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Allgemeine Zeitung. Nr. 168. Augsburg, 16. Juni 1840.

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sind die Aussichten auf eine reiche Weincrescenz glänzender als je. Selbst im Jahr 1834 waren die Weinstöcke nicht so mit Trauben gleichsam besäet als in diesem Jahr, und in vielen Gegenden war zu derselben Zeit die Vegetation nicht so weit vorangeschritten, wie in diesem Jahre. Da der Weinstock lange vor Johannis verblüht haben wird, so ist auch auf eine gute Qualität mit Wahrscheinlichkeit zu zählen. Aus diesem Grunde sind auch die Weinpreise immer mehr gedrückt, und namentlich die 1834er in unverhältnißmäßig geringem Preise. - Am ersten und zweiten Pfingsttage bewegten sich auf der Taunus-Eisenbahn von Frankfurt nach Wiesbaden und zurück über 20,000 Menschen. Mit Recht hätte man erwarten sollen, daß eine so ungemeine Frequenz auf den Stand der Actien vortheilhaft einwirken würde, dieß hat jedoch nicht stattgefunden. Die ziemlich allgemein verbreitete Nachricht, daß eine neue Emission von Actien zur Deckung der noch zu bestreitenden Baukosten beabsichtigt werde, hindert das Steigen, und drückt den Curs, je nachdem die Bedarfsumme nach dem Belieben der bei der Baisse interessirten Personen höher angegeben wird. In der Wirklichkeit soll dieselbe 300,000 fl. nicht überschreiten, und ist daher zu unbedeutend, um auf die Dividende großen Einfluß üben zu können. Würde das Comite die Nothwendigkeit einer neuen Actiencreirung veröffentlichen, und bei einem so mäßigen Betrage stehen bleiben können, so ist kein Zweifel, daß der Schrecken, der so viele Actieninhaber zum Verkaufe getrieben und das Sinken der Fonds veranlaßt hat, beseitigt werde, und die Actien den Aufschwung nehmen, den sie bei der in der Natur der Sache begründeten Sicherheit des Geschäfts und der Wahrscheinlichkeit des Gewinns nehmen sollten. Inzwischen mag es auch sein Gutes haben, wenn der Actienschwindel etwas abgekühlt wird, und dazu führt allerdings das Schweigen der Direction über die Anleihe. - Hier ist Alles im Vorjubel des Buchdrucker-Jubiläums. Seit dem 5 ist eine mit den Städten Karlsruhe, Mannheim, Darmstadt und Straßburg gemeinschaftliche Kunstausstellung eröffnet; sie wird dauern bis zum 28 d. M. und enthält neben vielem Unbedeutenden auch werthvolle Sachen. - Der Tod des Königs von Preußen hat auch hier große Theilnahme erregt.

Die beiden Kammern sind am Schlusse voriger Woche bis zum 15 Aug. vertagt worden, nachdem die zweite Kammer noch vorher beinahe einstimmig den von der Regierung verlangten außerordentlichen Credit von 800,000 Gulden für die großherzogl. Cabinetscasse votirt hatte. Die Stände werden bei ihrem Wiederzusammentritt zur Discussion des neuen Strafgesetzgebungsentwurfs schreiten, welchen der Großherzog selbst mehrere Wochen hindurch außer einer sorgfältigen Prüfung auch vielfach mildernden Modificationen unterwarf. Der von dem außerordentlichen Ausschuß der zweiten Kammer über diesen Entwurf verfaßte Bericht soll in manchen und wesentlichen Punkten von den Regierungsvorschlägen abweichen. Die jetzige Gesetzgebungscommission besteht aus sieben, erst in neuerer Zeit ernannten rechtsgelehrten Mitgliedern. Das Präsidium führt der als Kanonist bekannte Frhr. v. Arens, zweiter Präsident des Oberappellationsgerichts, das Vicepräsidium der Hofgerichtsrath Krug, ein mit praktischem Scharfblick begabter und auch wegen seiner humanen Gesinnungen allgemein geschätzter Rechtsgelehrter. Der in deutschen Blättern dem hiesigen geh. Staatsrath und Kanzler der Universität Gießen, Frhrn. v. Linde, gemachte Vorwurf, daß er einträgliche katholische Pfarrstellen des Großherzogthums mit ausländischen Priestern besetze, wird dadurch beseitigt, daß es an Geistlichen, welche das kanonische Alter haben, im Augenblick fehlt, was auch schon vor nicht längerer Zeit in der zweiten Kammer bemerkt wurde. Hr. v. Linde hat als guter Katholik in seiner Eigenschaft eines obersten Leiters des höhern Schulwesens in unserm protestantischen Hessen eine Stellung, die von protestantischer Seite mit scharfen Augen beobachtet wird. Allein man muß diesem ausgezeichneten Rechtsgelehrten und Staatsmann gerade in diesem Administrationsfache die Anerkennung einer unparteiischen Ueberwachung zugestehen. - Wegen des Todes des Königs von Preußen unterbleiben alle Festlichkeiten bei der Rückkunft des Thronfolgers und der Prinzessin.

Die Sitzung des jetzigen Landtags, die im November v. J. eröffnet ward, und nun sieben Monate gedauert hat, wird noch vor Ablauf des Junius zu Ende gehen. Zwar ist der Ständeversammlung noch nichts Officielles darüber mitgetheilt worden; aber man vernimmt, daß dieß im Ministerium beschlossen ist. Auch werden wohl bis dahin die Stände mit ihren Arbeiten fertig werden, die hauptsächlich in Berathung mehrerer Gesetzentwürfe, die mit der Feststellung des Budgets für die dreijährige Finanzperiode in Verbindung waren, bestanden. Zu neuen ernstlichen Differenzen und Reibungen zwischen der Regierung und den Ständen ist es dießmal nicht gekommen, indem von Seite letzterer Alles sorgfältig vermieden worden ist, was zu solchen hätte führen können. Es ist dem Oberappellationsgericht, als verfassungsmäßigem Staatsgerichtshofe, eine ständische, gegen den Minister des Innern, Hrn. v. Hanstein, gerichtete Anklageschrift übergeben worden. Der Gegenstand dieser Anklage betrifft bekanntlich ein von ihm contrasignirtes höchstes Edict in Betreff der den Ständemitgliedern zustehenden Diäten, welches bereits vor Eröffnung der gegenwärtigen Ständeversammlung verkündet worden ist, nach der Ansicht der Mehrheit der Stände aber nur in Uebereinstimmung mit ihnen, d. h. in der Form eines Gesetzes, hätte erlassen werden sollen. Da man dießmal vermuthlich ständischerseits vermeiden wird, die bekannte Streitfrage wegen der heimgefallenen Rotenburger Domäne von neuem zur Sprache zu bringen, so läßt sich hoffen, daß dießmal Regierung und Stände ganz in Frieden scheiden werden. (Oeffentl. Mittheil.)

In der Sitzung der ersten Kammer vom 1 Jun. brachte, wie bereits erwähnt, Hr. Ziegler und Klipphausen die von Seite des Ministers von Könneritz bei der Verhandlung über die hannover'sche Angelegenheit geschehene Unterbrechung wieder zur Sprache. Die im Druck erschienenen Mittheilungen der Verhandlungen des Landtags bringen jetzt das Ausführliche über diese Sache, was wir im Auszuge mittheilen. Hr. Ziegler und Klipphausen äußerte: "Sie, meine Herren, sind Zeugen gewesen, wie der Staatsminister, Hr. v. Könneritz, bei der Verhandlung über die hannover'sche Sache mir in die Rede gefallen und welche Anordnung er gegen mich hervorgerufen hat, von deren Richtigkeit ich mich nach der Verfassungsurkunde und nach dem Entwurfe zu einer Landtagsordnung nicht zu überzeugen im Stande bin. §. 83 der Verfassungsurkunde gewährt den Ständemitgliedern das Recht, ihre Meinung frei zu äußern. Es heißt hier: "Jedes Mitglied der Stände kann in der Kammer seine Meinung frei äußern." Die Landtagsordnung sagt §. 48: "Jedes Mitglied hat das Recht und die Verpflichtung, bei den Berathungen seine Meinung frei zu äußern." §. 49 sagt: "Kein Mitglied darf im Vortrage, beim Verlesen oder in seiner Aeußerung unterbrochen werden." Es heißt hier ferner in einem untergeordneten Satze: "Die Minister und königlichen Commissäre dürfen, wenn Aeußerungen der Kammermitglieder zu eignen Erläuterungen und Aufschlüssen Veranlassung geben, diese sofort ertheilen." Ferner: "Nur der Präsident darf unterbrechen, wenn es zur Ordnung nöthig ist." Also kann nur

sind die Aussichten auf eine reiche Weincrescenz glänzender als je. Selbst im Jahr 1834 waren die Weinstöcke nicht so mit Trauben gleichsam besäet als in diesem Jahr, und in vielen Gegenden war zu derselben Zeit die Vegetation nicht so weit vorangeschritten, wie in diesem Jahre. Da der Weinstock lange vor Johannis verblüht haben wird, so ist auch auf eine gute Qualität mit Wahrscheinlichkeit zu zählen. Aus diesem Grunde sind auch die Weinpreise immer mehr gedrückt, und namentlich die 1834er in unverhältnißmäßig geringem Preise. – Am ersten und zweiten Pfingsttage bewegten sich auf der Taunus-Eisenbahn von Frankfurt nach Wiesbaden und zurück über 20,000 Menschen. Mit Recht hätte man erwarten sollen, daß eine so ungemeine Frequenz auf den Stand der Actien vortheilhaft einwirken würde, dieß hat jedoch nicht stattgefunden. Die ziemlich allgemein verbreitete Nachricht, daß eine neue Emission von Actien zur Deckung der noch zu bestreitenden Baukosten beabsichtigt werde, hindert das Steigen, und drückt den Curs, je nachdem die Bedarfsumme nach dem Belieben der bei der Baisse interessirten Personen höher angegeben wird. In der Wirklichkeit soll dieselbe 300,000 fl. nicht überschreiten, und ist daher zu unbedeutend, um auf die Dividende großen Einfluß üben zu können. Würde das Comité die Nothwendigkeit einer neuen Actiencreirung veröffentlichen, und bei einem so mäßigen Betrage stehen bleiben können, so ist kein Zweifel, daß der Schrecken, der so viele Actieninhaber zum Verkaufe getrieben und das Sinken der Fonds veranlaßt hat, beseitigt werde, und die Actien den Aufschwung nehmen, den sie bei der in der Natur der Sache begründeten Sicherheit des Geschäfts und der Wahrscheinlichkeit des Gewinns nehmen sollten. Inzwischen mag es auch sein Gutes haben, wenn der Actienschwindel etwas abgekühlt wird, und dazu führt allerdings das Schweigen der Direction über die Anleihe. – Hier ist Alles im Vorjubel des Buchdrucker-Jubiläums. Seit dem 5 ist eine mit den Städten Karlsruhe, Mannheim, Darmstadt und Straßburg gemeinschaftliche Kunstausstellung eröffnet; sie wird dauern bis zum 28 d. M. und enthält neben vielem Unbedeutenden auch werthvolle Sachen. – Der Tod des Königs von Preußen hat auch hier große Theilnahme erregt.

Die beiden Kammern sind am Schlusse voriger Woche bis zum 15 Aug. vertagt worden, nachdem die zweite Kammer noch vorher beinahe einstimmig den von der Regierung verlangten außerordentlichen Credit von 800,000 Gulden für die großherzogl. Cabinetscasse votirt hatte. Die Stände werden bei ihrem Wiederzusammentritt zur Discussion des neuen Strafgesetzgebungsentwurfs schreiten, welchen der Großherzog selbst mehrere Wochen hindurch außer einer sorgfältigen Prüfung auch vielfach mildernden Modificationen unterwarf. Der von dem außerordentlichen Ausschuß der zweiten Kammer über diesen Entwurf verfaßte Bericht soll in manchen und wesentlichen Punkten von den Regierungsvorschlägen abweichen. Die jetzige Gesetzgebungscommission besteht aus sieben, erst in neuerer Zeit ernannten rechtsgelehrten Mitgliedern. Das Präsidium führt der als Kanonist bekannte Frhr. v. Arens, zweiter Präsident des Oberappellationsgerichts, das Vicepräsidium der Hofgerichtsrath Krug, ein mit praktischem Scharfblick begabter und auch wegen seiner humanen Gesinnungen allgemein geschätzter Rechtsgelehrter. Der in deutschen Blättern dem hiesigen geh. Staatsrath und Kanzler der Universität Gießen, Frhrn. v. Linde, gemachte Vorwurf, daß er einträgliche katholische Pfarrstellen des Großherzogthums mit ausländischen Priestern besetze, wird dadurch beseitigt, daß es an Geistlichen, welche das kanonische Alter haben, im Augenblick fehlt, was auch schon vor nicht längerer Zeit in der zweiten Kammer bemerkt wurde. Hr. v. Linde hat als guter Katholik in seiner Eigenschaft eines obersten Leiters des höhern Schulwesens in unserm protestantischen Hessen eine Stellung, die von protestantischer Seite mit scharfen Augen beobachtet wird. Allein man muß diesem ausgezeichneten Rechtsgelehrten und Staatsmann gerade in diesem Administrationsfache die Anerkennung einer unparteiischen Ueberwachung zugestehen. – Wegen des Todes des Königs von Preußen unterbleiben alle Festlichkeiten bei der Rückkunft des Thronfolgers und der Prinzessin.

Die Sitzung des jetzigen Landtags, die im November v. J. eröffnet ward, und nun sieben Monate gedauert hat, wird noch vor Ablauf des Junius zu Ende gehen. Zwar ist der Ständeversammlung noch nichts Officielles darüber mitgetheilt worden; aber man vernimmt, daß dieß im Ministerium beschlossen ist. Auch werden wohl bis dahin die Stände mit ihren Arbeiten fertig werden, die hauptsächlich in Berathung mehrerer Gesetzentwürfe, die mit der Feststellung des Budgets für die dreijährige Finanzperiode in Verbindung waren, bestanden. Zu neuen ernstlichen Differenzen und Reibungen zwischen der Regierung und den Ständen ist es dießmal nicht gekommen, indem von Seite letzterer Alles sorgfältig vermieden worden ist, was zu solchen hätte führen können. Es ist dem Oberappellationsgericht, als verfassungsmäßigem Staatsgerichtshofe, eine ständische, gegen den Minister des Innern, Hrn. v. Hanstein, gerichtete Anklageschrift übergeben worden. Der Gegenstand dieser Anklage betrifft bekanntlich ein von ihm contrasignirtes höchstes Edict in Betreff der den Ständemitgliedern zustehenden Diäten, welches bereits vor Eröffnung der gegenwärtigen Ständeversammlung verkündet worden ist, nach der Ansicht der Mehrheit der Stände aber nur in Uebereinstimmung mit ihnen, d. h. in der Form eines Gesetzes, hätte erlassen werden sollen. Da man dießmal vermuthlich ständischerseits vermeiden wird, die bekannte Streitfrage wegen der heimgefallenen Rotenburger Domäne von neuem zur Sprache zu bringen, so läßt sich hoffen, daß dießmal Regierung und Stände ganz in Frieden scheiden werden. (Oeffentl. Mittheil.)

In der Sitzung der ersten Kammer vom 1 Jun. brachte, wie bereits erwähnt, Hr. Ziegler und Klipphausen die von Seite des Ministers von Könneritz bei der Verhandlung über die hannover'sche Angelegenheit geschehene Unterbrechung wieder zur Sprache. Die im Druck erschienenen Mittheilungen der Verhandlungen des Landtags bringen jetzt das Ausführliche über diese Sache, was wir im Auszuge mittheilen. Hr. Ziegler und Klipphausen äußerte: „Sie, meine Herren, sind Zeugen gewesen, wie der Staatsminister, Hr. v. Könneritz, bei der Verhandlung über die hannover'sche Sache mir in die Rede gefallen und welche Anordnung er gegen mich hervorgerufen hat, von deren Richtigkeit ich mich nach der Verfassungsurkunde und nach dem Entwurfe zu einer Landtagsordnung nicht zu überzeugen im Stande bin. §. 83 der Verfassungsurkunde gewährt den Ständemitgliedern das Recht, ihre Meinung frei zu äußern. Es heißt hier: „Jedes Mitglied der Stände kann in der Kammer seine Meinung frei äußern.“ Die Landtagsordnung sagt §. 48: „Jedes Mitglied hat das Recht und die Verpflichtung, bei den Berathungen seine Meinung frei zu äußern.“ §. 49 sagt: „Kein Mitglied darf im Vortrage, beim Verlesen oder in seiner Aeußerung unterbrochen werden.“ Es heißt hier ferner in einem untergeordneten Satze: „Die Minister und königlichen Commissäre dürfen, wenn Aeußerungen der Kammermitglieder zu eignen Erläuterungen und Aufschlüssen Veranlassung geben, diese sofort ertheilen.“ Ferner: „Nur der Präsident darf unterbrechen, wenn es zur Ordnung nöthig ist.“ Also kann nur

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[1340/0004] sind die Aussichten auf eine reiche Weincrescenz glänzender als je. Selbst im Jahr 1834 waren die Weinstöcke nicht so mit Trauben gleichsam besäet als in diesem Jahr, und in vielen Gegenden war zu derselben Zeit die Vegetation nicht so weit vorangeschritten, wie in diesem Jahre. Da der Weinstock lange vor Johannis verblüht haben wird, so ist auch auf eine gute Qualität mit Wahrscheinlichkeit zu zählen. Aus diesem Grunde sind auch die Weinpreise immer mehr gedrückt, und namentlich die 1834er in unverhältnißmäßig geringem Preise. – Am ersten und zweiten Pfingsttage bewegten sich auf der Taunus-Eisenbahn von Frankfurt nach Wiesbaden und zurück über 20,000 Menschen. Mit Recht hätte man erwarten sollen, daß eine so ungemeine Frequenz auf den Stand der Actien vortheilhaft einwirken würde, dieß hat jedoch nicht stattgefunden. Die ziemlich allgemein verbreitete Nachricht, daß eine neue Emission von Actien zur Deckung der noch zu bestreitenden Baukosten beabsichtigt werde, hindert das Steigen, und drückt den Curs, je nachdem die Bedarfsumme nach dem Belieben der bei der Baisse interessirten Personen höher angegeben wird. In der Wirklichkeit soll dieselbe 300,000 fl. nicht überschreiten, und ist daher zu unbedeutend, um auf die Dividende großen Einfluß üben zu können. Würde das Comité die Nothwendigkeit einer neuen Actiencreirung veröffentlichen, und bei einem so mäßigen Betrage stehen bleiben können, so ist kein Zweifel, daß der Schrecken, der so viele Actieninhaber zum Verkaufe getrieben und das Sinken der Fonds veranlaßt hat, beseitigt werde, und die Actien den Aufschwung nehmen, den sie bei der in der Natur der Sache begründeten Sicherheit des Geschäfts und der Wahrscheinlichkeit des Gewinns nehmen sollten. Inzwischen mag es auch sein Gutes haben, wenn der Actienschwindel etwas abgekühlt wird, und dazu führt allerdings das Schweigen der Direction über die Anleihe. – Hier ist Alles im Vorjubel des Buchdrucker-Jubiläums. Seit dem 5 ist eine mit den Städten Karlsruhe, Mannheim, Darmstadt und Straßburg gemeinschaftliche Kunstausstellung eröffnet; sie wird dauern bis zum 28 d. M. und enthält neben vielem Unbedeutenden auch werthvolle Sachen. – Der Tod des Königs von Preußen hat auch hier große Theilnahme erregt. _ Darmstadt, 11 Jun. Die beiden Kammern sind am Schlusse voriger Woche bis zum 15 Aug. vertagt worden, nachdem die zweite Kammer noch vorher beinahe einstimmig den von der Regierung verlangten außerordentlichen Credit von 800,000 Gulden für die großherzogl. Cabinetscasse votirt hatte. Die Stände werden bei ihrem Wiederzusammentritt zur Discussion des neuen Strafgesetzgebungsentwurfs schreiten, welchen der Großherzog selbst mehrere Wochen hindurch außer einer sorgfältigen Prüfung auch vielfach mildernden Modificationen unterwarf. Der von dem außerordentlichen Ausschuß der zweiten Kammer über diesen Entwurf verfaßte Bericht soll in manchen und wesentlichen Punkten von den Regierungsvorschlägen abweichen. Die jetzige Gesetzgebungscommission besteht aus sieben, erst in neuerer Zeit ernannten rechtsgelehrten Mitgliedern. Das Präsidium führt der als Kanonist bekannte Frhr. v. Arens, zweiter Präsident des Oberappellationsgerichts, das Vicepräsidium der Hofgerichtsrath Krug, ein mit praktischem Scharfblick begabter und auch wegen seiner humanen Gesinnungen allgemein geschätzter Rechtsgelehrter. Der in deutschen Blättern dem hiesigen geh. Staatsrath und Kanzler der Universität Gießen, Frhrn. v. Linde, gemachte Vorwurf, daß er einträgliche katholische Pfarrstellen des Großherzogthums mit ausländischen Priestern besetze, wird dadurch beseitigt, daß es an Geistlichen, welche das kanonische Alter haben, im Augenblick fehlt, was auch schon vor nicht längerer Zeit in der zweiten Kammer bemerkt wurde. Hr. v. Linde hat als guter Katholik in seiner Eigenschaft eines obersten Leiters des höhern Schulwesens in unserm protestantischen Hessen eine Stellung, die von protestantischer Seite mit scharfen Augen beobachtet wird. Allein man muß diesem ausgezeichneten Rechtsgelehrten und Staatsmann gerade in diesem Administrationsfache die Anerkennung einer unparteiischen Ueberwachung zugestehen. – Wegen des Todes des Königs von Preußen unterbleiben alle Festlichkeiten bei der Rückkunft des Thronfolgers und der Prinzessin. _ Kassel, 7 Junius. Die Sitzung des jetzigen Landtags, die im November v. J. eröffnet ward, und nun sieben Monate gedauert hat, wird noch vor Ablauf des Junius zu Ende gehen. Zwar ist der Ständeversammlung noch nichts Officielles darüber mitgetheilt worden; aber man vernimmt, daß dieß im Ministerium beschlossen ist. Auch werden wohl bis dahin die Stände mit ihren Arbeiten fertig werden, die hauptsächlich in Berathung mehrerer Gesetzentwürfe, die mit der Feststellung des Budgets für die dreijährige Finanzperiode in Verbindung waren, bestanden. Zu neuen ernstlichen Differenzen und Reibungen zwischen der Regierung und den Ständen ist es dießmal nicht gekommen, indem von Seite letzterer Alles sorgfältig vermieden worden ist, was zu solchen hätte führen können. Es ist dem Oberappellationsgericht, als verfassungsmäßigem Staatsgerichtshofe, eine ständische, gegen den Minister des Innern, Hrn. v. Hanstein, gerichtete Anklageschrift übergeben worden. Der Gegenstand dieser Anklage betrifft bekanntlich ein von ihm contrasignirtes höchstes Edict in Betreff der den Ständemitgliedern zustehenden Diäten, welches bereits vor Eröffnung der gegenwärtigen Ständeversammlung verkündet worden ist, nach der Ansicht der Mehrheit der Stände aber nur in Uebereinstimmung mit ihnen, d. h. in der Form eines Gesetzes, hätte erlassen werden sollen. Da man dießmal vermuthlich ständischerseits vermeiden wird, die bekannte Streitfrage wegen der heimgefallenen Rotenburger Domäne von neuem zur Sprache zu bringen, so läßt sich hoffen, daß dießmal Regierung und Stände ganz in Frieden scheiden werden. (Oeffentl. Mittheil.) _ Dresden, 6 Jun. In der Sitzung der ersten Kammer vom 1 Jun. brachte, wie bereits erwähnt, Hr. Ziegler und Klipphausen die von Seite des Ministers von Könneritz bei der Verhandlung über die hannover'sche Angelegenheit geschehene Unterbrechung wieder zur Sprache. Die im Druck erschienenen Mittheilungen der Verhandlungen des Landtags bringen jetzt das Ausführliche über diese Sache, was wir im Auszuge mittheilen. Hr. Ziegler und Klipphausen äußerte: „Sie, meine Herren, sind Zeugen gewesen, wie der Staatsminister, Hr. v. Könneritz, bei der Verhandlung über die hannover'sche Sache mir in die Rede gefallen und welche Anordnung er gegen mich hervorgerufen hat, von deren Richtigkeit ich mich nach der Verfassungsurkunde und nach dem Entwurfe zu einer Landtagsordnung nicht zu überzeugen im Stande bin. §. 83 der Verfassungsurkunde gewährt den Ständemitgliedern das Recht, ihre Meinung frei zu äußern. Es heißt hier: „Jedes Mitglied der Stände kann in der Kammer seine Meinung frei äußern.“ Die Landtagsordnung sagt §. 48: „Jedes Mitglied hat das Recht und die Verpflichtung, bei den Berathungen seine Meinung frei zu äußern.“ §. 49 sagt: „Kein Mitglied darf im Vortrage, beim Verlesen oder in seiner Aeußerung unterbrochen werden.“ Es heißt hier ferner in einem untergeordneten Satze: „Die Minister und königlichen Commissäre dürfen, wenn Aeußerungen der Kammermitglieder zu eignen Erläuterungen und Aufschlüssen Veranlassung geben, diese sofort ertheilen.“ Ferner: „Nur der Präsident darf unterbrechen, wenn es zur Ordnung nöthig ist.“ Also kann nur

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 168. Augsburg, 16. Juni 1840, S. 1340. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_168_18400616/4>, abgerufen am 26.04.2024.