracht, nahm eine gewöhnlich für die wartenden Geschwornen bestimmte Loge ein. Auf die vom Gerichtsaktuar verlesene Anklageacte (in welcher gesagt ist, daß jede der beiden Pistolen mit einer Kugel geladen war), und die mit der Frage schließt: wie sagst du, Edward Oxford, bist du schuldig oder nicht schuldig? – antwortete der Befragte in einem festen, aber etwas leichtfertigen Tone: nicht schuldig. Eben so zeigt sein Gesicht während der folgenden Verhandlungen ein beständiges Lächeln, das zuweilen nahe daran ist, in ein lautes Auflachen überzugehen. Die Gründe, auf die sich Hr. Sidney Taylor bei seinem Antrag auf Verschiebung des Processes beruft, sind zwei ihm mitgetheilte Affidavit, eins von Seite Hrn. Pelhams, Advocaten des Angeklagten, und eins von Seite der Mutter, Hannah Oxford. In beiden wird angegeben, daß die Befragung mehrerer entfernt (einer sogar in Frankreich) wohnenden nothwendigen Entlastungszeugen bis zum heutigen Tag unmöglich gewesen sey; und das Affidavit Hrn. Pelhams fügt hinzu, daß eine begründete Vertheidigung des Angeklagten um so dringender und für die öffentliche Ruhe wichtiger sey, je allgemeiner das Land – besonders seit Hrn. O'Connells Brief (er folgt morgen) – von dem Gedanken aufgeregt werde, der Angeklagte habe seine That als Werkzeug der Orangisten ausgeübt. – Der Attorney-General erklärt hierauf, daß die Krone sich gewiß einem jeden Antrag, der die Vertheidigung des Angeklagten bezwecke, auf keine Weise widersetzen werde. Er gestatte also das Verschieben des Processes, und hoffe zugleich, daß die öffentlichen Blätter sich bis dahin aller Verhandlungen darüber enthalten, so wie auch, daß fortan keine Briefe des Verhafteten mehr veröffentlicht werden mögen. Der Lord-Oberrichter Tindal gibt diesem Ausspruch seine volle Beistimmung, und der Proceß wird also bis auf den 9 Jul. verschoben.

Folgendes ist der Brief an Hrn. Pelham, in dem sich Oxford, wie wir schon gestern erwähnt, einige Kindermährchen zur Unterhaltung ausbat: „Mein lieber Herr! Haben Sie die Güte an Lord Normanby zu schreiben, und ihn um einige Bücher zum Lesen für mich zu bitten – als Jack der Riesentödter, Jack und die Bohnenstange, Jack und seine elf Weiber, Mein Klein-Tom-Däumling, die arabischen Nachtunterhaltungen und lauter solche Bücher von solchen berühmten Autoren. Und fragen Sie ihn, ob ich als ein Kriegsgefangener nicht auf mein Ehrenwort freigelassen werden mag? Und aus welchem Grunde, fragen Sie ihn, hält er in Haft einen von Ihrer Maj. Unterthanen? Ich verbleibe mit Ehrfurcht E. O.“ Uebrigens hatte (fügt der Courier bei) der Verhaftete schon früher durchaus keinen Mangel an passenden Büchern. – Bei dem Besuch, den ihm Hr. P. am Mittwoch Morgen abstattete, zeigte er sich sehr heiter und ruhig, und lachte tüchtig über den Rumor (fuss), den man über sein Betragen mache, und darüber, daß er ein Gegenstand der allgemeinen Neugierde geworden sey. Er fügte hinzu, daß die ganze Geschichte nichts zu bedeuten habe, und daß die Pistolen, die er auf den Wagen Ihrer Maj. abgeschossen, ohne Kugeln gewesen seyen, gerade wie er aus seinem Fenster auf West-Place schoß, bloß um die alten Weiber zu erschrecken. Befragt, ob er wünsche, daß sein Proceß auf die nächste Sitzung des Gerichts verschoben werde, sagte er nein, und daß es je eher je besser abgemacht werden möge.

Das Reglement des „jungen England“, welches man unter den Effecten Oxfords gefunden, soll nach einigen Journalen also lauten: „Die Gesellschaft soll den Namen des jungen England tragen. Sie soll aus einer unbestimmten Anzahl Mitglieder bestehen. Jedes Mitglied muß mit einem Paar Pistolen, einem Säbel, einem Carabiner und einem Dolche versehen seyn. Beide letztgenannte Waffen müssen stets im Locale der Gesellschaft deponirt bleiben. Jedes Mitglied muß mit einer schwarzen Florkappe versehen seyn und die lb während der ganzen Sitzung tragen. Jede dieser Kappen soll mit rothen Streifen verziert seyn, deren Anzahl den Rang anzeigen wird, welchen der sie Tragende in der Gesellschaft bekleidet. Zwei rothe Streifen bezeichnen den Rang eines Hauptmanns, und eine weiße Rosette den eines Obersten. Jeder, sobald er Mitglied der Gesellschaft geworden, soll einen andern Namen annehmen und seinen wahren Namen und Adresse dem Secretair

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[1442/0002] alsobald mitgetheilt. Er ward todtenbleich, fing an zu zittern und ließ sogleich – noch ehe er vor dem Gericht erschien – seinen Anwalt Hrn. Flower rufen (nach andern Blättern seinen Vertheidiger vor dem Gericht, Hrn. Philipps, selbst; doch wie hätte dieser dann später jene rührende Vertheidigungsrede halten können!), um demselben, in Gegenwart des Hrn. Sheriffs Wheelton, seine wirkliche Schuld mit den näheren Umständen zu bekennen. Die Geschichte der That ist folgende. Courvoisier, der schon seit längerer Zeit eine Menge Kostbarkeiten – alle die in dem Schenkzimmer gefundenen – zu entwenden gewußt hatte, war Mittwochs Nacht, nachdem er seinen Herrn entkleidet und zu Bette gebracht, eben beschäftigt, seinen Raub an den verschiedenen geeigneten Stellen jenes Zimmers zu verstecken, als er Lord William, den er zu Bette glaubte, plötzlich hereintreten sah. Dieser nämlich, von einem Unwohlseyn ergriffen, war aufgestanden, und kam herab, seinen Diener zu rufen, den er nun auf unläugbarer That des Diebstahls ertappte. Heftig warf er ihm sein Verbrechen vor und drohte, daß er morgen alles bekannt machen und ihn aus dem Hause jagen werde. Darauf entfernte er sich wieder und begab sich binnen kurzem zur Ruhe. Courvoisier aber, von Scham, Furcht und Rache in einen Zustand halber Raserei gebracht, hatte sich kaum von dem Schlummer seines Herrn überzeugt, als er sich mit einem großen Vorschneidemesser bewaffnete, an das Bette schlich und den Mord vollbrachte. Das Messer reinigte und putzte er aufs sorgsamste, doch war daran nahe an dem Stiele ein Rostflecken geblieben, der auch schon früher, so wie die verdunkelte Farbe der ganzen Klinge, Hrn. Hoblers Aufmerksamkeit erweckt hatte. Von den weiteren Geständnissen, die C. am Samstag Abend, also nach seiner Verurtheilung, den Sheriffs abgelegt haben soll, ist noch nichts verlautet. Doch erinnert man sich jetzt seiner frühern Aeußerung, daß er, wenn die Geschwornen ein richtiges Verdict gesprochen, Alles, was er von der That wisse, angeben wolle. Uebrigens war das Erstaunen über seine Schuld in den Gefängnissen von Newgate außerordentlich: denn hier, so wie in einem großen Theile der Londoner Gesellschaft, hatte man fest an seine Unschuld geglaubt. Von allen Seiten waren Beiträge, um die Kosten seiner Vertheidigung zu decken, zusammen gekommen, und ein Gentleman hatte den Angeklagten schon im voraus, so wie er von der Haft befreit seyn würde, für seinen Dienst angenommen. – Gestern predigte Hr. Carvert, Caplan, in der Capelle von Newgate über den Text (6 Röm. 21): „Welche Frucht hattet ihr in jener Zeit von den Dingen, deren ihr euch jetzt schämt, da ihr Ende Tod ist?“ und diese Predigt schien, wie auf alle Anwesenden, auch auf Courvoisier (der Protestant ist) einen tiefen Eindruck zu machen. Auch der Proceß Edward Oxfords ist heute (Montags) um 10 Uhr eröffnet worden, jedoch nur, um auf Antrag Hrn. Sidney Taylors (Consulent für den Angeklagten) bis auf die nächste Monatssitzung (9 Jul.) vertagt zu werden. Der Angeklagte erschien in elegantem blauem Anzug, mit leichtsinnig lächelndem Gesicht in seinem Stand (dock) an der Barre; seine Mutter, eine hübsche Frau von ungefähr 40 Jahren, in schwarzer Tracht, nahm eine gewöhnlich für die wartenden Geschwornen bestimmte Loge ein. Auf die vom Gerichtsaktuar verlesene Anklageacte (in welcher gesagt ist, daß jede der beiden Pistolen mit einer Kugel geladen war), und die mit der Frage schließt: wie sagst du, Edward Oxford, bist du schuldig oder nicht schuldig? – antwortete der Befragte in einem festen, aber etwas leichtfertigen Tone: nicht schuldig. Eben so zeigt sein Gesicht während der folgenden Verhandlungen ein beständiges Lächeln, das zuweilen nahe daran ist, in ein lautes Auflachen überzugehen. Die Gründe, auf die sich Hr. Sidney Taylor bei seinem Antrag auf Verschiebung des Processes beruft, sind zwei ihm mitgetheilte Affidavit, eins von Seite Hrn. Pelhams, Advocaten des Angeklagten, und eins von Seite der Mutter, Hannah Oxford. In beiden wird angegeben, daß die Befragung mehrerer entfernt (einer sogar in Frankreich) wohnenden nothwendigen Entlastungszeugen bis zum heutigen Tag unmöglich gewesen sey; und das Affidavit Hrn. Pelhams fügt hinzu, daß eine begründete Vertheidigung des Angeklagten um so dringender und für die öffentliche Ruhe wichtiger sey, je allgemeiner das Land – besonders seit Hrn. O'Connells Brief (er folgt morgen) – von dem Gedanken aufgeregt werde, der Angeklagte habe seine That als Werkzeug der Orangisten ausgeübt. – Der Attorney-General erklärt hierauf, daß die Krone sich gewiß einem jeden Antrag, der die Vertheidigung des Angeklagten bezwecke, auf keine Weise widersetzen werde. Er gestatte also das Verschieben des Processes, und hoffe zugleich, daß die öffentlichen Blätter sich bis dahin aller Verhandlungen darüber enthalten, so wie auch, daß fortan keine Briefe des Verhafteten mehr veröffentlicht werden mögen. Der Lord-Oberrichter Tindal gibt diesem Ausspruch seine volle Beistimmung, und der Proceß wird also bis auf den 9 Jul. verschoben. Folgendes ist der Brief an Hrn. Pelham, in dem sich Oxford, wie wir schon gestern erwähnt, einige Kindermährchen zur Unterhaltung ausbat: „Mein lieber Herr! Haben Sie die Güte an Lord Normanby zu schreiben, und ihn um einige Bücher zum Lesen für mich zu bitten – als Jack der Riesentödter, Jack und die Bohnenstange, Jack und seine elf Weiber, Mein Klein-Tom-Däumling, die arabischen Nachtunterhaltungen und lauter solche Bücher von solchen berühmten Autoren. Und fragen Sie ihn, ob ich als ein Kriegsgefangener nicht auf mein Ehrenwort freigelassen werden mag? Und aus welchem Grunde, fragen Sie ihn, hält er in Haft einen von Ihrer Maj. Unterthanen? Ich verbleibe mit Ehrfurcht E. O.“ Uebrigens hatte (fügt der Courier bei) der Verhaftete schon früher durchaus keinen Mangel an passenden Büchern. – Bei dem Besuch, den ihm Hr. P. am Mittwoch Morgen abstattete, zeigte er sich sehr heiter und ruhig, und lachte tüchtig über den Rumor (fuss), den man über sein Betragen mache, und darüber, daß er ein Gegenstand der allgemeinen Neugierde geworden sey. Er fügte hinzu, daß die ganze Geschichte nichts zu bedeuten habe, und daß die Pistolen, die er auf den Wagen Ihrer Maj. abgeschossen, ohne Kugeln gewesen seyen, gerade wie er aus seinem Fenster auf West-Place schoß, bloß um die alten Weiber zu erschrecken. Befragt, ob er wünsche, daß sein Proceß auf die nächste Sitzung des Gerichts verschoben werde, sagte er nein, und daß es je eher je besser abgemacht werden möge. Das Reglement des „jungen England“, welches man unter den Effecten Oxfords gefunden, soll nach einigen Journalen also lauten: „Die Gesellschaft soll den Namen des jungen England tragen. Sie soll aus einer unbestimmten Anzahl Mitglieder bestehen. Jedes Mitglied muß mit einem Paar Pistolen, einem Säbel, einem Carabiner und einem Dolche versehen seyn. Beide letztgenannte Waffen müssen stets im Locale der Gesellschaft deponirt bleiben. Jedes Mitglied muß mit einer schwarzen Florkappe versehen seyn und die lb während der ganzen Sitzung tragen. Jede dieser Kappen soll mit rothen Streifen verziert seyn, deren Anzahl den Rang anzeigen wird, welchen der sie Tragende in der Gesellschaft bekleidet. Zwei rothe Streifen bezeichnen den Rang eines Hauptmanns, und eine weiße Rosette den eines Obersten. Jeder, sobald er Mitglied der Gesellschaft geworden, soll einen andern Namen annehmen und seinen wahren Namen und Adresse dem Secretair

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (?): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 181. Augsburg, 29. Juni 1840, S. 1442. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_181_18400629/2>, abgerufen am 19.04.2024.