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Allgemeine Zeitung. Nr. 181. Augsburg, 29. Juni 1840.

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Provincialstädte werden sich demnach mit Geduld rüsten oder sich damit begnügen müssen, in den privilegirten Blättern, Dagen, der Berling'schen und der altergrauen Adreßzeitung Angriffe auf die liberale Presse ohne Widerlegung, und Sibbere'sche Haranguen ohne Commentar zu lesen. - Die Berling'sche Zeitung enthält ein unendlich langes, bei dem bevorstehenden Salbungsact in der Friedrichsburger Schloßkirche am 28 d. M. zu beobachtendes Cerimoniell. Das Interessanteste aus demselben ist Folgendes. Gegen 11 Uhr Vormittags legen Se. Maj. der König die Krönungstracht an, umgürten sich bei dieser Gelegenheit selbst mit dem Reichsschwert, setzen die Krone auf und verfügen sich, Reichsapfel und Scepter in der Hand, nach dem Thronsaal, woselbst Ihre Maj. die Königin demnächst erscheinen und vom König mit dem Diadem geziert werden. Nach vollendeter Cour begeben sich der König und die Königin, jedes für sich, nach der Schloßkirche und hören den Gottesdienst auf einem dazu errichteten Thron sitzend. Der Bischof von Seeland ladet den König ein sich salben zu lassen, der sich dem Altar nähert, Krone, Scepter und Reichsapfel ablegt, das Zeichen des heiligen Kreuzes mit dem heiligen Oel auf der Stirn, der entblößten Brust und der rechten Hand empfängt, sich die Krone selbst wieder aufsetzt, Scepter und Reichsapfel ergreift und sich nach dem Thron zurückbegibt. - Das sogenannte dänische Königsgesetz (Erbfolgegesetz) liegt während dieser feierlichen Handlung auf dem Altar; daß es aber irgend gebraucht würde, oder daß Se. Maj. irgend ein Versprechen, wenn auch nur wegen Aufrechthaltung der christlichen Religion, ablegten, geht aus dem Cerimoniell nicht hervor, welchem der Vorwurf zu großer Kürze sonst nicht zu machen seyn dürfte. Wenn die Königin auf ähnliche Weise auf der Stirn und über der Brust gesalbt worden ist, verfügt sich die Procession nach dem Thronsaal zurück. Bei der darauf folgenden Tafel werden die Glieder des königlichen Hauses von Rittern des Elephantenordens bedient. Abends ist großes Feuerwerk. Der geringe Raum der Schloßkirche wird es nöthig machen, den Zutritt auf wenige Rangpersonen zu beschränken, Allen aber ist es gestattet, während der Tafel durch das Speisegemach zu passiren. - Die letzte Nummer der Kjöbenhavnspost meldet, daß der Studentenverein durch einen Beschluß des Consistoriums aufgehoben sey. Die vorletzte Nummer der Kjöbenhavnspost ward wieder mit Beschlag belegt.

Schweden.

Gleich nach dem Eintreffen der Nachricht vom Tode des Königs von Preußen, und ohne die Ankunft des officiellen Notifications-Schreibens abzuwarten, ließ der König seinen Hof Trauer anlegen. Zugleich hat Se. Maj. dem Reichsmarschall Grafen Brahe aufgetragen, sich nach Berlin zu begeben. Er reist morgen auf dem königlichen Dampfschiff Gylfe nach Greifswald ab. - Das Gutachten des Constitutionsausschusses über die Amtsverwaltung der vorigen Staatsräthe wurde gestern durch den Druck bekannt gemacht. Man ersieht daraus, daß zahlreiche Reservationen gegen die Beschlüsse der Majorität des Ausschusses stattgefunden. Unter den Reservanten werden nicht nur die Bischöfe und einige Priester, sondern auch Adelige und Bürger bemerkt, unter andern der berühmte Arzt Cederschöld, der sonst stets zur Opposition gehört, wie auch Professor Geijer, welcher immer zu besonnen gewesen, um übertriebenen Maaßregeln beizupflichten. Am nächsten Sonnabend wird besagtes Gutachten bei den Reichsständen zur Sprache kommen. - Am 13 dieses wurde das erste in Schweden verfertigte Eisenfahrzeug hier vom Stapel gelassen. Es ist von Owen gebaut und führt eine Dampfmaschine von 90 Perdekraft.

Griechenland.

Die Handelsverhältnisse zur Pforte.

Wir haben in diesen Tagen eine gewaltige Aufregung im ganzen Lande gehabt, veranlaßt durch den von dem Hrn. Zographos mit der Pforte geschlossenen Handelsvertrag. Es war eine Blöße dem Parteigeiste gegeben; man darf sich also nicht wundern, daß dieser in hellen Flammen aufschlug. Die Lage der Hellenen in den türkischen Ländern seit Abschluß des Vertrages der drei Schutzmächte vom Jahr 1832 war gut; sie genossen aller Vorrechte der Unterthanen und Schützlinge europäischer Mächte in der Türkei. Es war dieß nur ein provisorischer Zustand, aber er dauerte seit acht Jahren, und wenn man aus demselben heraustreten wollte, so konnte man vernünftiger Weise dadurch seine Lage nicht verschlimmern wollen. Die Aufgabe mochte allerdings schwer zu lösen seyn, denn der Ursprung des Königsreichs Griechenland ist für die Pforte nicht bloß eine bittere Erinnerung, sondern eine fortwirkende Bedrohung, die griechische Handelsmarine und die Thätigkeit der Griechen im Verkehr stemmt sich der Entwicklung des Handels und der Schifffahrt der türkischen Unterthanen entgegen und die Aehnlichkeit der Producte beider Länder gibt dem thätigeren einen entschiedenen Vortheil im Absatze im Vergleiche zu dem andern. Die Pforte konnte, ohne ihren Ruin zu unterzeichnen, daher nicht den Hellenen bei sich besser stellen als den Raja und Muselmann; sie konnte nicht die Auswanderung der Rajas nach dem Königreiche selbst befördern wollen, noch die Hand dazu bieten, daß die alte und die neue Hetärie, unter dem Schutze eines Vertrages, ungehindert und ungestraft die Regierung des Sultans untergraben und die Ereignisse vom Jahr 1821 in Thessalien und anderen Provinzen wiederholen. Für Griechenland war daher ein Handelsvertrag mit der Pforte nur dann von Vortheil, wenn er die seitherige provisorische Stellung in eine feste verwandelte; für die Pforte nur dann, wenn er die provisorische Stellung, die für sie alle die eben erwähnten Nachtheile hat, aufhob und durch eine die Hellenen beschränkende ersetzte. In diesem Widerspruch der gegenseitigen Interessen unter sich liegen die Schwierigkeiten, die diesem Handelsvertrage entgegenstanden, und die Beweggründe für beide Theile, den Abschluß eines solchen zu versuchen. Die Negociation fand statt; der türkische Bevollmächtigte behielt in den Hauptpunkten die Oberhand über den griechischen; dieser unterzeichnete dennoch und brachte daher den König in die unangenehme Nothwendigkeit, den Vertrag nicht zu ratificiren und seinen Minister zu entlassen.

Die Mittel, welche Hrn. Zographos zu Gebote stehen konnten, um seine schwierige Aufgabe durchzuführen, lagen alle außerhalb Griechenlands. Die Regierung hätte zwar eines unter den Händen gehabt, nämlich die Ausgleichung der seit der Gründung des Königreichs vor den Tribunalen hängenden türkischen Eigenthumsfragen; aber die elende Beschaffenheit dieser Tribunale und die Schwäche der Regierung gegenüber der Justiz machten dieß Mittel versäumen, welches dem griechischen Bevollmächtigten einen wohlwollenden Empfang in Konstantinopel und die günstige Stimmung der Minister der Pforte gesichert haben würde. Es blieb ihm daher keine andere Hülfe als die zweifelhafte Gunst des Augenblicks und die Unterstützung der Botschafter der drei Schutzmächte, die vertragsmäßig nicht bloß angesprochen werden konnte, sondern nicht zu übergehen war. Die Verlegenheit der Pforte, durch die ägyptische Frage veranlaßt, und ihre Abhängigkeit deßhalb von den Mächten, versprach eine solche Gunst, machte dieselbe aber wieder von dem Beiwirken der Mächte abhängig, denn Griechenland

Provincialstädte werden sich demnach mit Geduld rüsten oder sich damit begnügen müssen, in den privilegirten Blättern, Dagen, der Berling'schen und der altergrauen Adreßzeitung Angriffe auf die liberale Presse ohne Widerlegung, und Sibbere'sche Haranguen ohne Commentar zu lesen. – Die Berling'sche Zeitung enthält ein unendlich langes, bei dem bevorstehenden Salbungsact in der Friedrichsburger Schloßkirche am 28 d. M. zu beobachtendes Cerimoniell. Das Interessanteste aus demselben ist Folgendes. Gegen 11 Uhr Vormittags legen Se. Maj. der König die Krönungstracht an, umgürten sich bei dieser Gelegenheit selbst mit dem Reichsschwert, setzen die Krone auf und verfügen sich, Reichsapfel und Scepter in der Hand, nach dem Thronsaal, woselbst Ihre Maj. die Königin demnächst erscheinen und vom König mit dem Diadem geziert werden. Nach vollendeter Cour begeben sich der König und die Königin, jedes für sich, nach der Schloßkirche und hören den Gottesdienst auf einem dazu errichteten Thron sitzend. Der Bischof von Seeland ladet den König ein sich salben zu lassen, der sich dem Altar nähert, Krone, Scepter und Reichsapfel ablegt, das Zeichen des heiligen Kreuzes mit dem heiligen Oel auf der Stirn, der entblößten Brust und der rechten Hand empfängt, sich die Krone selbst wieder aufsetzt, Scepter und Reichsapfel ergreift und sich nach dem Thron zurückbegibt. – Das sogenannte dänische Königsgesetz (Erbfolgegesetz) liegt während dieser feierlichen Handlung auf dem Altar; daß es aber irgend gebraucht würde, oder daß Se. Maj. irgend ein Versprechen, wenn auch nur wegen Aufrechthaltung der christlichen Religion, ablegten, geht aus dem Cerimoniell nicht hervor, welchem der Vorwurf zu großer Kürze sonst nicht zu machen seyn dürfte. Wenn die Königin auf ähnliche Weise auf der Stirn und über der Brust gesalbt worden ist, verfügt sich die Procession nach dem Thronsaal zurück. Bei der darauf folgenden Tafel werden die Glieder des königlichen Hauses von Rittern des Elephantenordens bedient. Abends ist großes Feuerwerk. Der geringe Raum der Schloßkirche wird es nöthig machen, den Zutritt auf wenige Rangpersonen zu beschränken, Allen aber ist es gestattet, während der Tafel durch das Speisegemach zu passiren. – Die letzte Nummer der Kjöbenhavnspost meldet, daß der Studentenverein durch einen Beschluß des Consistoriums aufgehoben sey. Die vorletzte Nummer der Kjöbenhavnspost ward wieder mit Beschlag belegt.

Schweden.

Gleich nach dem Eintreffen der Nachricht vom Tode des Königs von Preußen, und ohne die Ankunft des officiellen Notifications-Schreibens abzuwarten, ließ der König seinen Hof Trauer anlegen. Zugleich hat Se. Maj. dem Reichsmarschall Grafen Brahe aufgetragen, sich nach Berlin zu begeben. Er reist morgen auf dem königlichen Dampfschiff Gylfe nach Greifswald ab. – Das Gutachten des Constitutionsausschusses über die Amtsverwaltung der vorigen Staatsräthe wurde gestern durch den Druck bekannt gemacht. Man ersieht daraus, daß zahlreiche Reservationen gegen die Beschlüsse der Majorität des Ausschusses stattgefunden. Unter den Reservanten werden nicht nur die Bischöfe und einige Priester, sondern auch Adelige und Bürger bemerkt, unter andern der berühmte Arzt Cederschöld, der sonst stets zur Opposition gehört, wie auch Professor Geijer, welcher immer zu besonnen gewesen, um übertriebenen Maaßregeln beizupflichten. Am nächsten Sonnabend wird besagtes Gutachten bei den Reichsständen zur Sprache kommen. – Am 13 dieses wurde das erste in Schweden verfertigte Eisenfahrzeug hier vom Stapel gelassen. Es ist von Owen gebaut und führt eine Dampfmaschine von 90 Perdekraft.

Griechenland.

Die Handelsverhältnisse zur Pforte.

Wir haben in diesen Tagen eine gewaltige Aufregung im ganzen Lande gehabt, veranlaßt durch den von dem Hrn. Zographos mit der Pforte geschlossenen Handelsvertrag. Es war eine Blöße dem Parteigeiste gegeben; man darf sich also nicht wundern, daß dieser in hellen Flammen aufschlug. Die Lage der Hellenen in den türkischen Ländern seit Abschluß des Vertrages der drei Schutzmächte vom Jahr 1832 war gut; sie genossen aller Vorrechte der Unterthanen und Schützlinge europäischer Mächte in der Türkei. Es war dieß nur ein provisorischer Zustand, aber er dauerte seit acht Jahren, und wenn man aus demselben heraustreten wollte, so konnte man vernünftiger Weise dadurch seine Lage nicht verschlimmern wollen. Die Aufgabe mochte allerdings schwer zu lösen seyn, denn der Ursprung des Königsreichs Griechenland ist für die Pforte nicht bloß eine bittere Erinnerung, sondern eine fortwirkende Bedrohung, die griechische Handelsmarine und die Thätigkeit der Griechen im Verkehr stemmt sich der Entwicklung des Handels und der Schifffahrt der türkischen Unterthanen entgegen und die Aehnlichkeit der Producte beider Länder gibt dem thätigeren einen entschiedenen Vortheil im Absatze im Vergleiche zu dem andern. Die Pforte konnte, ohne ihren Ruin zu unterzeichnen, daher nicht den Hellenen bei sich besser stellen als den Raja und Muselmann; sie konnte nicht die Auswanderung der Rajas nach dem Königreiche selbst befördern wollen, noch die Hand dazu bieten, daß die alte und die neue Hetärie, unter dem Schutze eines Vertrages, ungehindert und ungestraft die Regierung des Sultans untergraben und die Ereignisse vom Jahr 1821 in Thessalien und anderen Provinzen wiederholen. Für Griechenland war daher ein Handelsvertrag mit der Pforte nur dann von Vortheil, wenn er die seitherige provisorische Stellung in eine feste verwandelte; für die Pforte nur dann, wenn er die provisorische Stellung, die für sie alle die eben erwähnten Nachtheile hat, aufhob und durch eine die Hellenen beschränkende ersetzte. In diesem Widerspruch der gegenseitigen Interessen unter sich liegen die Schwierigkeiten, die diesem Handelsvertrage entgegenstanden, und die Beweggründe für beide Theile, den Abschluß eines solchen zu versuchen. Die Negociation fand statt; der türkische Bevollmächtigte behielt in den Hauptpunkten die Oberhand über den griechischen; dieser unterzeichnete dennoch und brachte daher den König in die unangenehme Nothwendigkeit, den Vertrag nicht zu ratificiren und seinen Minister zu entlassen.

Die Mittel, welche Hrn. Zographos zu Gebote stehen konnten, um seine schwierige Aufgabe durchzuführen, lagen alle außerhalb Griechenlands. Die Regierung hätte zwar eines unter den Händen gehabt, nämlich die Ausgleichung der seit der Gründung des Königreichs vor den Tribunalen hängenden türkischen Eigenthumsfragen; aber die elende Beschaffenheit dieser Tribunale und die Schwäche der Regierung gegenüber der Justiz machten dieß Mittel versäumen, welches dem griechischen Bevollmächtigten einen wohlwollenden Empfang in Konstantinopel und die günstige Stimmung der Minister der Pforte gesichert haben würde. Es blieb ihm daher keine andere Hülfe als die zweifelhafte Gunst des Augenblicks und die Unterstützung der Botschafter der drei Schutzmächte, die vertragsmäßig nicht bloß angesprochen werden konnte, sondern nicht zu übergehen war. Die Verlegenheit der Pforte, durch die ägyptische Frage veranlaßt, und ihre Abhängigkeit deßhalb von den Mächten, versprach eine solche Gunst, machte dieselbe aber wieder von dem Beiwirken der Mächte abhängig, denn Griechenland

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Provincialstädte werden sich demnach mit Geduld rüsten oder sich damit begnügen müssen, in den privilegirten Blättern, Dagen, der Berling'schen und der altergrauen Adreßzeitung Angriffe auf die liberale Presse ohne Widerlegung, und Sibbere'sche Haranguen ohne Commentar zu lesen. &#x2013; Die Berling'sche Zeitung enthält ein unendlich langes, bei dem bevorstehenden Salbungsact in der Friedrichsburger Schloßkirche am 28 d. M. zu beobachtendes Cerimoniell. Das Interessanteste aus demselben ist Folgendes. Gegen 11 Uhr Vormittags legen Se. Maj. der König die Krönungstracht an, umgürten sich bei dieser Gelegenheit selbst mit dem Reichsschwert, setzen die Krone auf und verfügen sich, Reichsapfel und Scepter in der Hand, nach dem Thronsaal, woselbst Ihre Maj. die Königin demnächst erscheinen und vom König mit dem Diadem geziert werden. Nach vollendeter Cour begeben sich der König und die Königin, jedes für sich, nach der Schloßkirche und hören den Gottesdienst auf einem dazu errichteten Thron sitzend. Der Bischof von Seeland ladet den König ein sich salben zu lassen, der sich dem Altar nähert, Krone, Scepter und Reichsapfel ablegt, das Zeichen des heiligen Kreuzes mit dem heiligen Oel auf der Stirn, der entblößten Brust und der rechten Hand empfängt, sich die Krone selbst wieder aufsetzt, Scepter und Reichsapfel ergreift und sich nach dem Thron zurückbegibt. &#x2013; Das sogenannte dänische Königsgesetz (Erbfolgegesetz) liegt während dieser feierlichen Handlung auf dem Altar; daß es aber irgend gebraucht würde, oder daß Se. Maj. irgend ein Versprechen, wenn auch nur wegen Aufrechthaltung der christlichen Religion, ablegten, geht aus dem Cerimoniell nicht hervor, welchem der Vorwurf zu großer Kürze sonst nicht zu machen seyn dürfte. Wenn die Königin auf ähnliche Weise auf der Stirn und über der Brust gesalbt worden ist, verfügt sich die Procession nach dem Thronsaal zurück. Bei der darauf folgenden Tafel werden die Glieder des königlichen Hauses von Rittern des Elephantenordens bedient. Abends ist großes Feuerwerk. Der geringe Raum der Schloßkirche wird es nöthig machen, den Zutritt auf wenige Rangpersonen zu beschränken, Allen aber ist es gestattet, während der Tafel durch das Speisegemach zu passiren. &#x2013; Die letzte Nummer der Kjöbenhavnspost meldet, daß der Studentenverein durch einen Beschluß des Consistoriums aufgehoben sey. Die vorletzte Nummer der Kjöbenhavnspost ward wieder mit Beschlag belegt.</p><lb/>
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[1437/0013] Provincialstädte werden sich demnach mit Geduld rüsten oder sich damit begnügen müssen, in den privilegirten Blättern, Dagen, der Berling'schen und der altergrauen Adreßzeitung Angriffe auf die liberale Presse ohne Widerlegung, und Sibbere'sche Haranguen ohne Commentar zu lesen. – Die Berling'sche Zeitung enthält ein unendlich langes, bei dem bevorstehenden Salbungsact in der Friedrichsburger Schloßkirche am 28 d. M. zu beobachtendes Cerimoniell. Das Interessanteste aus demselben ist Folgendes. Gegen 11 Uhr Vormittags legen Se. Maj. der König die Krönungstracht an, umgürten sich bei dieser Gelegenheit selbst mit dem Reichsschwert, setzen die Krone auf und verfügen sich, Reichsapfel und Scepter in der Hand, nach dem Thronsaal, woselbst Ihre Maj. die Königin demnächst erscheinen und vom König mit dem Diadem geziert werden. Nach vollendeter Cour begeben sich der König und die Königin, jedes für sich, nach der Schloßkirche und hören den Gottesdienst auf einem dazu errichteten Thron sitzend. Der Bischof von Seeland ladet den König ein sich salben zu lassen, der sich dem Altar nähert, Krone, Scepter und Reichsapfel ablegt, das Zeichen des heiligen Kreuzes mit dem heiligen Oel auf der Stirn, der entblößten Brust und der rechten Hand empfängt, sich die Krone selbst wieder aufsetzt, Scepter und Reichsapfel ergreift und sich nach dem Thron zurückbegibt. – Das sogenannte dänische Königsgesetz (Erbfolgegesetz) liegt während dieser feierlichen Handlung auf dem Altar; daß es aber irgend gebraucht würde, oder daß Se. Maj. irgend ein Versprechen, wenn auch nur wegen Aufrechthaltung der christlichen Religion, ablegten, geht aus dem Cerimoniell nicht hervor, welchem der Vorwurf zu großer Kürze sonst nicht zu machen seyn dürfte. Wenn die Königin auf ähnliche Weise auf der Stirn und über der Brust gesalbt worden ist, verfügt sich die Procession nach dem Thronsaal zurück. Bei der darauf folgenden Tafel werden die Glieder des königlichen Hauses von Rittern des Elephantenordens bedient. Abends ist großes Feuerwerk. Der geringe Raum der Schloßkirche wird es nöthig machen, den Zutritt auf wenige Rangpersonen zu beschränken, Allen aber ist es gestattet, während der Tafel durch das Speisegemach zu passiren. – Die letzte Nummer der Kjöbenhavnspost meldet, daß der Studentenverein durch einen Beschluß des Consistoriums aufgehoben sey. Die vorletzte Nummer der Kjöbenhavnspost ward wieder mit Beschlag belegt. Schweden. *Stockholm, 16 Jun. Gleich nach dem Eintreffen der Nachricht vom Tode des Königs von Preußen, und ohne die Ankunft des officiellen Notifications-Schreibens abzuwarten, ließ der König seinen Hof Trauer anlegen. Zugleich hat Se. Maj. dem Reichsmarschall Grafen Brahe aufgetragen, sich nach Berlin zu begeben. Er reist morgen auf dem königlichen Dampfschiff Gylfe nach Greifswald ab. – Das Gutachten des Constitutionsausschusses über die Amtsverwaltung der vorigen Staatsräthe wurde gestern durch den Druck bekannt gemacht. Man ersieht daraus, daß zahlreiche Reservationen gegen die Beschlüsse der Majorität des Ausschusses stattgefunden. Unter den Reservanten werden nicht nur die Bischöfe und einige Priester, sondern auch Adelige und Bürger bemerkt, unter andern der berühmte Arzt Cederschöld, der sonst stets zur Opposition gehört, wie auch Professor Geijer, welcher immer zu besonnen gewesen, um übertriebenen Maaßregeln beizupflichten. Am nächsten Sonnabend wird besagtes Gutachten bei den Reichsständen zur Sprache kommen. – Am 13 dieses wurde das erste in Schweden verfertigte Eisenfahrzeug hier vom Stapel gelassen. Es ist von Owen gebaut und führt eine Dampfmaschine von 90 Perdekraft. Griechenland. Die Handelsverhältnisse zur Pforte. ✠Athen, 12 Jun. Wir haben in diesen Tagen eine gewaltige Aufregung im ganzen Lande gehabt, veranlaßt durch den von dem Hrn. Zographos mit der Pforte geschlossenen Handelsvertrag. Es war eine Blöße dem Parteigeiste gegeben; man darf sich also nicht wundern, daß dieser in hellen Flammen aufschlug. Die Lage der Hellenen in den türkischen Ländern seit Abschluß des Vertrages der drei Schutzmächte vom Jahr 1832 war gut; sie genossen aller Vorrechte der Unterthanen und Schützlinge europäischer Mächte in der Türkei. Es war dieß nur ein provisorischer Zustand, aber er dauerte seit acht Jahren, und wenn man aus demselben heraustreten wollte, so konnte man vernünftiger Weise dadurch seine Lage nicht verschlimmern wollen. Die Aufgabe mochte allerdings schwer zu lösen seyn, denn der Ursprung des Königsreichs Griechenland ist für die Pforte nicht bloß eine bittere Erinnerung, sondern eine fortwirkende Bedrohung, die griechische Handelsmarine und die Thätigkeit der Griechen im Verkehr stemmt sich der Entwicklung des Handels und der Schifffahrt der türkischen Unterthanen entgegen und die Aehnlichkeit der Producte beider Länder gibt dem thätigeren einen entschiedenen Vortheil im Absatze im Vergleiche zu dem andern. Die Pforte konnte, ohne ihren Ruin zu unterzeichnen, daher nicht den Hellenen bei sich besser stellen als den Raja und Muselmann; sie konnte nicht die Auswanderung der Rajas nach dem Königreiche selbst befördern wollen, noch die Hand dazu bieten, daß die alte und die neue Hetärie, unter dem Schutze eines Vertrages, ungehindert und ungestraft die Regierung des Sultans untergraben und die Ereignisse vom Jahr 1821 in Thessalien und anderen Provinzen wiederholen. Für Griechenland war daher ein Handelsvertrag mit der Pforte nur dann von Vortheil, wenn er die seitherige provisorische Stellung in eine feste verwandelte; für die Pforte nur dann, wenn er die provisorische Stellung, die für sie alle die eben erwähnten Nachtheile hat, aufhob und durch eine die Hellenen beschränkende ersetzte. In diesem Widerspruch der gegenseitigen Interessen unter sich liegen die Schwierigkeiten, die diesem Handelsvertrage entgegenstanden, und die Beweggründe für beide Theile, den Abschluß eines solchen zu versuchen. Die Negociation fand statt; der türkische Bevollmächtigte behielt in den Hauptpunkten die Oberhand über den griechischen; dieser unterzeichnete dennoch und brachte daher den König in die unangenehme Nothwendigkeit, den Vertrag nicht zu ratificiren und seinen Minister zu entlassen. Die Mittel, welche Hrn. Zographos zu Gebote stehen konnten, um seine schwierige Aufgabe durchzuführen, lagen alle außerhalb Griechenlands. Die Regierung hätte zwar eines unter den Händen gehabt, nämlich die Ausgleichung der seit der Gründung des Königreichs vor den Tribunalen hängenden türkischen Eigenthumsfragen; aber die elende Beschaffenheit dieser Tribunale und die Schwäche der Regierung gegenüber der Justiz machten dieß Mittel versäumen, welches dem griechischen Bevollmächtigten einen wohlwollenden Empfang in Konstantinopel und die günstige Stimmung der Minister der Pforte gesichert haben würde. Es blieb ihm daher keine andere Hülfe als die zweifelhafte Gunst des Augenblicks und die Unterstützung der Botschafter der drei Schutzmächte, die vertragsmäßig nicht bloß angesprochen werden konnte, sondern nicht zu übergehen war. Die Verlegenheit der Pforte, durch die ägyptische Frage veranlaßt, und ihre Abhängigkeit deßhalb von den Mächten, versprach eine solche Gunst, machte dieselbe aber wieder von dem Beiwirken der Mächte abhängig, denn Griechenland

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 181. Augsburg, 29. Juni 1840, S. 1437. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_181_18400629/13>, abgerufen am 24.11.2024.